Inhaltsverzeichnis
1.) Vorwort 03
2.) Zum öffentlichen Finanzwesen des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation in der frühen Neuzeit S. 03 - 05
3.) Die Anfänge der Fuggerdynastie S. 05 - 07
4.) Die Geschäfte der Habsburger und Fugger
a) Die Fugger und der Sturz Herzog Sigmunds von Tirol S. 07 - 10
b) Die Fugger und die Kaiserkrönung Maximilians I. S. 10 - 14
c) Die Fugger und die Königswahl Karls V. S. 14 - 18
d) Die Fugger und der Monopolienstreit S. 18 - 22
5.) Fazit 22
6.) Literatur- und Quellenverzeichnis S. 23 - 24
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1.) Vorwort
Die vorliegende Seminararbeit soll die wechselseitigen Beziehungen zwischen den habsburgischen Kaisern Maximilian I. und seinem Enkel Karl V. und dem oberdeutschen Handels- und Bankenhaus der Fugger untersuchen.
Zeitlich ist die Darstellung auf Jakob Fugger (1459-1525) und seine Tätigkeit innerhalb der Handelsgesellschaft beschränkt. Während seiner maßgeblichen Leitung der Firma wurde die Verbindung zwischen Habsburg und Fugger immer enger geschlossen. In diese Zeit fällt auch der Aufstieg der Fugger von einer Handelsgesellschaft unter vielen in Augsburg zu dem wichtigsten und mächtigsten Bank- und Handelshaus im Deutschen Reich des 16. Jahrhunderts, ohne das keine habsburgische Politik mehr möglich schien. Im Vordergrund soll dabei der Einfluss der Fugger auf wichtige politische Ereignisse der damaligen Zeit stehen. Die Frage lautet: inwieweit haben die Fugger das Handeln von Kaiser Maximilian I. und Karl V. bestimmt oder überhaupt erst möglich gemacht. Wie weit reichte ihr Einfluss?
Um den Umfang der Seminararbeit in Grenzen zu halten, wurden vier Beispiele ausgewählt, an denen man diese Fragen anschaulich beantworten kann.
2.) Zum öffentlichen Finanzwesen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in der frühen Neuzeit
Die Stellung, die die Fugger innerhalb des Finanzierungssystems des Reiches einnehmen konnten, war nur durch die charakteristische Einnahmesituation des Kaisers bedingt. Regelmäßige Steuern aller Untertanen, die dem Staat zustanden und auf die er zurückgreifen konnte, gab es noch nicht 1 . Etwas Ähnliches waren lediglich die sogenannten Reichshilfen, die aber von den Reichsständen, da sie freiwillige Leistungen waren, bewilligt werden mussten. Dies geschah auch nur in unregelmäßigen Abständen und in schwankender Höhe der Bewilligung. Die Gewährung von Reichshilfen hing von der jeweiligen Machtverteilung zwischen Reichsständen und Kaiser ab und musste in mühsamen Verhandlungen erarbeitet werden 2 . Selbst wenn die Reichshilfen dann tatsächlich bewilligt worden waren, trafen sie
1 Ehrenberg, Richard: Das Zeitalter der Fugger. Geldkapital und Creditverkehr im 16. Jahrhundert. Bd. I: Geldmächte des 16. Jahrhunderts, Hildesheim 1963 (reprographischer Nachdruck der Ausgabe Jena 1896), S. 15 (i. F. zitiert: Ehrenberg).
2 Hildebrandt, Reinhard: Ein Beitrag zum kaiserlichen Finanzwesen des 16. Jahrhunderts, in: Finanzen und Herrschaft. Materielle Grundlagen fürstlicher Politik in den habsburgischen Ländern und im Heiligen Römischen Reich im 16. Jahrhundert (hrsg. von Friedrich Edelmayer, Maximilian Lauzinner und Peter Rausher) Wien und München 2003, S. 234 (i. F. zitiert: Hildebrandt).
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meist nur zögerlich und schleppend vor Ort ein 3 . Bei Konflikten konnten so die Reichsstände den Kaiser in finanzielle Bedrängnis bringen.
Konnte also der Kaiser als Reichsoberhaupt von dieser Seite nicht unbedingt auf Unterstützung hoffen, so war er um so mehr auf seine Einnahmen als Landesherr angewiesen, auch wenn er hier ebenfalls auf das Einverständnis der Landstände hoffen musste. Ohne Einfluss der Stände konnte er nur über seinen Domanialbesitz, die königlichen Städte und die zahlreichen Regalien, also Rechte und Einkünfte, die nur dem König zustanden 4 , frei verfügen 5 .
Insbesondere die letzte Einnahmeart, die Regalien, wurden häufig an private Kreditgeber, die merchant bankers, gegen Gewährung von Krediten verpfändet oder zeitweilig verpachtet 6 . Dabei war das Bergwerksregal mit den einträglichen Metallvorkommen an Silber und Kupfer bei den Kreditgebern sehr beliebt. Für den Kaiser bzw. Landesherrn ergab sich daraus der Vorteil, dass er über regelmäßige, monetäre Einkünfte verfügen konnte, ohne dass er selbst in Bergwerke investieren musste 7 .
Die Ausgaben für die Söldnerheere, die im 16. Jahrhundert die mittelalterliche Wehrverfassung des Lehnswesens abgelöst hatten, und die anwachsende landesfürstliche Verwaltung brachten den Kaiser stets in erhebliche Finanznöte. Die naturalwirtschaftlichen Abgaben aus Grundherrschaft und Lehnswesen konnten für diese Ausgaben nur sehr unzureichend umgesetzt werden. Geld wurde benötigt, über das die Kaufleute und Bankiers verfügten 8 . Außerdem war es erforderlich, dass das Geld an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort verfügbar war. Diese logistische Herausforderung gelang nur den Kaufleuten mit ihrem bereits stark ausgebauten, europaweiten Informations- und Kommunikationsnetz aus Handelsniederlassungen, rascher Nachrichtenübermittlung und dem bargeldlosen und dadurch sicheren Zahlungsverkehr in Form des Wechselgeschäftes 9 .
Die Gewährung von Krediten an den Kaiser (oder jeden anderen Fürsten) war immer mit einem gewissen Risiko verbunden. War der Kreditnehmer nicht mehr zur Rückzahlung seiner Schulden bereit, musste der Kaufmann dies als Verlust abschreiben, wenn er nicht im Besitz
3 Ebenda, S. 239f.
4 Vgl. die entsprechende Definition bei Haberkern, Eugen; Wallach, Joseph Friedrich: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit (Bd.2), Tübingen u. Basel 2001 (9., unveränderte Aufl.), S. 514f.
5 Hildebrandt, S. 235.
6 Ehrenberg, S. 25f. Die Bezeichnung merchant bankers (übers. etwa Kaufleute, die neben dem Handel auch Bankiers, ja im Bergwerkswesen auch Unternehmer, waren) ist dem Aufsatz Hildebrandts entnommen (vgl. dort S. 241f.).
7 Hildebrandt, S. 242.
8 Ehrenberg, S. 9 - 14, S. 57 und Hildebrandt, S. 237.
9 Hildebrandt, S. 241 und S. 243.
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von lukrativen Pfändern war 10 . Die Abhängigkeiten waren aber zumeist wechselseitig, da der Kaiser stets an neuen Krediten interessiert war und es sich nicht gänzlich mit seinen Geldgebern verderben konnte 11 . Die dauernd angespannte finanzielle Lage ließ dies einfach nicht zu.
3.) Die Anfänge der Fuggerdynastie
In allen einschlägigen Veröffentlichungen zur Geschichte der Fugger wird stets ein Hans Fugger aus dem Dorf Graben erwähnt, der um 1367 nach Augsburg eingewandert sei. Von Beruf war er ein Landweber, der in Form des Verlagssystems für einen Augsburger Kaufmann wahrscheinlich Tuch webte 12 . Die Hoffnung auf einen besseren Verdienst und die Möglichkeit, auf eigene Rechnung arbeiten zu können, wird Hans Fugger letztlich nach Augsburg getrieben haben 13 .
Im Jahr 1370 heiratete er die Tochter eines Zunftmeisters und erlangte auf diese Weise die Augsburger Bürgerschaft 14 .
Seine Geschäfte müssen damals recht zufriedenstellend gelaufen sein, wenn man bedenkt, dass bereits im Jahr 1396 sein Vermögen an der 41. Stelle unter den insgesamt 2930 Steuerzahlern der Stadt Augsburg aufgeführt wurde 15 .
Nach seinem Tod (1409) übernahm zunächst seine zweite Ehefrau stellvertretend für die noch unmündigen beiden Söhne Andreas und Jakob die Geschäfte. Ihr gelang es, die Zersplitterung des erworbenen Vermögens durch Erbteilung zu verhindern 16 . Bis 1436 leitete sie, dem Namen nach, das Unternehmen der Fugger 17 . Pölnitz vermutet, dass während dieser Zeit die entscheidende Veränderung der Fugger von selbstständigen Handwerkern zu Kaufleuten, die ihre Handelsware von anderen Handwerkern herstellen ließen, erfolgt sein musste 18 .
10 Ehrenberg, S.19.
11 Hildebrandt, S. 245.
12 Strieder, Jakob: Jakob Fugger der Reiche, Leipzig 1926, S. 53 (i. F. zitiert: Strieder; Fugger); Ehrenberg, S. 85 und Pölnitz, Götz Freiherr von: Die Fugger, Tübingen 1981 (4. Aufl.), S. 23 - 25 (i. F. zitiert: Pölnitz, Fugger). Das Jahr 1367 bezieht sich auf einen Eintrag im Augsburger Steuerbuch: Fucker advenit dedit XLIIII denarios dignus (übers.: Fucker ist angekommen, hat 44 Pfennige gegeben, würdig), zitiert und übersetzt nach: Geffcken, Peter: Die Handelsherren mit dem Dreizack. Fugger - Geschichte einer Familie, in: Damals. Das Magazin für Geschichte und Kultur, 36. Jhg. Heft 7 2004, S. 25 (i. F. zitiert: Geffcken, Jakob).
13 Pölnitz, Götz Freiherr von: Jakob Fugger. Bd. I, Tübingen 1949/51, S. 5 (i. F. zitiert Pölnitz, Jakob I).
14 Ebenda, S. 6. 1382 heiratete Hans Fugger nach dem Tod der ersten Ehefrau die Elisabeth Gfattermann.
15 Pölnitz, Fugger, S. 28.
16 Pölnitz, Jakob I, S. 8.
17 Pölnitz, Fugger, S. 28.
18 Ebenda, S. 29.
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Auch nach dem Tod der Mutter (1436) führten die beiden Brüder das Geschäft gemeinsam, bis sie sich dann 1454 endgültig trennten 19 . Die Nachfahren von Andreas allerdings wirtschafteten auf die Dauer gesehen nicht erfolgreich. Zwar standen sie spätestens seit 1489 mit Kaiser Maximilian in geschäftlicher Verbindung und gewährten ihm drei Kredite in einer Höhe von insgesamt 10.000 Gulden, aber die Pfandschaft der Stadt Löwen erwies sich als sehr widerspenstig und nicht im geringsten zahlungsbereit an die Fugger. Ohne die Unterstützung Maximilians ließen sich die Forderungen an die Stadt nicht durchsetzen. Bald bekamen auch die Geldgeber der Fugger Kenntnis von der misslichen Lage der Fugger und forderten aus Angst um ihr Geld ihre Einlagen wieder zurück. Die Fugger vom Reh mussten bankrott anmelden 20 .
Hier zeigen sich bereits deutlich die Gefahren einer solchen gewagten Finanzierungspolitik, die nicht auf ausreichende und reale Sicherheiten für den Geldgeber achtete. Andreas Bruder Jakob war auf lange Sicht gesehen eindeutig der Erfolgreichere. „Sein Geschäft war solider und minder anfällig für Krisen oder konjunkturelle Rückschläge als rasch aufstrebende Unternehmungen.“ 21
Kaufmännisch klug heiratete Jakob 1441 auch die Tochter Barbara des Augsburger Münzmeisters Bäsinger 22 . Damit kam zum einen Geld ins Geschäft und zum anderen konnte Jakob über den Bäsinger Einblick in das lukrative europäische Metallgeschäft gewinnen 23 . Mit den bisherigen Webwaren allein ließen sich auch keine unbegrenzten Gewinnsteigerungen in Augsburg mehr erzielen, da die Konkurrenz zu groß war 24 . Trotzdem reichte es 1466 mit einer Steuerveranlagung von 7300 Gulden für das siebtgrößte Vermögen in Augsburg 25 .
Als Jakob (der Alte) 1469 starb, beließ seine Witwe das Vermögen ihrer Familie im Hause Fugger und sicherte so wiederum das Fortbestehen der Handelsgesellschaft 26 . Jakobs Söhne Ulrich, Georg und Peter übernahmen gemeinsam die Leitung des Familienunternehmens. Die beiden jüngsten Söhne Markus und Jakob (am 06. März 1459 geboren) waren einstweilen für den geistlichen Stand bestimmt 27 .
19 Pölnitz, Jakob I, S. 9. Andreas begründete die Linie der Fugger vom Reh, nach einer Wappenverleihung durch Friedrich III. 1462 (Pölnitz, Fugger, S.32) und Jakob die Linie der Fugger von der Lilie, nach einer Wappenverleihung durch Kaiser Friedrich III. am 09. Juni 1473 (Pölnitz, Fugger, S. 47f.).
20 Zu dieser Darstellung vgl. Pölnitz, Fugger, S. 36 - 39.
21 Pölnitz, Fugger, S. 41.
22 Ehrenberg, S. 87.
23 Pölnitz, Fugger, S. 42.
24 Ebenda, S. 41.
25 Geffcken, Jakob, S. 25
26 Pölnitz, Fugger, S. 43.
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Arbeit zitieren:
Marcel Oeben, 2004, Die Geldallianz - Habsburger und Fugger um die Wende des 16. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
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