Inhaltsverzeichnis
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I Einführung 2
II Begriff und Formen 2
1) Körperliche Gewalt 3
a) Körperliche Bestrafung 3
b) Körperliche Misshandlung 3
c) Vernachlässigung 4
d) Sexueller Missbrauch 4
2) Psychische Gewalt 5
III Ursachen 6
1) Sozioökonomische Situation 6
2) Familiäre Verhältnisse 7
a) Familienstand 7
b) Anzahl der Kinder 8
c) Unerwünschte Kinder 8
3) Psychisch-individuelle Ursachen 9
4) Verhalten des Kindes 9
5) Gewalterfahrungen in der Kindheit 10
6) Auslöser sexueller Misshandlung 10
IV Folgen und Auswirkungen 12
1) Physische Schäden 12
2) Psychische Schäden 13
3) Entwicklungsstörungen 14
4) Folgen des sexuellen Missbrauchs 15
5) Auswirkungen auf die Sozialisation der Kinder 16
V Zusammenfassung 17
Literaturverzeichnis 18
2
I. Einführung
Die Familie ist die erste Gemeinschaft, in die ein Mensch hineingeboren wird. In ihr sammelt er seine ersten und eindruckvollsten Erfahrungen, z.B. über Kultur, Normen und Werte der Gesellschaft. Sie dienen ihm beim lebenslangen Prozess der Identitäts- bildung als Grundlage. Daher kommt der Familie eine wichtige und verantwortungsvol- le Aufgabe zu, die „... Ausbildung einer gesellschaftsfähigen, sozial integrierten Per- sönlichkeit des jungen Menschen.“ 1 Das geschieht in einem Sozialisationsprozess, da Eltern ihrem Kind am Anfang als Modelle für die Nachahmung dienen. Durch ihre Be- ziehungen zueinander und zum Kind selbst prägen sie dessen Persönlichkeit und beein- flussen seine Einstellungen, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen. Von der Art und Weise, wie in der Familie Gefühle und Gedanken ausgetauscht werden und welche Formen der Kooperation und Konfliktregelung dominieren, hängt es ab, ob sie das Kind zu einem Menschen erziehen, der zu unabhängigem Handeln, Entscheiden und Urteilen fähig ist, oder zu einer autoritätsabhängigen, unselbstständigen und gehorsamen Person und dadurch seine Sozialisation gefährden. Familiäre Gewalt als einer der wichtigsten Störfaktoren der kindlichen Sozialisation bringt auch weitere negative Folgen für die kindliche Entwicklung mit sich.
II. Begriff und Formen
Gewalt ist laut Brockhaus die „Anwendung von physischem und psychischem Zwang gegenüber Menschen ...“ Gewalt „... umfasst die rohe, gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirkung auf Personen sowie das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (z.B. Staats- Gewalt) ...“ 2 Hierzu zählt auch die elterliche Gewalt, die den Eltern ein Herr- schaftsrecht über ihr Kind einräumt und im Rahmen derer u. U. eine Prügelstrafe und vorsätzliche körperliche Züchtigungen als Erziehungsmittel gebilligt werden. Diese Art körperlicher Gewalt in den Familien kommt noch sehr oft vor, obwohl der Beg- riff „elterliche Gewalt“ offiziell verdrängt wurde. 3 So ist im BGB nicht mehr von el- terlicher Gewalt die Rede, sondern von „elterlicher Sorge“ (§1626).
Die Gesetzgebung sieht vor, dass Kinder in der familiären Pflege und Erziehung eine aktive Rolle annehmen, indem ihre wachsende Fähigkeit und ihr Bedürfnis zu selbst- ständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt wird.
1
Lüschen, Günther, König, René, Jugend in der Familie, München, 1965, S. 13, zitiert nach: Schneider, Ursula, Körperliche Gewaltanwendung in der Familie: Notwendigkeit, Probleme und Möglichkeiten eines strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Schutzes, Duncker u. Humblot, Berlin, 1987, S.43
2
3
Sobald es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt, müssen alle Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind abgesprochen und auf sein Einverständnis oder seine Ablehnung Rücksicht genommen werden. 4 Zudem sind nicht nur Kinder ihren Eltern, sondern auch Eltern ihren Kindern Beistand und Rücksicht schuldig. 5 Leider sieht die Wirklichkeit anders aus, als die Gesetzgebung es gerne möchte.
1) Körperliche Gewalt
Obwohl die Kinder heute mehr Rechte und Schutz genießen und nicht mehr als Eigen- tum ihrer Eltern betrachtet werden, spielt sich immer noch Gewalt in der Familie ab. 6 „Neun von zehn Kindern sind schon einmal von einem Mitglied ihrer eigenen Familie geschlagen worden, allein acht von zehn von den Eltern ... „(... .)“ Nur halb so viele Kinder sind schon einmal von Spielkameraden, Lehrern, Bekannten der Eltern oder Fremden geschlagen worden.“ 7 Ohrfeigen, Schläge auf Hände oder Hintern ohne oder mit verschiedenen Gegenständen, Schütteln von Neugeborenen oder Kleinkindern, Quä- len, sexueller Missbrauch und sogar Mord sind Erscheinungsformen der körperlichen Gewalt gegen Kinder. „Körperliche Gewalt gegen Kinder ereignet sich als körperliche Bestrafung, körperliche Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch“. 8
a) Körperliche Bestrafung Körperliche Bestrafung als Züchtigungsmittel ungezogener und unfolgsamer Kinder wird in jeder Familie angewandt und von der Öffentlichkeit als pädagogische Maßnah- me gebilligt. Ein einzelner Vorgang ist für das Kind leichter ohne irgendwelche Schä- den zu akzeptieren und zu verarbeiten. Wiederholen und verschärfen sich die Angriffe, so rufen sie sehr wahrscheinlich physische und psychische Schäden hervor 9 . Nun ist nicht mehr die Rede von körperlicher Bestrafung, sondern körperlicher Misshandlung.
b) Körperliche Misshandlung Körperliche Misshandlung wird als eine durch schwere, beabsichtigte körperliche Schä- digung des Kindes definiert. 10
4 Vgl. BGB 2002, § 1626, Abs. 2
5 Vgl. BGB 2002, §1618a 6 Vgl. Habermehl, Anke, Gewalt in der Familie: Ausmaß und Ursachen körperlicher Gewalt, Dissertation an der Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie, WS 1987/88, S. 7 7 ebd.
8 Habermehl, a. a. O., S. 13 9 Vgl. Schneider, a. a. O., S. 66 10 Vgl. Habermehl, a. a. O., S. 14
4
Die Formen dieser Gewaltausübung sind sehr unterschiedlich und reichen von einer Tracht Prügel,
dem Ziehen an den Haaren, Treten mit den Füssen in Gesicht und Körper, Schlagen mit Gürteln, Teppichklopfern, Kleiderbügeln, Schuhen oder Kabeln, sadistischem Quälen durch Ausdrücken brennender Zigaretten auf nackter Haut, Verbrühen durch heißes Wasser, der Vergewaltigung bis zu Vergiftungs-, Erstickungs- und Ertränkungsversuchen, die oft mit dem Tod enden.
c) Vernachlässigung Die Vernachlässigung der Kinder gehört ebenfalls zu Formen körperlicher Gewalt. Man sollte sie aber nicht mit der körperlichen Misshandlung gleichstellen, zumindest was ihre Verhaltensweisen betrifft. Vernachlässigung führt, wie die körperliche Misshand- lung, vielfach zur Gesundheitsschädigung, im Gegensatz zur körperlichen Misshand- lung aber nicht durch Zufügung physischer Gewalt, sondern Vernachlässigung der Sor- gepflicht der Erziehungsberechtigten. „Von Vernachlässigung wird im allgemeinen dann gesprochen, wenn ein Kind unzureichend ernährt, gepflegt, geschützt und medizi- nisch versorgt wird, so dass die Gesundheit des Kindes bedroht ist.“ 11 Viele Wissen- schaftler machen aber zwischen diesen beiden Formen der Gewalt keine Unterschiede. 12
d) Sexueller Missbrauch Eng mit der körperlichen Gewaltausübung ist das Problem sexueller Angriffe unter Fa- milienmitgliedern verbunden, häufig von Seiten der Eltern oder Elternersatzpersonen, insbesondere des Vaters oder Stiefvaters (siehe Kapitel III.6).
Bereits aus der Abhängigkeit vom Täter kann für das Opfer eine nötigungsähnliche Si- tuation entstehen, die es zwingt, die Handlungen des Angreifers zu dulden, ohne dass dieser körperliche Gewalt oder Drohungen einsetzt. Deshalb und da weder die Ursachen noch die hervorgerufen Schäden ohne weiteres mit den Ursachen und Schäden rein kör- perlicher Misshandlungen gleichgesetzt werden können, wird dieses vielschichtige Problem oft zurecht als eigenständiger Bereich betrachtet. Dies ist aber im Rahmen die- ser Arbeit nicht möglich.
Der Begriff des sexuellen Missbrauchs wird unterschiedlich definiert. Abhängig von der Tätigkeit des Autors, z. B. Arzt oder Anwalt, werden dabei unterschiedliche Schwer- punkte gesetzt.
11 Habermehl, a. a. O., S. 14
12 Vgl. Zenz, Gisela, Kindesmisshandlung und Kindesrechte: Erfahrungswissen, Normstruktur und E
nt- scheidungsrationalität, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1979, S. 96
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Die folgende Definition versucht alle Aspekte des sexuellen Missbrauchs zu erfassen: „... jeder nicht zufällige bewusste/unbewusste, nicht zwangsläufig physisch, aber immer auch psychisch gewaltsame, „(...)“ den Bedürfnissen von Erwachsenen dienende und durch Ausnutzung von Macht erwirkte psychische/physische Übergriff auf die sexuelle Sphäre von Kindern, der (... in der Familie) 13 meistens keine Einzeltat ist und zu physi- schen und vor allem psychischen Verletzungen, die oft das ganze weitere Leben negativ beeinflussen, führt, und der das Wohl und vor allem die Rechte eines Kindes beeinträch- tigt/bedroht und von Kindern selbst am ehesten als Missbrauch erkannt werden kann“. 14
2) Psychische Gewalt
Neben der körperlichen gibt es auch die seelische oder psychische Gewalt. Abgesehen davon, dass alle oben genannten gewalttätigen Verhaltensweisen neben physischen Schäden auch den psychischen Zustand der betroffenen Kinder beeinträchtigen, existie- ren auch solche Arten der Gewaltausübung, die nichts mit der körperlichen Brutalität zu tun haben . Die emotionale Kälte zwischen den Familienmitgliedern, das Erzeugen von Gefühlen der extremen Abhängigkeit, die Bindung oder Einengung sowie dauernde Abwertungen und Beleidigungen können die Entfaltung der Kinder verhindern. Als Ausprägung seelischer Gewalt gilt auch das Erzeugen verschiedener Ängste bei den Kindern - bis hin zu Todesangst. So ruft z. B. das Einsperren für mehrere Stunden in einen dunklen Keller Angst vor Dunkelheit und geschlossenen Räumen hervor. 15 Auch die Notwendigkeit, Gewalt zu erleben, ohne selbst unmittelbar Opfer zu sein, z. B. bei Angriffen gegen die Mutter oder Geschwister, kann seelischen Leiden verursa- chen oder auch Angst um das eigene Leben hervorrufen.
Die verschiedenen Ausprägungen der Gewaltausübung existieren nicht unbedingt unab- hängig voneinander. In vielen Fällen der familiären Gewalt geht eine Form in eine an- dere über oder verursacht sie sogar. Körperliche Gewalt verursacht nicht nur physische, psychische Gewalt nicht nur seelische Schäden. Körperliche Misshandlungen hinterlas- sen fast immer auch Spuren in der Seele von Kindern.
13 eigene Bemerkung
14 Besten, Beate, Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt, München, 1992, S. 14, zitiert nach: Seligmann, Sylvia, Sexueller Missbrauch von Kindern: Ansätze einer Prävention für die Sonder- schulpädagogik, Kovać, Hamburg, 1996, S.18 15 Vgl. Bauer, Günther, Die Kindesmisshandlung: Ein Beitrag zur Kriminologie und Kriminalistik sowie zur Anwendung des § 223 b StGB, S. 28, in: Geerds, Friedrich, (Hrsg.), Kriminalwissenschaftliche Ab- handlungen, Band 3, Max Schmidt-Römhild, Lübeck, 1969
Arbeit zitieren:
Iryna Kopiyevska, 2003, Familiäre Gewalt gegen Kinder: Begriff, Ursachen, Auswirkungen, München, GRIN Verlag GmbH
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