Homosexualität und Diskriminierung - Die Abschaffung des § 175
von Frank Sauer
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Überblick über den "Tatbestand" der Homosexualität in Deutschland
2. 1. Wilhelminisches Zeitalter und Weimarer Republik
2. 2. NS -Zeit
2. 3. Von der Adenauer Ära bis ins wiedervereinigte Deutschland
2. 3. 1. Politische Argumentation der Parteien zum 4. StrRG
3. Erklärungsversuche und Theorien
3.1. Erklärungsansatz für die Entkriminalisierung der Homosexualität nach der materialistisch-interaktionistischen Kriminologie von Gerlinda Smaus
3.2. Abolitionismus
3.3. Das Eingreifen des Staates in den Bereich der Sexualität
4. Schlußwort und Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Für die meisten homosexuellen Männer und Frauen in der Vergangenheit und in der Gegenwart war und ist ihre sexuelle Orientierung eine das ganze Leben beeinflussende Tatsache. Michel Foucalt schreibt dazu:
"Schwulsein bedeutet, daß diese Entscheidung das ganze Leben durchdringt, das bedeutet auch, vorgeformte Lebensweisen abzulehnen, das bedeutet, aus seiner sexuellen Wahl den Motor für eine Veränderung seiner ganzen Existenz zu machen."
Kein Mensch sucht sich seine sexuelle Orientierung aus. Dies gilt natürlich auch für Heterosexuelle und Bisexuelle. Sexualität gehört zum Menschen. Sie beeinflußt sein ganzes Leben. Die Wahl, die ein Mensch aber trotzdem hat, ist die Wahl einer Lebensweise, die bestimmten Rollenerwartungen entspricht, aber seiner eigenen Orientierung widerspricht, oder einer Lebensweise, die bestimmten Rollenerwartungen widerspricht, aber dafür seiner eigenen Orientierung entspricht. Sollte beides übereinstimmen, ist dies umso besser. Dies dürfte aber in den wenigsten Fällen zutreffen. Sexualität ist in unserer Gesellschaft also mit bestimmten Rollenerwartungen verbunden. Traditionell geht es um Männerrollen und Frauenrollen. Das Abweichen von den traditionellen Rollenerwartungen und Normen wurde und wird teilweise immer noch mit den entsprechenden negativen Sanktionen bedacht. Homosexuelle entsprechen jenen Erwartungen scheinbar nicht. D. h. , sie können das traditionelle Muster von Männerollen und Frauenrollen scheinbar nicht übernehmen, was bedeutet, sich immer gegen vorgegebene Muster abgrenzen zu müssen. Versucht man traditionelle Rollenerwartungen auf homosexuelle Männer und Frauen zu übertragen entstehen Vorurteile wie "homosexuelle Männer sind weibisch", "homosexuelle Frauen benehmen sich übertrieben männlich" usw. Betrachtet man jedoch die Entwicklung in den letzten 200 Jahren, so läßt sich eine Veränderung erkennen. Gerade am § 175 wird dies deutlich. Wurde Homosexualität im 19. Jhd noch gerichtlich verfolgt, so ist sie heute in den Bundesrepublick Deutschland straffrei. D. h. Homosexualität wird nicht mehr gesetzlich sanktioniert, obwohl sie gesellschaftlich noch in vielen Bereichen geächtet ist. Normen haben sich also geändert. Dieser Entwicklung soll in Kapitel 2 am Beispiel der verschiedenen Formen des § 175 nachgegangen werden.
Sexualität hat, wie schon bereits gesagt, etwas mit Rollenerwartungen zu tun. Sexualität erhält so einen sozialen Aspekt und beschränkt sich nicht nur auf den intrapersonellen Bereich der sexuellen Orientierung.
Es gab und gibt im Staat Gesetze die den Bereich der Sexualität regeln. Der Staat scheint also Interesse an der Sexualität seiner Bürger zu haben. Die Frage ist also warum der Staat Interesse an der Sexualität seiner Bürger hat, daß er diesen Bereich in Gesetzesnormen glaubt festsetzen zu müssen. Es wäre ja auch denkbar, daß die Menschen ihre zwischenmenschlichen Angelegenheiten im Bereich der Sexualität ohne gesetzliche Normen regeln. Der Gesetzgeber sieht also neben sozialen Aspekten von Sexualität auch gesellschaftliche Aspekte.
Die Frage nach dem Interesse des Staates soll als Leitfrage über dieser Arbeit stehen.
Im Besonderen soll es in dieser Arbeit um die Abschaffung des § 175 gehen. Allgemein geht es um Erklärungsversuche und Theorien für die Änderung der Sexualnormen im Strafrecht. Dies hängt natürlich mit der Frage nach dem Interesse des Staates an der Sexualität seiner Bürger zusammen. Diesen Bereich behandelt Kapitel 3.
Zunächst soll es im folgenden Kapitel um einen geschichtlichen Überblick der staatlichen Kontrolle und Diskriminierung (Herabwürdigung) der Homosexualität im 19. und 20. Jhd. gehen.
[...]
Arbeit zitieren:
M. A. Frank Sauer, 1997, Homosexualität und Diskriminierung: Die Abschaffung des § 175, München, GRIN Verlag GmbH
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