I
Inhaltsverzeichnis Seite
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis. IV
1 Einleitung. 1
2 Thematische und begriffliche Abgrenzungen 3
2.1 Non-Performing Loans. 3
2.2 Work-Out 6
2.3 Outsourcing 8
2.4 Credit Securitisation 9
3 Darstellung und Analyse des institutsinternen Work-Out von
NPLs 11
3.1 Aufsichtsrechtliche und rechtliche Aspekte der Problemkre-
ditbearbeitung unter Einbeziehung von MaK und MaRisk 12
3.2 Zielsetzungen und Erfolgsmessung im Work-Out 18
3.3 Kosten-Nutzen-Darstellung eines internen Work-Out-Manage-
ments 19
4 Darstellung und Analyse des Outsourcing von Problemkredit-
prozessen 24
4.1 Aufsichtsrechtliche und rechtliche Aspekte bei der Auslage-
rung der Problemkreditbearbeitung 24
4.2 Outsourcing-Varianten für den NPL-Bereich. 28
4.2.1 Auslagerung von Teilbereichen der Problemkreditbear-
beitung am Beispiel der Inkasso-Dienstleister 28
4.2.2 Bilanzunwirksame Auslagerung der Problemkreditbe-
arbeitung am Beispiel der Aareal Hypotheken-Manage-
ment GmbH 33
4.2.3 Bilanzwirksame Auslagerung von Problemkreditenga-
gements an Spezialkreditinstitute am Beispiel der
Bankaktiengesellschaft Hamm 35
4.3 Chancen und Risiken des NPL-Outsourcing 38
II
Inhaltsverzeichnis Seite
5 Darstellung und Analyse der NPL Securitisation 40
5.1 Strukturtypen von Verbriefungstransaktionen 40
5.2 Aufsichtsrechtliche und rechtliche Rahmenbedingungen für
Kreditverbriefungen 43
5.3 Besonderheiten bei der Verbriefung von NPL-Portfolien 48
5.4 Abwägung von Chancen und Risiken bei der NPL-Verbrie-
fung 51
6 Darstellung und Analyse der Veräußerungsoption für NPLs 54
6.1 Charakteristika und Entwicklungstendenzen des deutschen
NPL -Marktes 54
6.2 Rechtliche und strukturelle Aspekte beim Verkauf von NPLs. 58
6.3 Erfolgsdeterminanten beim NPL-Verkauf 64
6.4 Chancen und Risiken bei der Veräußerung von NPLs. 67
7 Vergleichende Beurteilung der Handlungsoptionen Work-Out,
70
Outsourcing , Verbriefung und Veräußerung von NPLs.
7.1 Rechtliche und aufsichtsrechtliche Beurteilung 70
7.2 Ökonomische Beurteilung 74
7.3 Auswirkung der jeweiligen Handlungsoption auf die Kunden-
beziehung und die Reputation der Bank 78
8 Fazit 80
Literaturverzeichnis VII
Anhang i
Übersicht der Handlungsalternativen xiii
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Problemkreditprozesse nach MaK
Abb. 2 Zeitpunkte der Krisenerkennung
Abb. 3 Übersicht der Verbriefungsstrukturen
Abb. 4 Kategorisierung von ABS nach Referenzforderungen
Abb. 5 Einschätzungen des potentiellen NPL-Marktvolumens.
Abb. 6 Outright Sale-Struktur beim Forderungsverkauf
Abb. 7 Transaktionsstruktur einer Multi-Seller-Plattform
Abb 8 Grundsätzlicher Aufbau einer Joint Venture-Transaktion
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ABS Asset Backed Securities
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AHM Aarel Hypotheken-Management GmbH
BaFin Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAG Bankaktiengesellschaft Hamm
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BHI Bad Homburg Inkasso GmbH
bzw. beziehungsweise
CDO Collateralized Dept Obligation
CDS Credit Default Swap
CLN Credit Linked Note
CSFB Credit Suisse First Boston
d.h. das heißt
etc. et ’cetera
EUR Euro
EWB Einzelwertberichtigung
E & Y Ernst & Young
f. folgende
ff. fort folgende
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
Abkürzungsverzeichnis
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IMF International Monetary Fund
InsO Insolvenzordnung
IRU Institutional Restructuring Unit
IT Informationstechnologie
Kap. Kapitel
KWG Kreditwesengesetz
LG Landgericht
MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der
Kreditinstitute MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MBS Mortgage Backed Securities
MFI Monetäres Finanzinstitut
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Naspa Nassauische Sparkasse
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
NPL Non-Performing Loan
o.D. ohne Datum
OLG Oberlandesgericht
PSE Public Sector Entities
RMBS Residential Mortgage Backed Securities
RS Rundschreiben
S. Seite
Tab. Tabelle
TEUR Tausend Euro
TZ Textziffer
TZN Textziffern
Abkürzungsverzeichnis
UmwG Umwandlungsgesetz
USA United States of America
UstG Umsatzsteuergesetz
usw. und so weiter
Vgl. Vergleiche
West/LB Westdeutsche Landesbank AG
1 Einleitung
Die konjunkturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre haben im deutschen Bankensektor ihre Spuren hinterlassen. Im Jahr 2004 führte Deutschland neben Frankreich den Vergleich der europäischen Insolvenzstatistiken an. 1 Aufgrund der hohen Zahl an Unternehmens- und Privatinsolvenzen sowie der Verschlechterung der Bonitäten vieler Unternehmens- und Privatkunden haben sich in den Bankbilanzen große Bestände an problembehafteten Krediten angesammelt, welche die Ertragslage der Banken erheblich belasten. 2 Die Belastung basiert einerseits auf den erforderlichen Wertberichtigungen und Abschreibungen, andererseits auf der Bindung hoher finanzieller und personeller Ressourcen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche konkreten Handlungsoptionen einem Kreditinstitut für ein aktives Management dieser Problemkredite zur Verfügung stehen. Aufgrund der angespannten Ertragslage wird das zukünftige Erfolgspotential deutscher Banken nicht zuletzt von deren Fähigkeit abhängen, das Kreditportfolio auf rentable Geschäftsbereiche auszurichten und hinsichtlich der weniger profitablen oder gar verlustträchtigen Bereiche zu optimieren. 3 Daneben treten die neuen Solvabilitätsan-forderungen von Basel II, dessen Eigenkapitalvorschriften sich für Banken zukünftig noch stärker an den eingegangen Risiken orientieren, was im Bereich der Problemkredite vollumfänglich zum Tragen kommt. 4
Im Rahmen dieser Arbeit werden deshalb vier alternative Ansätze betrachtet, die den Kreditinstituten die Abarbeitung ihrer Problemkreditbestände in unterschiedlicher Art und Weise ermöglichen. Dazu zählen neben der in der Regel bestehenden, institutseigenen Bearbeitungslösung (Work-Out) die Optionen Outsourcing, Verbriefung oder Verkauf von Problemkredit-forderungen. Aufgrund der heterogenen Struktur des deutschen Bankensektors und den differenzierten Institutsgrößen ist es jedoch nicht möglich, die beste Alternative als einheitliche ‚Königsdisziplin’ und idealen Mittelweg zu identifizieren.
1 Vgl. Creditreform (2005).
2 Vgl. Jobe / Stachuletz (2005), S. 4.
3 In Anlehnung an Jobe / Stachuletz (2005), S. III f.
4 Vgl. Jobe / Stachuletz (2005), S. 14 ff.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die möglichen Handlungsalternativen darzustellen und deren Eignung für das Problemkredit-Management unter verschiedenen Aspekten zu analysieren. Im Ergebnis wird eine kriteriengestützte Gegenüberstellung und Beurteilung der verschiedenen Alternativen erfolgen. Dafür werden in Kapitel 2 zunächst die thematischen und begrifflichen Abgrenzungen des grundlegenden Vokabulars vorgenommen. Das sich daran anschließende Kapitel 3 betrachtet Besonderheiten des institutsinternen Work-Out als Positionierungsalternative eines Kreditinstituts im Problemkredit-Management. Kapitel 4 erläutert verschiedene Outsourcing-Varianten anhand praktischer Beispiele aus der Kreditwirtschaft. Im folgenden 5. Kapitel werden die Möglichkeiten der Verbriefung von Prob-lemkreditforderungen analysiert. Die Option der Veräußerung dieser Forderungsklasse ist Inhalt des 6. Kapitels. Die Kapitel 3 bis 6 beginnen mit der Erläuterung rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte der jeweiligen Option. Dem schließt sich die Beschreibung der Handlungsalternativen einschließlich spezifischer Besonderheiten an. Die Abwägung von Chancen und Risiken bei der Realisierung der betrachteten Alternative schließt das jeweilige Kapitel. In Kapitel 6 wird einführend zusätzlich auf die Charakteristika des noch jungen, deutschen Marktes für den Handel notleidender Kreditforderungen eingegangen. Im Kapitel 7 werden alle Alternativen in der Gegenüberstellung anhand der Erkenntnisse aus den vorhergehenden Ausführungen beurteilt. Dafür stehen neben den rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und den ökonomischen Aspekten der Handlungsoptionen ergänzend eventuelle Auswirkungen auf die Kundenbeziehung und Reputation der Bank im Fokus. Kapitel 8 zieht ein kur- zes Resümee über das Ergebnis vorangegangener Ausführungen.
2 Thematische und begriffliche Abgrenzungen
Dieses Kapitel dient der Schaffung eines einheitlichen Verständnisses der in dieser Arbeit verwendeten Begriffe der Non-Performing Loans, des Work-Out, des Outsourcing sowie der Credit Securitisation. Dafür werden diese Begrifflichkeiten im Folgenden definiert, wobei die Abgrenzung unter bankbetriebswirtschaftlichen Aspekten erfolgt.
Die Thematik dieser Arbeit, das Management von Non-Performing Loans, bedarf einer kurzen Abgrenzung des Managementbegriffs. Management kann sowohl als Institution wie auch funktional verstanden werden. Im Rahmen dieser Arbeit steht die funktionale Sichtweise im Vordergrund, insbesondere die sachaufgabenbezogenen Funktionen, die die Bereitstellung und Kombination der Produktionsfaktoren zur Leistungserstellung und -verwertung betreffen. 5 Management meint demnach die Prozesse im Sinne von Alternativenwahl, Planung, Realisation, Steuerung und Kontrolle der dem Kreditinstitut zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen für das Handling von Non-Performing Loans.
2.1 Non-Performing Loans
Der Terminus Non-Performing Loan (NPL) findet in der bankbetriebswirtschaftlichen und rechtlichen Literatur keine einheitliche Definition. Dabei werden Begriffe wie Problemkredite, Bad Loans 6 , Defaulted Debt 7 oder Distressed Debt 8 oft synonym verwendet. Allerdings greifen die Bezeichnungen Defaulted Debt und Bad Loans relativ weit, denn sie beziehen neben den Kreditforderungen der Banken oftmals auch weitere Bankaktiva wie etwa notleidende Anleihen mit ein. Die englische Bezeichnung Non-Performing lässt sich übersetzen mit Nicht-Leistung, was sich zur Klassifizierung von Problemkrediten auf den Tatbestand der Nicht-Einhaltung von vertraglich terminierten Leistungen seitens des Forderungsschuldners be-
5 Vgl.Götze / Mikus (1999), S. 1 f.
6 Bad Loans = schlechte Kredite.
7 Defaulted Debt = ausgefallene Finanzschulden.
8 Distressed Debt = notleidende Finanzschulden.
zieht. 9 Bei diesen Leistungen kann es sich um Zins- und eventuell auch Tilgungsleistungen institutioneller oder privater Kreditnehmer handeln. Deren fehlende Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit führt zu Störungen des Darlehensverhältnisses. 10 Die fehlende Performance dieser Forderungen beeinträchtigt die Erlössituation der Banken durch Minderung des Zinsertrages und nicht gedeckten Refinanzierungskosten, Bildung erforderlicher Wertberichtungen sowie Opportunitätskosten durch Bindung finanzieller und personeller Ressourcen. 11
Die oben genannten Begriffsauslegungen sind in Deutschland unter anderem im regulatorischen Rahmen begründet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überträgt sowohl durch die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) 12 als auch durch den Entwurf der neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) 13 den Instituten mittels Öffnungsklauseln die Verantwortung zur Identifikation von Problemkrediten. Dazu sind institutsspezifische Kriterien zu formulieren, die geeignet sind, sich andeutende Probleme bzw. Risiken im Kreditverhältnis frühzeitig zu erkennen. Eine bereits 2002 durchgeführte repräsentative Umfrage unter Banken zeigt, dass die für das Firmen-kundengeschäft am häufigsten verwendeten Kriterien zur Problemkreditidentifikation die drohende Zahlungsunfähigkeit, eingeschränkte Kapitaldienstfähigkeit sowie die Einstufung bzw. Herunterstufung des Schuldners in eine Bonitätsklasse mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit darstellen. 14 Ist eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit trotz intensiver Betreuung durch die Bank nicht möglich, werden Problemkreditengagements den auf Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern der Bank übertragen. 15 Eine Zuweisung an die Mitarbeiter des Sanierungsbereichs begründet die Sanierungsbedürftigkeit des Kreditnehmers und ist somit im Rah-
9 Vgl.Theewen (2004), S. 106.
10 Vgl. Sester / Glos (2005), S. 378.
11 Vgl. Jobe / Stachuletz (2005), S. 148 ff. sowie Voigt / Andersch (2003), S. 192. Die
Aussagen von Vogt und Andersch beziehen sich primär auf das Firmenkundenge-
schäft, lassen sich jedoch auch auf das Privatkundengeschäft der Kreditinstitute über-
tragen.
12 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002.
13 Vgl. MaRisk-Entwurf der BaFin vom 02.02.2005.
14 Vgl. KPMG (2002), S. 7.
15 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZ 56 ff. sowie MaRisk-Entwurf der BaFin
vom 02.02.2005, Besonderer Teil 1.1.2, d) und e), S. 16.
men des institutsspezifischen Kriterienkataloges ein von der BaFin gewählter Anknüpfungspunkt für die Definition des Problemkredits. Sanierungsbedürftigkeit ist dabei bereits dann gegeben, wenn absehbar ist, dass der Schuldner ohne Gegenmaßnahmen in einem bestimmten Zeitrahmen zahlungsunfähig 16 oder überschuldet 17 sein wird. 18
Der Tatbestand der Sanierungsbedürftigkeit deckt sich in Teilen mit der Definition eines Kreditausfalls nach Basel II. Danach gilt ein Kreditausfall als gegeben, wenn: 19
¾ bei einer wesentlichen Verbindlichkeit gegenüber der Bank ein Leis-tungsrückstand von mehr als 90 Tagen 20 besteht oder ¾ eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung nicht in voller Höhe ohne den Zugriff auf gestellte Sicherheiten nachkommen kann.
Hierbei legitimiert der Punkt zwei, dass sich andeutende Störungen im Kreditverhältnis bereits als Klassifizierungskriterium für Problemkredite fungieren können. Allerdings sei dabei auf die Tatsache verwiesen, dass auf einen Kredit trotz hoher Ausfallwahrscheinlichkeiten noch Rückflüsse erfolgen können, so dass der Terminus Non-Performing weiterer Klärung bedarf. 21
Der NPL-Begriff lässt sich sowohl eng als auch weit auslegen. Die enge Begriffsauslegung umfasst lediglich notleidende Kreditforderungen, die aufgrund von Leistungsstörungen bereits gekündigt sind oder solche, bei denen Kündigungsgründe eingetreten sind, die Kreditkündigung durch die Bank aber noch nicht erfolgt ist. Im weiten Sinne werden auch die Forde-
16 Zahlungsunfähigkeitbezeichnet gemäß § 18 der Insolvenzordnung die voraussichtliche
Unfähigkeit des Schuldners, fälligen Verbindlichkeiten termingerecht nachzukommen.
17 Überschuldung liegt gemäß § 19 der Insolvenzordnung vor, wenn die Verbindlichkeiten
des Schuldners dessen Vermögen übersteigen.
18 Vgl. Theewen (2004), S. 106 f.
19 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), TZ 452.
20 Die jeweilige nationale Bankenaufsichtsbehörde hat dabei das Recht, die 90-Tage-Frist
bei Privatkundenforderungen und Forderungen an sonstige öffentliche Stellen (PSE)
auf eine Frist von 180 Tagen auszuweiten. Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
(2004), S. 150, FN 83.
21 Vgl. Kroll und Mercer Oliver Wyman (2005), S. 6.
rungen als NPLs klassifiziert, bei denen Störungen mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbar sind oder Leistungspläne nicht eingehalten werden (Sub-Performing Loans). Insgesamt umfasst der Begriff NPL sowohl besicherte als auch unbesicherte Forderungen gegenüber Firmenkunden und Privat-kunden. Notleidende Anleihen werden hingegen nicht in die Betrachtung einbezogen. Im Rahmen dieser Arbeit wird der NPL-Begriff in seiner weiten Auslegung verwendet. Auf die Verwendung der engen Begriffsauslegung wird an den entsprechenden Stellen verwiesen.
Eine spezifische NPL-Definition dient Kreditinstituten unter anderem auch zur Portfolienbildung, d.h. der Zusammenfassung der entsprechenden Problemkredite für die Durchführung der in dieser Arbeit beschriebenen Transaktionen. Derzeit lassen sich für NPL-Transaktionen drei relevante Arten von Kreditforderungen unterscheiden: kleinteilige immobilienbesicherte Wohnungsbaukredite des Retailgeschäfts 22 , immobilienbesicherte Kredite zum Erwerb oder zur Herstellung von gewerblich genutzten Objekten (z.B. Bauträgerfinanzierungen, Finanzierungen von Bürogebäuden, etc.) und teilweise unbesicherte Unternehmenskredite. 23
2.2 Work-Out
Die organisatorischen Einheiten bzw. Kompetenzbereiche, in denen die problembehafteten Kreditengagements betreut und bearbeitet werden, tragen in der Praxis Bezeichnungen wie Work-Out 24 , Spezialbetreuung, Sonderengagements, Kreditüberwachung, Sanierung, usw. Die MaK wie auch der erste Entwurf der neuen MaRisk schreiben den Kreditinstituten einen grundlegenden organisatorischen Gestaltungsrahmen für das Problemkreditgeschäft vor, der durch die Institute entsprechend befüllt werden muss. Dabei ist die Problemkreditbearbeitung durch die Funktionen Abwicklung bzw. Sanierung spezifiziert. Die Intensivbetreuung hat dagegen die Aufgabe, Engagements gesondert zu überwachen, für die aufgrund
22 Retailgeschäft bezeichnet das standardisierte Geschäft mit nicht-vermögenden, natür-
lichen Personen sowie kleinen Gewerbekunden, das in Summe ein Kreditvolumen von
einer Mio. EUR pro Kreditnehmer nicht überschreitet. Vgl. Baseler Ausschuss für Ban-kenaufsicht, Anhang 9, TZ 13.
23 Vgl. Hamberger / Diehm (2004), S. 183.
24 Work-Out = Heraus- bzw. Ausarbeiten.
institutsspezifischer Kriterien eine intensive Betreuung notwendig ist. Bei den betroffenen Kunden ist erst von einer Vorstufe der Unternehmenskrise bzw. Sanierungsbedürftigkeit eines Kreditkunden auszugehen. Damit steht die Intensivbetreuung neben der Normalbetreuung eines Engagements und der hier als Work-Out bezeichneten Problemkreditbearbeitung eines Instituts. 25
Ist die Sanierungsbedürftigkeit eines Kreditnehmers erkennbar, findet eine Überleitung an den Work-Out-Bereich statt. Der Begriff Work-Out kann in zweierlei Hinsicht ausgelegt werden. Zum einen können die Funktionen Sanierung und Abwicklung gebündelt sein. Eine Sanierung verfolgt dabei das Ziel einer Wiederherstellung existenzerhaltender Produktivität und Rentabilität, die Abwicklung hingegen das Ziel der größtmöglichen Forderungsrealisierung gekündigter Kredite unter Verwertung gestellter Sicherheiten. Andererseits kann sich der Terminus Work-Out lediglich auf den Sanierungsbereich beziehen, zumal die Abwicklung, so wird argumentiert, als Aufgabengebiet an sich mit dem eigentlichen Bankgeschäft nichts mehr zu tun hat. Dies äußert sich vor allem darin, dass die reine Abwicklungsfunktion oftmals an Inkasso-Unternehmen oder kreditbereichsferne Rechtsabteilungen ausgelagert wird. 26
Im Rahmen dieser Arbeit wird unter einem Work-Out die Subsumierung der Aufgabenbereiche Sanierung und Abwicklung verstanden. Diese Aufgabenbereiche umfassen auf der Sanierungsseite finanzielle Maßnahmen wie die Vereinbarung von Tilgungsaussetzung, Umschuldungen, Fristverlängerungen sowie nicht-finanzielle Maßnahmen wie die Prüfung der Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit, der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes unter Einbindung der Schuldner, etc. 27 Das Ergebnis der Sanierungstätigkeit ist eine Wiedererzeugung der Werthaltigkeit der Forderungen und Sicherheiten zur Rückführung der Engagements in das reguläre Kreditgeschäft. Die Aufgaben im Abwicklungsbereich bestehen unter an- 25 Vgl.Theewen (2004), S. 107 f.
26 Vgl. Theewen (2004), S. 106 ff.
27 Vgl. Theewen (2004), S. 109.
derem in der Beitreibung von ausstehenden Forderungen, der Verwertung von Sicherheiten, etc. 28
2.3 Outsourcing
Der Begriff Outsourcing setzt sich aus der englischsprachigen Wortfolge Outside Resource Using zusammen und bezeichnet die strategische Nutzung externer Ressourcen zur Erstellung von Leistungen, die ein Unternehmen andererseits selbst erstellt hätte. 29 Im Prinzip handelt es sich bei einer Entscheidung über die Auslagerung von Funktionen immer um die Frage der eigenen Leistungserstellung oder des Fremdbezugs (Make or Buy). Die Entscheidung über die Auslagerung von Teilen der Wertschöpfungskette ist strategisch und bedarf deshalb einer Betrachtung des Kreditinstituts als Ganzes und der damit einhergehenden Analyse der Möglichkeiten interner Bündelung oder externer Vergabe der Aufgabenbereiche. Vor dem Hintergrund einer möglichst effizienten Prozessgestaltung könnten demnach alle Aufgabenbereiche ausgelagert werden, die die Bank nicht selbst erbringen muss und die von Dritten kostengünstiger erbracht werden können. 30 Outsourcing wird dabei in Banken unter dem Aspekt der Konzentration auf die Kernkompetenzen betrieben. Eine Auslagerung soll dort Effizienzsteigerungen durch Nutzung des Know-hows und der technischen Infrastruktur spezialisierter Anbieter sowie Kostenvorteile generieren, in denen die Bank nicht von einer Kernkompetenz ausgeht. Voraussetzung ist damit, dass der Effekt aus der Umwandlung der Fixkostenblöcke durch Eigenfertigung in überwiegend variable Kosten des Fremdbezugs der jeweiligen Zielsetzung der Outsourcing-Entscheidung nicht entgegensteht. 31
Es lassen sich das interne und das externe Outsourcing unterscheiden. Beim internen Outsourcing wird die operative Leistungserstellung zwar einer Teilbetriebseinheit entzogen, die Auslagerung entspricht jedoch nur der Bündelung der Kompetenzen innerhalb eines Konzerns oder Unter-
28 Vgl.Anders et al (2004), S. 20 ff.
29 Analog zu Moormann / Frank (2000), S. 5.
30 Vgl. Schierenbeck (2001), S. 584 f.
31 Vgl. Judt / Aigner (2003), S. 50.
nehmensverbundes. Das externe Outsourcing hingegen versteht unter Auslagerung die vollständige Abgabe der Leistungserstellung an einen nicht dem Unternehmensverbund angehörenden, externen Leistungslieferanten. 32
Diese Arbeit wird die Möglichkeiten und Grenzen einer Auslagerung der Problemkreditbearbeitung betrachten. Die Auslagerung umfasst dabei nicht nur die technischen Abwicklungsprozesse, sondern auch die adäquate Prüfung und Betreuung der Kreditkunden. Unter Auslagerung wird dabei die Leistungserstellung im Rahmen des externen Outsourcing ver-standen. Aufgrund der gegebenen Analogie zum Outsourcing wird im Folgenden auch der Begriff des Outtasking, der entgegen der Ausgliederung ganzer Wertschöpfungsstufen lediglich die Auslagerung einzelner Teilaufgaben bezeichnet, unter dem Outsourcing-Begriff subsumiert.
2.4 Credit Securitisation
Der Terminus Credit Securitisation bezeichnet die Auslagerung illiquider Kreditforderungen zum Zweck der Verbriefung in Wertpapieren und Refinanzierung über den Kapitalmarkt. 33 Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen hier die so genannten Asset Backed Securities (ABS). Dabei handelt es sich um Wertpapiere (Securities), die mit rechtlich verselbständigten, unverbrieften Vermögensgegenständen (Assets) unterlegt bzw. besichert (Backed) sind. 34 Diese Definition deckt sich auch mit der von der BaFin vorgegebenen begrifflichen Abgrenzung. 35
Bei der Verbriefung von Kreditforderungen wird eine einzelne Adresse oder ein diversifizierter Pool möglichst homogener Forderungen rechtlich verselbständigt und bilanzbefreiend an eine dem Verfügungsbereich des Forderungsverkäufers entzogene, insolvenzferne Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) veräußert. Diese finanziert den Kaufpreis über die Emission von mindestens zwei im Kreditrisiko untereinander ab-
32 Vgl.Schierenbeck (2001), S. 585 f.
33 Vgl. Bär (1999), S. 25.
34 Vgl. Paul (2004), S. 1231.
35 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 04/1997.
gestuften ABS-Wertpapiertranchen am Kapitalmarkt, wobei die angekauften Forderungen als Haftungsgrundlage dienen. Alle Risiken aus dem Forderungspool werden somit auf den Kapitalmarkt verlagert. 36 Man unterscheidet dabei zwei Strukturvarianten der Verbriefungstransaktion. Den vorgenannten Ablauf bezeichnet man als True Sale 37 , vorausgesetzt die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der Forderungen gehen bilanzwirksam in das Vermögen des SPV über. Für den bilanzwirksamen Übergang von Forderungen hat der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in einer Stellungnahme entsprechende Anforderungen formuliert (IDW RS HFA 08). Dem gegenüber steht die synthetische Verbriefungsstruktur, bei der lediglich das Kreditrisiko mittels derivativer Finanzinstrumenten (z.B. dem Credit Default Swap, CDS) an das SPV veräußert wird. Das SPV emittiert dann Wertpapiere, deren Emissionserlös als Sicherheit in Anleihen hoher Bonität investiert wird. 38
Die Zahlungsansprüche der Investoren für solche ABS-Transaktionen werden in erster Linie aus den Zahlungsströmen (Cash Flows) der Referenzpools bedient. Bei der True Sale Struktur sind dies die um die Kosten des SPVs geminderten Zins- und Tilgungszahlungen der Forderungsschuldner, bei synthetischen Verbriefungen die Erträge aus den Referenzanleihen zuzüglich der Swap-Prämie, die das SPV aus der Übernahme des Kreditrisikos mittels CDS bezieht. Die Erzielung eines guten Ratings für die einzelnen Tranchen einer Verbriefung wird neben der Qualität der Referenzaktiva und der Strukturvariante zusätzlich von entsprechenden Sicherungsmechanismen (Enhancement) beeinflusst. Dies können z.B. die wirtschaftliche Übersicherung, die Einrichtung eines Reservekontos, die Übernahme von Garantien durch externe Sicherungsgeber oder die Leistung von Barsicherheiten sein. 39
In dieser Arbeit werden die Möglichkeiten von Credit Securitisation-Transaktionen in Form von ABS ausschließlich für die Verbriefung von NPLs bzw. deren Kreditrisiken betrachtet.
36 Vgl. Bär (1999), S. 26 ff.
37 True Sale = tatsächlicher Verkauf.
38 Vgl. z.B. Anders et al (2004), S. 41 ff.
39 Vgl. Gerke / Mager / Herbst (2002), S. 78 ff. und Anders et al (2004), S. 41 ff.
3 Darstellung und Analyse des institutsinternen Work-
Out von NPLs
Die hohen Bestände an NPLs in den Bilanzen der Banken erfordern ein entsprechendes Management. Eine Möglichkeit der aktiven Bearbeitung ist das institutsinterne Work-Out notleidender oder leistungsgestörter Forderungen. Die begriffliche Abgrenzung des Work-Out definierte diese im Sinne dieser Arbeit als organisatorisches Aufgabenfeld, das die Bereiche Sanierung und Abwicklung umfasst. Eine Work-Out-Positionierung ist vor allem vor dem Hintergrund der umfangreichen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse sowie den vorzuhaltenden personellen und finanziellen Ressourcen grundlegend abzuwägen. 40
Vorab bedarf es jedoch einer kritischen Würdigung der Bedeutung des Sanierungsbegriffs. Gängige Literaturquellen beziehen diesen Begriff ausschließlich auf das Unternehmenskreditgeschäft. 41 Das Wort Sanierung entstammt aus dem lateinischen sanare und kann mit heilen bzw. gesund machen übersetzt werden. Im Ursprung des Begriffs lässt sich somit kein Grund finden, der gegen eine Ausdehnung auf das Privatkundengeschäft spricht. In der Bankpraxis ist dieser Aspekt allerdings im Hinblick auf die oftmals geringen Forderungsbeträge im Retailgeschäft der Banken problematisch zu sehen. Eine Einschaltung von Sanierungsspezialisten im Bereich der privaten Kleinkredite ist unter Aufwendungs- und Ertrags-Gesichtspunkten meistens nicht sinnvoll. Allerdings kann der Sanierungsbegriff auf das nicht standardisierte, gehobene Privatkundengeschäft ausgeweitet werden. Dazu zählen z.B. Privatkunden, die beachtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen oder den Hausbau bzw.kauf im größeren Stil finanzieren. Trotz entsprechender Immobilienbesicherung der Kredite muss dabei nicht das Ziel der Forderungsrealisierung durch Abwicklung im Vordergrund stehen.
40 In Anlehnung an Saldanha (2004), S. 8.
41 Vgl. z.B. Gabler Banklexikon (2002), S. 1124 f. oder Jobe / Stachuletz (2005), S. 102 ff.
3.1 Aufsichtsrechtliche und rechtliche Aspekte der Problem-
kreditbearbeitung unter Einbeziehung von MaK und MaRisk
Rechtliche Grundlage der den Kreditinstituten der Bundesrepublik Deutschland durch das BaFin-Rundschreiben Nr. 34/02 mitgeteilten Min-destanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) stellt der § 25a Abs. 1 KWG dar. Danach müssen die Kreditinstitute über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie adäquate Steuerungs-, Überwachungs- und Kontrollverfahren verfügen müssen. 42 Die BaFin liefert mit den MaK wie auch mit dem ersten Entwurf der MaRisk jeweils normeninterpretierende Werke, die nicht näher definierte Begrifflichkeiten des § 25a Abs. 1 KWG (z.B. angemessene Steuerungs- und Kontrollverfahren) spezifizieren. Dies soll eine Einhaltung zugrunde liegender Normen gewährleisten und für die BaFin überprüfbar machen. Entsprechende Öffnungsklauseln werden dabei der heterogenen Institutsstruktur in Deutschland gerecht und verhindern eine Überreglementierung des Bankensektors. 43 Nach den MaK umfasst das Kreditgeschäft die Vergabe, Erhöhung und Prolongation von Krediten oder die Einräumung von Kreditlinien. Kreditgeschäft darf nur im Rahmen der Kreditrisikostrategie und der vom Institut zu formulierenden Organisationsrichtlinien getätigt werden. 44 Diese Richtlinien müssen im Hinblick auf die Identifikation und Behandlung von Problemkrediten unter anderem die folgenden Punkte enthalten: 45
¾ eindeutige Regelungen bezüglich der Kompetenz- und Aufgabenzuweisung,
¾ generelle Vorgaben für die Prozesse Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung,
¾ geeignete Verfahren zur Bewertung von Kreditengagements um zeitnah eine eventuell erforderliche Risikovorsorge zu ermöglichen, ¾ die Verfahren zur Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken des Kreditgeschäfts.
42 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZ 4.
43 Vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 17 ff. und 39.
44 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZN 7, 9 und 14.
45 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZ 16.
Neben den Organisationsrichtlinien ist die funktionale Trennung von Markt und Marktfolge bei der Kreditentscheidung, der Votierung und bei der Kreditrisikoüberwachung zu beachten. Die Kreditrisikoüberwachung muss, wie auch die Votierung, außerhalb des Marktbereichs angesiedelt sein. Dort ist unter anderem durch kontinuierliche Überprüfung der Kreditengagements die Erfüllung der Kriterien festzustellen, die von der Bank für die Überleitung aus der Normalkreditbetreuung (Markt) an die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung formuliert werden müssen. 46 Die Entscheidung, wann ein Engagement der Intensivbetreuung bzw. der Problemkreditbearbeitung zuzuordnen ist, kann aufgrund liberaler Regelungen sowohl im Markt, als auch im marktunabhängigen Bereich getroffen werden. Größtmögliche Objektivität wird jedoch von der Kreditrisikoüberwachung, dem so genannten Kreditrisikocontrolling, erwartet, da dieser Bereich im Gegensatz zum marktunabhängigen Kreditbereich nicht über ein Engagement urteilen muss, für das zuvor eine positive Kreditvergabeentscheidung gefällt wurde. 47
Der Bereich Intensivbetreuung ist jedoch klar von der Problemkreditbearbeitung abzugrenzen. Die Intensivbetreuung sieht lediglich eine gesonderte Betreuung von Kreditkunden vor, bei denen sich zukünftige Leistungsstörungen andeuten. Dies kann sich z.B. in der kontinuierlichen Ausschöpfung von Überziehungslinien (quantitatives Kriterium) aber auch in einer negativen Branchenentwicklung (qualitatives Kriterium) offenbaren. 48 Nach den MaK wie auch dem ersten MaRisk-Entwurf muss die Intensivbetreuung nicht außerhalb des Marktbereichs lokalisiert sein. Es besteht somit die Möglichkeit, dass der Kundenbetreuer die intensivierte Beobachtung und -Betreuung entsprechender Engagements durch Gespräche mit den Kunden und Erarbeitung von Lösungsansätzen vornimmt. Andererseits kann eine Intensivbetreuung auch durch Einschaltung der auf Sanierung spezialisierten Mitarbeiter des marktunabhängigen Bereiches erfolgen. Die Einbeziehung des entsprechenden Sanierungs-Know-hows dient dann der Abwendung einer sonst eventuell erforderlich werdenden Zuweisung zur Problemkreditbearbeitung. Die Intensivbetreuung an sich stellt somit eine
46 Vgl. Rundschreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZN 25 f., 36 und 56 f.
47 Vgl. Theewen (2004), S. 108.
48 Vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 154.
Schnittstelle zwischen Normalkredit- und Problemkreditbearbeitung dar, die von beiden Seiten bedient werden kann. 49
Die Problemkreditbearbeitung setzt, wie bereits angeführt, die Zuweisung der Engagements an die auf Sanierung oder Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter voraus, bei denen teilweise oder vollständig mit einem Ausfall zu rechnen ist. 50 Die Problemkreditbearbeitung muss nicht, wie die TZ 58 des BaFin-Rundschreibens Nr. 34/2002 vermuten lässt, außerhalb des Marktbereichs angesiedelt sein, solange die Prozesse zumindest von marktunabhängigen Bereichen überwacht werden. Insgesamt sind drei ablauforganisatorische Strukturvarianten denkbar: 51
¾ Prozesse und Federführung 52 sind vollständig dem marktunabhängigen Bereich zugeordnet, was einer Abteilungsbildung für ein institutsinternes Work-Out am nächsten kommt. Bei Kreditentscheidungen kann dabei auf das Zwei-Voten-Prinzip verzichtet werden. ¾ Prozesse sind dem Markt, die Federführung hingegen einem marktunabhängigen Bereich zugeordnet.
¾ Prozesse und Federführung werden vom Markt wahrgenommen, lediglich die Überwachung der Prozesse erfolgt marktunabhängig.
Diese Optionen kommen den kleineren Instituten zugute, da dort keine komplette organisatorische Einheit für dieses Aufgabenfeld vorgehalten werden muss. Auch einer Einbeziehung institutsexterner Berater in den Sanierungsprozess bzw. dessen Überwachung spricht nichts entgegen. 53 Dabei sehen die MaK risikoabhängige Erleichterungen vor, denn nicht jedes problembehaftete Kreditengagement bedarf einer Zuweisung an Sanierungs- oder Abwicklungsspezialisten. Eine Bank kann unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit betragliche Grenzen festlegen, bis zu denen auf eine zweite Votierung außerhalb der Marktbereiche verzichtet
49 In Anlehnung an Theewen (2004), S. 107.
50 Vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 158.
51 Vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 160 f.
52 Federführung bezeichnet die Wahrnehmung wichtiger risikorelevanter Kompetenzen
wie die Zusage von Sanierungskrediten, vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg
(2003), S. 160.
53 Vgl. Theewen (2004), S. 108.
werden kann. 54 Davon betroffene Geschäftsfelder können beispielsweise das standardisierte Mengengeschäft respektive Privatkundengeschäft, das Baufinanzierungsgeschäft oder das Geschäft mit kleinen Gewerbe- und Firmenkunden sein. 55 Dementsprechend können kleine Sanierungsfälle eigenverantwortlich von den Marktbereichen unter Beachtung der prozessualen Anforderungen der MaK betreut werden. Eine Übertragung an die Problemkreditbearbeitung muss erst ab der institutsindividuell bestimmten Größenordnung erfolgen. 56
Obwohl die Intensivbetreuung als Schnittstelle zwischen Normal- und Problemkreditbetreuung fungiert, muss der Problemkreditbearbeitung nicht zwingend eine Intensivbetreuung vorausgegangen sein. Die Zuweisung zur Problemkreditbetreuung kann aufgrund der Erfüllung der entsprechenden Zuweisungskriterien 57 direkt erfolgen (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Problemkreditprozesse nach MaK
(Darstellung in Anlehnung an Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 169.)
54 Die Definition des risikorelevanten Geschäfts obliegt den Kreditinstituten, vgl. Rund-
schreiben der BaFin Nr. 34/2002, TZ 33 sowie Hannemann / Schneider / Hanenberg
(2003), S. 114 f.
55 Bezogen auf das Gesamtobligo des Kunden, vgl. Theewen (2004), S. 108 f.
56 Vgl. Theewen (2004), S. 109.
57 Entsprechende Zuweisungskriterien können z.B. Pfändungen, nachhaltig fehlende
Kapitaldienstfähigkeit, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Schuldner, etc. sein.
Vgl. Hannemann / Schneider / Hanenberg (2003), S. 158.
Arbeit zitieren:
Thomas Stützer, 2005, Management von Non-performing Loans - Analyse alternativer Handlungsoptionen für Kreditinstitute, München, GRIN Verlag GmbH
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