Legitimation und Realität. Habermas und Rawls am Beispiel des zivilen Ungehorsams
von Sebastian Karcher
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 2
2 Gemeinsamkeiten ... 3
2.1 Die Definition ... 3
2.2 Der Umgang mit zivilem Ungehorsam ... 4
2.3 Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams - Übereinstimmungen ... 4
3 .Die Unterschiede ... 5
3.1 Weigerung ausGewissensgründen und Ziviler Ungehorsam ... 5
3.2 Die Rolle von Stabilität ... 6
3.3 Wie festgelegt sind die Grundrechte? ... 6
3.4 Die Wertigkeit von Grundrechten ... 7
4 Die Unterschiede in den Theorien ... 7
4.1 Die Trennung zwischen Politik und Moral ... 7
4.2 Original Position vs. Ideale Sprechsituation ... 12
5 Schlussbetrachtung: Legitimation und Realität ... 16
Literatur
1. Einleitung
Im Sommer 1983 erschien ein Artikel von JÜRGEN HABERMAS, in dem er im Kontext des `heißen Herbstes´ zivilen Ungehorsam rechtfertigte . Habermas bezog sich maßgeblich auf den entsprechenden Abschnitt in JOHN RAWLS Theorie of Justice . Mehr als zehn Jahre später führten Rawls und Habermas in drei Artikeln eine Debatte über Unterschiede in ihren grundlegenden philosophischen Positionen . In dieser Arbeit sollen eben diese Unterschiede am Beispiel des zivilen Ungehorsams aufgezeigt werden. Zuerst wird dargestellt, inwieweit die beiden Philosophen bei diesem Thema übereinstimmen. Da Habermas sich stark an Rawls anlehnt, finden sich weitgehende Parallelen. In einem zweiten Schritt werden die Unterschiede in der Einschätzung des zivilen Ungehorsams aufgezeigt. Diese Unterschiede finden sich vor allem in der Art und im Ausmaß der Rechtfertigung. Als drittes soll dann dargestellt werden, wie die gefundenen Unterschiede in den grundlegenderen Differenzen der verschiedenen Theorien gründen. Zuletzt wird bewiesen werden, dass zwar ein Teil der vermeintlichen Unterschiede aus Missverständnissen herrührt, Habermas` und Rawls` Theorien dennoch an einigen Punkten substantiell verschieden sind. In der Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse zusammengefasst und gewertet. Es soll dabei gezeigt werden, dass Habermas Theorie eine stärkere Legitimation, Rawls eine bessere Realisierbarkeit für sich hat.
Die Theorien werden also vom praktischen zum allgemeinen entwickelt. Worin liegt der Vorteil in einer solchen Herangehensweise? Die Qualität politischer Theorien zeigt sich besonders in ihrer praktischen Anwendung. Das Thema des zivilen Ungehorsams bietet sich an, die Theorien von Rawls und Habermas einem solchen "Praxistest" zu unterziehen. Dies umso mehr, da sich beide explizit dazu geäußert haben und sich Habermas (wie erwähnt) sogar auf Rawls Position bezieht. Zudem wird erhofft, die komplexen Strukturen in der Argumentation der Philosophen durch das konkrete Fallbeispiel anschaulicher darstellen zu können. Problematisch ist, dass auf diese Art sicher nicht alle, nicht einmal die wichtigsten Unterschiede hervortreten werden. Dieses Defizit wird bewusst in Kauf genommen. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass gerade Rawls viele seiner Positionen seit dem Erscheinen der Theorie erweitert, verbessert oder geändert hat. Es wird versucht werden, diese Schwierigkeit durch das Hinzuziehen von neueren Texten und Sekundärliteratur abzuschwächen, völlig wird es sich jedoch nicht vermeiden lassen. Auch muss beim Vergleich der beiden Texte ihr unterschiedlicher Charakter beachtet werden: Während Rawls im Rahmen einer groß angelegten politischen Theorie schreibt, ist Habermas Text ein, wenn auch fundiert theoretisch begründeter, Diskussionsbeitrag zu einer aktuellen Debatte. Die Auswahl der Unterschiede findet im Bewusstsein dieser Tatsache statt.
In der vorliegenden Arbeit werden die beiden Texte über zivilen Ungehorsam als Primärliteratur verwendet. Aufgrund des dürftigen Literangebots zu diesem Thema wird ansonsten vor allem auf die Einlassungen der beiden Philosophen selbst zurückgreifen , außerdem auf die genannten Ricken und Mc Carthy .
2 Gemeinsamkeiten
Die Gemeinsamkeiten finden sich vor allem in zwei Bereichen: In der Definition des zivilen Ungehorsams stimmen Rawls und Habermas überein (2.1). Parallelen finden sich auch in Vorschlägen für den Umgang mit z. U. (2.2) und in der Rechtfertigung dieser Protestart (2.3).
2.1 Die Definition
Habermas übernimmt die in der Theorie gegebene Definition, die zivilen Ungehorsam beschreibt "as a public, nonviolent, conscientous yet political act contrary to law or policies of government" . Habermas folgt auch weiter Rawls und bezeichnet als Bestimmungen für zivilen Ungehorsam, dass es ein "moralisch begründeter Protest" ist, ein "öffentlicher Akt", der die "vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen" einschließt. Weiter habe z.U. einen "ausschließlich symbolischen Charakter" und sei deshalb auf "gewaltfreie Mittel des Protestes" beschränkt . Die wichtigste Übereinstimmung liegt aber sicher darin, dass sowohl Rawls als auch Habermas zivilen Ungehorsam nicht als Gefahr für den Rechtsstaat betrachten. Dies war jedoch die Ansicht vieler Juristen und Politologen mit denen sich Habermas explizit auseinandersetzt . Im Gegenteil sei ziviler Ungehorsam "geradezu ein Prüfstein für das angemessene Verständnis der moralischen Grundlagen der Demokratie" .
[...]
Arbeit zitieren:
Sebastian Karcher, 2000, Habermas und Rawls im Vergleich: Legitimation und Realität, München, GRIN Verlag GmbH
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