Universität Osnabrück
Seminar: Die Novemberpogrome 1938
Wintersemester 2003/04
Der Film im „Dritten Reich“
Wissenschaftliche Hausarbeit/ Referat im Fach Geschichte
Wintersemester 2003/04
Verfasser:
Christian Hardinghaus
Studienfächer:
HF Geschichte (1.S.)
NF Medien (3.S.)
NF Literaturwissenschaften (3.S.)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Filmwirtschaft und Filmpolitik 2
2.1. Nationalsozialistische Filme vor der Machtübernahme 2
2.2. Filmpolitik 2
2.2.1. Das Reichsministerium für Propaganda und Aufklärung 2
2.2.2. Die Reichskulturkammer 3
2.2.3. Die Reichsfilmkammer 3
2.3. Grundsätze für den nationalsozialistischen Film 3
2.3.1. Goebbels über das Medium Film 3
2.3.2. Filmverbote 4
2.3.3. Verstaatlichung der Filmwirtschaft und Gründung der Filmkreditbank 4
3. Das Kino im „Dritten Reich“ 5
3.1. Das Lichtspieltheater 5
3.2. Kontrolle durch die Reichsfilmkammer 5
3.2.1. Allgemeine Regeln der Reichsfilmkammer 5
3.2.2. Kinoprogramm 6
3.3. Das Lichtspieltheater als nationalsozialistische Kultstätte 7
3.4. Ausschaltung der Juden aus dem Lichtspieltheater 7
4. Die Filme im „Dritten Reich“ 7
4.1. Filmpropaganda 7
4.2. Unterhaltungsfilme 8
4.2.1. Heroisierung deutscher Staatsmänner nach dem Führerprinzip 8
4.3. Dokumentarfilm und Wochenschau 8
4.4. Filmerfolge 9
5. Antisemitismus im Film 9
5.1. „Jud Süß“ 9
5.2. „ Der ewige Jude“ 10
6. Das Ende 12
1. Einleitung
Der Siegeszug des Kinos machte den Film seit seinem Geburtsjahr 1896 in den ersten 20 Jahren des 20. Jahrhundert zum beliebtesten Massenmedium weltweit. Vor allem in Europa und den USA strömten tausende von Menschen nach getaner Arbeit in die Kinos, um die Faszination der bewegten Bilder zu erleben.
Der deutsche Film hatte seine Hochphase zwischen 1919 und 1925. Diese Epoche, in denen Regisseure wie Robert Wiene, Fritz Lang oder Friedrich Wilhelm Murnau düstere Filme wie „Das Cabinett des Dr. Caligari“(1919), „Dr. Mabuse, der Spieler“ (1921) oder „Faust“ (1925) schufen, bezeichnete die Ära des deutschen, expressionistischen Films. Deutschland war Anfang der 20er Jahre mit einer Filmproduktion von ca. 500 Filmen im Jahr nach den USA die zweite „Filmnation“ der Welt. Durch Folgen der Wirtschaftskrise und Inflation begann seit Mitte der 20er Jahre, also zu Beginn der Tonfilmära, die erste Abwanderung der großen deutschen Regisseure, Schauspieler und anderen Filmschaffenden nach Hollywood, wo der Film regelrecht blühte. Ende der 20er Jahre kontrollierte Hollywood bereits 97 % des weltweiten Filmmarktes.
Mein Referat beschäftigt sich mit der weiteren Entwicklung des deutschen Filmes unter der Herrschaft Hitlers. Ich möchte einen kurzen Überblick darüber geben, wie die Nazis den Film als wichtiges Propagandainstrument entdeckten und nutzten. Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf die Verdrängung der Juden aus dem Filmgewerbe durch zielgerichtete nationalsozialistische( im Folgenden auch NS) Filmwirtschaft und Filmpolitik. Auch auf Filminhalte möchte ich eingehen und veranschaulichen, wie sich die Situation der Juden im Hinblick auf unser Seminarthema in Filmen vor und nach der Reichspogromnacht darstellte.
Im Anschluss an das Referat möchte ich den antisemitischen Charakter der nationalsozialistischen Filme durch den Dokumentarfilm „Der ewige Jude“ von Fritz Hippler verdeutlichen.
2. Filmwirtschaft und Filmpolitik
2.1 Nationalsozialistische Filme vor der Machtübernahme
Die Nationalsozialisten ( Nazis) erkannten schon sehr früh die Bedeutung des Films zur ideologischen, propagandistischen Beeinflussung der Massen. Schon in der Zeit der Weimarer Republik wurden einige kleine Parteifilme gedreht, die die Anfänge der Partei dokumentierten, prunkvolle NS-Aufmärsche zeigten oder auch Reden wichtiger Nazipolitiker wie Adolf Hitler oder Joseph Goebbels aufzeichneten.
Da man noch nicht über die finanziellen Mittel verfügte und auch die Aufnahmetechnik noch sehr amateurhaft war, erreichte man allerdings kein nennenswertes Publikum. Die Filme dienten mehr als Werbespots auf Parteiveranstaltungen im ganzen Reich.
2.2 Filmpolitik
2.2.1 Das Reichsministerium für Propaganda und Aufklärung
Nach der Machtergreifung 1933 konnten sich die Nazifilme frei entfalten. Bereits sechs Wochen nach den mit nur 43,9 Prozent gewonnen Wahlen wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) am 11. März 1933 gegründet und Joseph Goebels mit dessen Leitung beauftragt. Das oberste Ziel dieses neuen Ministeriums war die totale Gleichschaltung des deutschen Volkes durch gezielte Massenbeeinflussung. Goebbels verkündete: „Von hier aus müssen die großen Impulse kommen. Es gibt zwei Arten eine Revolution zu machen. Man kann einmal den Gegner solange mit Maschinengewehren zusammenschießen, bis er die Überlegenheit dessen anerkennt, der im Besitze der Maschinengewehre ist. Dies ist der einfachere Weg. Man kann aber auch durch eine Revolution des Geistes die Nation umgestalten und damit den Gegner nicht vernichten, sondern auch gewinnen. Wir Nationalsozialisten sind diesen zweiten Weg gegangen und werden ihn weitergehen. Das ganze Volk dem neuen Staat zu gewinnen, wird unsere vornehmste Aufgabe in diesem Ministerium sein.“1 Die Befugnisse des RMVP waren nahezu unbegrenzt, so konnte die Nazipropaganda mühelos in allen Bereichen des bürgerlichen Lebens Einzug finden.
2.2.2 Die Reichskulturkammer
Zur Gleichschaltung des Kulturbetriebes wurde im September 1933 die Reichskulturkammer (RKK) gegründet, diese wiederum war aufgeteilt in die Bereiche Radio, Presse, Musik, Literatur, Kunst, Theater und Film. Die Mitgliedschaft in der RKK wurde zur Vorraussetzung um weiterhin in einem dieser Bereiche tätig zu sein. Juden und andere, den Nazis nicht willkommene Arbeitsschaffende, konnten so systematisch ausgeschlossen werden.
[....]
1 Zitiert nach Hoffmann, Hilmar: „Und die Fahne führt uns in die Ewigkeit!“ 1988. S. 93.
Arbeit zitieren:
Christian Hardinghaus, 2003, Film im Dritten Reich - Ein kurzer Überblick, München, GRIN Verlag GmbH
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