Inhaltsverzeichnis
Seiten
1. Problemstellung und Begriff der Prognosepublizität 1
2. Theoretische Grundlagen der Zwischenberichterstattung 1
1
2.1. Funktion der Zwischenberichterstattung und Zusammenhang zum Lagebericht
2
2.2. Normgerüst, Regelungen und Inhalte der Zwischenberichterstattung
3
2.2.1. Rechtliche Bestimmungen der Zwischenberichterstattung in Deutschland und
Empfehlungen des DRSC
4
2.2.2. Bestimmungen der Zwischenberichterstattung der DBAG und nach
internationalen Standards
5
2.3. Vergleich und kritische Würdigung nationaler und internationaler Anforderungen an die
Zwischenberichterstattung
3. Einflußgrößen auf Publikationsverhalten in der Praxis 7
7
3.1. Anreize für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über die Mindestanforderungen
hinaus
8
3.2. Bilanzpolitische Maßnahmen des Managements und die Agency-Theorie
10
3.3. Auswirkungen des Publikationsverhaltens auf das Unternehmen und den Kapitalmarkt
4. Empirische Untersuchung der Prognosepublizität ausgewählter Unternehmen 11
des Bereiches Media/ Entertainment des Neuen Marktes
11
4.1. Betrachtung ausgewählter Unternehmen
11
4.1.1. TV-Loonland AG
12
4.1.2. Deutsche Entertainment AG
13
4.1.3. Brainpool AG
14
4.1.4. EM.-TV Merchandising AG
14
4.2. Zusammenfassendes Ergebnis der Betrachtung
5. Thesenförmige Zusammenfassung 15
1
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft BörsG Börsengesetz BörsZulV Börsenzulassungsverordnung BR-DS Bundesrats-Drucksache d.h. das heißt DBAG Deutsche Börse Aktiengesellschaft DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft DRSC Deutscher Standardisierungsrat etc. et cetera F & E Forschung und Entwicklung GuV Gewinn und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards m.E. meines Erachtens Nr. Nummer SEC Securities and Exchange Comission u.a. unter anderem USA United States of America US-GAAP United States of America General Accepted Accounting Principles Vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
1
1. Problemstellung
In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird die Publikationspflicht und das Publikationsverhalten mit Prognosebezug von Unternehmen des Neuen Marktes näher betrachtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Zwischenbericht in seinem Zusammenhang zum Lagebericht, der u.a. in seinem Risiko- und Prognosebericht zukunftsbezogene Ereignisse berücksichtigt. Weitere Publikationsinstrumente wie z.B. die Ad hoc-Meldung oder der Emissionsprospekt finden auf Grund des begrenzten Umfangs der Arbeit keine Berücksichtigung. Die Prognosepublizität des Zwischenberichts ist im engeren und im weiteren Sinne zu betrachten. 'Die Prognosefunktion des Zwischenberichts ergibt sich m.E. indes nicht ausschließlich aus den explizit geforderten prospektiven Berichtsangaben, sondern ebenso aus der Verknüpfung von retrospektivem und prospektivem Berichtsteil'. 1 Der Investor und die Analysten können sich anhand des Zwischenberichts ein e igenes Bild über das Unternehmen machen. Aus diesem Grund findet im folgenden keine Beschränkung auf die Prognoseelemente im engeren Sinne statt, sondern der Zwischenbericht wird insgesamt als Prognoseinstrument betrachtet.
Der Neue Markt ist ein Handelssegment der Frankfurter Wertpapierbörse und besteht seit 1997. Er soll junge Wachstumsuntenehmen, die Eigenkapital benötigen, mit risikobereiten Investoren zusammenführen. Wesentliches Merkmal des Neuen Marktes ist die "überdurchschnittliche Transparenz" 2 , d a die Publizi-tätsanforderungen internationalen Standards entsprechen sollen. Nach einem der Kursentwicklung nach positivem Start hat sich seit dem dritten Quartal 2000 die Börsenstimmung erheblich verschlechtert. Zahlreiche Negativschlagzeilen u.a. mit Bezug zu Publizitätspflichten waren regelmäßig der Presse zu entnehmen.
2. Grundlagen der Zwischenberichterstattung
2.1. Funktion der Zwischenberichterstattung und Zusammenhang zum Lagebericht
Der Zwischenbericht erfüllt in erster Linie eine Informationsfunktion 3 . Nachfrager von Informationen sind hier vorwiegend die A nteilseigner, potentielle Investoren,
1 Dahl (1995), S. 64
2 (2001),Neuer Markt- Neue Anlagechancen, unter:
http://about.neuermarkt.com/aboutus/segment.php3?lang=d
3 Vgl. Dahl (1995), S. 47
2
Finanzanalysten, die als "Intermediäre zwischen Unternehmen und Investoren" 4 gesehen werden können, aber auch die Öffentlichkeit und Fremdkapitalgeber. Durch die Zwischenberichterstattung soll der Anlegerschutz verbessert werde. Weitere Interessengruppen wie z.B. Lieferanten, Wirtschaftsprüfer und Arbeitnehmer wird geringeres Interesse an zukunftsbezogenen Informationen unterstellt. Durch die Zwischenberichterstattung wird eine Art kurzfristige Überbrückung bzw. Verbindung zum folgenden Jahresabschluß und dem Lagebericht geschaffen. Aus diesem Grund wird die Prognose im engeren Sinne auf das laufende Geschäftsjahr beschränkt. 5 Es lassen sich einige Übereinstimmungen zwischen dem Lagebericht und dem Zwischenbericht im HGB und im BörsG bzw. der BörsZulV feststellen. Beide enthalten ein "prognostisches Element" 6 und sollen ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" 7 vermitteln und die wirtschaftliche Lage darstellen. 8 Der Lagebericht ist im Vergleich zum Zwischenbericht jedoch wesentlich umfangreicher. Im Gegensatz zur Rechnungslegung in den USA hat der Zwischenbericht in Deutschland keine Zahlungsbemessungsfunktion und fungiert auch nicht als Instrument der steuerlichen Gewinnermittlung.
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht dient der Zwischenbericht dem "Funktionenschutz". 9 Durch vollständige Markttransparenz soll ein vollkommener Kapitalmarkt gewährleistet werden.
2.2. Normgerüst, Regelungen und Inhalte der Zwischenberichterstattung Es existieren neben gesetzlichen Bestimmungen auch privatrechtliche Verpflichtungen und Empfehlungen in inhaltlicher und formaler Art zur Erstellung von Zwischenberichten. Im BörsG und in der BörsZulV wurden durch den Gesetzgeber die bereits bestehenden Bestimmungen nach Art. 2 EG-Zwischenberichtslinie im deutschen Recht etwas detaillierter implementiert. Da der Zwischenbericht im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Jahresabschluß und dem Lagebericht zu sehen ist, sind auch handelsrechtliche Bestimmungen implizit relevant. 10 Wie im weiteren Verlauf zu sehen sein wird, sind internationale Standards nach IAS und US-GAAP für Unternehmen, die am Neuen Markt
4 Alvarez/ Wotschofsky (2001), S.68
5 Vgl. Dahl (1995), S. 246
6 § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und § 44b Abs. 1 BörsG
7 §§ 264 Abs. 2 Satz 1, 289 Abs. 1 HGB, § 44b Abs. 1 BörsG
8 Vgl. §289 Abs. 1 HGB, §44b Abs. 1 BörsG
9 Vgl. Dahl (1995), S. 50-51
3
gelistet sind, ebenfalls relevant.
Man unterscheidet bei den Mindestanforderungen, die an die Zwischenberichterstattung gestellt werden zwischen Zahlenangaben und Erläuterungen.
2.2.1. Rechtliche Bestimmungen der Zwischenberichterstattung in Deutschland und Empfehlungen des DRSC
Der §44b BörsG verpflichtet a lle börsennotierten Unternehmen zur Erstellung eines Zwischenberichts halbjährlich.
Das "true and fair view"-Prinzip (Generalnorm) findet sich ebenfalls in §44 BörsG und stellt ein "overriding-principle" 11 dar.
Inhaltliche Mindestanforderungen, welche Zahlenangaben betreffen, sind in §54 Abs. 1 BörsZulV geregelt, doch eine Bilanz und eine GuV werden dort nicht ausdrücklich verlangt. Die Angabe von Umsatzerlösen und dem Ergebnis würde die Mindestanforderungen bereits erfüllen, wenn "eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Beurteilung der Geschäftstätigkeit" 12 ermöglicht wird. Wenn dies nicht möglich ist, entsteht ein Konflikt mit dem Grundsatz der Vollständigkeit. 13
Inhaltliche Mindestanforderungen bezüglich der Erläuterungen sind in § 55 BörsZulV geregelt. Es werden eine Aufgliederung der Umsatzerlöse und Ausführungen über die Auftragslage, über die Entwicklung der Kosten und Preise, über die Zahl der Arbeitnehmer, über Investitionen und Vorgänge von besonderer Bedeutung verlangt. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist hier von großer Relevanz, da der Umfang des Zwischenberichts aufgrund der kurzen Periodenzeit eingeschränkt ist.
Sowohl für Zahlenangaben als auch für Erläuterungen ist auf eine Gewährleistung der Vergleichbarkeit zu achten. 14 Desweiteren kommt der Zwischenbericht der Forderung nach Prognosepublizität im engeren Sinn nach, da "Erläuterungen zu Aussichten des laufenden Jahres" 15 verlangt werden , soweit dies möglich ist. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Zwischenberichterstattung der Vollständigkeit, 16 der Richtigkeit und Willkürfreiheit, 17 der Vergleichbarkeit, 18 der Klarheit 19
10 Vgl. Dahl (1995), S. 88
11 Alvarez/ Wotschofsky (2001), S.69
12 § 57 Abs. 1 BörsZulV
13 Alvarez/ Wotschofsky (2001), S.69
14 Vgl. §§ 54 Abs. 1, 55 Satz 3 BörsZulV
15 § 55 Satz 4 BörsZulV
16 Vgl. §90 Abs. 1 Nr. 3 BörsG
17 Vgl. §44 Abs. 1 BörsG
4
Arbeit zitieren:
Jens Gehrmann, 2001, Die Qualität der Prognosepublizität von Unternehmen des Neuen Marktes - Bestandsaufnahme anhand von Quartalsberichten, München, GRIN Verlag GmbH
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