- II -
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1 Problemstellung 1
2 IFRS-Rechnungslegung im mittelständischen Jahresabschluss 2
2.1 NA
Vorteile durch die Anwendung der IFRS im Jahresabschluss 2
2.1.1 NA
Höherer Informationsgehalt 2
2.1.2 NA
Instrument zur internen Steuerung 3
2.1.3 NA
Höhere Wettbewerbsfähigkeit 4
2.2 NA
Nachteile durch die Anwendung der IFRS im Jahresabschluss 5
2.2.1 NA
Problematischer Gläubigerschutz 5
2.2.2 NA
Problematische Steuerbemessungsgrundlage 7
3 IFRS-Rechnungslegung im mittelständischen Konzernabschluss 8
3.1 NA
Vorteile durch die Anwendung der IFRS im Konzernabschluss 8
3.1.1 NA
Senkung der Kapitalkosten 8
3.1.2 NA
Internationale Vergleichbarkeit 9
3.2 NA
Nachteile durch die Anwendung der IFRS im Konzernabschluss 10
3.2.1 NA
Umstellungskosten und höhere laufende Kosten 10
3.2.2 NA
Erweiterte Offenlegungspflicht 11
4 Thesenförmige Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 13
Rechtsquellenverzeichnis 17
- III -
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BT Bundestag
bzw. beziehungsweise
EU Europäische Union
ff. fortfolgende
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HGB-E Handelsgesetzbuch im Entwurf
Hrsg. Herausgeber
i.d.F. in der Fassung
i.O. im Original
i.V.m. in Verbindung mit
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IFRS International Financial Reporting Standards
Jg. Jahrgang
Mio. Millionen
o. Jg. ohne Jahrgang
PublG Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten
Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz)
S. Seite
Tz. Textziffer
USA Vereinigte Staaten von Amerika
vgl. vergleiche
z. B. zum Beispiel
- 1 -
IFRS für mittelständische Unternehmen im
Jahres- und Konzernabschluss
1 Problemstellung
Die sogenannte IAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union 1 verpflichtet ab dem 1.1.2005 alle kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen in der Europäischen Union, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS aufzustellen. Artikel 5 dieser Verordnung gestattet den Mitgliedsstaaten, selbst zu regeln, ob auf die Kon- zernabschlüsse nichtkapitalmarktorientierter Gesellschaften sowie auf die Einzel - abschlüsse aller Unternehmen die IFRS anzuwenden sind. Der deutsche Gesetz- geber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz 2 den Firmen die Möglichkeit einge- räumt, beim Einzelabschluss (§ 324a Abs. 1 i.V.m. § 325 Abs. 2a HGB-E) und beim Konzernabschluss (§ 315a Abs. 3 HGB-E) die IFRS freiwillig anzuwenden. Daneben gilt für alle gesellschaftsrechtlichen Belange weiterhin die Pflicht, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB aufzustellen. 3 Für kleine und mit- telständische Unternehmen stellt sich nun die Frage, ob es vorteilhaft ist, die vom Gesetzgeber geschaffene Option zu nutzen und die IFRS im Jahres- und/oder Kon- zernabschluss anzuwenden. Eine Gesellschaft wird – unabhängig von der Rechts- form 4 – von der Europäischen Kommission als mittelständisch eingestuft, wenn sie weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt sowie einen Umsatz von maximal 50 Mio. Euro jährlich erzielt bzw. eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro aufweist. 5 Das Unternehmen darf auch nicht einer Firmengruppe angehören, welche diese Grenzen insgesamt überschreitet. 6 Daneben ist für den Mittelstand charak- teristisch, dass der Eigentümer gleichzeitig der Geschäftsführer ist. 7
1
Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19.7.2002.
2 Vgl. BT-Drucksache 15/3419.
3 Vgl. BT-Drucksache 15/3419, S. 45.
4 Vgl. KOM (2003/361/EG) vom 6.5.2003, Anhang Art. 1.
5 Vgl. KOM (2003/361/EG) vom 6.5.2003, Anhang Art. 2.
Das deutsche Institut für Mittelstandsforschung Bonn zählt davon abweichend auch Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten zum Mittelstand. Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.) (2004), S. 3; vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2003), S. 31.
6 Vgl. KOM (2003/361/EG) vom 6.5.2003, Anhang Art. 3.
7 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2003), S. 31.
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2 IFRS-Rechnungslegung im mittelständischen Jahresabschluss 2.1 Vorteile durch die Anwendung der IFRS im Jahresabschluss 2.1.1 Höherer Informationsgehalt
Die IAS/IFRS sind grundlegend darauf aufgebaut, ein den Tatsachen entsprechen- des Bild zu vermitteln 8 und die Rechenschaftsfunktion eines Jahresabschlusses um- fassend zu erfüllen. 9 Es folgt daraus eine mit Zeitwerten („fair value“) bewertete 10 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (IAS 1.10) zum Bilanzstichtag, 11 um der Vielzahl von Adressaten wie Eigen- und Fremd- kapitalgeber, Arbeit nehmer, Handels gläubiger, Kunden, Staat und Öffentlichkeit 12 „entscheidungsrelevante Informationen“ 13 bereit zustellen. Abweichend von § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ermöglicht z. B. IAS 16.30 und IAS 16.31 eine Zeitwertbilan- zierung von Grundstücken, Gebäuden oder Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung. IAS 11 schreibt bei langfristiger Auftragsfertigung anstatt der Gewinnrealisierung bei Abnahme des Werkes (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) die realistischere Teilgewinn- realisierung vor. Durch die aktuelle Bewertung und die damit höhere Transparenz im Jahresabschluss sind die IFRS dabei dem HGB überlegen. 14 Die Erläuterungen im IFRS-Anhang sind im Vergleich zur nationalen Bilanzierung ebenfalls umfang- reicher, weil z. B. alternative Bewertungs methoden oder die einge setzten Finanz- instrumente zu erläutern sind. 15 Da die IFRS bisher keine Erleichterung für ver- schiedene Größenklassen kennen 16 und alle Standards beachtet werden müs sen, 17 gilt die Verpflichtung, z. B. einen erweiterten Anhang zu erstellen, genauso für kleine Firmen. Der HGB-Einzelabschluss hat zwar ebenso eine Infor mations funk-
8
Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2003), Anhang Tz. 12.
9
Vgl. Böcking (2001), S. 1437; vgl. Böcking (2002), S. 928.
Die bilanzpolitischen Spielräume der IAS (Wahlrechte und Ermessensspielräume), die im Vergleich zum HGB einen größeren Umfang haben, beeinträchtigen jedoch die Rechenschaftsfunktion. Vg l. Kahle (2003), S. 266; vgl. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2002), S. 2373-2374; vgl. hierzu Euler (2002), S. 878. 10 Vgl. Richtlinie 2001/65/EG vom 27.9.2001, Tz. 7.
11 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2003), Anhang Tz. 46. 12 Vgl. Fischer (2001), S. 19; vgl. Schaffer (2000), S. 85-86; vgl. Löhr (2002), S. 643. 13 Böcking (2001), S. 1435; vgl. Mandler (2003), S. 680.
14 Vgl. Zabel (2002), S. 920.
15 Vgl. Fischer (2001), S. 29-35.
16 Vgl. Heering/He ering (2004), S. 150; vgl. Kahle (2003), S. 274.
Zur Zeit arbeitet eine Projektgruppe des IASB an eventuellen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwendung der IFRS. Vgl. International Accounting Standards Board (2004), http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/pv-sme.pdf. 17 Vgl. Hüttemann (2004), S. 205; vgl. Verordnung (EG) Nr. 707/2004 vom 6.4.2004, Tz. 2.
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tion, welche aber zugunsten der Vorsicht, 18 der Rechenschaft und der Zahlungs- bemessung in den Hintergrund tritt. 19 Der deutsche Mittelstand legte bisher aller- dings in der Praxis sowieso keinen besonderen Wert auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses, sondern orientierte sich vielmehr auf die steuerliche Wir- kung des Abschlusses. 20 So übten die Unternehmen die Bewertungswahlrechte meist sehr konservativ aus, um „Steuerstundungseffekte zu erzielen.“ 21 Meiner Meinung nach ist es nachvollziehbar, den Steueraufwand so stark wie möglich zu reduzieren, zumal den Banken in der Praxis sowieso eine spezielle Vermögensauf- stellung mit Zeitwerten zur Kredit gewährung vorgelegt werden muss. In Zukunft jedoch könnten die Mittelständler aufgrund des Wettbewerbs um das knappe Risi- kokapital gezwungen werden, sich um die Gunst der Investoren zu bemühen. Dabei ist eine transparentere Bila nz und Ergebnis rechnung nach IAS/IFRS geeigneter.
2.1.2 Instrument zur internen Steuerung
Die exaktere Darstellung des IFRS-Einzelabschlusses können nicht nur externe Bilanzadressaten nutzen, sondern genauso die Gesellschafter oder Geschäftsführer selbst. Diese Selbstinformation dürfte insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen sehr wichtig sein. Indem im Vorfeld der Aufstellung des Abschlusses viele Infor mationen auf bereitet werden, ist der IFRS-Abschluss dazu geeignet, Ge- sellschafter und Manager über die Vermögens-, Finanz- und Ertrags lage detailliert zu unterrichten. 22 Die zusätzlichen Bestandteile des IFRS-Ein zelabschlusses wie die Kapitalflussrechnung (IAS 7), der Eigenkapitalspiegel (IAS 1.7) oder die Segment- berichterstattung (IAS 14) fördern ebenso die interne Steuerung der Firma, die damit sogar produkt- oder zumindest segmentgenau vor genommen werden kann. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass mit § 297 Abs. 1 HGB-E i.d.F. des Bilanz- rechtsreformgesetzes die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel auch nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtend sind. Lediglich die Segmentberichterstattung ist mit der Anwendung der IFRS gegenüber einem HGB-Abschluss zusätzlich Pflicht. In der Kapitalflussrechnung wird über die Cash-
18
Vgl. Mandler (2003), S. 680.
19 Vgl. Niehus (2001), S. 738.
20 Vgl. Mandler (2003a), S. 143.
21 Mandler (2003), S. 681 [i.O. teilweise hervorgehoben].
22 Vgl. Böcking (2001), S. 1437.
Arbeit zitieren:
Martin Kronawitter, 2004, IFRS für mittelständische Unternehmen im Jahres- und Konzernabschluss, München, GRIN Verlag GmbH
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