Historisches Seminar der Universität zu Köln
Einführungsseminar: Rom und Romidee im Mittelalter
Die Bedeutung des Investiturstreits
von: Robert Schütte
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I: Einleitung Seite 3
Kapitel II: Selbstbilder der Universalgewalten vor dem Investiturstreit Seite 3
Kapitel III: Die Bedeutung des Dictatus Papae Seite 6
Kapitel IV: Die Bedeutung des Gangs nach Canossa Seite 7
Kapitel V: Umwandlung der gelasianischen Zweigewaltenlehre Seite 8
Kapitel VI: Resümee und Ergebnisse Seite 9
Kapitel VII: Literaturhinweise Seite 11
I. Einleitung:
Der Investiturstreit bezeichnet den vom Tod Heinrichs III. (1056) bis zum Ausgang der Regierung Heinrichs V. (1125) andauernden Konflikt zwischen Papsttum und Königtum, in dessen Verlauf es zu einer Neubestimmung des Verhältnisses der beiden Universalgewalten kam. Er entzündete sich ursprünglich an den Modalitäten der Einsetzung von Bischöfen und Reichsäbten, hatte jedoch darüber hinaus weit tiefergehende ideologisch-politische Ursachen. Die vorliegende Arbeit wird den im Investiturstreit zu Tage getretenen Ordnungskonflikt zwischen Regnum und Sacerdotium beleuchten und auf diesem Weg zu einer Einschätzung der Bedeutung des Investiturstreits gelangen. Hierzu wird zuerst das Selbstbild der beiden Universalgewalten vor dem Investiturstreit zu untersuchen und gegenüberzustellen sein. In einem zweiten Schritt wird die vorliegende Arbeit auf ausgesuchte Aspekte und Ereignisse des Investiturstreits eingehen, welche geeignet sind, ein adäquates Bild der Vorkommnisse, ihrer Perzeption und Bedeutung zu liefern. In diesem Zusammenhang wird die Arbeit den Wandel der gelasianischen Zweigewaltenlehre aus Sicht des Papsttums und des Königtums, das Dictatus Papae und den Gang nach Canossa behandeln. In einem letzten Schritt wird in der vorliegenden Abhandlung ein Resümee gezogen, in welchem die Ergebnisse der Arbeit und ihre Bedeutung für das Verhältnis von Sacerdotium und Regnum in Kürze erläutert werden. Auf Grund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit musste es im Vorhinein zu einer Selektion jener zu untersuchenden Aspekte des Investiturstreits kommen, welche dem Verfasser als für diese Themenstellung besonders aussagekräftig und bedeutend erschienen. Aus diesem Grund erhebt diese Arbeit auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
II. Selbstbilder der Universalgewalten vor dem Investiturstreit
II.1.: Selbstbild des Königtums vor dem Investiturstreit
Das Königtum wurde in der Zeit vor dem Investiturstreit stark sakral aufgefasst, der König selbst als mit einer besonderen Mission von Gott auf Erden wahrgenommen. Die Legitimation der Herrschergewalt des Königs wurde nach damaliger Ansicht direkt von Gott hergeleitet, was sich in der mit der Salbung1 verbundenen Herrscherweihe und der Dei-gratia-Formel manifestierte.2 Die Person des Monarchen wurde gemeinhin als geheiligt angesehen, in welcher der „Herrscherwille Gottes in eigener Weise kräftig“ sei3; in diesem Sinne unterschied sich der König nach damaligem Glauben auch wesentlich von gewöhnlichen Laien: So ist beispielsweise von einigen Merowingerkönigen bekannt, dass sie ihre Würde als priesterlich auffassten, auch wenn dies nicht immer wörtlich zu verstehen ist, da ja kein König tatsächlich priesterlichen Weihegrad besessen hatte.4 5 Einigkeit bestand in der Auffassung, dass „der Herrscher durch seinen Königsnamen den Typus des Heilands darstelle“6. Spätere Könige gingen sogar so weit, sich selbst als Christi Stellvertreter zu bezeichnen, was durchaus auch einen Anspruch auf Führung der Kirche in äußeren und inneren Angelegenheiten reflektiert7. Es spiegelt eine hierarchische und theokratisierte8 Auffassung der Königswürde wie der, welche dem König Vorrang gegenüber dem Papst einräumt. Gerd Tellenbach verdeutlicht dies prägnant in folgendem Satz: „Er legt dem König die Verantwortung vor Gott auf, die Kirche recht zu leiten, der Kirche die Pflicht zum Gehorsam.“9 Die theokratische Überzeugung, dass der Herrscher auch in kirchlichen Angelegenheiten intervenieren solle, hat ihren Ursprung im Erbe antiker Vorstellungen vom Gottkönigtum und germanischer Religiosität. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang aber vor allem biblische Berichte und Gebote, da diese dem „mittelalterlichen Bewusstsein in einziger Weise die Richtung wiesen“10. Es galt als selbstverständlich, dass der König das Volk sowohl politisch als auch kirchlich leitete; dies manifestierte sich nicht zuletzt auch darin, dass der König Synoden und Konzilien einberief, deren Tagesordnung festlegte und sie zuweilen leitete.11 Hieraus lässt sich schließen, dass das Königtum im Verhältnis zum Papsttum vor dem Investiturstreit nach Suprematie strebte und in diesem Sinn auch Vertreter des Einheitsprinzips war.12
II.2.: Selbstbild des Papsttums vor dem Investiturstreit
[...]
1 Ihre Bedeutung lässt sich nach Tellenbach an der Ansicht bemessen, dass die Salbung als ein Sakrament angesehen wurde. Vgl. Schramm, Percy Ernst; Geschichte des englischen Königtums im Lichte der Krönung, Weimar 1937, S.119 f.
2 Töpfer, Bernhard; Tendenzen zur Entsakralisierung der Herrscherwürde in der Zeit des Investiturstreits, in: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 6, Berlin, 1982, S. 163
3 Tellenbach, Gert; Libertas. Kirche und Weltordnung im Zeitalter des Investiturstreites, Stuttgart, 1936, S. 70 f.
4 An dieser Stelle sei angemerkt, dass von den christlichen Kaisern bis zu den Saliern die Herrscherwürde als Kirchenamt aufgefasst wurde.
5 Vgl. Tellenbach, Gert; S. 73
6 Ebenda.
7 Vgl. Fleckenstein, Josef.; Rex canonicus. Über Entstehung und Bedeutung des mittelalterlichen Königskanonikats, in: Festschrift Percy Ernst Schramm zu seinem 70. Geburtstag, Bd. 1, Wiesbaden 1964, S. 61 f. und 71.
8 Ullman lehnt in seinem Buch „Von Canossa“ diesbezüglich den Begriff theokratisch ab, da dieser zu „schillernd sei“.
9 Vgl. Tellenbach, Gert; S. 85
10 Ebenda S. 71
11 Ebenda S. 109
12 Ebenda S. 80
Arbeit zitieren:
Robert Schütte, 2004, Die Bedeutung des Investiturstreits, München, GRIN Verlag GmbH
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