Inhalt
1. Einleitung. 1
2. Der russische Föderalismus. 2
2.1. Föderalismus unter Boris Jelzin. 2
2.2. Föderalismus unter Wladimir Putin. 6
3. Der Föderationsrat. 8
3.1. Zusammensetzung, Struktur, Aufgaben. 8
3.2. Der Föderationsrat im Gesetzgebungsprozeß. 11
4. Zusammenfassung. 13
5. Anhang: Der Gesetzgebungsprozeß in der RF (systematische Darstellung) 15
6. Literatur 16
1
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit soll der Gesetzgebungsprozeß in Rußland vor dem Hintergrund der föderalen Struktur jenes Landes untersucht werden. Daher wird der zentrale Blick auf die Eigenschaften und Arbeitsweise der zweiten Kammer 1 Rußlands, des Föderationsrates, zu richten sein. Besonderes Interesse soll hierbei der Frage nach der Zusammensetzung dieses Organes, der Rolle von Parteien darin, sowie der Vetoposition beigemessen werden, da dies strukturelle Merkmale für die institutionelle Funktion und Ausbildung eines föderalen Regierungssystems darstellen. Zweifelsohne muß dabei Rücksicht darauf genommen werden, daß sich Rußland immernoch in einem Transformationsprozeß von einem kommunistischen, unitarischen (bzw. scheinföderalen) Staat zu einem demokratisch-föderalen Staat westlicher Prägung befindet. Deshalb muß auch der Genese des politischen Systems, sowie des Föderationsrates selbst Rechnung getragen werden.
Zunächst aber soll in einem eigenen Abschnitt der russische Föderalismus in seinen Eigenarten vorgestellt werden. Dies ist nötig, um die Arbeitsweise, die Zusammensetzung und die Probleme des Föderationsrates richtig verstehen und einschätzen zu können. Anschließend wird unter den oben genannten Gesichtspunkten die Struktur des Föderationsrates untersucht werden, um schließlich seine Rolle im Gesetzgebungsprozeß untersuchen zu können.
Aufgrund des nach wie vor andauernden Transformationsprozesses ist es besonders wichtig, auf die Aktualität des zu benutzenden Materiales zu achten. Zwei wesentliche Werke, Andreas Heinemann-Grüders ‘Der heterogene Staat’ 2 und Gisela Rieschers ‘Zweite Kammern’ 3 enthalten Passagen, die mangels Aktualität inhaltlich nicht mehr korrekt sind. Ebenso können die von mir verwendeten Berichte des Bundesinstitutes für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOst) lediglich bei der Darstellung der föderalen Strukturen bis 1999 dienlich sein. Grund hierfür sind die tiefgreifenden Reformen Wladimir Putins nach seiner Amtseinsetzung Anfang 2000. Diese werden in ihrer Planungsphase und anfänglichen Umsetzung zwar in der Literatur geschildert, jedoch nicht in ihren Auswirkungen. Die Beschäftigung mit diesem Thema setzt interessanterweise gerade
1 Da in der russischen Verfassung von 1993 der Föderationsrat an erster Stelle behandelt wird und auch sonst stets vor der Duma genannt wird, bezeichnen ihn einige Autoren als ‘erste Kammer’. Um hier aber Verwirrungen zu vermeiden und die
übliche Bezeichnung für föderale Vertretungen von Einzelstaaten auf Bundesebene beizubehalten, verwende ich
durchgehend den Begriff ‘zweite Kammer’ für den Föderationsrat.
2 Heinemann-Grüder, Andreas: Der heterogene Staat: Föderalismus und regionale Vielfalt in Rußland. Berlin 2000.
3 Maubach, Franka: „Learning by Doing“ - Der russische Föderationsrat im Prozeß der Institutionenbildung. In: Riescher, Gisela (Hrsg.): Zweite Kammern. München, Wien 2000.
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2001/02 aus, weshalb ich vermute, daß die Ereignisse seit dem 11.09.2001 hierfür verantwortlich sind, die die wissenschaftliche Betrachtung abgelenkt zu haben scheinen.
2. Der russische Föderalismus
Die Sowjetunion war, wie ihr Name schon sagt, zwar eine Union (sozialistischer Sowjetrepubliken), de facto aber ein unitarisch regierter Staat mit einer beinah allmächtigen Zentrale. Nach 1990/91 kam es jedoch zu einer extremen Dezentralisierung, die sich besonders im Zerfall der Sowjetunion äußerte, sich aber auch im übrig gebliebenen Rußland fortsetzte. Die Entwicklung des Föderalismus in Rußland unter Jelzin und Putin soll hier nun dargestellt werden. Dies wird leider nicht geschehen können, ohne Informationen, die inhaltlich eigentlich erst in den nächsten Teil gehören, vorwegzunehmen.
2.1. Der Föderalismus unter Boris Jelzin
Die russische Föderation besteht aus 89 Föderationssubjekten: 21 Republiken, 6 Regionen, 49 Gebieten, 2 Städten mit föderalem Rang (St.Petersburg und Moskau), dem Jüdischen Autonomen Gebiet und 10 Autonomen Bezirken. 4 Die Republiken sind in der Regel nach einer Ethnie (Titularnation), benannt, also einer nicht-russischen Bevölkerung, die Gebiete und Regionen hingegen wurden nach rein administrativen Gesichtspunkten gebildet. 5 Zwar schreibt Artikel 5, Absatz 1 der Verfassung der Russländischen Föderation (RF) die Gleichheit aller Föderationssubjekte vor, doch wird schon aus der nominellen Ungleichbehandlung deutlich, daß dies nicht passiert, ja legen sogar andere Artikel der Verfassung die Ungleichheit fest. 6
Die Subjekte mit den weitreichendsten Rechten sind die Republiken, die über eine eigene Verfassung verfügen und deren Exekutivoberhaupt ein Präsident ist. Die übrigen Subjekte haben lediglich ein Statut und einen Gouverneur und besitzen weit weniger Rechte als die Republiken. So verfügen die Republiken etwa über ein eigenes Staatsbürgerrecht (aufgrund
4 Der Einfachheit halber wird im Folgenden nur noch von Republiken und Gebieten (der Rest) gesprochen werden.
5 Vgl. Schneider, Eberhard: Probleme des Föderalismus in Rußland. Berichte des BIOst, 24, 1999. S.7.
6 Vgl. Busygina, I.M.: Neue Strukturen des Föderalismus in Rußland. Zu den administrativen Reformen von Präsident Putin. In: Osteuropa, 51 (2001), Nr.10, S.1131-1145. S.1132.
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des nicht-russischen Bevölkerungsanteils) und über das Recht, neben dem Russischen eine zweite Amtssprache festzulegen. 7
Im Zuge der extremen Dezentralisierung kam es in der ersten Hälfte der 1990er Jahre zu einer Reihe von sogenannten Kompetenzabgrenzungsverträgen zwischen dem Zentrum und einzelnen Föderationssubjekten, die stets einen bilateralen Charakter hatten. Die Notwendigkeit hierzu entstand aus dem Umstand, daß in der Verfassung der RF die gemeinsamen Aufgaben von Zentrum und Föderationssubjekt nur unklar umrissen sind (Art.72) und sich so im Zuge des Dezentralisierungsprozesses erste sezessionistische Bestrebungen einzelner Republiken bemerkbar machten. Deshalb haben die meisten Kompetenzabgrenzungsverträge auch einen starken ad-hoc-Charakter, da sie individuelle Reaktionen des Zentrums auf Entwicklungen in einzelnen Föderationssubjekten darstellen. 8 Auch diese Verträge verrechtlichten die Ungleichbehandlung der Föderationssubjekte, da sie je nach gegebenem Fall dem jeweiligen Subjekt nur ein Höchstmaß an Autonomie zubilligten. 9
Der erste dieser Verträge wurde 1994 mit Tatarstan geschlossen. Jelzin hatte Anfang der 90er im Machtkampf mit Gorbatschow Tatarstan aufgefordert, sich soviel Souveränität zu nehmen, wie es verkraften könne, was in Kasan, der Hauptstadt Tatarstans, auch wörtlich genommen wurde und zu Unabhängigkeitsbestrebungen führte. So beteiligten sich gerade einmal 17% der Wahlberechtigten an dem 1993 stattfindenden Referendum zur Annahme der Verfassung der RF. Um weitere Sezessionsbestrebungen zu unterbinden, wurde der erste Kompetenzabgrenzungsvertrag geschlossen. Ein weiterer folgte bald mit Baschkortostan, womit auch die beiden meistbegünstigten Republiken genannt sind, da beiden die Souveränität zugesprochen wird, wohingegen den darauf folgenden nur ‘Staatlichkeit’ zugebilligt wurde. 10 Später wurden solche Verträge auch mit Gebieten geschlossen, freilich mit weniger Kompetenzen der Gebiete selbst. Auch hier hatte der erste Vertrag mit Swerdlowsk von 1995/96 Vorbildcharakter für die darauf folgenden und ebenso ist Swerdlowsk das meistbegünstigte Gebiet, da es als einziges das Recht auf die Errichtung einer Gebietsbank erhielt. 11
7 Vgl. Schneider: Probleme des Föderalismus. S.8.
8 Aus diesem Grund wird die erste Phase des russischen Föderalismus nach 1990 von einigen Autoren auch als ad-hoc-Föderalismus bezeichnet. (Vgl. Maubach: „Learning by doing“. S.300.)
9 Vgl. Schneider, Eberhard: Föderalismus in Rußland: Kompetenzabgrenzungsverträge und Gouverneurswahlen. Berichte des BIOst, 21, 1997. S.11-13. und Vgl. Busygina: Neue Strukturen des Föderalismus. S.1134.
10 Vgl. Schneider: Kompetenzabgrenzungsverträge. S.13-18, wo der Vertrag zwischen Moskau und Tatarstan detailliert vorgestellt wird.
11 Vgl. ebd. S.18-20.
Arbeit zitieren:
Andreas Braune, 2003, Assymmetrischer Föderalismus und der Gesetzgebungsprozess in Russland, München, GRIN Verlag GmbH
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