Gliederung
1. Einleitung 3
2. Der gute Wille 4
2.1. Die Bedingtheit von Natur- und Glücksgaben 4
2.2. Die Nützlichkeit des guten Willens 5
2.3. Der Zweck der Vernunft 6
3. Der Begriff der Pflicht 6
3.1. Der erste Satz zur Pflicht 8
3.2. Der zweite Satz zur Pflicht 8
3.3. Der dritte Satz zur Pflicht 9
4. Zusammenfassung 10
5. Schlussbetrachtung 11
6 L i t e r a t u r 1 2
2 NA
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum guten Willen im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten„.
Dieser Abschnitt beginnt mit der Einführung des Begriffs des „guten Willens“ (393-396) 1 ,
jedoch gibt Kant hier keine eindeutig Definition dessen, was er ist, sondern macht zunächst einmal deutlich, worin er nicht besteht. Eine deutlichere Festlegung des Begriffs macht Kant erst im zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs (397-401) beschäftigt, weshalb es unerlässlich sein wird, auch diesen Teil in die Analyse des „guten Willens“ wesentlich mit einfließen zu lassen.
Die Einführung des Begriffs des an sich guten Willens gliedert Kant in drei Teile, von denen sich der erste mit der Bedingtheit von Natur- und Glücksgaben, der zweite mit der Nützlichkeit des guten Willens und der dritte mit dem Zweck der Vernunft befasst. Die Analyse des Pflichtbegriffs erfolgt in drei Sätzen zur Pflicht, von denen jedoch nur der zweite und dritte Satz klar formuliert werden. Zum Schluss fasst Kant noch einmal den absoluten Wert des an sich guten Willens zusammen und geht erläuternd auf den Achtungsbegriff ein.
Diese Arbeit wird sich in ihrer Gliederung an dem von Kant gegebenen Aufbau orientieren.
1
Die Seitenzahlen in den Klammern beziehen sich auf die Akademie-Ausgabe.
3
2. Der gute Wille
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein GUTER WILLE“ (393). Mit diesem Satz beginnt Kant den ersten Abschnitt seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und formuliert damit gleichzeitig sein Hauptargument desselben. Hier wird bereits klar, dass Kant dem guten Willen eine Unbedingtheit zugesteht, die er – wie sich zeigen wird – den Natur- und Glücksgaben nicht einräumt. Unter Naturgaben versteht Kant die Eigenschaften einer Person, d. h. die „Talente des Geistes“ zu denen er Verstand, Witz und Urteilskraft zählt und die „Eigenschaften des Temperaments“, wie zum Beispiel Mut, Entschlossenheit und Beharrlichkeit im Vorsatze. Kant sagt zwar, dass diese Naturgaben „ohne Zweifel in mancher Absicht gut und wünschenswert“ (393) sind, er sagt aber auch, dass sie böse und schädlich werden können, wenn der Wille, der sie gebraucht nicht gut ist. Diese Eigenschaften können daher nicht als unbedingt gut gelten, denn sie werden durch die Handlungen und Absichten in denen sie gebraucht werden eingeschränkt, denn ohne Zweifel gibt es Menschen die eine oder mehrere dieser Eigenschaften besitzen, wir sie aber nicht als gute Menschen anerkennen, eben weil ihre Handlungen nicht gut sind. Die Güte dieser Eigenschaften ist also immer abhängig von der Absicht die ihnen zugrunde liegt.
Im nächsten Absatz macht Kant klar, dass einige dieser Eigenschaften „diesem guten Willen selbst beförderlich [sind] und sein Werk sehr erleichtern [können]“ (393), sie dennoch aber nicht als uneingeschränkt gut gelten können, denn sie setzen einen guten Willen voraus, der sie gebraucht. Es sind die Grundsätze des guten Willens durch den sie erst gut werden und erst dann lassen wir ihnen Hochschätzung zuteil werden. Die Eigenschaften sind also nur Mittel für den guten Willen und in diesem Sinne können sie „sein Werk sehr erleichtern“ – eben das macht auch ihre Bedingtheit aus.
„Ebenso bewandt“ ist es Kant zufolge mit den Glücksgaben, zu denen er „Macht, Reichtum, Ehre, Gesundheit, Wohlbefinden und Zufriedenheit mit seinem Zustande zählt“. Auch von diesen Gaben kann der Wille also Gebrauch machen – Macht beispielsweise kann ebenso von einem guten Willen gebraucht, als auch von einem schlechten Willen missbraucht werden – ihnen kann demnach ebenfalls kein unbedingter Wert zukommen. Der Glückseligkeit (Zufriedenheit mit seinem Zustande) kann dieser unbedingte Wert ebenfalls nicht zukommen, da sie erstens nicht nur zu Mut, sondern auch zu Übermut führen kann und dadurch auch zu unmoralischen Handlungen. Weiterhin, so Kant, missbilligen wir an einem Wesen, „das kein
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Arbeit zitieren:
Ronny Gerasch, 2004, Der gute Wille - Kants Konzeption in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", München, GRIN Verlag GmbH
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