5. Aufgaben der Sozialarbeit
Seite 15
5.1 Wohlfahrtsinstitutionen (Berlin)
Seite 16
5.2 Gesundheitsversorgung
Seite 20 5.3 Möglichkeiten der Vorbeugung
Seite 21
6. Rechtliche Grundlagen
Seite 23
6.1 Geschichte (der § 361 StGB)
Seite 23 6.2 Die Situation heute
Seite 24 6.3 Kinder- und Jugendliche
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7. Kooperation Polizei - Sozialarbeit
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7.1 Modell „Gabi“
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7.2 Münchener Modell
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8. Quellenverzeichnis
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1. Begriffsbestimmungen
Diachronisch innerhalb des betrachteten Zeitraumes der letzten 150 Jahre und synchronisch in den verschiedenen Einrichtungen und Organisationen variieren die Begriffe für Wohnungslose sehr stark.
Sie erhalten innerhalb ihres historischen Kontextes immer neue, zum Teil auch bewusst diskriminierende Bedeutung. Da außerdem viele Begriffe bis in die 80er Jahre selbst von den einschlägigen Interessenvertretungen nicht ausreichend reflektiert wurden, möchten wir die unterschiedlichen Ausdrücke gegenüberstellen. Formulierungen wie Penner, Vagabunden, Landstreicher oder Asoziale schließen wir auf Grund des diskriminierenden Untertons aus.
1.1 Wanderarme und Wanderer
Der erste Begriff, der in Abgrenzung zu der sesshaften Bevölkerung eingeführt wurde, kam 1892 von dem Pastor Karl Mörchen. Er stellte auf der Generalversammlung des Westfälischen Stationsverbandes den Begriff Wanderarme vor, die er als arbeitsfähig und mittellos charakterisierte und durch ihre arbeitsbedingte Ortsgebundenheit von den anderen Armen unterschied.
Angeregt durch Proffessor Krieg vom Pfälzischen Stationsverband, benannte man mit Blick auf die Neuordnung der Fürsorge Wanderarme in mittellose, arbeitsfähige Wanderer um. In der folge jedoch wurde bei Verhandlungen über das Gesetz vielfach der Ausdruck Wanderarme gebraucht, während sich in der fachlichen und politischen Diskussion die Begriffe Wanderer und Wanderfürsorge durchsetzten.
1.2 Nichtsesshafte
Unter den Bezeichnungen für Wohnungslose (Menschen, die ohne eigene Wohnung in Sammelunterkünften leben oder ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen), besaß der Begriff Nichtsesshafte zentrale Bedeutung, denn dieser Terminus wählte der Gesetzgeber in § 4 DVO zu BSHG § 72.
Tauchte der Begriff nichtsesshaft bereits 1869 erstmals auf, waren doch bis zum zweiten Weltkrieg die Begriffe Wanderer oder Wanderarme vorherrschend. Seine Anwendung geht auf eine gewollte Segregation von Wohnungslosen Ende des vorigen Jahrhunderts zurück, wobei den sesshaften Obdachlosen bessere Hilfe und Fürsorge zuteil werden sollte als den Nichtsesshaften.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen die meisten Hilfsorganisationen diesen Begriff trotzdem, insbesondere auch die 1954 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtsesshaftigkeit (BAG). Sie hatte in der Folge maßgeblichen Anteil an der Übernahme des Begriffes in die Gesetzgebung 1976.
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1982 plädierte der damalige Vorsitzende der BAG Heinrich Holtmannspötter für eine Trennung von dem Begriff Nichtsesshaftigkeit. Er sei nicht nur diskriminierend, so der Autor, sondern auch eine Erkenntnisfalle. Damals ausschlaggebend für die häufigen Ortswechsel muss die Struktur des Hilfesystems, also die Lage der Heime oder Hilfestellen angesehen werden und nicht die Persönlichkeit der Betroffenen, wie es etwa in der Veröffentlichung >Der nichtsesshafte Mensch< von 1938 der Fall gewesen ist. Die Stigmatisierung durch den Begriff wirke auch dann unbewusst weiter fort, wenn die Personen schon seit zehn oder mehr Jahren in ein und derselben Einrichtung wohnten und dort, wenn auch nicht in regulären Wohnverhältnissen, so doch regelmäßig arbeiteten, dort so sesshaft wie nur möglich alt würden und schließlich - als lebenslänglich sesshaft Nichtsesshafte - sterben würden. Ist der Begriff Ringdefinition im BSHG zusätzlich sinnentleert, bleibt nur der Schritt zu einer neuen, treffenderen Formulierung. Die BAG kommt so zunächst zum beschreibenden Terminus alleinstehender Wohnungsloser.
1.3 Alleinstehende Wohnungslose
Die Diskussion im Vorfeld spiegelt sich in vielen Artikeln aus diesem Zeitraum wieder. Der Begriff weist zunächst zwei Vorteile auf: historisch ist er unvorbelastet, und er beschreibt die Betroffenen (vermeintlich) vorurteilsfrei.
Anfangs ist alleinstehend auch provozierend gedacht. Im Sinne von alleingelassen wird damit eine Kritik an der Entsolidarisierung innerhalb der Gesellschaft geübt. In diesem Zusammenhang würde dem Terminus eine Bedeutung zukommen, die Objekthaftigkeit der großen Zahl Armer und Wohnungsloser in Deutschland hervorhebt.
Alleinstehend im Sinne von „auf-sich-selbst-gestellt“ kommt der Situation, in der sich die Betroffenen befinden, schon sehr nah - ist also aus gesellschaftlicher Sicht eine zutreffendere Beschreibung. Daraus lässt sich die Hilfsbedürftigkeit und damit eine Rechtfertigung für die Hilfsorganisationen ableiten.
Alleinstehend wird ebenfalls als Interpretation des sozialen Status eingesetzt. Diese letzte der drei Auslegungen widerspricht jedoch der Realität, wie unterschiedliche Untersuchungen nachgewiesen haben.
Schließlich wird übersehen, dass Notübernachtungen und ähnliche Einrichtungen die Belange von Paaren gänzlich unberücksichtigt lassen. Durch Geschlechtertrennung in den Unterkünften entpuppt sich das Attribut alleinstehend in diesem Zusammenhang analog zu dem Begriff Nichtsesshafte als Erkenntnisfalle.
1.4 Berber
Auf der Suche nach Begriffen für wohnungslose Menschen taucht auch der Ausdruck Berber auf, der sonst eher mit den nordafrikanischen Nomaden (und ihren Teppichen) in Verbindung gebracht wird. Doch sind es vielfach die Wohnungslosen selbst, die sich so bezeichnen und wie es scheint mit einem gewissen Stolz. Hier ist es aber weniger das Nomadentum, das im Wort Berber mitschwingt, vielmehr ist es der Hinweis auf eine stabile Konstitution.
1.5 Obdachlose
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Im ordnungsrechtlichen Sinn (entstammt der Rechtsprechung; OVG Münster 1958) ist die Obdachlosigkeit ein Zustand, kein Dach über dem Kopf zu haben und Tag und Nacht auf der Straße zubringen zu müssen.
Eine erweiterte präzisierte Fassung von 1970 (gemeinsamer Runderlaß des Landes NRW) besagt:
Obdachlos ist demnach auch, wer ohne eine Wohnung zu haben, in der öffentlichen Hand gehörenden, nur der vorübergehenden Unterkunft dienenden (Not-) Unterkünften untergebracht oder auf Grund des § 19 OBG in eine Normalwohnung eingewiesen worden ist.
Diese Definition betrifft viele Bevölkerungsgruppen wie Nichtsesshafte, Bewohner unzureichend ausgestatteter oder überbelegter Wohnungen, auch jene, denen der Wohnungsverlust durch Kündigung oder Räumungsklage unmittelbar bevorsteht. Deshalb erfolgt eine Einschränkung der Definition auf Bevölkerungsgruppen, die in Obdachlosenunterkünften untergebracht sind.
1.6 Wohnungslose
Heinrich Holtmannspötter (ehemaliger Vorsitzender der BAG) hat den Begriff der Wohnungslosen 1993 folgendermaßen definiert:
„Wohnungslose sind Personen und Haushalte, die nach dem Verlust oder der ersatzlosen Aufgabe ihrer Wohnung oder bisherigen Wohnunterkunft oder nach Beendigung ihres Aufenthaltes in einer Anstalt oder sonstigen Einrichtung obdachlos geworden sind und
- die seitdem keinen Wohnraum zu ihrer privaten Verfügung und zur Führung und Aufrechterhaltung ihres eigenen Haushalts besitzen und
- weder materiell noch in ihrer gegenwärtigen Lebenslage über ausreichende Mittel
- die deshalb ohne Wohnung, ohne gesicherten Wohnsitz und ohne gesicherte
- im Freien, in selbsterrichteten Schlafstellen oder in Gemeinschafts-, Sammel- oder
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1.7 Treber
Treber sind Kinder und Jugendliche, die aus massiven Konfliktlagen ausbrechen und in aller Regel ohne festen Wohnsitz und ohne regelmäßige Einkünfte eine häufig illegale Existenz in subkulturellen Lebenskontexten führen.
Es gibt vier Formen von Straßenkindern, wobei die stärkste Form sicherlich die Jugendlichen darstellen, die aus einer langjährigen Szenenzugehörigkeit heraus sich allmählich in die anonyme Masse alleinstehender Wohnungsloser oder Drogenabhängiger eingliedern. Die Straßensozialisation hat geschlechtsspezifische Konnotationen, öffentlicher Straßenraum ist Jungen offensichtlich besser zugänglich als Mädchen. Mädchen hingegen sind häufig in Abhängigkeit von den die Szene beherrschenden Jungen, so dass es zahlenmäßig keine Unterschiede gibt.
Die Lebenslagen der Mädchen verlaufen öfter verdeckt, aufgrund der Prostitutionsmöglichkeiten, bzw. das „Sich-Verkaufen“ an Männer. Sie sind somit weniger auffällig als Jungen, die beispielsweise durch Kriminalität, Gewalt, Crash-Fahrten oder durch Autoknacken medienwirksam in Erscheinung treten.
2. Statistische Daten
2.1 Begriffsbestimmung der vorliegenden Daten
Die Statistischen Daten sind von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG) herausgegeben worden. Da für die zugrunde liegenden Daten eine eigene Begriffsbestimmung vorliegt, müssen wir sie folgend nochmals erwähnen:
Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen,
im ordnungsrechtlichen Sektor
- die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d.h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünfte untergebracht werden;
im sozialhilferechtlichen Sektor
- die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei Kosten durch den Sozialhilfeträger nach §§ 11, 12 oder 72 BSHG übernommen werden;
- die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht;
- die als Selbstzahler in Billigpensionen leben,
- die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen;
- die ohne jegliche Unterkunft sind, „Platte machen“;
im Zuwanderungssektor
- Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedler-
Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungslosen, können aber bei den Wohnungslosenzahlen aufgrund fehlender Daten nicht berücksichtigt werden.
2.2 Tabelle der statistischen Daten aller Wohnungslosen
Folgende Tabelle zeigt die nach wohnungslosen Einpersonenhaushalten, Personen in Mehrpersonenhaushalten und wohnungslosen Aussiedlern gegliederten Jahreszahlen. Die Zahl der Wohnungslosen ohne wohnungslose Aussiedler ist gesondert ausgewiesen, da die Zuwanderung ein gesondertes Problem darstellt. Wohnungspolitisch ist allerdings die Gesamtzahl aller Wohnungslosen relevant, da sie den Bedarf an Wohnungen bestimmt und Einfluss auf die Zugangschancen zum Wohnungsmarkt hat.
Grafische Darstellung:
400.000
300.000
200.000
100.000
Für die neuen Bundesländer können nur die Gesamtzahlen (ohne Haushaltsstruktur) der Wohnungslosen ohne Aussiedler ausgewiesen werden: Ihre Zahl ist nach Schätzung der BAG von ca. 23.000 (1992), 34.000 (1994), 43.000 (1995), 53.000 (1996) bis auf ca. 66.000 (1997) gestiegen.
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Arbeit zitieren:
Rainer Janssen, 2001, Obdachlose / Obdachlosigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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