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Das GATS-Abkommen: Überblick, Chancen / Risiken, Auswirkungen auf den Wasserversorgungssektor

Hausarbeit, 2004, 39 Seiten
Autor: Diplom Betriebswirt Mario Pasalic
Fach: Wirtschaft - Volkswirtschaftslehre

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2004
Seiten: 39
Note: 1,25
Literaturverzeichnis: ~ 9  Einträge
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V34560
ISBN (E-Book): 978-3-638-34748-8
ISBN (Buch): 978-3-638-65276-6
Dateigröße: 274 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die Idee hinter der WTO ist fast 200 Jahre alt. Der englische Ökonom David Ricardo entwickelte 1817 eine Theorie, wonach jedes einzelne Land Vorteile bei der Produktion bestimmter Güter habe. Ricardo schloss daraus, dass alle beteiligten Länder durch Außenhandel besser und zu günstigeren Preisen mit den Produkten versorgt sind. Vorausgesetzt die Güter lassen sich günstig transportieren und werden nicht durch Zölle künstlich versteuert. Während das GATT-Abkommen den Güterhandel liberalisierte, behandelt die 1995 gegründete WTO noch andere Themen: den Handel mit Dienstleistungen etwa, dem sich das so genannte GATS-Abkommen widmet und den Schutz handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte, geregelt im Trips-Abkommen. Das vorliegende Buch richtet sich ausschließlich an das GATS-Abkommen und wird keine Stellung zu den beiden anderen Abkommen (TRIPS und GATT) nehmen. Die Untersuchung beginnt mit einem kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des GATS-Abkommens. Anschließend wird eine Definition und die Abgrenzung des Dienstleistungsbegriffs vorgenommen. Nach der Erläuterung des Dienstleistungsbegriffs werden die wesentlichen Bestimmungen beschrieben. Die sehr komplexen Regeln des GATS sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil regelt die allgemeinen Verpflichtungen, die von allen GATS-Mitgliedern eingehalten werden müssen. Der zweite Teil regelt die spezifischen Verpflichtungen einzelner Mitglieder. Im dritten Abschnitt dieses Buches wird auf die Chancen und Risiken des Dienstleistungsabkommens ausführlich Stellung genommen. Dabei richtet sich der Fokus auf die Wohlfahrtssteigerung durch Direktinvestition und Humankapital, sowie auf die Problematik der Souveränitätsrechte der WTO-Mitgliedsstaaten. Abschließend werden im letzten Abschnitt die Auswirkungen des GATS auf den Wasserversorgungssektor analysiert, worauf sich dann auch die Schlussbetrachtung bezieht.


Textauszug (computergeneriert)

GATS

von: Mario Pasalic

 


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung 1

B. Das allgemeine Übereinkommen über den Dienstleistungsverkehr 2

1. Entstehungsgeschichte 2
2. Definition und Abgrenzung  4
3. Wesentliche Bestimmungen 7

3.1. Allgemeine Verpflichtungen 7

3.1.1. Das Meistbegüstigungsprinzip 7
3.1.2. Die Gewährung von Transparenz 8
3.1.3. Die Begünstigung der Entwicklungsländer 8
3.1.4. Das Recht auf Integration 8
3.1.5. Die innerstaatliche Regelung 9
3.1.6. Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationserfordernissen 9
3.1.7. Die Stellung der Monopole 10
3.1.8. Die Ausnahmebestimmungen 10
3.1.9. Die vorgesehenen Arbeitsprogramme 11

3.2. Spezifische Verpflichtungen 11

C. Chancen und Risiken des GATS 13

1. Wohlstandssteigerung durch Direktinvestitionen 13

1.1. Öffentlicher Dienstleistungssektor 14
1.2. Privater Dienstleistungssektor 17

2. Wohlstandssteigerung durch Humankapital 19
3. Selbstbestimmung der Regierungen 21

D. GATS und Wasserversorgung 25

1. Wachstumssektor Wassermarkt 26
2. Akteure und ihre Interessen und Strategien im GATS-Prozess 27

2.1. EU: Wasser weit oben auf der Agenda 27
2.2. Liberalisierungsforderungen der EU 28
2.3. Die transnationalen Wasserkonzerne 29
2.4. Gescheiterte Privatisierung: Fallbeispiel Manila 31

3. Macht der GATS-Prinzipien 32

3.1. Marktzugang 33
3.2. Inländerbehandlung 33
3.3. Innerstaatliche Regulierung 34

4. Mögliche Auswirkungen des GATS auf Länder mit unterschiedlichen Wasserversorgungssystemen 35

4.1. Länder ohne funktionierende öffentliche Wasserversorgung 35
4.2. Länder mit funktionierender öffentlicher Wasserversorgung 36
4.3. Länder mit alternativen Systemen der Wasserversorgung 36

E. Fazit 37

F. Literaturverzeichnis


 

A. Einleitung

Die Idee hinter der WTO ist fast 200 Jahre alt. Der englische Ökonom David Ricardo entwickelte 1817 eine Theorie, wonach jedes einzelne Land Vorteile bei der Produktion bestimmter Güter habe. Ricardo schloss daraus, dass alle beteiligten Länder durch Außenhandel besser und zu günstigeren Preisen mit den Produkten versorgt sind. Vorausgesetzt die Güter lassen sich günstig transportieren und werden nicht durch Zölle künstlich versteuert. Während das GATT-Abkommen den Güterhandel liberalisierte, behandelt die 1995 gegründete WTO noch andere Themen: den Handel mit Dienstleistungen etwa, dem sich das so genannte GATSAbkommen widmet und den Schutz handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte, geregelt im Trips-Abkommen. Die vorliegende Arbeit richtet sich ausschließlich an das GATS-Abkommen und wird keine Stellung zu den beiden anderen Abkommen (TRIPS und GATT) nehmen.

Die Untersuchung beginnt mit einem kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des GATS-Abkommens. Anschließend wird eine Definition und die Abgrenzung des Dienstleistungsbegriffs vorgenomme. Nach der Erläuterung des Dienstleistungsbegriffs werden im Teil B die wesentlichen Bestimmungen beschrieben. Die sehr komplexen Regeln des GATS sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil regelt die allgemeinen Verpflichtungen, die von allen GATS-Mitgliedern eingehalten werden müssen. Der zweite Teil regelt die spezifischen Verpflichtungen einzelner Mitglieder. Im Teil C wird auf die Chancen und Risiken des Dienstleistungsabkommens ausführlich Stellung genommen. Dabei richtet sich der Fokus auf die Wohlfahrtssteigerung durch Direktinvestition und Humankapital, sowie auf die Problematik der Souveränitätsrechte der WTO-Mitgliedsstaaten. Abschließend werden im Teil D die Auswirkungen des GATS auf den Wasserversorgungssektor analysiert, worauf sich abschließend auch die Schlussbetrachtung beziehen wird.

B. Das allgemeine Übereinkommen über den Dienstleistungsverkehr

1. Entstehungsgeschichte

Das im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelte Über-einkommen über den Handel mit Dienstleistungen stellt erstmalig multilaterale Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen auf. Die ursprüngliche Konzentration auf den Warenaustausch erklärt sich aus der Dominanz des Warenhandels im internationalen Wirtschaftsverkehr. Aufgrund des gewachsenen volkswirtschaftlichen Gewichtes der Dienstleistungen, drängten die industrialisierten Staaten, vor allem die USA darauf, den internationalen Dienstleistungshandel in die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde einzubeziehen.

Am 15.12.1993 wurde nach sieben Jahren äußerst schwieriger Verhandlungen die achte Welthandelsrunde des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) erfolgreich abgeschlossen. Mit diesem Abschluss und der gleichzeitig beschlossenen Gründung wurde die Grundlage für die Verwirklichung eines bisher einmaligen Liberalisierungsprozesses geschaffen. Das GATS-Abkommen wurde am Ende der Uruguay-Runde am 1.1.1995 unterzeichnet. Damals wurde beschlossen, den Vertrag nach fünf Jahren zu bearbeiten. Anfang 2000 sind im Rahmen der Welthandelsorganisation Neuverhandlungen des GATS (General Agreement on Trade in Services) begonnen worden, um schrittweise einen höheren Stand der Liberalisierung erreichen zu können. Der Auftrag von GATS ist somit die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen, d. h. den Abbau staatlicher Barrieren gegen die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen zu fördern. Investitionen ausländischer Unternehmen sollen in diesen Bereichen weitgehend wie die Investitionen von Inländern behandelt werden. Damit könnte die Vereinfachung internationaler Investitionen, die einst das multilaterale Investitionsschutz-abkommen (Mai) bringen sollte, nun über diesen Umweg ermöglicht werden.1

Der Dienstleistungssektor macht in den Industrieländern bereits zwei Drittel der Wirtschaftsleistung aus. Entsprechend groß ist das Interesse der führenden Konzerne an einer weltweiten Liberalisierung von Bank- und Versicherungsgeschäften, Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung, Telekommunikation, Post, Strom, Gas, Transport, Tourismus, Medien und weiteren 150 im GATS aufgelisteten Dienstleistungen. Jedoch regt sich mittlerweile zunehmender Protest gegen die fortschreitende Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte vor allem im Bereich der öffentlichen Dienste und wichtiger Infrastrukturleistungen. Die öffentlichen Dienste müssen aufgrund der unklaren GATS-Definition hoheitlicher Aufgaben mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen.2 Nach den EG-Richtlinien müssen Einrichtungen des öffentlichen Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet worden sein, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind. Nach EuGH unterliegen demnach solche Einrichtungen diesen Voraussetzungen, die eng mit der öffentlichen Ordnung und dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpft sind.3 Ohne den enormen Druck der amerikanischen Finanzdienstleister hätte es kein Abkommen gegeben. So ist es auch nicht verwunderlich, weshalb die Banken und Versicherungen zu den vermutlichen Gewinnern des Dienstleistungsabkommens gehören werden.4

2. Definition und Abgrenzung

Das GATS ist ein internationales, multilaterales Vertragswerk der Welthandelsorganisation, das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt. Multilateral bedeutet, dass zwei Länder verhandeln und alle übrigen dem Ergebnis zustimmen müssen. Aufgrund des Abkommens über den Dienstleistungsverkehr (GATS) sollen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) die nationalen Grenzen der Märkte weiter abgebaut werden. Das General Agreement on Trade in Services bezieht sich auf den internationalen Dienstleistungssektor und ist eines der Abkommen die in Zusammenhang mit der Gründung der WTO 1995 ausverhandelt wurden. Alle WTO-Mitglieder sind automatisch auch GATS-Mitglieder (siehe Graphik).5

[...]


1 Vgl. Prieß, Hans-Joachim, Berrisch, WTO, Handbuch, München, 2003, S. 497.

2 Vgl. Fritz Thomas, Was ist GATS?, http://www.attac.de/gats/linkliste.php, 17.05.2004.

3 Vgl. Prieß, Hans-Joachim, Berrisch, Georg, a.a.O., S. 503.

4 Vgl. General Agreement on Trade in Services, http://de.wikipedia.org/wiki/GATS, 17.05.2004.

5 Vgl. Kroiss, Fritz, Was kostet die Umwelt? GATS und die Umweltrelevanz der WTO -Abkommen, Wien, 2002, S. 9.


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