I
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung. 1
2. Grundlegende Überlegungen zum Cash Flow 2
3. Aufgaben und Inhalte der Kapitalflussrechnung. 5
4. Aufbau und Vorgehensweise der Kapitalflussrechnung 7
4.1. Abgrenzung des Finanzmittelfonds 8
4.2. Gliederung der Kapitalflussrechnung 10
4.2.1. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit. 10
4.2.2. Cash Flow aus Investitionstätigkeit 14
4.2.3. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit. 16
4.2.4. Gesonderter Ausweis einzelner Posten 18
4.3. Darstellung der Veränderung des Finanzmittelfonds 19
5. Aussagekraft der Kapitalflussrechnung für die Unternehmensbewertung 20
5.1. Relevante Cash Flows für die Unternehmensbewertung 21
5.2. Herleitung von Kennzahlen aus Cash-Flow-Größen 25
5.2.1. Umsatz-Cash Flow. 25
5.2.2. Schuldentilgungsdauer. 25
5.2.3. Innenfinanzierungsgrad der Investitionen 26
6. Resume 26
Literaturverzeichnis IV
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Cash Flows des Unternehmens
Abbildung 2: Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (indirekte Methode)
Abbildung 3 : Ermittlung des Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit am Beispiel
Abbildung 4: Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Abbildung 5: Ermittlung des Cash Flows aus Investitionstätigkeit am Beispiel
Abbildung 6: Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Abbildung 7: Ermittlung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit am Beispiel
Abbildung 8: Fondsveränderungsnachweis
Abbildung 9: Ermittlung der Höhe des Finanzmittelfonds zu Ende der Periode am Beispiel
Abbildung 10: Cash-Flow-Definitionen
III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
abzgl.
a.o.
APV
bspw.
bzgl.
bzw.
d.h.
DRS
DRSC
etc.
f.
ff.
FK
gesetzl.
GmbH
HGB
IAS
i.d.R.
i.e.S.
Inv.
i.S.v.
L+L
lt.
RSt
S.
SFAS
sog.
TEUR
u.a.
u.ä.
US-GAAP
usw.
u.U.
Vgl.
WACC
z.B.
zzgl.
1
1. Einleitung
Die Cashflow-Rechnung bzw. Kapitalflussrechnung befindet sich in Deutschland weiterhin auf dem Vormarsch. Ist sie aus deutscher Sicht bisher nur gesetzlicher Pflichtbestandteil der Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen 1 , so stellt sie gemäß den internationalen Auslegungen (IAS und US-GAAP) einen gleichberechtigten Bestandteil des Jahresabschlusses zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang dar. Da jedoch auch in Deutschland zunehmend Kapitalflussrechnungen freiwillig von mittleren und großen Kapitalgesellschaften aufgestellt werden, erließ das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comitee (DRSC) im Mai 2000 den Standard DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ sowie DRS 2-10 / 2-20 als Spezialstandards für Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen. 2 Das Ziel war dabei die Vereinheitlichung der veröffentlichten Kapitalflussrechnungen, da es zunehmend zu unterschiedlichen Definitionen des Begriffs ‚Cash Flow’ sowie zu abweichenden Strukturen in Aufbau und Inhalt der Rechnungen von Seiten der Unternehmen kam. Inhaltlich kann der DRS 2 aufgrund seiner Empfehlungen nahezu mit dem IAS 7 sowie dem SFAS 95 gleichgestellt werden. 3 Böse Zungen mögen sogar behaupten, dass es sich dabei um eine reine Übersetzung dieser handelt. Lediglich einige Zusatzangaben und Detailfragen lassen Abweichungen erkennen. Somit ist eine Beachtung der internationalen Regelungen bei Anwendung des DRS 2 möglich. Gelungen ist dies durch die Einräumung von Wahlrechten sowie die Anpassung der Angabepflichten. Hinzu kommt jedoch, dass DRS 2 zusätzliche Ausweis- und Angabepflichten im Gegensatz zu IAS 7 und SFAS 95 beinhaltet. STAHN bezeichnet es deshalb auch als „das international umfassendste Regelwerk zur Kapitalflussrechnung 4 “.
Inhalt dieser Arbeit soll e s somit sein, die mit der Kapitalflussrechnung verfolgten Zielsetzungen und somit dessen Aufgaben darzustellen. Es wird sich dabei primär auf den DRS 2 gestützt. Diese Arbeit soll daher keinen ausführlichen Vergleich mit IAS uns US -GAAP darstellen.
Eingangs soll kurz eine Erläuterungen der Größe Cash Flow stattfinden, bevor dann die Überleitung zu der Kapitalflussrechnung anhand deren Aufgaben und Inhalten folgt. Anschließend wird allgemeingültig auf den im Sinne des DRS 2 geforderten Aufbau der Kapitalflussrechnung eingegangen.
1 Vgl. § 297 Abs. 1, Satz 2 HGB, ausgenommen sind dabei nach §§ 291, 292 HGB befreite Unternehmen.
2 Vgl. hierzu und im Folgenden Spanheimer, 2002, S. 288ff.
3 Vgl. hierzu und im Folgenden v. Wysocki., 2000, S. 441ff; v. Wysocki, 1999, S. 2374ff.
2
Zum Abschluss werden dann die für die Unternehmensbewertung zu entnehmenden Informationen und deren Aussagefähigkeit zur Beurteilung von Unternehmen näher erläutert werden.
Dabei wird sich repräsentativen Beispielen bedient, um die theoretischen Aussagen praktisch zu unterstreichen und somit für den Leser verständlich zu gestalten. Im Sinne dessen kann jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht auf Sonderfälle einzelner dargestellter Posten eingegangen werden. Somit wird sich auf grundlegende Bestandteile und daraus folgend auf eine erste Einführung in das Themengebiet beschränkt werden.
2. Grundlegende Überlegungen zum Cash Flow
Der Cash Flow - als finanzielle Stromgröße - erfährt in seiner Definition unterschiedliche Ausprägungen. 5 Die Hauptunterschiede ergeben sich dabei oft aus der Zusammensetzung des Cash Flow aus unterschiedlichen Komponenten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Berechnung des Cash Flow im Allgemeinen aus finanzwirksamen und nicht finanzwirksamen Größen z usammensetzt. Dabei kommt es jedoch zu unterschiedlichen Zuordnungen der Größen zu den jeweiligen Kategorien. Es handelt sich also in erster Linie um unterschiedliche Auffassungen darüber, inwieweit ein Vorgang als ‚finanzwirksam’ anzusehen ist oder nicht.
Im wesentlichen stellt der Cash Flow einen Zahlungsüberschuss dar, d.h. er ist als „die Ertragseinzahlungen abzüglich den Aufwandsauszahlungen - verändert um den Saldo einiger bestimmter Bilanzposten - eines Geschäftsjahres zu verstehen“ 6 . Inhaltlich ähnliche Definitionen sehen den Cash Flow als „ Zahlungsüberschuss aus dem laufenden Betriebsprozess“ 7 bzw. „finanzieller Überschuss aus den laufenden Operationen eines Unternehmens innerhalb einer Bilanzierungsperiode“ 8 .
Doch welche Grundidee verbirgt sich hinter dem Heranziehen einer solchen Größe?
Im Allgemeinen folgt die Einführung einer neuen Kennzahl dem Interesse der Verbesserung der Informationsfunktion aus Sicht der externen Bilanzleser. 9 Im Sinne dessen hat der Cash Flow die Aufgabe, die Aussageschwächen des Jahresabschlusses in zwei Punkten zu beheben.
4 Stahn, 2000, S. 233.
5 Vgl. hierzu und im Folgenden Wöhe, 1992, S. 878ff.
6 Siener, 1991, S. 34 in Anlehnung an Wöhe, 1987, S. 329; Dellmann / Kalinski, 1986, S. 186 u.a.
7 Wagner, 1985, S. 1602.
8 Wolf, 1985, S. 347.
3
Zum einen soll „dem Wunsch verstärkter Betrachtung des Unternehmens unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten 10 “ und zum anderen dadurch „der Beseitigung der Manipulation aus dem Jahresabschluss 11 “ Folge geleistet werden. 12 Es wird demnach kritisiert, dass die ursprünglich zum Vergleich herangezogene Kennzahl ‚Bilanzgewinn bzw. Jahresüberschuss’ 13 zunehmend von den Unternehmen aufgrund eigener Interessen zum Positiven als auch zum Negativen für die Un ternehmenspolitik manipuliert wurde. Seine Ausprägung findet dies z.B. durch geeignete Maßnahmen zur Sachverhaltsgestaltung vor dem Bilanzstichtag oder auch die Anwendung geeigneter Bilanzierungsmethoden nach dem Bilanzstichtag. 14
Weiterhin soll der Cash Flow zur Überprüfung der Finanzlage eines Unternehmens dienen, welche durch die Kennzahl ‚Bilanzgewinn’ nicht eindeutig gegeben ist. 15 Somit folgte die Forderung nach der Bereinigung um periodisierte Größen, um die Finanzlage einer abgegrenzten Totalperiode beurteilen zu können. Anhand der zielgerichteten Vorgaben zur Ermittlung des Cash Flow, bleibt somit den Unternehmen kaum ein Spielraum zur subjektiven Darstellung der finanziellen Lage. 16 Der Cash Flow stellt in diesem Sinne eine ‚Bilanzumformungsanalyse’ dar, indem der Bilanzgewinn / Jahresüberschuss um die periodisierten Aufwendungen und Erträge wieder bereinigt wird. 17 Er gibt somit nur den Saldo realer Zahlungsvorgänge wieder. 18 Der Jahresüberschuss ist dagegen als Resultat der Abbildung verschiedener realer Sachverhalte zu verstehen.
Anhand dieser Ausführungen wird ersichtlich, dass der Cash Flow somit auch die Aufgabe hat, sowohl einen Vergleich eines Unternehmens im Zeitablauf als auch zwischen verschiedenen Unternehmen zu gewährleisten. 19 Dies gelingt durch den Versuch, „die Unterschiede in der Bilanzpolitik der Gesellschaften im Bezug auf den Ausweis von Gewinnen und die Bildung von offenen und stillen Rücklagen auszugleichen 20 “.
9 Vgl. hierzu und im Folgenden Siener, 1991, S. 39.
10 Lachnit, 1973, S. 61.
11 Lachnit, 1973, S. 61.
12 Diese beiden Mängel werden in der Literatur aus verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Einigung besteht
jedoch nicht darüber, welche Schwachstelle überwiegt. Vgl. u.a. Lachnit, 1973, S. 62; Bischoff, 1972, S. 56;
Schult, 1988, S. 105; Wagner, 1985, S. S. 1603.
13 Werden in dieser Betrachtung gleichgesetzt.
14 Vgl. Wöhe, 1987, S. 699f.
15 Vgl. Härle, 1970, S. 89ff.
16 Vgl. Lachnit, 1987, S. S. 44; Neubert, 1982, S. 1993.
17 Vgl. Coenenberg / Schönbrodt, 1983, S. Sp. 332f; Weber, 1983, S. 110.
18 Vgl. hierzu und im Folgenden Bitz / Terstege, 2003, S. 5.
19 Vgl. Schiecke, 1965, S. 79f.
20 Schiecke, 1965, S. 79.
4
Auf der Grundlage dessen verfolgt die Ermittlung des Cash Flows verschie dene Ziele. Auch dies ist - gemäß den Problemen bei einer einheitlichen Definitionsfindung - auf die unterschiedliche Konzeption der Kennzahl Cash Flow zurück zu führen. 21 Demnach lassen sich zwei wesentliche Ermittlungsziele unterscheiden:
• der Cash Flow als Indikator der Finanzkraft und/oder
• als Indikator für die Ertragskraft.
Die Finanzkraft gibt dabei „das aus dem Leistungsprozess erwachsene Finanzierungspotential des Unternehmens 22 “ wieder. Dabei wird das Finanzierungspotential mit dem Betrag gleichgesetzt, welcher den Investitionen, der Schuldentilgung und der Gewinnausschüttung dient. 23 Dies beinhaltet nicht die dazu benötigte Aufnahme von Fremdkapital und dient somit als Maßstab der Innenfinanzierung. 24 Es versetzt somit u.a. das Finanzmanagement in die Lage, das Unternehmen aus finanzwirtschaftlicher Sicht zu steuern. 25 Daher zählt sowohl der Cash Flow als auch die Kapitalflussrechnung zu den Instrumenten der dynamischen Liquidität 26 .
Aus der Sicht des Cash Flows als Erfolgsindikator soll dagegen „die wa hre Ertragskraft der Unternehmung erkennbar 27 “ werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung „nur Mittel zum Zweck der Nutzenstiftung für die Unternehmenseigner, ihr zweckentsprechender Ablauf nur Nebenbedingung sei 28 “. Im Vordergrund steht somit der aufgrund der Finanzierungsvorgänge erwirtschaftete Ertrag. Dabei schließen sich jedoch beide Zielsetzungen nicht aus, sondern werden von anderen Vertretern sogar parallel herangezogen. 29
21 Vgl. Wagner, 1985, S. 1601.
22 Lachnit, 1973, S. S. 72.
23 Vgl. hierzu und im Folgenden u.a. Lachnit, 1973, S. 72; Harrmann, 1986, S. 2613; Kerth/ Wolf, 1986, S. 191,
Wagner, 1985, S. 1602.
24 Oftmals wird der Cash Flow als auch Maßstab der Selbstfinanzierung dargestellt (Vgl. Rams auer, 1986, S.
272; Lägel, 1988, S. 62). Diese stellt jedoch - definiert als „Zurückbehaltung von Gewinnen“ (Wöhe / Bilstein,
1988, S. 11) nur eine Teilmenge der Innenfinanzierung dar. Es würden bei der Berechnung des Cash Flow einige
als Bestandteil unterstellte Größen nicht berücksichtigt werden - z.B. Finanzierung aus Vermögensumschichtung
( Vgl. Schierenbeck, 1986, S. 347; Burger / Buchhart, 2001, S. 803).
25 Vgl. hierzu und im Folgenden Prätsch / Schikorra / Ludwig, 2001, S. 25.
26 Unter Liquidität soll dabei die Fähigkeit eines Unternehmens verstanden werden, „den fälligen
Zahlungsverpflichtungen sowohl betragsgenau als auch zeitpunktgenau nachkommen zu können“ (Prätsch /
Schikorra / Ludwig, 2001, S. 23 in Anlehnung an Perridon / Steiner, 1999).
27 Münch, 1969, S. 1301.
28 Heigl, 1967, S. 149.
29 Vgl. König, 1988, s. 123; Hoch, 1987, S. 477; Hartmann-Wendels, 1986, S. 472.
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2004, Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 und deren Bedeutung für die Unternehmensbewertung, München, GRIN Verlag GmbH
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