Ad decus et ornamentum Virginis Deiparae - Positive
deutsche Stimmen zur Dogmatisierung der
Immaculata Conceptio
von: Peter H. Görg
Vorwort 3
Positive Stimmen zur Dogmatisierung 4
Resümee 16
Liste der behandelten Werke und Aufsätze 18
Vorwort
Dieses Referat befasst sich mit der unmittelbaren Vorgeschichte der Dogmatisierung der Immaculata Conceptio in Deutschland. Eine Gesamtdarstellung ist im Rahmen eines Vortrags sicher nicht möglich und wurde auch bereits anderweitig angegangen, so von Siegfried Gruber in seinem Werk „Mariologie und katholisches Selbstbewusstsein. Ein Beitrag zur Vorgeschichte des Dogmas von 1854 in Deutschland“1. Wir wollen uns hier auf die positiven Stimmen konzentrieren, zumal gerade für dieses Feld von Walter Baier einige Lücken in der Arbeit Grubers aufgewiesen wurden. 2 Als Untersuchungsobjekte bieten sich zum einen die dogmatischen Lehrbücher dieser Zeit an, die wir bereits in der Tagung der DAM im Jahre 2001 einer allgemeinen Analyse unterzogen haben. 3 Desweiteren sind es Monographien, Zeitschriftenaufsätze, Artikel in Lexika und die Voten der verschiedenen Fakultäten, die gesichtet wurden. Zustimmende Äußerungen kamen aus verschiedenen Richtungen: von Professoren der Theologie, von Redakteuren und immer wieder von anonymen Stimmen, die es noch nicht wagten, ihre affirmativen Gedanken namentlich zu veröffentlichen.
Dieses Referat soll im Bereich der befürwortenden Stimmen noch einmal auffrischen und ergänzen, was Gruber und Baier vor fast 25 bzw. 35 Jahren erarbeiteten und in einem Artikel vereinen. Als Ergänzung ist vor allem die Behandlung der dogmatischen Lehrbücher zu sehen, die weder bei Gruber noch bei Baier einer stärkeren Analyse unterzogen werden. Außerdem werden aus den betreffenden Werken und Aufsätzen, die zum Teil sehr schwer zugänglich sind, ausführlichere Zitate gebracht4, als sie etwa Baier bringt, dessen Schwerpunkt auf Anton Berlage liegt. Man kann auf diesem Gebiet keine Garantie auf Vollständigkeit erheben und spätere Ergänzungen sind natürlich willkommen.
Positive Stimmen zur Dogmatisierung
Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ist in der Theologie bestimmt durch eine extreme mariologische Zurückhaltung. Man beschäftigte sich stark mit den verschiedenen philosophischen Strömungen, die aus der Aufklärung hervorgegangen waren und maß der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Gottesmutter keine Bedeutung zu. So ist es möglich, dass ein Dogmatikprofessor wie Patriz Benedikt Zimmer (1752-1820)5 der Frage der Unbefleckten Empfängnis in seiner Dogmatik von 1803 genau einen Satz widme t6, obwohl an seiner Hochschule in Dillingen das entsprechende Fest bereits 1659 zu den vornehmsten erhoben wurde, ein Vorgänger Zimmers schon 1707 eine Dissertation über die Unbefleckte Empfängnis schrieb und er selbst Präses der Großen Marianischen Kongregation war.7 Andere Dogmatiker dieser Zeit, wie Marian Dobmayer (1753-1805)8 oder Franz Liebermann (1759-1844)9 sprechen sich in ihren Lehrbüchern, die erstmals um 1820 erschienen, klar für die pia sententia der Erbsündenfreiheit Mariens aus.10 Für Dobmayer liegt deren Begründung in der Ehre des Sohnes.11 Sie widerspricht nicht der Schriftlehre von der allgemeinen Erlösung, da die Bewahrung aufgrund der Verdienste des Sohnes in hervorragender Weise Erlösung sei. Die Schrift schließt ein solch einzigartiges Privileg nicht aus, sondern liefert ein Fundament mit den Stellen Hld 4,7 und Lk 1,28. Aus der kirchlichen Tradition führt Dobmayer zahlreiche Stellen an.12 Als Vernunftgrund nennt er, dass es der Ehre der Mutter entspricht, wegen der Verdienste des Sohnes von der Erbsünde frei zu sein.
Liebermanns Leitsatz lautet: „Omnes, qui naturali generatione ab Adamo descendunt, peccatum originale contrahunt, nisi speciali privilegio ab eo eximantur.“13 Dieses Privileg ist für Maria anzunehmen. Als Nachweis führt er das Dekret über die Erbsünde an, bei dem das Tridentinum Maria ausgenommen wissen will.14 Desweiteren nennt er das Fest der unbefleckten Empfängnis und das Verbot mehrerer Päpste (Pius V., Paul V., Gregor XV. und Alexander VII.), etwas Gegenteiliges zu lehren. 15 Auch Vernunftgründe führt Liebermann für die Erbsündenfreiheit an: die Würde der Gottesmutter, ihre Stellung als Schlangenzertreterin (wie konnte sie unter der Macht des Teufels gewesen sein?), die Heiligkeit Christi, der als neuer Adam nicht aus befleckter Erde geboren werden sollte, Mariens überragende Stellung über alle Engel und Menschen, auch den Stammeltern, die unschuldig gebildet wurden. 16 Liebermann geht auch auf die Einwände gegen die Lehre ein und weist sie zurück.17 Doch beiden Theologen, Dobmayer und Liebermann, scheint die Dogmatisierung dieser frommen Lehrmeinung nicht durchführbar, da das feste Fundament in der Offenbarung fehle, die Väter schwiegen und die Kirche bisher die Definition ablehnte. 18
[...]
1 Essen 1970.
2 Vgl. W. Baier, Anton Berlages Votum für die Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis Mariens im Jahre 1852 - Ein Beitrag zur Mariologie vor 1854: J. Auer u. a. (Hrsg.), Gottesherrschaft - Weltherrschaft. FS für Bischof Dr. R. Graber, Regensburg 1980, 269-280.
3 Vgl. P. Görg, Inhalt und Rang der Mariologie in den dogmatischen Lehrbüchern seit der Aufklärungszeit: Anton Ziegenaus (Hrsg.), Das marianische Zeitalter, Entstehung – Gehalt – Bedeutung (= Mariologische Studien XIV), Regensburg 2002, 153-176.
4 Die Orthographie wird jeweils beibehalten.
5 Vgl. Ph. Schäfer, Zimmer: BBKL XIV (1998)
6 P. B. Zimmer, Theologiae christinae specialis et theoreticae II, Landshut 1803, 151f.: „Atque hoc singulare virginis videtur caussa illius sententiae fuisse, quae mature inter Christianos nata fuerat, Mariam matrem magno Dei beneficio ab originali peccato praeservatam fuisse“.
7 Vgl. Th. Specht, Geschichte der ehemaligen Universität Dillingen (1549-1804) und der mit ihr verbundenen Lehr- und Erziehungsanstalten, Freiburg i. Br. 1902, 303, 347, 573. Es handelt sich bei der Dissertation um P. Pfister, Immunitas Dei matris a debito proximo contrahendi peccatum originale, Dillingen 1707.
8 Vgl. F. W. Bautz, Dobmayer: BBKL I (1990) 1337.
9 Vgl. E. Naab, Liebermann: BBKL V (1993), 37-39.
10 Vgl. Dobmayer, Systema theologiae catholicae VI, Solisbaci (Sulzbach) 1818, 48-52 (§ 20); F. L. B. Liebermann, Institutiones Theologicae III, vierte durchgesehene und verbesserte Auflage, Mainz 1836, 358-360, 371- 373.
11 Dobmayer, 49: „Pia haec sententia, quae propter honorem filii matrem a labe communi praeservatam tenet, gravibus nititur argumentis.“.
12 Vgl. Dobmayer, Systema Theologiae catholicae VI, 50f.
13 Liebermann, Institutiones Theologicae III, 357.
14 Vgl. Liebermann, Institutiones Theologicae III, 359.
15 Vgl. Liebermann, Institutiones Theologicae III, 359f.
16 Vgl. Liebermann, Institutiones Theologicae III, 360.
17 Vgl. Liebermann, Institutiones Theologicae III, 371-373.
18 Vgl. M. Dobmayer, Systema theologiae catholicae VI, 48-52 (§ 20); F. L. B. Liebermann, Institutiones Theologicae III, vierte durchgesehene und verbesserte Auflage, Mainz 1836, 358-360, 371-373.
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Dr. theol. Peter H. Görg, 2004, Ad decus et ornamentum Virginis Deiparae - Positive deutsche Stimmen zur Dogmatisierung der Immaculata Conceptio, München, GRIN Verlag GmbH
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Der Link v.Berlepsch ist veraltet. Korrekt ist http://www.v.Berlepsch.de/_private/bienen-august.htm
am Sunday, March 18, 2007-