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1. Einleitung
Die deutsche Reformationsgeschichte - im allgemeinen sind zu diesem Thema zwei Daten präsent : Martin Luthers Thesenanschlag zu Wittenberg 1517 als Beginn des Prozesses der Glaubensspaltung und der Augsburger Religionsfriede von 1555 als Endpunkt, der im Deutschen Reich zwei christliche Religionen zuließ.
Dabei wird oft der zweiten Phase der Reformation, die sich zwischen den oben genannten Ereignissen von 1526 bis 1532 abspielte, wenig Beachtung geschenkt. Dabei brachte diese Zeitspanne wichtige Ereignisse und folgenschwere Entscheidungen und Weichenstellungen hervor. Sie ist in vielerlei Hinsicht der Wegbereiter für nachfolgende Geschehnisse wie etwa Augsburg 1555. Ihren Endpunkt markiert der Nürnberger Anstand, auch Nürnberger Religionsfrieden genannt.
Diese Hausarbeit soll den Nürnberger Anstand mit all seinen Facetten, vor allem seine Bedeutung für die Reformationsgeschichte, beleuchten. Dazu ist es aber unerläßlich, seine Vorgeschichte genauer unter die Lupe zu nehmen, ohne deren Erläuterung der Nürnberger Anstand nicht richtig in die Geschichte eingeordnet werden kann.
Bei der Darstellung der zweiten Phase der Reformation kann in dieser Hausarbeit aus Platzgründen nicht auf alle Aspekte und Faktoren näher eingegangen werden. Untersucht wird primär die politische Entwicklung auf Reichtagsebene, die für den Nürnberger Anstand am bedeutendsten ist. Ausschlaggebend ist dabei der Gesichtspunkt, inwiefern die reformatorische Bewegung Fortschritte erzielt oder Rückschritte hinnehmen muß.
Im Anschluß an diese Betrachtung wird ein Überblick über verschiedene Beurteilungen der Bedeutung des Nürnberger Anstands für die Reichs- und Reformationsgeschichte gegeben. Dabei kommen Historiker zu Wort, auf deren Forschungsergebnisse sich auch diese Hausarbeit stützt.
2. Vorgeschichte
2.1 Reformatorische Bewegungen vor 1526
1526 trat die deutsche Reformationsgeschichte in eine neue Phase ein. Die Lehren Martin Luthers erfreuten sich immer größerer Beliebtheit und wurden durch den Einsatz der Buchdruckkunst auch über weite Entfernungen im deutschen Teil des Römischen Reiches verbreitet. Vor allem in den Reichsstädten, die direkt dem Kaiser unterstanden und nicht von einem fürstlichen Landesherren regiert wurden, entschloß sich Anfang der 20er Jahre die städtische Führungsschicht, der auch vermögende Kaufleute angehörten, ihre Bewohner mit den neuen Lehren, von denen sie sich auch eigene Vorteile (z.B. liberale Einstellung zum Handel), zu konfrontieren. Eigens wurden dazu hochrangige Prädikanten angeheuert, die von nun an im Sinne Luthers das Stadtvolk aufklären sollten.
Martin Luther, der seit 1521 als „Junker Jörg“ auf der Wartburg im Schutze des Kurfürsten zu Sachen, Friedrich dem Weisen, weilte und sein Lehrling Philipp Melanchton untermauerten zusehends die Grundfesten der neuen Lehre und schufen mit ihren literarischen Werken die Grundlagen für einen evangelischen Gottesdienst (Luther : 1526 Deutsche Messe, 1529 Katechismen, Trau- und Taufbüchlein. Melanchton : Handreichungen für Gemeindepfarrer.). Die Kirchenordnung Kursachens wurde zum Musterbeispiel für alle protestantischen Stände. Sie sah vor, daß der Landesherr zugleich Kirchenoberster und für das ganze Kirchenwesen hauptverantwortlich war. Der Landesherr ernannte die Pfarrer, beaufsichtigte das kirchliche Vermögen, die Lehre, Liturgie und Schulbildung und führte Kirchen- und Schulvisitationen durch. Um dem Reformprogramm Wirkung zu verleihen, brauchte es Exekutivorgane. So wurden die Klöster aufgelöst und stattdessen Fürsten- und Lateinschulen aufgemacht, in denen der theologische Nachwuchs herangezogen wurde. Bereits 1527 öffnete die erste evangelische Universität in Marburg (Hessen) ihre Tore. Der Fürstenstaat, der sich der Reformation anschloß, erhielt also neue Aufgaben, die er zu bewältigen hatte, eignete sich aber auch im Zuge der Säkularisierung viele neue Güter an , die ihm dies ermöglichten.
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Allgemein lassen sich in den 20er Jahren folgende Entwicklungen im Reich feststellen :
•
Manche Fürsten entdeckten die Reformation als politisches Instrument und
schlossen sich ihr an.
• Die Reformationsbewegung gewann neben der theologischen Diskussion den politischen Aspekt hinzu.
• Das Schicksal der Reformation verknüpfte sich zusehends mit dem der ihr angehörigen Reichsstände.
• Die reformatorischen Fürsten nahmen immer mehr die Führungsrolle innerhalb der Bewegung ein und konnten ihre Durchführung nach ihrem gusto
Der vorausgehende Bauernkrieg war ein signifikantes Beispiel gewesen. Der eigentliche Reformator Martin Luther hatte sich gegen die Bauern auf die Seite der Fürstenschaft geschlagen. So war nach der Niederlage der Aufständischen keine wirksame politische Kraft im Reich mehr vorhanden, die für eine Reformation „von unten“, also in allen Gesellschaftsschichten, hätte eintreten können.
Die Glaubensfrage war Fürstensache geworden. Dies wird vor allem bei einer Betrachtung der Reichstage gewahr, die das politische Forum der Reichsstände bildeten. Kein Reichstag der 20er Jahre behandelte nicht die Thematik der Glaubensspaltung. Das Erbe von Worms 1521 war die immerwiederkehrende Diskussionsgrundlage zwischen den konkurrierenden Reichsständen.
Schon 1524 erlangten die reformatorischen Stände auf dem Reichstag zu Nürnberg einen Teilerfolg. Kaiser Karl V. weilte im Krieg mit Frankreich und überließ die deutsche Glaubensfrage dem päpstlichen Legaten Campeggio, der den Ständen nur das Versprechen abnehmen konnte, das Wormser Edikt „so viel als möglich“ 1 zu beachten. Diese Formel ermöglichte es, die reformatorischen Bestrebungen weiter voran zu treiben und nicht, wie im Wormser Edikt eigentlich gefordert, sofort einzustellen.
1 Rabe, Horst : Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500-1600.München 1989.(Neue Deutsche Geschichte 4). S.317.
Arbeit zitieren:
Hendrik Hiss, 1999, Der Nürnberger Anstand und die zweite Phase der Reformation 1526-1532, München, GRIN Verlag GmbH
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