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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung 1
1.1 Vorgehen und Methode 2
1.2 Begriffe, Definitionen und Operationalisierung 2
2. Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag 4
2.1 Wandel der Erwerbsformen 4
2.2 Wandel der Lebensverhältnisse und Einstellungen 8
2.2.2 Haushaltsstruktur 8
2.2.3 Lebensformen 8
2.3 Der Geschlechtervertrag 10
2.3.1 Geschlechtsspezifische Pflichten 11
2.3.2 Geschlechtsspezifische Rechte 12
3. Zusammenfassung 14
4. Schlussfolgerungen und Diskussion 15
5. Ausblick 18
Quellenverzeichnis 19
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1. Einleitung und Problemstellung
Die Organisation von Arbeit in einer Gesellschaft ist keineswegs willkürlich, sondern entpuppt sich alsbald bei genauerem Hinsehen als auf Regeln basierend und Politiken widerspiegelnd. Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte werden im Rahmen des Geschlechterverhältnisses zugewiesen: durch den Geschlechtervertrag.
In welchem Zusammenhang stehen Erwerbsformen und Lebensverhältnisse mit dem Geschlechtervertrag in Deutschland? Der folgende Text soll dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen der Arbeits- und Lebensorganisation und dem Geschlechtervertrag transparent zu machen und die Mechanismen und die einhergehenden Implikationen verständlich aufzuzeigen. Die Zusammenhänge sind keineswegs offensichtlich, handelt es sich bei dem Geschlechtervertrag doch um ein unausgesprochenes, scheinbar unsichtbares und fast wie selbstverständlich hingenommenes „Regelwerk, das Frauen und Männer unterschiedliche Arbeiten und Werte, unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Pflichten zuweist“ 1 und somit hohe Relevanz für alle gesellschaftlichen Bereiche besitzt. Ich konzentriere mich auf die Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse, und beschränke mich bei meiner Analyse auf Deutschland, um die Möglic hkeit zu haben im Rahmen dieses Textes in die Tiefe einzudringen.
Frauen und Männer werden zunehmend mit einem strukturellen Widerspruch konfrontiert: So ändern sich die Lebensverhältnisse und Erwerbsformen, doch der ihnen zugrundeliegende Geschlechtervertrag schreibt sich nur oberflächlich modifiziert fort. Zwei Thesen möchte ich an-hand der Ergebnisse meiner Analyse der Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse in Kapitel 2 überprüfen:
a) Der ernährerzentrierte Geschlechtervertrag in seiner stets nur oberflächlich modifizierten Form wird den sich wandelnden Lebens- und Arbeitsverhältnissen nicht gerecht und erzeugt Widersprüche.
b) Die Herausforderungen unserer Zeit bedingen eine Neuverhandlung des Geschlechtervertrags zwischen den Geschlechtern. Damit verbunden ist eine Neubewertung der Arbeit.
1 Gender Glossar: http://www.wien.gv.at/ma57/gender_mainstreaming/glossar.htm#gvert (Letzter Zugriff: 24.10.03).
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1.1 Vorgehen und Methode
Zu Beginn führe ich die für meine Arbeit zentralen Begrifflichkeiten und Indikatoren ein. Im zweiten Kapitel werde ich die Entwicklung der Erwerbsformen und Lebensverhältnisse in Deutschland darstellen. Dabei konzentriere ich mich auf für meine Analyse grundlegende Literatur. Ergänzend stütze ich mich auf empirische Daten. Besonders erwähnenswert sind hier die Mikrozensus-Erhebungen. In diesem Schritt stelle ich zugleich den Kontext zum Seminar her. Anschließend erörtere ich die Ausgestaltung des Geschlechtervertrags in Deutschland und seine Wirkungen. In diesem Schritt werde ich herausarbeiten, in welcher Beziehung Erwerbsformen und Lebensverhältnisse mit dem Geschlechtervertrag stehen. Dabei ist es besonders relevant den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Nach einer kurzen Zusammenfassung leite ich aus meiner Analyse zwei Thesen ab, die in Kapitel 4 diskutiert werden. Der Ausblick findet sich am Ende meiner Arbeit.
1.2 Begriffe, Definitionen und Operationalisierung
Der Geschlechtervertrag ist kein greifbares Stück Papier. Vielmehr ergibt er sich aus der zu-grundeliegenden Logik „unausgesprochener Regeln, wechselseitiger Rechte und Pflichten, die die Beziehungen zwischen Männern und Frauen, zwischen Geschlechtern und Generationen und letzten Endes zwischen den Bereichen von Produktion und Reproduktion definieren.“ 2
Andere Einflussfaktoren auf die Organisation von Produktion und Reproduktion wie neue Managementmethoden (z.B. Total-E-Quality-Management, Work-Life-Balance, „self-managed teams“ etc.), die demographische Entwicklung (Alterung der Gesellschaft und die damit ver-bundene Renten- und Pflegeproblematik), Entwicklung der Geschlechterpolitiken (sowohl auf Regierungs- als auch auf Unternehmensebene), der Wandel der Rollenverständnisse 3 und der Einfluss transnationaler Einbindungen (zu nennen ist hier insbesondere die Europäische Union) sind sicherlich von Relevanz, doch würde ihre Behandlung nicht nur den Rahmen dieser Arbeit sprengen; der Geschlechtervertrag ist die zentrale Einflussgröße, wie gezeigt werden soll.
2 Rantalaiho, 1993, 2. Zitiert nach Gottfried/O’Reilly, 2002, 31.
3 S. hierzu Statistisches Bundesamt Deutschland, 2003b, 533-540.
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Geht man davon aus, dass der Geschlechtervertrag die Bereiche von Produktion und Reproduk-
tion regelt (gemessen an der geschlechterspezifischen Zuweisung von Rechten und Pflichten in
der Gesellschaft 4 ), ist die Betrachtung die ser Sphären die erforderliche Konsequenz.
Erwerbsformen: Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes sind Erwerbstätige Selb-
ständige, abhängig Beschäftigte und freiwillig mitarbeitende Familienangehörige. 5 Das „Nor-
malarbeitsverhältnis“ entspricht dem normativen Leitbild der Erwerbsarbeit. „Es basiert auf
einem auf Dauerhaftigkeit angelegten Arbeitsvertrag, einem festen an Vollzeitbeschäftigung
orientierten Arbeitszeitmuster, einem tarifvertraglich normierten Lohn oder Gehalt, der Sozia l-
versicherungspflicht sowie der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Ar-
beitnehmers vom Arbeitgeber.“ 6 „Nicht-Normalarbeitsverhältnisse“ umfassen sehr unterschie d-
liche Arbeitsformen wie beispielsweise Teilzeitarbeit, befristete Tätigkeiten, geringfügige Be-
schäftigung, „Mini-Jobs“, Leiharbeit und sogenannte Schein-Selbstständigkeit. Allen Erwerbs-
formen gemeinsam ist die Entlohnung der Tätigkeiten unabhängig von ihrer Arbeitsgestaltung
(Arbeitsort und -zeiten).
Lebensverhältnisse: Die Lebensverhältnisse sind gekennzeichnet durch die Lebensformen und
die Haushaltsstruktur der Privathaushalte 7 . Bei den Lebensformen wird hier nach Familienstand
unterschieden: 8 (1) allein Lebende (ledig, allein erziehend, geschieden, in Trennung lebend), in
Lebensgemeinschaft Lebende (ehelich/nichtehelich), (2) mit Kinder/ohne Kinder. Die Haus-
haltsstruktur wird gemessen an (1) der Haushaltsgröße (Personen je Privathaushalt), (2) der
Generationenstruktur und (3) der Entwicklung der Privathaushalte.
4 S. hierzu Abschnitt 2.3.
5 „Zu den Erwerbstätigen zählen danach alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhält-
nis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienangehörigen mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen. Personen, die nur eine geringfügige Tätigkeit ausüben oder als Aushilfe nur vorrübergehend beschäftigt sind, zählen ebenfalls als Erwerbstätige. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt und unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z.B. Personen im Mutterschutzurlaub und Erziehungsurlaub, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben) als erwerbstätig.“ Statistisches Bundesamt: http://www.destatis.de/basis/d/erwerb/erwerbtxt.htm (Letzter Zugriff: 02.11.03)
6 Hoffmann/Walwei, 2002, 135.
7 Privathaushalte umfassen „Personengemeinschaften, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, auch Einzelperso-
nen, die alleine wohnen und wirtschaften (nicht aber Anstalten).“ Als Anstaltshaushalte gelten Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, sowie Alters- und Invalidenheime. Statistisches Bundesamt, 1995. Zitiert nach Petzold, 2001, 16.
8 Ich halte mich an die Definition von Lebensformen des Mikrozensus 2002: „Grundlage für die Bestimmung einer
Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine solche Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Zu den Lebensformen der Bevölkerung zählen im Einzelnen Paare (Ehepaare und Lebensgemeinschaften) mit Kindern, Paare ohne Kinder, allein Erziehende mit Kindern und allein Lebende. Hinzu kommen Personen, die ohne Kinder und ohne Lebenspartner/in gemeinsam mit anderen verwandten und/oder nicht verwandten Personen im Mehrpersonenhaushalt leben.“
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2. Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag
Erwerbsformen und Lebensverhältnisse kennzeichnen die Koordinaten der gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihre Betrachtung ist entscheidend, um Zusammenhänge und Entwicklungen zu erkennen.
2.1 Wandel der Erwerbsforme n
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Die zunehmende Vielfalt der Beschäftigungsformen macht es schwer, zu definieren, was unter „normaler Erwerbsarbeit“ zu verstehen ist. Folgende Entwicklungen können in den letzten 10 Jahren festgestellt werden:
• Die Frauenerwerbstätigkeit hat insgesamt stark zugenommen. 9 Dabei steigt sie in West-deutschland, während sie in Ostdeutschland abnimmt. 10
• Die „Normalarbeitsverhältnisse“ (hier abgegrenzt als abhängige unbefristete Vollzeitbeschäftigung) verlieren an Gewicht, sind aber mit Abstand nach wie vor die wichtigste Er-werbsform. 11
• Das Arbeitsvolumen hat zugenommen, nicht jedoch die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze. Eine erhebliche Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung kann beobachtet werden 12 , der überwiegend Frauen nachgehen. 13 Ein zunehmender Arbeitszeitrückgang der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden von Vollzeit- und Teilzeit-Erwerbstätigen ist auffällig. 14
• Befristete Arbeitsverhältnisse nahmen insgesamt zu. 15 Dabei hatten mit fast 14 Prozent im Jahr 2001 erheblich mehr ostdeutsche Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. 16 Gut jeder fünfte abhängig Beschäftigte (ohne Auszubildende) in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen war 2001 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. 17
• Selbstständige Erwerbsformen haben außerhalb des Landwirtschaftssektor seit den 80er Jahren einen Bedeutungszuwachs zu verzeichnen. Vor allem wuchs der Anteil Selbstständi-
9 Vgl.10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002. Deutscher Bundestag, 2002, 216. Hoffmann/Walwei, 1998. Kleinhenz, 2002, 136.
10 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland, 2003b, 533.
11 Vgl. Hoffmann/Walwei, 1998. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002. Kleinhenz, 2002, 136.
12 Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist seit 1991 bis 2001 um 44 Prozent gestiegen. Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 17.
13 Vgl. Kleinhenz, 2002, 136. Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 4/2000, Kapitel 2. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/anba/jg_2000/heft042000_frauen/beschaeftigung2.html (Letzter Zugriff 03.11.2003).
14 Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 16.
15 Vgl. Kleinhenz, 2002, 136.
16 Vgl. 10 Jahre Erwerbsleben in Deutschland, 2002, 19.
Arbeit zitieren:
Eva Bretschneider, 2003, Erwerbsformen, Lebensverhältnisse und der Geschlechtervertrag, München, GRIN Verlag GmbH
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