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Inhaltsübersicht
1. Einleitung und Themeneingrenzung 2
2. Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung 2
3. International Accounting Standards 3
4. Gründen für die Umstellung der Rechnungslegung
von HGB auf IAS. 5
4.1. Öffnung für internationale Kapitalmärkte 5
4.2. Orientierung an den Bedürfnissen der shareholder 5
4.3. Vereinheitlichung des internen Konzernreportings 6
4.4. Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern 6
4.5. Vorteile für Investoren und Finanzanalysten 6
4.6. IAS im Verhältnis Mutter /Tochterunternehmen 7
4.7. Andere Gründe 7
5. Umstellungserfordernisse und -möglichkeiten 7
6. Mögliche Bedenken gegen eine Harmonisierung
der Rechnungslegung 8
7. Fazit und abschließende Bemerkungen 9
Literaturverzeichnis 11
2
1. Einleitung und Themeneingrenzung
Transparenz und Information durch eine international einheitliche
Rechnungslegungssprache und damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit aller Unternehmen ist das Ziel der internationalen Rechnungslegung.
Bei der Erstellung von Bilanzen finden in Deutschland immer mehr die sog. International Accounting Standards (IAS) Beachtung.
Die vorliegende Hausarbeit befaßt sich mit den Gründen für die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS.
Ein direkter Vergleich der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) mit den Bilanzierungsvorschriften nach IAS und ein Befund, welches das „bessere“ Rechnungslegungssystem ist, wird aber ausdrücklich nicht angestrebt. Vielmehr werde ich der Frage nachgehen, warum sich deutsche Unternehmen verstärkt für einen Jahresabschluß nach den Richtlinien des IASC entscheiden.
2. Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung
„Unter Harmonisierung ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem die Anzahl der Unterschiede in den unterschiedlichen Rechnungslegungspraktiken zwischen den Rechnungslegungssystemen zweier (oder mehrerer) Länder durch wechselseitige Aufgabe bzw. Übernahme von Rechnungslegungspraktiken reduziert wird und so eine Konzentration auf eine reduzierte Anzahl übereinstimmender, gemeinsamer interna tionaler
1 Rechnungslegungspraktiken erfolgt.“
Diese Definition zeigt bereits, daß es nicht darum geht, aus den bestehenden Rechnungslegungssystemen das beste herauszusuchen und alle anderen Systeme hierauf einzuschwören, sondern es soll durch eine Unterschiedsreduzierung eine Vergleichbarkeit und Standardisierung erfolgen.
1 Bernhard Pellens; Internationale Rechnungslegung; Schäfer-Poeschel Verlag Stuttgart 1998; S. 338 (im folgenden zitiert als: Pellens)
3
Im europäischen Harmonisierungsprozeß wird jedoch nur ein Vergleichbarkeitsniveau mit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungssysteme mit einer Vergleichbarkeit in
2 den wesentlichsten Punkten angestrebt,
Eine „Überharmonisierung“ im Sinne einer Standardisierung soll vermieden werden. Zur Harmonisierung der Rechnungslegung sind durch die EU bisher die 1.
(Publizitätsrichtlinie), die 4.(Bilanzrichtlinie), die 7.(Konzernabschlußrichtlinie) und die 8.EU-
3 Richtlinie (Prüfungsrichtlinie) erlassen worden.
Es besteht jedoch ein Konsens, daß darüber hinaus eine Notwendigkeit zur weiteren Harmonisierung besteht, nicht zuletzt durch die Aktivitäten internationaler standard setter. Ein immer größeres Gewicht erlangen hierbei die International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee (IASC).
3. International Accounting Standards
Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde 1973 von den Berufsverbänden der Accountancy Profession aus neun Ländern mit dem Ziel der Erarbeitung und Weiterentwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen gegründet. Höchstes Führungs- und Entscheidungsorgan ist das BOARD.
Das IASC gibt zu verschiedenen Rechnungslegungsfragen International Accounting Standards (IAS) heraus. Neben den Neuentwicklungen von IAS werden aber auch bestehende Standards laufend dahingehend überprüft, ob sie überarbeitet, aufgehoben
4 oder eingeschränkt werden müssen.
Die IAS haben eine reine Informationsfunktion und Empfehlungscharakter. Die Anwendung und Akzeptanz ist von den jeweiligen Börsenaufsichtsbehörden, den nationalen Gesetzgebern, der Rechtsprechung und den Berufsverbänden abhängig. Aus diesem Grund werden alle bedeutenden Interessengruppen und andere standard setter in den
2 Vgl. Pellens; S.339
3 Vgl. Pellens; S.354
4 Vgl. Pellens; S.376
Arbeit zitieren:
Frank Hauß, 2003, Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS, München, GRIN Verlag GmbH
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