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Seminararbeit, 2004, 18 Seiten
Autor: Christoph Schöttl-Pichlmaier
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Institution/Hochschule: Fachhochschule Rosenheim
Tags: Ansatz, Bewertung, Vermögenswerten, Assets), IFRS, Seminar, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Controlling
Jahr: 2004
Seiten: 18
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 16 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-35019-8
Dateigröße: 267 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Rosenheim
FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT
Seminar zu Steuern, Wirtschaftsprüfung und Controlling
8. Fachsemester
Ansatz und Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten (Intangible Assets)
nach HGB und IFRS
von: Christoph Schöttl-Pichlmaier
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung 1
2 Bilanzierungsfähigkeit des immateriellen Vermögens 2
2.1 Ansatzkriterien für immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB 2
2.1.1 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit 2
2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit 3
2.2 Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IFRS 4
2.2.1 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit 4
2.2.1.1 Identifizierbarkeit 4
2.2.1.2 Verfügungsmacht 5
2.2.1.3 Künftiger Wirtschaftlicher Nutzen 5
2.2.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit 5
2.2.3 Selbstgeschaffene Immaterielle Vermögenswerte 5
3 Zugangsbewertung immaterieller Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte 7
3.1 Zugangsbewertung nach HGB 7
3.2 Zugangsbewertung nach IFRS 7
4 Folgebewertung immaterieller Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte 9
4.1 Folgebewertung nach HGB 9
4.1.1 Planmäßige Abschreibung 9
4.1.2 Außerplanmäßige Abschreibung 9
4.2 Folgebewertung nach IFRS 10
4.2.1 Planmäßige Folgebewertung 10
4.2.1.1 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten 10
4.2.1.2 Neubewertung 11
4.2.2 Außerplanmäßige Folgebewertung 12
5 Schlussbetrachtung 13
Literatur- und Quellenverzeichnis 14
Abkürzungsverzeichnis
[...]
[...]
BFuP = Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift)
DStR = Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
F. = Framework
[...]
[...]
[...]
GoB = Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HGB = Handelsgesetzbuch
IAS = International Accounting Standards
IASB = International Accounting Standards Board
IFRS = International Financial Reporting Standards
[...]
KapAEG = Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KoR = Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)
Rz. = Randziffer
[...]
US-GAAP = United States – Generally Accepted Accounting Principles
WiSt = Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift)
[...]
1 Problemstellung
Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die steigende internationale Investmenttätigkeit veranlassen deutsche Großunternehmen, ihre Rechnungslegung immer mehr an internationale Standards auszurichten. Ausländische Investoren sind nämlich nicht in der Lage, Jahresabschlüsse sachgerecht zu interpretieren, wenn diese nach deutschem Bilanzrecht aufgestellt wurden, da sich diese zu sehr an die Interessen der Gläubiger orientieren. Um die Erfolgsaussichten eines Unternehmens realistisch einschätzen zu können, erwarten Investoren, aber auch Kreditgeber, Lieferanten und Kunden international vergleichbare Aussagen über die wirtschaftliche Situation von Unternehmen. Viele deutsche Unternehmen sind deshalb in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Referenzsystemen International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States - Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufzustellen. 1 Mit Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) in 1998 hatte der deutsche Gesetzgeber börsennotierten Konzernen die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen, wodurch für Konzernunternehmen eine Bilanzierung nach einer einheitlichen Rechnungslegung entweder nach IFRS oder US-GAAP geschaffen wurde. Nachdem bei der Wahl der Rechnungslegung bei den Unternehmen anfangs eher die US-GAAP favorisiert wurden, hat sich der Trend eindeutig in Richtung IFRS verschoben, da aufgrund einer im Jahr 2002 erlassenen EU-Verordnung kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet werden, ihre konsolidierten Jahresabschlüsse ab 01.01.2005 nach IFRS zu erstellen. 2 Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist es sinnvoll, die Unterschiede der Regelungen nach deutschem Recht und den IFRS aufzuzeigen.
Der Wandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungs- und Technologiegesellschaft lässt die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten als Werttreiber in Unternehmen ständig anwachsen. Folgende Arbeit behandelt mit Blick auf diese Thematik die Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach IFRS. Dabei wird zunächst ein Blick auf die Bilanzierungsfähigkeit der Vermögenswerte geworfen, bevor dann die Zugangs- und Folgebewertung beschrieben werden. Eine Schlussbetrachtung rundet die Arbeit ab. Die Regelungen für immaterielle Vermögenswerte (intangible assets) nach IFRS finden sich in IAS 38, welcher in überarbeiteter Form am 31.03.2004 verabschiedet wurde. Es sei darauf hingewiesen, dass auch in anderen Standards Regelungen für immaterielle Vermögenswerte enthalten sind. Beispielhaft seien immaterielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens in IAS 2 oder Regelungen zum Goodwill in IFRS 3 genannt. Diese werden jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht angesprochen.
2 Bilanzierungsfähigkeit des immateriellen Vermögens
2.1 Ansatzkriterien für immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB
2.1.1 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist im Handelsrecht nicht explizit definiert, sondern ist aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) abzuleiten. Demnach muss es sich bei einem Vermögensgegenstand um einen wirtschaftlichen Wert handeln, welcher selbständig bewertbar und selbständig verkehrsfähig ist.1 Als wirtschaftliche Werte kommen dabei sämtliche Sachen, Rechte und sonstigen wirtschaftliche Vorteile in Betracht, welche einen zukünftigen Nutzen für das Unternehmen darstellen. Selbständige Bewertbarkeit ist gegeben, wenn Aufwendungen eindeutig dem wirtschaftlichen Wert zugeordnet werden können und selbständige Verkehrsfähigkeit liegt dann vor, wenn der wirtschaftliche Wert für sich allein nutzbar und einzeln veräußerbar ist.1
2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
[...]
1 Vgl. Kümpel, T., Internationalisierung, 2002, S. 101.
2 Vgl. Haunerdinger, M./Probst, H.-J., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 1.
1 Vgl. Coenenberg A., Jahresabschluss, 2003, S. 78.
1 Vgl. Buchholz R., Jahresabschluss, 2004, S. 36.
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