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Gliederung
1. Externe Einflüsse, die die Bildung von Unternehmenszusammenschlüssen fordern 3
2. Formen und Arten von Unternehmenszusammenschlüssen 3
2.1. Kartelle 3
2.2. Konsortien 3
2.3. Kooperation 4
2.3.1. Horizontale Kooperation 4
2.3.2. Vertikale Kooperation 4
2.3.3. Laterale Kooperation 4
2.4. Joint Venture 5
2.5. Konzern 5
2.6. Fusion 5
3. Mögliche Kooperationspartner und -bereiche für Krankenhäuser 5
3.1. Kooperationspartner auf horizontaler Ebene 5
3.2. Kooperationspartner auf vertikaler Ebene 6
3.3. Kooperationspartner auf lateraler Ebene 7
4. Interne Voraussetzungen für Kooperationen eines Krankenhauses 7
4.1. Die Managementebene muß die Kooperation wollen 7
4.2. Der Abgleich der Therapie und Diagnostik ist notwendig 7
4.3. Die Herstellung der sachlichen Voraussetzungen für eine Kooperation 7
4.4. Die Herstellung der persönlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit 7
4.5. Offenheit und den Mut, entstehende Probleme anzusprechen 8
4.6. Regelmäßiger Kontakt zwischen den Beteiligten 8
4.7. Der Ausbau der Kooperation 8
4.8. Die Sicherheit, dass die Patienten des Kooperationspartners zurückverlegt werden,
mu ß gegeben sein 8
5. Unternehmensinterne Gründe für eine Kooperation 8
5.1. Anlässe mit eher wirtschaftlichen Hintergrund 8
5.2. Anlässe mit eher leistungsstrukturellem Hintergrund 9
5.3. Sonstige Anlässe 9
6. Grundlagen des SGB V für Kooperationen 10
6.1. §63-65 Weiterentwicklung der Versorgung 10
6.2. §73a Strukturverträge 10
6.3. §115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, 10
Krankenh äusern und Vertragsärzten
6.4. §121 Belegärztliche Leistungen 11
6.5. §140 Beziehungen zu Leistungserbringern in der Integrierten Versorgung 11
7. Praxisbeispiel einer Kooperation: Praxisnetz Nürnberg Nord und St. Theresien-Krankenhaus 12
8. Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation 15
8.1. Chancen von Kooperationen aus Sicht verschiedener Beteiligter 15
8.2. Risiken der Kooperation für die Krankenhäuser 15
9. Ausblick 16
10. Literaturverzeichnis 17
- 3 - 1.Externe Einflüsse, die die Bildung von Unternehmenszusammen-
Die Veränderungen der finanziellen, wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stellen die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Kooperationen mit anderen Leistungserbringern werden in diesem Zusammenhang immer wichtiger, um die Zukunft der einzelnen Häuser zu sichern. Insbesondere für kleine Krankenhäuser werden Kooperationen - nicht zuletzt zur Sicherung der eignen Existenz an Bedeutung gewinnen. Die Krankenhäuser entwickeln sich immer mehr zu modernen Wirtschaftsunternehmen. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Die Krankenhäuser müssen sich den Herausforderungen des ökonomischen Effizienzgebotes stellen, z.B. mit der Einführung der DRG´s. Durch den Fortschritt der medizinischen Leistungen haben die Patientenansprüche an die Versorgung zugenommen und damit verbunden wachsen auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagement.
Sehr oft besteht ein Informationsdefizit, darunter leiden besonders multimorbide und chronisch kranke Menschen, da sie keinen adäquaten Ansprechpartner haben. Daher ist es nötig die starre Aufgabenteilung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung gezielt zu durchbrechen, um die Voraussetzungen für eine stärker an den Versorgungsbedürfnissen der Patienten orientierte Behandlung zu verbessern. Die mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen getroffenen Neuregelungen in der Gesundheitsreform 2000 zur integrierten Versorgung ermöglichen neue Chancen der Kooperation.
2. Formen und Arten von Unternehmenszusammenschlüssen
Die wichtigsten Formen der Zusammenschlüsse von Unternehmen sind: 2.1. Kartelle:
Unter einem Kartell versteht man einen Zusammenschluß von rechtlich und weitgehend auch wirtschaftlich selbständig bleibenden Krankenhäusern oder Verbänden von sozialen Einrichtungen. Diese Kooperation soll durch vertragliche Bindungen (Kartellvereinbarungen) eine Regelung oder Beschränkung des Wettbewerbs bewirken. Man unterscheidet Kartelle niederer Ordnung -Vereinbarungen, die die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen geringfügig beeinflussen - von Kartellen höherer Ordnung - Vereinbarungen, die eine gewichtige Einflussnahme auf die Geschäftsführung der einzelnen Mitgliedsunternehmungen ausüben. 2.2. Konsortien:
Unter dieser Form von Unternehmenszusammenschlüssen versteht man einen Zusammenschluß von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmungen zu einer Gemeinschaft auf vertraglicher Basis. In diesen Verträgen wird die Durchführung einzelner, dem Umfang und weitgehend auch der zeitlichen Dauer nach festgelegter, von vornherein klar abgegrenzter Aufgaben dargestellt.
- 4 - 2.3.Kooperation:
Die Kooperation ist gekennzeichnet durch freiwillige Zusammenarbeit von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern. Die Krankenhäuser bleiben rechtlich und in den nicht der vertraglichen Zusammenarbeit unterworfenen Bereichen auch wirtschaftlich selbständig (ohne finanzielle Bindung). Die Zusammenarbeit erfolgt zu dem Zweck, „die Leistung der beteiligten Dienstleister zu steigern und dadurch deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern“. Dies betrifft nur die vertraglich vereinbarten Unternehmensbereiche. (Stellt die lockerste Form der Unternehmenszusammenschlüsse dar). 2.3.1. Horizontale Kooperation:
Darunter versteht man Vereinigungen von Unternehmen derselben Produktions- und Handelsstufe. Das ist der Zusammenschluß mehrerer Krankenhäuser zu einem Zweckverbund (Interessengemeinschaft) um die bisher bestehende Konkurrenz auszuschalten. Damit wird eine marktbeherrschende Stellung gegenüber nicht angeschlossenen Krankenhäusern geschaffen. Eine Marktmacht gegenüber Lieferanten wird angestrebt, um bessere Beschaffungskonditionen zu erzielen (z.B. Preisstabilität, Lieferung auf Station, Haftung bei Schadensfällen, In-Haus Schulungen des Personals usw.). Ein Zusammenschluß eignet sich auch dazu, gemeinsame Studien oder Forschungsprojekte durchzuführen und Großinvestitionen zu tätigen (z.B. Medikamentenstudien, gemeinsame Anschaffung eines Computertomographen etc.). 2.3.2. Vertikale Kooperation:
Dies ist eine Vereinigung von aufeinanderfolgenden Produktions- und Handelsstufen. Für den Krankenhaussektor bedeutet dies, daß eine Zusammenarbeit mit vor-und nachgelagerten Institutionen wie niedergelassenen Ärzten, Rehabilitations- und Pflegeeinheiten statt findet. Durch die Zusammenschlüsse auf vertikaler Ebene ist eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet, dies stellt sich in Kundenbindung und rationellerer Arbeitsweise, als auch in einer effektiveren Weiterbetreuung dar (z.B. schnellerer Rückgriff auf Daten per EDV, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, gemeinsame Nutzung von Personal und technischen Einrichtungen, bessere Sektoren übergreifende Kommunikation und Information, interdisziplinären Qualitätszirkeln u.v.m.). 2.3.3. Laterale Kooperation:
Unternehmen unterschiedlicher Branchen und/oder unterschiedlicher Produktions-und Handelsstufen arbeiten zusammen. Im Krankenhaussektor ist dies die Kooperation eines Sondennahrungsherstellers oder einer Catering-Firma mit einem Krankenhaus (z.B. Fresenius kauft Klinik o. McDonalds eröffnet Altenheim). Diese Kooperationsart wird vorwiegend zum Zwecke der Risikoverteilung und aus finanzierungspolitischen Gründen durchgeführt.
Das Joint Venture stellt eine Sonderform der Gemeinschaftsunternehmung dar. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit internationaler Zusammenarbeit benutzt: Unternehmungen aus verschiedenen Ländern bringen in gemeinsame Einrichtungen ihre Kenntnisse und andere Ressourcen ein. Ein Joint Venture kann auf begrenzte oder unbegrenzte Zeit eingerichtet werden. Als Beispiel sei angeführt, daß die Schleswig-Holsteinische Krankenhausgesellschaft und das norwegische Reichsversicherungsamt einen Vertrag - vorerst für das Jahr 2001 - unterzeichnet haben. Demnach werden in drei Norddeutschen Kliniken norwegische Patienten behandelt. 2.5. Der Konzern:
Der Konzern ist ein Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmungen zu einem Unternehmensverbund unter einheitlicher Leitung. Hier besteht meist ein Unterordnungsverhältnis, d.h. es gibt eine „herrschende“ und eine oder mehrere „beherrschte" Unternehmungen. Die Münchner Sana-Kliniken Gesellschaft mbH übernahm 1994 aufgrund eines Management-Vertrages mit der Stadt Stuttgart das Bürgerhospital in Stuttgart. 2.6. Die Fusion:
Zwei oder mehr Unternehmungen schließen sich zu einer einzigen Unternehmung zusammen. Es wird eine neue Unternehmung gebildet, die eine Großunternehmung darstellt.
Dies wird als Verschmelzung oder Fusion bezeichnet. Bei der Fusion erhält das Großunternehmen eine neue wirtschaftliche und rechtliche Form. (Vergleiche Fusion von Marienhospital in Marl und Gertrudis-Hospital in Herten-Westerholt, später St. Sixtus-Hospital in Haltern. Neuer Name: Katholische Kliniken Haltern/ Marl/ Westerholt GmbH, Marl). Zusammenschlußformen
Abnahme der juristischen und wirtschaftlichen Selbständigkeit
3. Mögliche Kooperationspartner und -bereiche für Krankenhäuser
3.1. Kooperationspartner auf horizontaler Ebene
Die häufigsten Formen der Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Krankenhäuser er folgen auf Orts- oder Kreisebene. Hierbei können sich freigemeinnützige (konfessions
Arbeit zitieren:
Astrid Bagley, Alexandra Gahr, 2001, Horizontale und vertikale Kooperationen im Krankenhaussektor, München, GRIN Verlag GmbH
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