In dieser Hausarbeit wird der aktuelle Stand der Prüfung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht nach § 289 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorgestellt.
Dafür werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und definiert, was unter dem Begriff der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu verstehen ist. Darauf aufbauend wird auf die aktuellen Entwicklungen in dem weiten Feld der Nachhaltigkeit und der diesbezüglichen Berichterstattung eingegangen. Ferner wird der risikoorientierte Prüfungsansatz, welcher in der Wirtschaftsprüfung eine bedeutende Rolle spielt, in diesem Kontext beleuchtet und die daraus resultierenden Prüfungshandlungen an einem Praxisbeispiel erörtert.
Abschließend werden in der Schlussbetrachtung die erarbeiteten Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und in Bezug zueinander gesetzt. Außerdem wird die gesamte Thematik einer kritischen Prüfung unterzogen, auf aktuelle Problematiken hingewiesen sowie ein Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitorische Grundlagen
2.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz
2.2 Lagebericht nach § 289 I HGB
2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren nach § 289 III HGB
2.4 Große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 III HGB
3 Prüfungsmaßstäbe des Lageberichts
4 Vergleichende exemplarische Betrachtung der Lageberichte der ThyssenKrupp AG aus den Geschäftsjahren 2010/2011 sowie 2013/2014
5 Schlussbetrachtungen
Quellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die drei Risiken der risikoorientierten Jahresabschlussprüfung
Tabelle 2: Beispiele für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Tabelle 3: Einteilung Größenklassen Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
In der nachfolgenden Hausarbeit wird der aktuelle Stand der Prüfung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht nach § 289 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorgestellt.
Dafür werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und definiert, was unter dem Begriff der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu verstehen ist. Darauf aufbauend wird auf die aktuellen Entwicklungen in dem weiten Feld der Nachhaltigkeit und der diesbezüglichen Berichterstattung eingegangen. Ferner wird der risikoorientierte Prüfungsansatz, welcher in der Wirtschaftsprüfung eine bedeutende Rolle spielt, in diesem Kontext beleuchtet und die daraus resultierenden Prüfungshandlungen an einem Praxisbeispiel erörtert.
Abschließend werden in der Schlussbetrachtung die erarbeiteten Ergebnisse noch einmal zusammengefasst und in Bezug zueinander gesetzt. Außerdem wird die gesamte Thematik einer kritischen Prüfung unterzogen, auf aktuelle Problematiken hingewiesen sowie ein Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen gegeben.
2 Definitorische Grundlagen
Zunächst wird darauf eingegangen, was unter dem risikoorientierten Prüfungsansatz allgemein zu verstehen ist und wie sich dieser konkret in Prüfungshandlungen niederschlägt. Außerdem wird die aktuelle Rechtslage in Deutschland nach HGB vorgestellt. Dabei ist insbesondere auf die Fragen einzugehen, wo sich die betreffenden gesetzlichen Pflichten finden lassen, wer diese zu erfüllen hat und in welchem Umfang dies zu geschehen hat.
2.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens durch den bestellten Wirtschaftsprüfer ist von diesem festzustellen, ob der vorgelegte Jahresabschluss den „gesetzlichen Vorschriften und [den] sie ergänzende[n] Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung“[1] entspricht. Weiter ist „der Lagebericht darauf zu prüfen, ob [er] mit dem Jahresabschluss [und] mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang steh[t].“[2] Für beide Prüfungsfelder ergibt sich jedoch die Problematik, dass eine sogenannte Vollprüfung aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren ist[3]. Vielmehr wird stattdessen der risikoorientierte Prüfungsansatz verfolgt[4], welcher dafür eingesetzt wird, „mit hinreichender Sicherheit festzustellen, dass der Jahresabschluss keine wesentlichen Fehler enthält“[5].
Es sind dabei drei grundsätzliche Risiken abzudecken[6], welche in der unten stehenden Tabelle 1 aufgeführt werden. Zusätzlich finden sich neben der Nennung der Risiken kurze Erläuterungen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Die drei Risiken der risikoorientierten Jahresabschlussprüfung
Quelle: Eigene Darstellung
Es wird vom Wirtschaftsprüfer also erwartet, in diesem Spannungsfeld aus Wirtschaftlichkeit und Risiken mit hinreichender Sicherheit ein Urteil über die Qualität des Jahresabschlusses abzugeben und in seinem Testat zu erklären, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist.[7]
2.2 Lagebericht nach § 289 I HGB
Der Lagebericht ist so aufzustellen, dass dem Leser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens vermittelt wird. Außerdem muss er eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft enthalten und wesentliche Chancen und Risiken der Unternehmung angemessen würdigen. Dabei sind unter anderem die relevantesten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen, sofern diese für die Geschäftstätigkeit bedeutsam sind. Diese sind unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern[8].
[...]
[1] S. § 317 I HGB.
[2] S. § 317 II HGB.
[3] Vgl. Sell, K. (1999; S. 76).
[4] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) (Hrsg.) 2013, TZ 5.
[5] Siehe Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.) 2015, S. 90.
[6] Vgl. Krommes, W. (2015, S. 31 - 46).
[7] Vgl. Krommes, W. (2015, S. 14).
[8] S. § 289 I HGB.