Enforcementsysteme im Rahmen der Corporate Governance Astrid Holzborn
zur Erhöhung der Verlässlichkeit der Rechnungslegung AS 8. Semester
Inhalt
Seite
1 Einleitung
1.1 Vom Bilanzskandal zur Corporate Governance 4
1.2 Problemstellung: Wiederherstellung des Vertrauens
durch Enforcementsysteme? 4
1.3 Gang der Untersuchung 5
2 Grundlagen des Enforcements - vom KonTraG zum TransPuG
2.1 Definitionen Corporate Governance und Enforcement 6
2.2 Einführung des KonTraG 7
2.3 Der Sarbanes-Oxley-Act in den USA 7
2.4 DCGK - Deutscher Corporate Governance Kodex 7
2.5 Einführung des TransPuG 9
2.6 10-Punkte-Programm 9
2.7 Notwendigkeit eines Enforcementsystems 9
3 Enforcement - Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen
3.1 Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) 11
3.2 Britisches Modell: privatwirtschaftliche Institution FRRP 12
3.2.1 Allgemeines 12
3.2.2 Finanzierung und Mitarbeiter 12
3.2.3 Aufgabenbereich und Vorgehensweise 12
3.2.4 Überwachungspolitik und Sanktionen 13
3.3 US-Amerikanisches Modell: staatliche Behörde SEC 14
3.3.1 Allgemeines 14
3.3.2 Finanzierung und Mitarbeiter 14
3.3.3 Aufgabenbereich und Vorgehensweise 14
3.3.4 Überwachungspolitik und Sanktionen 15
3.3.5 Anlegerklage und Audit Commitees 15
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3.4 Deutsches Modell des Enforcement 16
3.4.2 3.4.3 3.4.4
3.5 Enforcement auf europäischer Ebene 20
3.5.2 3.5.3
4 Zusammenfassung und Ausblick 23
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Enforcementsysteme im Rahmen der Corporate Governance zur Erhöhung der Verlässlichkeit der Rechnungslegung
1. Einleitung
1.1. Vom Bilanzskandal zur Corporate Governance
Nach den spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen aufgrund von Bilanzskandalen, die sich vor allem in den USA aber auch in Deutschland zugetragen haben, wurde die Diskussion um eine bessere Unternehmensführung immer größer. Die Zusammenbrüche verursachten weltweit ein schwindendes Vertrauen in die Kapitalmärkte. Die Gründe hier für sind insbesondere in der schlechten Unternehmensführung und -überwachung zu suchen. Somit wurden und werden neben dem Vorstand (CEO) vor allem die Aufsichtsräte (Audit Committees) und die Abschlussprüfer heftig kritisiert. Insbesondere die Frage der Unabhängigkeit und Integrität wird immer wieder aufgeworfen. Bilanzskandale wie bei Emron oder Worldcom haben das Vertrauen in die Kapitalmärkte massiv erschüttert und international einen Konsens zur Erforderlichkeit einer Corporate Governance hervorgerufen. 1 Aus diesen Gründen und aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft wurde die Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Standards und deren Überwachung notwendig 2 .
1.1 Problemstellung: Wiederherstellung des Vertrauens durch Enforcementsysteme?
„Fragen des Enforcements sind unmittelbar mit Fragen der Corporate Governance verknüpft“. 3 Man kann also sagen, dass das Enforcement eine Folge der Corporate Governance ist, das die Durchsetzung der wirtschaftlichen Standards gewährleisten soll. Im Hinblick a uf o. g. Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche soll das Enforcement die Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards gewährleisteten. Positiv gesehen soll das Rechnungslegungs-Enforcement als „dritter Baustein der Coporate Governance“ 4 ebenfalls einer Überforderung des Aufsichtsrates und der Abschlussprüfer im Hinblick auf die neuen ab 2005 geltenden IFRS-Grundlagen entgegenwirken. 5
In der vorliegenden Arbeit soll im Schwerpunkt auf das Enforcement der Rechnungslegungsnormen eingegangen werden: Kann die Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger in den Kapitalmarkt durch ein funktionierendes Enforcement erfolgen? Wie soll dieses Enforcement ausgestaltet sein und wie soll die europäische bzw. internationale Koordination erfolgen?
1 vgl. Pfitzer et Al. (2003), Seite 5
2 vgl. Rechkammer (2003), Seite 10
3 vgl. Schildbach (2004), Seite 276
4 Hommelhoff (2004), Seite 93
5 vgl. Hommelhoff (2004), Seite 93
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1.3 Gang der Untersuchung
In der vorliegenden Arbeit wird der Weg über die verschiedenen Gesetzgebungen hin zum Corporate Governance Kodex bis zur Schaffung eines Enforcement-Systems untersucht. Hierbei werden sowohl das Enforcement in den USA, in Großbritannien, in Deuts chland sowie der EU aufgezeigt, wobei das Hauptaugenmerk jedoch auf Deutschland liegt.
Nach kurzer Darstellung der Ausgangssituation und Erörterung der Problemstellung sowie Definitionserklärungen wird die Entwicklung in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Die verschiedenen gesetzlichen Bestrebungen sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex werden im Grundlagenteil kurz beschrieben, bevor auf die Notwendigkeit der Einführung des Enforcements eingegangen wird.
Im Schwerpunktteil wird als erstes a uf das Bilanzkontrollgesetz, das die gesetzliche Grundlage des Enforcements in Deutschland bildet, eingegangen werden. Da für die Ausgestaltung des deutschen Enforcement-Systems britische und amerikanische Vorbilder stehen, werden diese beiden Systeme (privatwirtschaftlich und staatliche Behörde) dargestellt und Aufgabenbereich, Vorgehensweise sowie Überwachungspolitik und Sanktionen im Einzelnen erläutert. Das deutsche Enforcement-Modell wird ausführlich beschrieben und seine Vor- und Nachteile, wie sie in der Literatur diskutiert werden, aufgezeigt. Schließlich wird auf das Enforcement auf europäischer Ebene einzugehen sein und Fragen der Koordination erläutert.
In dieser Arbeit wird ausschließlich auf die institutionellen Lösungen und Wege zur Wiederherstellung des Vertrauens eingegangen. Weitere Aspekte wie Haftungserweiterung der Organe oder ethisch-moralische Werte, die sicherlich eine große Rolle bei der Lösung der oben genannten Probleme bilden, werden aus Gründen der Themenabgrenzung nicht berücksichtigt werden.
Im Ausblick schließlich wird erörtert, inwieweit die derzeit bestehenden bzw. geplanten Enforcement-Systeme geeignet sind, die Verlässlichkeit der Rechnungslegung zu erhöhen und das Vertrauen wiederherzustellen.
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2 Grundlagen des Enforcements - vom KonTraG zum TransPuG
2.1 Definitionen
Corporate Governance
Eine direkte Übersetzung des Begriffs „Corporate Governance“ liegt bisher nicht vor. Von der OECD wird folgende Definition angeboten:
„The system by which business corporations are directed and controlled” 6
Als wörtliche Kurzübersetzung von Corporate Governance sind in der Literatur die Begriffe Unternehmensverfassung, Unternehmensverwaltung, Unternehmensführung oder Unternehmensherrschaft zu finden, wobei letzterer am ehesten einer Übersetzung entspräche. 7 Die ausführlichere Definition des in den deutschen Sprachgebrauch übernommenen Begriffes der Corporate Governance kommt im allgemeinen dem der „guten Unternehmensführung“ am nächsten.
Es wird bei der Corporate Governance zwischen interner und externer Governance unterschieden, wobei die interne Governance die Arbeit der Gremien und die Verhaltenspflichten des Management betrifft. Die externe Governance hingegen bezieht sich auf den Bereich der Rechnungslegung sowie die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und die Publizität (Geschäftsberichte, Hauptversammlung, etc.) 8 . In dieser Arbeit wird also hauptsächlich auf den Bereich der externen Governance eingegangen werden.
Enforcement
Der Begriff Enforcement wird in der Literatur definiert als
„die Überwachung von Unternehmensberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen“ 9 oder als
„die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlußprüfer identische unabhängige Stelle“ 10 .
6 Rechkammer (2003), Seite 3
7 vgl. Pfitzer et Al. (2003), Seite 6
8 vgl. Rechkammer (2003), Seite 4
9 Lenz (2004), Seite 219
10 Baetge et Al. (2004), Seite 40
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Eine Enforcement-Institution wird von dem Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (AKEU der SG) definiert als
„eine über die Abschlussprüfung hinausgehende … Institution als Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der deutschen bzw. europäischen Finanzberichterstattung“. 11
2.2 Einführung des KonTraG
1998 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Erlass des KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich erstmals außerhalb des Kapitalmarktrechts eine kapitalmarktorientierte Betrachtungsweise in das Aktiengesetz und HGB einfließen lassen. 12
2.3 Der Sarbanes-Oxley-Act in den USA
Der Sarbanes-Oxley-Act (SOA) wurde am 30.07.2002 als Reaktion auf die Unternehmenszusammenbrüche Enron und Worldcom in den USA verabschiedet und gilt als wichtigstes Gesetz seit dem 1933 erlassenen „Securities Act“ zur Überwachung des Kapitalmarktes. Die weitreichenden Regelungen des SOA wirken sich nicht nur auf amerikanische Unternehmen und ihre Abschlussprüfer aus, sondern auch auf deutsche an US-Börsen gelistete Unternehmen. 13
2.4 DCGK - Deutscher Corporate Governance Kodex
In Deutschland wurden zwei Regierungskommissionen eingesetzt, die sich mit den Fragen der Corporate Governance zu befassen hatten. Als Erstes handelte es sich hierbei um die nach ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. Theodor Baums benannte Baums-Kommission, die sich aufgrund der Erkenntnisse aus dem „Holzmann-Fall“ mit den Defiziten der deutschen Unternehmensführung und -kontrolle beschäftigte. Aufgrund der Empfehlungen der Baums -Kommission wurde am 6.9.2001 die Kommission „Deutscher Corporate Governance Kodex (sog. Cromme-Kommission) unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Cromme eingesetzt, deren Aufgabe es war, den deutschen Corporate Governance Kodex zu entwickeln, der schließlich im August 2002 veröffentlicht wurde. 14
11 AKEU (2002), S. 2173
12 vgl. Pfitzer et Al. (2003), Seite 14
13 vgl. Böcking (2003), Seite 683
14 vgl. Pfitzer et Al. (2003), Seite 16, 24
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Arbeit zitieren:
Astrid Holzborn, 2005, Enforcementsysteme im Rahmen der Corporate Governance zur Erhöhung der Verlässlichkeit der Rechnungslegung, München, GRIN Verlag GmbH
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