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Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg
PS: Einführung in die Politische Wissenschaft SoSe 1997
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Thomas Grömling
Französisch, Politische Wissenschaft
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In dieser Arbeit stelle ich zunächst den Forschungsbeitrag 2 des Proseminares „Einführung in die Politische Wissenschaft“, „Democracies“ 1 , dar. In diesem Beitrag werden zwei Formen von Demokratie einander gegenüber gestellt, das Westminster- und das Konsensusmodell. Beide Modelle werden durch die existierenden demokratischen Systeme Großbritanniens und Belgiens erläutert. In einem weiteren Schritt werde ich das demokratische Modell der Bundesrepublik Deutschland anhand der Analysepunkte der beiden Modelle untersuchen und danach bei diesen Modellen, entsprechend seinem Platz, einordnen.
Ausgehend von der Demokratiedefinition, daß Demokratie eine Regierung durch das Volk ist, kommt Lijphart zu dem Schluß, daß heute die Regierungsgewalt nicht mehr direkt vom Volk ausgeübt wird, sondern durch vom Volk gewählte Vertreter. Es herrscht also die Form der repräsentativen Demokratie vor. In einer idealen Demokratie würden die Entscheidungen der Regierung absolut mit dem Volkswillen übereinstimmen, da dies aber der wohl eher unerreichte Idealfall ist, beschränkt Lijphart seine Betrachtung auf die Demokratieformen, welche diesem Ideal am Nahesten kommen: „These democratic regimes are characterized not by perfect responsivness but by a high degree of it.“ 2
Mit Hilfe von Analysepunkten untersucht er die beiden gegensätzlichen Demokratiemo- delle auf ihre relative Übereinstimmung von Regierungsakten mit der Meinung der Be- völkerung, und durch welche formalen bzw. informellen Gegebenheiten dies begünstigt oder eingeschränkt wird. Auf der einen Seite das Mehrheits- oder Westminstermodell, auf der anderen das Modell der
Konsensusdemokratie. Schon zu Anfang stellt Lijphart die These auf, daß das Westminstermodell wohl eher in einer homogenen Gesellschaft zum Tragen komme, wohingegen das Konsensusmodell eher für eine heterogen-plura- listische Gesellschaftsform geeignet sei. Die Minderheiten einer pluralistischen Gesell- schaft würden von einer durch Mehrheitswahlrecht gebildeten Regierung ausgeschlos- sen, wenn überhaupt im Parlament repräsentiert. Dies, so Lijphart, führe zu einer Dik- tatur der Mehrheit. In einem Konsensusmodell sollen alle relevante Gruppierungen an der
1 Lijphart, Arend, „Democracies“, S. 1-36
2 Lijphart, Arend, „Democracies“, S. 2
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Regierungsbildung beteiligt werden, denn „to exclude the losing groups from participation in decision-making clearly violates the primary meaning of democracy.“ 3 Als Beispiel für das Westminstermodell wählt Lijphart Großbritannien, obwohl es nicht das beste Beispiel ist, aber doch das bekannteste. 4 Aus den beiden Beispielangeboten für das Konsensusmodell wähle ich Belgien aus.
Der erste Analysepunkt betrifft die Exekutive. Diese wird im britischen Mehrheitsmodell im Normalfall von der Mehrheitspartei gestellt, sie bildet das Kabinett. Koalitionen sind eine Seltenheit, obwohl aufgrund des Mehrheitswahlrechts eine relativ große Min- derheit von der Machtausübung ausgeschlossen ist. Hingegen herrscht im Konsensusmodell das Prinzip, daß alle wichtigen Gruppierungen an der Regierung beteiligt sein sollten, große Mehrparteienkoalitionen entstehen. So ist es zum Beispiel in Belgien Gewohnheit geworden, auch die kleinere wallonische Minderheit, gleichberechtigt mit der flämischen Mehrheit, an den Kabinettsbildungen zu beteiligen.
Ein weiterer Punkt ist die Gewaltenverflechtung/Gewaltenteilung. Im Westminstermodell Großbritanniens liegt Gewaltenverflechtung vor. Es handelt sich um ein parlamentarisches System, das Kabinett ist vom Parlament abhängig. Da aber, durch das Mehrheitswahlrecht, nur die stärkste Partei die Regierung stellen kann und durch die eindeutigen Wahlerfolge Koalitionen kaum nötig sind, führte dies zu einer Verschmelzung von Kabinett und Parlamentsmehrheit.
Auch in Belgien gibt es ein parlamentarisches Regierungssystem, das Kabinett ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. Obwohl hier keine formale Trennung von Exekutive und Legislative festgeschrieben ist, hat hier das Kabinett nicht die Macht wie in Großbritannien. Es herrscht mehr ein Prinzip des Aushandelns von Entscheidungen zwischen den beiden Gewalten vor, verursacht durch oft große und eher schwerfällige Koalitionen, welche die Handlungsbereitschaft lähmen können. Ebenso sind diese Koa- litionen nicht so beständig wie eine Einparteienregierung und eine Kompatibilität von Parlaments- und Regierungsmandat ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
3 Lewis, W. Arthur, „Politics in West Africa“, S. 64/65
4 Lijphart, Arend, „Democracies“, S. 5 und S. 19
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Arbeit zitieren:
Thomas Grömling, 1997, Einordnung des politischen Systems der BRD anhand des Westminster- und Konsensusmodells von Lijphart, München, GRIN Verlag GmbH
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