Die Radbruch-Formel und ihre Anwendung auf NS und DDR
von: Sven Kusserow
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Zum Leben und Werk von Gustav Radbruch 5
2.1 Zum Leben von Gustav Radbruch 5
2.2 Zum Werk von Gustav Radbruch 6
3 Exkurs zur rechtsphilosophischen Entwicklung von Gustav Radbruch 6
4 Radbruchs Rechtsidee und Äußerungen zum Naturrecht 9
4.1 Radbruchs Rechtsidee 9
4.2 Radbruchs Äußerungen zum Naturrecht 14
5 Das Rückwirkungsverbot: nullum crimen, nulla poena sine lege 15
5.1 Wurzeln und Bedeutung des Rückwirkungsverbotes: nullum crimen, nulla poe na sine lege 15
5.2 Die internationale Anerkennung des Rückwirkungsverbotes 16
6 Die rechtlichen Auseinandersetzungen Radbruchs mit den Erfahrungen des Nationalsozialismus 17
6.1 Radbruchs rechtliches Urteil über den Nationalsozialismus 17
6.2 Radbruchs Folgerungen aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus –die Radbruchsche Formel- 18
7 Die Rechtmäßigkeit der Verurteilung von NS-Unrecht im Lichte eines Rückwirkungsverbots 20
8 Beispiele für die Anwendung der Radbruchschen Formel(n) auf das vom Nationalsozialismus begangene Unrecht 21
8.1 Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 23, 98-113 vom 14.02.1968 21
8.2 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes: BGHZ 3, 94-110 22
9 Beispiel: Mauerschützenurteile 23
9.1 Zu den Mauerschützenurteilen 23
9.2 Die maßgebliche Rechtsgrundlage nach dem Einigungsvertrag 24
9.3 Strategien der deutschen Gerichte um das Rückwirkungsverbot zu umgehen 25
9.3.1 Das Landgericht Berlin 25
9.3.2 Der Bundesgerichtshof 25
9.3.3 Das Bundesverfassungsgericht 27
9.4 Bewertung der Umgehungstrategien der deutschen Gerichte bezüglich des Rückwirkungsverbots 27
10 Politologische Anmerkungen zum Thema 29
11 Zusammenfassung und Schlußbetrachtung 31
12 Literaturverzeichnis 32
1 Einleitung
Die nachfolgende Arbeit schließt fast direkt an den Relativismus von Hans Kelsen an. Sie kann sozusagen in gewisser Weise als eine Art Antwort oder Gegenthese verstanden werden, da man bei der Anwendung der Radbruchschen Formel „aufhört, ein Rechtspositivist zu sein.“1
Was die Radbruchsche Formel nun im einzelnen ist, wird im Laufe der Arbeit dargelegt werden. An dieser Stelle soll lediglich erwähnt werden, daß es um den möglichen Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit geht, der an einigen konkreten Beispielen verdeutlicht werden soll. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet dabei Radbruch selbst, da die Radbruchsche Formel erst verständlich wird, wenn man sie im Kontext seiner Rechtsphilosophie (vornehmlich seiner Rechtsidee) sowie deren Entwicklung versteht. Daher wird sowohl das Leben Radbruchs, seine rechtsphilosophische Entwicklung sowie sein Begriff von der Rechtsidee vorgestellt. Um der Forderung der vergangenen Seminarsitzungen, sich mehr auf den Autor der vorgestellten Gerechtigkeitskonzeption zu beziehen, nachzukommen, wurde, wo es sich ermöglichen lies, nur Radbruchs Gedanken vorgestellt. Dabei war es für mich nicht immer einfach den Gedanken von Radbruch zu folgen, zumal ein gewisser rechtsphilosophischer Wandel Radbruchs nach dem zweiten Weltkrieg stattgefunden hat. Daher weiß ich nicht, inwieweit die Interpretation von Radbruchs Äußerungen vor dem Dritten Reich im Lichte seiner Äußerungen nach dem Dritten Reich gesehen werden.
Zum Ende dieser Einleitung möchte ich darauf hinweisen, daß ich kein Student der Rechtswissenschaft bin. Was womöglich ein Grund dafür sein kann, dass die Darstellung der Anwendungsbeispiele der Radbruchschen Formel den juristischen Anforderungen und Erwartungen eventuell nicht genügt. Ich bitte daher um Nachsicht.
2 Zum Leben und Werk von Gustav Radbruch2
2.1 Zum Leben von Gustav Radbruch
Gustav Lambert Radbruch wurde am 21. November 1878 als Kind des Lübecker Kaufmanns Heinrich Radbruch und Emma Radbruch, geborene Prahl, in Lübeck geboren. 3 Gustav Radbruch studierte nach einem humanistischen Abitur in Lübeck von 1898-1901 in München, Leipzig und Berlin Jura.4 Von 1901-1902 war er Referendar in Lübeck.5 In dieser Zeit begann er auch seine Dissertation über ein straftrechtsdogmatisches Thema unter der Betreuung von Franz von Liszt. Auch die bereits 1903 folgende Habilitation bei Karl von Lilienthal in Heidelberg verfaßte Radbruch über ein strafrechtliches Thema. Aber erst 1914 erhielt Radbruch eine außerordentliche Professur in Königsberg. In diesem Jahr erschien auch die erste Auflage seiner Rechtsphilosophie, welche am Anfang noch “Grundzüge der Rechtsphilosophie“ hieß.6
[...]
1 Alexy, Robert, Mauerschützen: zum Verhältnis von Recht, Moral und Strafbarkeit, Hamburg, 1993, S. 4.
2 Zur Biographie und zum Werk Gustav Radbruchs vgl. Dreier, Horst, Gustav Radbruch und die Mauerschützen, in: JZ 1997, S. 422f. Informationen, die nicht diesem Aufsatz entnommen wurden, werden gesondert aufgeführt.
3 Vgl. Kaufmann, Arthur, Gustav Radbruch Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat, München, 1997, S. 36.
4 Vgl. a.a.O., S. 203.
5 Vgl. ebd.
6 Vgl. a.a.O., S. 204.
Arbeit zitieren:
Sven Kusserow, 2000, Die Radbruch-Formel und ihre Anwendung auf NS und DDR, München, GRIN Verlag GmbH
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