Inhalt
1 EINLEITUNG 3
2 BEGRIFFSBESTIMMUNG 5
2.1 POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK (PKS) 5
2.2 CHRISTIAN PFEIFFER PETER WETZELS UND DER EPSB 2000 6
2.3 JÜRGEN MANSEL UND KLAUS HURRELMANN 6
2.4 SIEGFRIED LAMNEK 7
2.5 KURT MÖLLER 7
3 SOZIOLOGISCHE THEORIEN ABWEICHENDEN VERHALTENS 9
3.1 SOZIALSTRUKTUR: 9
3.1.1 Anomietheorie 9
3.1.2 Subkulturtheorie 10
3.1.3 Labeling-Approach 11
3.2 SOZIALISATION 12
3.2.1 Theorie des differenziellen Lernens 12
3.2.2 Theorien sozialer Kontrolle 13
4 EMPIRISCHE BEFUNDE 15
4.1 HELLFELDFORSCHUNG PKS ALS DATENBASIS 16
4.2 GEWALTKRIMINALITÄT NACH STRUKTUR DER JUGENDLICHEN TÄTERSCHAFT
18
4.2.1 geschlechtsspezifisch 18
4.2.2 altersspezifisch 19
4.2.3 bildungsspezifisch 20
1
4.2.4 nationalitätsspezifisch 21
4.3 EINFLÜSSE DER SOZIALISATIONSBEREICHE 23
4.3.1 Familie 23
4.3.2 Schule 25
4.3.3 Gleichaltrigengruppen Peergroups 26
5 SCHLUSSBETRACHTUNG 29
6 LITERATUR 34
7 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 35
8 TABELLENVERZEICHNIS 35
2
1 Einleitung
Im Rahmen des Seminars „Abweichendes Verhalten von Jugendlichen“ befasst sich die vorliegende Ausarbeitung mit einer speziellen Form abweichenden Verhaltens Jugendlicher: der Jugendgewalt. Dafür ist in einem einführenden Teil eine Darstellung der unterschiedlichen Auffassung von Gewalt notwendig. Hierbei werde ich mich zum einen auf die
Polizeiliche Kriminalstatistik 1 beziehen und zum anderen auf einige empirische Untersuchungen wie sie unter anderem Christian Pfeiffer und Peter Wetzels, Jürgen Mansel und Klaus Hurrelmann und Siegfried Lamnek durchgeführt und ausgewertet haben.
Des weiteren ist aufgrund der Fülle an Erklärungsansätzen bzgl. abweichenden Verhaltens Jugendlicher und des Fehlens einer allgemeingültigen wissenschaftlichen Theorie der Gewalt eine Darstellung verschiedener theoretischer Ansätze notwendig. Diese ist in knapper Form gehalten und arbeitet die jeweiligen grundlegenden Überlegungen aus. Im Anschluss werden einige Ergebnisse wissenschaftlicher Analysen bzw. empirischer Untersuchungen einleitend aufgeführt. In Anlehnung an die überblicksartige Darstellung der Forschungsbefunde durch Kurt Möller, die teilweise zusätzliche Ergänzungen erfahren, wird die Täterstruktur jugendlicher Gewalt unter ausgewählten Gesichtspunkten und Einflussfaktoren bestimmter Sozialisationsbereiche beschrieben. Es handelt sich dabei nicht um eine reine Reproduktion der einzelnen Studienergebnisse, sondern um eine strukturierte und zum Teil zusammenfassende Darstellung. Da die angeführten Untersuchungen teilweise zu übereinstimmenden Erkenntnissen gelangen, wird entsprechend des jeweiligen Focus eine Studie stellvertretend aufgeführt. Sind Abweichungen bzw. neue Befunde/Zusammenhänge erkennbar, werden diese vergleichend dargestellt. Überwiegend sind verwendete Schaubilder dem Ersten Periodischen Sicherheitsbericht Bundesministeriums für Sicherheit entnommen.
1 Im Folgenden wird das gängige Kürzel PKS verwendet.
3
Im abschließenden Kapitel werde ich nochmals die Bezüge zur jeweiligen
Theorie, die als Erklärung des Phänomens beitragen könnten, herstellen und
einige allgemeine Überlegungen zu möglichen Präventions- und
Interventionsmaßnahmen vorstellen.
4
2 Begriffsbestimmung
In der öffentlichen Diskussion wird der Gewaltbegriff nahezu inflationär und undifferenziert gebraucht, so dass nicht immer deutlich wird, was genau gemeint ist, wenn man von Gewalt, Gewaltbereitschaft o.ä.m. spricht (vgl. Möller 2001:11).
Ebenso legen verschiedene Untersuchungen unterschiedliche Definitionen des Terminus „Gewalt“ zugrunde, was es notwendig macht, diese im Folgenden näher zu beschreiben.
2.1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
In der PKS 2 erfolgt aus der Notwendigkeit einer eindeutigen Erfassung eine Eingrenzung des Gewaltbegriffs auf bestimmte Straftatbestände. Aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung des Jahres 1983 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Begriff „Gewaltkriminalität“ eine Reihe von Delikten zusammengefaßt, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechen sind. Folgende Straftatbestände werden darunter subsumiert:
Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle
Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere
Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (EPSB 2000: 41).
Es werden mit dieser Definition allerdings nicht alle Straftaten erfaßt, bei denen Gewalt angewandt wird. Zum einen fehlen im Hinblick auf personenbezogene Gewaltdelikte die Nötigung oder die einfache Körperverletzung. Nicht Bestandteil dieser Definition sind ebenfalls sexueller Kindesmissbrauch und gegen Sachen gerichtete Gewalt (Sachbeschädigung). Es wird somit nicht die jeweilige Tatschwere des einzelnen Falles als entscheidendes Kriterium genommen, sondern die juristische Zuordnung zu einem bestimmten Straftatbestand.
2 In der PKS werden jeweils in einem Jahr seitens der Polizei registrierte Personen, die
verdächtigt werden, eine Straftat ausgeführt zu haben, statistisch erfasst.
5
Durch die Eingrenzung der Gewaltdefinition auf die o.g. Delikte erfolgt eine Beschränkung auf einen Teilbereich der personenbezogenen Gewalt. Verbale und psychische Gewalt werden somit kaum erfasst (vgl. EPSB 2000: 41f.).
2.2 Christian Pfeiffer/Peter Wetzels und der EPSB 2000
Sowohl die Analysen aktueller Forschungsbefunde von Pfeiffer und Wetzels (1999) als auch der Erste Periodische Sicherheitsbericht des Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz (2000) nehmen Bezug auf die Schülerbefragung des Kriminologischen Instituts
Niedersachsen 3 .
Als Basis der Überlegungen von Pfeiffer/Wetzels (1999: 3) werden Aktenanalysen vorgenommen, die polizeilichen Statistiken ausgewertet und ergänzend die KFN-Schülerbefragung bezüglich selbstberichteter Delinquenz berücksichtigt. Daher liegt hier eine Auffassung des Terminus im Sinne der
PKS vor (vgl. EPSB 2000: 560).
2.3 Jürgen Mansel und Klaus Hurrelmann
Gewalt wird in der öffentlichen Diskussion vor allem als körperliche Aggression angesehen – als Zuschlagen, Bedrohen, Beschädigen.
Mansel und Hurrelmann (1998) führten ihre Untersuchungen 4 in Bezug auf aggressives Verhalten und Eigentumsdelinquenz durch. Ziel des Projektes war es, „Problemverhaltensweisen in einen Zusammenhang mit der sozialen Lebenssituation zu stellen.“ (Mansel/Hurrelmann 1998: 86). Aggressives Verhalten wurde in der Befragung in Anlehnung an die Begrifflichkeiten des StGB operationalisiert: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Erpressung
3 Im Folgenden als KFN-Schülerbefragung bezeichnet.
In den 1998 und 2000 durchgeführten KFN-Schülerbefragungen wurden SchülerInnen in
den Städten Hamburg, Hannover, Leipzig und München im Alter von 14-16 Jahren befragt.
4 Datengrundlage bilden Ergebnisse aus dem Projekt „Problembelastung Jugendlicher in
unterschiedlichen sozialen Lebenslagen“ – seit 1988 (1988, 1990 und 1996) mehrfach
repräsentative Stichproben von Jugendlichen der Sekundarstufen I und II in
strukturtypischen Regionen der Bundesländer NRW und Sachsen zu selbstberichteter
Delinquenz.
6
Arbeit zitieren:
Cornelia Kopitzki, 2003, Jugend und Gewalt - abweichendes Verhalten von Jugendlichen, München, GRIN Verlag GmbH
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