Thema dieser Seminararbeit soll die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Ausgestaltung von Verträgen sein. In erster Linie sollen dabei die gesetzlichen Regelungen zur Vertragsgestaltung in Deutschland betrachtet werden. Hierzu soll im Vorfeld geklärt werden welche vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des deutschen Rechtes bestehen. Anschließend soll das Recht allgemeiner Vertragsbedingungen näher beleuchtet werden.
Dazu ist es notwendig zu klären was allgemeine Geschäftsbedingungen sind, was sie ausmacht und wo sie in welcher Form vorkommen. Da für Vertragsbedingungen im deutschen Recht eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gelten soll deren Wirkung auf die vertragliche Einbeziehung und Wirksamkeit anschließend geprüft werden. Hierbei ist es notwendig, genau wie der Gesetzgeber, eine klare Trennung zwischen Handels- und Verbraucherverträgen zu vollziehen, da diese beiden Vertragsarten unterschiedlich streng gesetzlich reglementiert sind.
Der Abschnitt III dieser Arbeit setzt sich mit beiden Vertragsarten und mit den Besonderheiten in Handelsverträgen auseinander. Anschließend folgt eine Betrachtung von allgemeinen Schutzbestimmungen in Verbraucherverträgen. Im Zuge dessen soll ein kurzer Ausblick auf den generellen Verbraucherschutz nach deutschem Recht gegeben werden. Dieser ist für das Recht der allgemeinen Vertragsbestimmungen insofern relevant, als das zwischen diesem und dem Verbraucherschutz eine Vielzahl tangentialer Beziehungen und Interdependenzen bestehen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Allgemeine Vertragsfreiheit in Deutschland
II.1. Abschlussfreiheit
II.2. Gestaltungsfreiheit
II.3. Formfreiheit
II.4. Auflösungsfreiheit
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen
III.1. Bedeutung allgemeiner Geschäftsbedingungen
III.2. Formen allgemeiner Geschäftsbedingungen
III.3. Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen
III.4. Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
III.4.a) Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen
III.4.b) Geschäftsbedingungen in Handelsverträgen
IV. Verbraucherschutzbestimmungen in Deutschland
V. Fazit
VI. Eidesstattliche Versicherung