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Rentenpolitik: Die Herausforderung des demographischen Wandels - Vorstellung und Bewertung der Vorschläge der Rürup-Kommission zur Rentenreform

Seminararbeit, 2003, 44 Seiten
Autoren: Manuel Schmitt-Lechner, Jochen Fleischhacker
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik

Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 44
Note: 1,0
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V21302
ISBN (E-Book): 978-3-638-24951-5

Dateigröße: 1565 KB


Textauszug (computergeneriert)

Rentenpolitik: Die Herausforderung des demographischen Wandels
Vorstellung und Bewertung der Vorschläge
der Rürup-Kommission zur Rentenreform

 


von: Manuel Schmitt-Lechner und Jochen Fleischhacker

Gliederung

1. Einleitung und Zielsetzung  1

2. Rentensystem  1

2.1 Gesetzliche Rentenversicherung 2
2.2 Betriebliche Rentenversicherung 3
2.3 Private Rentenversicherung  4

3. Sozioökonomische Entwicklung 4

3.1 Bevölkerungsentwicklung  5
3.2 Erwerbspersonenpotenzial  6
3.3 Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsmarkt  7

4. Rentenreform 2001  8

4.1 Änderung der Rentenanpassungsformel  9
4.2 Zeiten der Kindererziehung  10
4.3 Rentensplitting  10
4.4 Änderungen bei verschiedenen Rentenarten 11
4.5 Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge 11

5. Rürup-Kommission 12

5.1 Aufgaben und Ziele  13
5.2 Vorschläge der Kommission 1

5.2.1 Anhebung des gesetzlichen Rentenalters 13
5.2.2 Änderungen bei weiteren Renten 15
5.2.3 Altersrente für schwerbehinderte Menschen  15
5.2.4 Erwerbsminderungsrente  15
5.2.5 Altersrente für langjährig Versicherte  16
5.2.6 Ergänzung der Rentenanpassungsformel 16

5.3 Abgelehnte Reformvorschläge  17

6. Diskussion ausgewählter Vorschläge  19

6.1 Grundrente  19
6.2 Familienlastenausgleich 22
6.3 Anhebung der Regelaltersgrenze  24

7. Fazit 26

Anlagenverzeichnis 27

Quellenverzeichnis 39

 

 

 

 


1. Einleitung und Zielsetzung

In der aktuellen Zeit kann man die Nachrichten über sich ändernde Wirtschaftsdaten in ihrer Fülle kaum noch verfolgen. In guten Wirtschaftslagen überwiegen meist die positiven Nachrichten. In schlechten Wirtschaftslagen wie der jetzigen sind dagegen vermehrt Neuigkeiten z.B. über Aktienkursstürze, Betriebsschließungen oder Kosteneinsparungen zu lesen.

Mittlerweile könnte man fast schon behaupten, dass sich die Menschen, auch dank der gewachsenen Popularität von Aktien, an sich wechselnde Wirtschaftszyklen gewöhnt haben. Wenn nicht folgender Effekt auftreten würde, dass gerade in ’Rezessionsphasen’ neben den konjunkturellen verstärkt auch die strukturellen Defizite einer Volkswirtschaft an die Oberfläche kommen. So stehen auch jetzt wieder die Sozialversicherungen in der Diskussion, die im Prinzip einer dringenden Reform bedürfen. Denn, so heißt es unisono, eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ist auf einem solch hohen Niveau in der Zukunft nicht mehr finanzierbar. Was es bedeutet, eine auf einer langen Tradition beruhenden Sozialversicherung zukunftsfähig zu gestalten, wollen wir am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeigen. Dabei werden wir zunächst einen Überblick über die historischen und aktuellen Entwicklungen des Rentensystems geben. Ferner ist Ziel dieser Arbeit, die dazu verfassten Vorschläge der Rürup-Kommission vorzustellen und einige ausgewählte davon zu diskutieren und zu bewerten

2. Rentensystem

Das aktuelle Rentensystem in Deutschland besteht aus drei Säulen bzw. Schichten: der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherung (vgl. Schmähl, 2001, S. 128- 129). Im Folgenden werden wir diese vorstellen.

2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die GRV gründet auf das bismarcksche Alters- und Invalidenversicherungsgesetz aus dem Jahr 1889 und bildete sich im Verlauf der letzten 100 Jahren heraus. In dieser Zeit standen die Probleme der Industrialisierung (Migration in die Städte, Auflösung fester Dorfgemeinschaften, Massenarmut u.a.) im Vordergrund (vgl. Ritter, 1983, S. 10). Aus diesen Problemen resultierte eine politische Mobilisierung der Arbeiterschaft, eine Flexibilität der Armenfürsorge und ein aufkommender Versicherungsgedanke. Dies kann mit als Auslöser zur Bildung einer generellen sozialen Absicherung gezählt werden. Mit einem geringen Rentenbetrag sollte somit die wachsende Armut aus der verminderten Erwerbsfähigkeit abgemildert werden (vgl. Ritter, 1983, S. 28–35). Die Rente galt sozusagen als Pendant zur Armenfürsorge.

Die Rente wurde je zur Hälfte von den Unternehmen und den Arbeitern getragen und durch staatliche Zuschüsse erhöht (vgl. Ritter, 1983, S. 40). Sie wurde als Zwangsversicherung konzipiert und galt zunächst nur für Arbeiter. Im Jahr 1911 kam zur GRV der Arbeiter noch die Versicherung der Angestellten hinzu. Sie unterschied sich von der Versicherung der Arbeiter hinsichtlich des Renteneintrittsalters (65 Jahre statt zunächst 70 Jahre), der höheren Leistungen und der Organisation (Reichsversicherungsanstalt anstatt Landesversicherungsanstalten) (vgl. Ritter, 1983, S. 58–59). Die 20 Jahre nach der Einführung des Alters- und Invalidenversicherungsgesetzes waren geprägt von der Abdeckung neuer Risiken und der ständigen Verbesserung des Leistungsniveaus (vgl. Ernst&Young/VDR, 2001, S. 35). Allerdings machten sich mit dem 1. und 2. Weltkrieg sowie der Weltwirtschaftskrise 1929 finanzielle Schwierigkeiten bemerkbar. Durch die hohe Inflation verlor das Betriebsvermögen der Rentenversicherung schnell an Wert (vgl. Lampert/Althammer, 2001, S. 76–79). Es kam infolge dessen zu Leistungskürzungen und zu erschwerten Anspruchsvoraussetzungen. Erst nach dem 2. Weltkrieg verbesserte sich die wirtschaftliche Situation und die Rentenversicherung konnte in der Folge weiter aufgebaut werden. Mit der Rentenreform 1957 wurde ein prinzipieller Wandel vollzogen: die Rente wurde deutlich über die Bedarfsgrenze des Existenzminimums angehoben (vgl. Ernst&Young/VDR, 2001, S. 36). Zudem erhielt sie einen Dynamisierungsfaktor, der die Rentenerhöhung an die prozentualen Lohnsteigerungen der Beitragszahler knüpfte (vgl. M. Schmitt-Lechner; J. Fleischhacker Rentenpolitik Seite 3 Lampert, 1998, S. 91). Somit erlangte die Rente eine Lohnersatzfunktion im Alter. Sie galt nicht mehr nur als Zubrot, sondern sollte den bis dorthin geschaffenen Lebensstandard auch im Alter sicherstellen.

In den Jahren bis zur Rentenreform 1972 wurde das System weiter ausgebaut. Beispielsweise konnten sich Selbständige nun ebenfalls gesetzlich versichern lassen und die Altersgrenze zum Renteneintritt wurde flexibilisiert: so war bereits ab dem 63. Lebensjahr eine vorzeitige Beanspruchung möglich (vgl. Ernst&Young/VDR, 2001, S. 36). Durch die Weltwirtschaftskrise 1972 und die Rentenreformen 1992 kam es jedoch zu weiteren Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum einen wurde der vorzeitige Bezug bei der Regelaltersrente abgeschafft. Somit konnte erst ab einem regulären Alter von 65 Jahren in Rente gegangen werden. Des weiteren fand eine Änderung in der Rentenanpassung statt. Zunächst wurden die Rentner an den jährlich steigenden Bruttolöhnen beteiligt. Nach der Umstellung fand allerdings eine Anpassung der Renten an den Nettolöhnen statt (vgl. Ernst&Young/VDR, 2001, S. 36). Insgesamt ist die gesetzliche Rentenversicherung durch eine Abhängigkeit der Beiträge und Leistungen geprägt (Äquivalenzprinzip). Die Höhe der eingezahlten Beiträge spiegelt sich demnach in den später zu erhaltenen Rentenzahlungen wider (zur Berechnung einer Monatsrente: siehe Anlage 1). Im derzeitigen System zahlen die heutigen Erwerbstätigen die Renten der gegenwärtigen Rentenbezieher. Als Gegenleistung erwerben sie den Anspruch, dass ihre Renten von zukünftigen Arbeitnehmern bezahlt werden; man spricht vom sog. Umlageverfahren bzw. Generationenvertrag (vgl. ATTAC-Pensionspapier Nr. 1, 2001, S. 1; Baßeler/Heinrich/Koch, 1995, S. 420–422).

2.2 Betriebliche Rentenversicherung

[...]


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