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Stellenbeschreibungen sind für ein reibungsloses Funktionieren der Aufbau-und Ablauforganisation eine wesentliche Hilfe; sie vermeiden
Überschneidungen bei der Abwicklung der Aufgaben.
Stellenbeschreibungen werden, sofern sie nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages sind, von Fachvorgesetzten erstellt. Sie sind vom Stelleninhaber zu unterschreiben und werden durch Unterschrift der Obersten Leitung in Kraft gesetzt.
Diese Vereinbarung sollte mindestens jährlich im Mitarbeitergespräch verifiziert werden.
Die Personalbedarfsplanung orientiert sich an der Stellenbeschreibung bei der Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen. In Verbindung mit den Anforderungsprofilen kann die Personalbeschaffung gezielt nach Stellenbewerbern suchen und sie auswählen. Innerhalb der Personalfreisetzungsplanung können abzubauende Stellen leichter ermittelt werden. In der Personalentwicklungsplanung können die Qualifikationsdefizite bei derzeitigen Stelleninhabern oder zukünftigen Stellenbewerbern mittels der Stellenbeschreibung festgelegt werden. Für den Inhaber einer Stelle hat sie einen hohen Informationswert bezüglich der Ziele, Aufgaben und Befugnisse seiner Stelle sowie die organisatorische Einbindung der Tätigkeit. In der Personalkostenplanung ist die Stellenbeschreibung Grundlage zur Stellenbewertung. Sie erleichtert und verallgemeinert die Personalkostenplanung und -überwachung.
In der Stellenbeschreibung wird festgelegt, welche Aufgaben an einem bestimmten Arbeitsplatz erledigt werden sollen. Diese Aufgaben werden definiert und dann wird daraus abgeleitet, welche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zugewiesen werden sollen.
Wichtig ist, dass die Aufgaben in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt werden; indem jede Aufgabe prozentual gewichtet wird. Dabei wird betont, welchen Anteil diese Aufgabe an der Gesamttätigkeit hat. Dies gibt einen guten Überblick über die Gesamtbedeutung der Stelle und hilft z.B. bei der Zeugniserstellung.
Die Festlegung der Hauptaufgaben hat sich in Kombination mit einer Öffnungsklausel bewährt. Die Klausel besagt, dass sich der Mitarbeiter bereit erklärt, auch andere zumutbare Aufgaben, die seinen Fähigkeiten entsprechen, nach Weisung der Geschäftsleitung / Vorgesetzten übereinstimmt.
Bestandteile einer Stellenbeschreibung sind:
Genaue Stellenbezeichnung, Stellennummer (wenn diese nicht vorhanden ist, dann Kostenstelle /-art), Beschäftigungsumfang (in % auszudrücken), Unter- und Überstellung (von wem der Stelleninhaber bei Abwesenheit vertreten wird bzw. wen er vertreten wird), Aufgaben und Ziele der Stelle, Kompetenzen, Verantwortungsbereich, Zeichnungsbefugnis, Informationsverhalten.
Zu den Bestandteilen sind folgende Überlegungen denkbar:
1. Stellenbezeichnung:
direkter Vergleich mit dem Organigramm möglich 2. Stellennummer:
Stellt den Bezug zum Stellen(besetzungs)plan dar. 3. Beschäftigungsumfang:
In Verbindung mit den Aufgaben schafft diese Aussage einen guten Überblick. Je nach Umfang kann auch die gewünschte Arbeitszeit entnommen werden. 4. Unter-/Überstellung:
Eine klare Regelung beugt Schwierigkeiten vor und regelt die Zusammenarbeit und Informationen.
Arbeit zitieren:
Sandy Schrader, 2002, Analyse von Stellenbeschreibungen, München, GRIN Verlag GmbH
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