KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement I
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS III
ABBILDUNGS - UND TABELLENVERZEICHNIS IV
EINLEITUNG 1. 1
ZIELE UND RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DES KONTRAG 2. 2
2.1. Ziele des KonTraG
2
2.2. Rechtliche Aus wirkungen
3
2.2.1. Überwachungssystem 3
2.2.2. Berichterstattung 4
2.2.3. Lagebericht 5
2.2.4. Abschlussprüfung 6
AUFGABENSTELLUNG FÜR UNTERNEHMEN 3. 8
3.1. Anforderungen an das Risikomanagementsystem
8
3.2. Definition des Risikobegriffs
9
3.3. Arten von Risiken
11
4. AUFGABEN DES RISIKOMANAGEMENTS
(RISIKOMANAGEMENTPROZESS) 12
4.1. Risikoerkennung
13
4.2. Risikoanalyse und -bewertung
14
4.3. Risikobewältigung
15
4.4. Risikoüberwachung
17
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM SINNE DES KONTRAG 5. 17
5.1. Ziele
17
5.2. Bestandteile
18
5.2.1. Internes Überwachungssystem 19
5.2.2. Controlling 20
5.2.3. Frühwarnsystem 21
5.2.3.1. Frühwarnsystem der 1. Generation 22
5.2.3.2. Frühwarnsystem der 2. Generation 22
5.2.3.3. Frühwarnsystem der 3. Generation 23
SCHLUSSBETRACHTUNG 6. 24
LITERATURVERZEICHNIS V
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite II
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz HGB Handelsgesetzbuch PublG Publizitätsgesetz GenG Genossenschaftsgesetz WpHG Wertpapierhandelsgesetz FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit BörsZulV Börsenzulassungsverordnung WirtschaftsprüferO Wirtschaftsprüferordnung KAGG Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften GmbHG Gesellschaft betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite III
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Systematik des Risikobegriffs 10 Abbildung 2: Mögliche Risiken bei einem Industrie-Unternehmen 11 Abbildung 3: Risikomanagementprozess 13 Abbildung 4: Risikomanagement im Verständnis des IDW 18 Abbildung 5: Abb. 5: Controllingaufgaben im Risikomanagement 20 Abbildung 6: Mögliche Beobachtungsbereiche und Frühwarnindikatoren 22
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite 1
1. Einleitung
Am 1. Mai 1998 ist das Gesetz zu Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, so die offizielle Bezeic hnung, in Kraft getreten 1 .
Die Gründe für die Einführung des KonTraG sind nach einheitlicher Meinung in den teils spektakulären Unternehmenskrisen der letzten Jahre zu sehen. Das wohl beste Be ispiel für eine Unternehmenskrise in jüngerer Vergangenheit ist die Holzmann AG. Das Unternehmen investierte in gesättigte Märkte und kaufte marode Firmen auf. Die anha ltende Rezession in der Baubranche führte letztendlich dazu, dass das Unternehmen im Jahre 1999 überschuldet war. Also ein Jahr nach der Einführung des KonTraG. 2
Das Hauptaugenmerk des Gesetzesgebers lag darin, Schwächen und Fehlsteuerungen in deutschen Unternehmen zu korrigieren 3 . Es soll ein organisatorischer Rahmen geschaffen werden der es Unternehmen ermöglicht besonders bestandsgefährdende Tatsachen rechtzeitig zu erkennen um noch möglichst viel Zeit für etwaige Krisenbewältigungsmaßnahmen zu haben 4 .
In dieser Arbeit sollen zunächst die rechtlichen Neuerungen die das KonTraG mit sich bringt erläutert werden. Anschließend werden Grundlagen wie Risikobegriff, die Risikoarten und die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem betrachtet. Danach wird auf den allgemeinen Risikomanagementprozess eingegangen. Im letzten Kapitel wird das Risikomanagement im Sinne des KonTraG erläutert und einer kritischen Würdigung unterzogen.
1 Vgl. Fröhling, O.: KonTraG und Controlling: Eckpfeiler eines entscheidungsrelevanten und transparen-
ten Segmentcontrolling und -reporting, München, 2000, Vorwort
2 Vgl. Schwarz, M.: Entwicklung eines Risikomanagements nach KonTraG unter Berücksichtigung orga-
nisatorischer Aspekte, Diplomarbeit FHO, 2002, S. 13
3 Vgl. Pollanz M.: Offene Fragen der Prüfung von Risikomanagementsystemen nach KonTraG, in DB
2001, 54. Jahrgang, S. 1317
4 Vgl. Saitz, B, Braun, F.: Vorbemerkungen der Herausgeber, in: Saitz, B, Braun, F. (Hrsg): Das Kon-
troll- und Transparenzgesetz - Herausforderungen und Chancen für das Risikomanagementsystem, Wies-
baden 1999, Keine Seitenangabe
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite 2
2. Ziele und rechtliche Auswirkungen des KonTraG
2.1. Ziele des KonTraG
Ziel des KonTraG ist nicht die völlige Ausschließung bestandsgefährdender Risiken, da unternehmerrisches Handeln immer mit Risiken verbunden ist. Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass die Unternehmensleitung davon Kenntnis hat 5 . Ein weiteres Ziel war, eine Leitungs- und Überwachungsstruktur zu schaffen die sich an internationale Standards annähert und somit das Vertrauen ausländischer Investoren zu stärkt 6 . Außerdem sollte die Kommunikation mit den Marktteilnehmern über Unternehmenspolitik und -entwicklung sowie mehr Transparenz verbessert werden 7 .
Um die oben genannten Ziele nun zu realisieren greift das KonTraG in zwei aus Sicht der Unternehmen wichtige Bereiche ein. Zum einen in die internen und externen Berichtspflichten des Vorstandes, zum anderen die Organisationsverantwortung der Unternehmen 8 .
Bei der Berichterstattung betrifft es Auskünfte an den Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, außerdem Angaben im Anhang über Risiken die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Desweiteren müssen Konzerne einen erweiterten Konzernanhang aufstellen der eine Segmentberichterstattung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Daneben gibt es noch eine Reihe von weiteren Vorgaben im Hinblick auf die Berichterstattung 9 .
Es haben sich also Vielzahl von Änderungen verschiedener Gesetze ergeben, auf die nachfolgend eingegangen werden soll.
5 Vgl. Pollanz M.: Risikomanagementsystemen… a. a. O., S. 1317
6 Vgl. Saitz, B, Braun, F.: Herausgeber... a. a. O., S. Geleitwort
7 Vgl. Saitz, B.: Risikomanagement als umfassende Aufgabe der Unternehmensleitung, in: Saitz, B.,
Braun, F. (Hrsg): Das Kontroll- und Transparenzgesetz - Herausforderungen und Chancen für das Ris i-
komanagement, Wiesbanden 1999, S. 71
8 Vgl. Saitz, B.: Unternehmensleitung ... a. a. O., S. 71 f
9 Vgl. Saitz, B.: Unternehmensleitung ... a. a. O., S. 71
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite 3
2.2. Rechtliche Aus wirkungen
Beim KonTraG handelt es sich nicht um ein einheitliches Gesetz, sondern um ein Ra hmengesetz, das in viele verschiedene Gesetze eingreift. Dabei berührt es in erster Linie das AktG sowie in das HGB. Aber auch andere Gesetze wie das PublG, GenG, WpHG, FGG, BörsZulV, WirtschaftsprüferO, KAGG, GmbHG und das EGHGB werden durch das KonTraG berührt 10 .
Nachfolgend sollen die wichtigsten Neuerungen im AktG und HGB, die sich aus dem KonTraG ergeben, dargestellt werden. Dabei bezieht sich die Darstellung auf Gesetzesänderungen, die sich auf das Risikomanagement auswirken. Dazu zählen die Einric htung eines Risikomanagementsystems sowie die Verpflichtung im Lagebericht auch auf Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen. Ein weiterer Punkt betrachtet die Neuregelungen die sich auf die Abschlussprüfung beziehen. Als letzter Punkt wird die Erweiterung der Berichterstattung vom Vorstand an den Aufsichtsrat betrachtet.
Auf eine Erläuterung der Änderungen anderer Gesetze wird aus Gründen des Umfangs verzichtet. Außerdem außer Acht bleiben sollen die Regelungen für den Konzern.
2.2.1. Übe rwachungssystem
Die wohl bekannteste Vorschrift die mit dem KonTraG in Verbindung steht ist der § 91 Abs. 2 AktG. Diese Vo rschrift lautet:
„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
10 Vgl. Meyding, T., Mörsdorf, R.: Neuregelungen durch das KonTraG und Tendenzen in der Rechstspre-
chung, in: Saitz, B., Braun, F. (Hrsg): Das Kontroll- und Transparenzgesetz - Herausforderungen und
Chancen für das Risikomanagement, Wiesbanden 1999, S. 31 f
KonTraG als Grundlage für das Risikomanagement Seite 4
Es muss jedoch hier angemerkt werden, dass die Einrichtung eines Systems das den Fortbestand eines Unternehmens sichert zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten gehört. Diese Vorschrift war nach vorheriger Rechtsprechung bereits im § 76 Abs. 1 AktG verankert. Deshalb hat das KonTraG in Verbindung mit dem § 91 Abs. 2 AktG lediglich Erinnerungscharakter und konkretisiert die im § 76 Abs. 1 AktG definierte Leitungspflicht des Vorstandes ein geeignetes Überwachungs- und Früherkennungssystem einzurichten 11 . Den Unternehmen frei gestellt bleibt allerdings die Art und Weise wie ein solches System aussehen soll 12 .
Der Gesetzgeber hat auf konkrete Regelungen, die die Art und Weise des Aufbaus eines Risikomanagements betreffen bewusst weggelassen da es zum einen zu weit in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen würde, zum anderen richtet sich die Struktur des Risikomanagements stark nach Brache, Struktur und Größe der jeweiligen Unternehmung 13 .
Auf eine ähnliche Regelung für andere publizitätspflichtige Unternehmen, besonders für die GmbH, hat der Gesetzgeber ebenfalls verzichtet, da er davon ausgeht das gerade für die GmbH, je nach Größe, Brache, Struktur und Komplexität des Unternehmens nichts anderes gilt und der § 91 Abs. 2 AktG Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesellschaftsformen hat 14 .
2.2.2. Berichterstattung
Ebenfalls Änderungen gab es beim Umfang der Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat. Im § 90 Abs. 1 Nr. 1 wird gefordert, dass der Vorstand den Aufsichtsrat im Hinblick auf die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere Fragen der Unterne hmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung zu unterric hten hat. Bis her beschränkte sich die Regelung lediglich auf „die beabsichtigte G e- 11 Vgl.Meyding, T., Mörsdorf, R.: Neuregelungen … a. a. O., S. 8 f
12 Vgl. Pollanz M.: Risikomanagementsystemen… a. a. O., S. 1317
13 Vgl. Pollanz M.: Risikomanagementsystemen… a. a. O., S. 1317
14 Vgl. Schruff, W.: Meinungen zum Thema: KonTraG - Mehr Kontrolle und Transparenz?, in BFuP
1999, Heft 4, S. 442
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Ralph Stange, 2003, Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) als Grundlage für das Risikomanagement in einer kritischen Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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