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Die Bedeutung der Freiheit in den Vertragstheorien
von Thomas Hobbes und John Locke
1. Einleitung
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2. Hauptteil
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2.1 THOMAS HOBBES VERTRAGSTHEORIE
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2.1.1 Der Naturzustand und der Vertragsabschluss 5
2.1.2 Der Staat und die Freiheit der Untertanen 9
2.2 JOHN LOCKES VERTRAGSTHEORIE
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2.2.1 Der Naturzustand 12
2.2.2 Der Vertragsabschluss und der bürgerliche Zustand 16
2.3 DER VERGLEICH DER VERTRAGSTHEORIEN
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3. Schlussbetrachtungen
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4. Anhang
4.1 LITERATURVERZEICHNIS
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1. Einleitung
In der vorliegenden Hausarbeit werde ich mich mit dem Thema „Die Bedeutung der Freiheit in den Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke“ auseinandersetzen. Ausgehend von einer Betrachtung der jeweiligen Konzeption des Naturzustandes und des daraus resultierenden Vertragsschlusses soll der entstehende Staat hinsichtlich der Bedeutung der Freiheit und des Herrschaftsanspruches untersucht werden. Im Zentrum meiner Arbeit steht dabei der Vergleich der Gesellschafts- und Staatskonzeptionen der englischen Philosophen Thomas Hobbes und John Locke. Eine gründliche Darstellung der jeweiligen Überlegungen über den Ausgangspunkt des menschlichen Zusammenlebens ist meiner Meinung nach unerlässlich für ein Verstehen der jeweiligen Staatskonzeptionen. Ich werde mich daher zu Beginn meiner Untersuchung mit der Hobbesschen Konzeption des Naturzustandes, der darin enthaltenen Probleme und Konfliktlagen befassen, um die Notwendigkeit des Vertragsabschluss zu verdeutlichen. Hobbes Vorstellungen über einen funktionierenden Staat und der darin enthaltenen Freiheiten, bei Thomas Hobbes wird dieser Begriff stets im Plural benutzt, werde ich dann dem Entwurf Lockes gegenüberstellen, um somit im dritten Teil meiner Arbeit die signifikanten Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten in der Gewichtung von Freiheit und Herrschaft in den Konzeptionen eines funk tionierenden Staates aufzeigen zu können.
Die zentrale Fragestellung meiner Hausarbeit stellt das Problem der Begründung der Einschränkung oder Gewährung von Freiheiten sowie die Legitimation der Etablierung von politischer Herrschaft und deren Ausgestaltung in den Konzeptionen der beiden Philosophen dar. Dabei ist zu untersuchen, welche Rechte und Pflichten den Bürgern innerhalb der neuen staatlichen Ordnung gewährt werden und wieso sie zu einem Übergang in diesen gesellschaftlichen Zustand bereit sind, wieso sie gewillt sind diesen Vertrag abzuschließen. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass der Naturzustand nur als Konstrukt zu betrachten ist, mit dessen Hilfe, die bestehende gesellschaftliche Ordnung zu erklären und verständlich zu machen ist.
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Die Frage nach der Bedeutung von Freiheit und Herrschaft in Hobbes und Lockes politischer Theorie verstehe ich jedoch keinesfalls als eine geschichtliche Untersuchung. Angesichts der geringen oder nicht vorhandenen Stabilität in vielen Ländern der Welt steht die Frage nach der Konzeption eines funktionierenden Gesellschafts- und Staatsmodells heute erneut im Vordergrund. Das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit gewinnt in der aktuellen Diskussion erneut an Bedeutung, wenn man die Auflösung staatlicher Strukturen i n Bürgerkriegsregionen wie auf dem Balkan und dem Kaukasus oder in weiten Teilen Afrikas sowie dem Nahen und Mittleren Osten betrachtet. In der aktuellen Soziologie schließen namhafte Wissenschaftler wie Robert Nozick oder James M. Buchanan an Hobbes und L ocke an, um anhand ihrer Theorien eigene Vorstellungen von Freiheit und Sicherheit im Zusammenleben von Menschen zu entwickeln. Die Begründung der Einschränkung und Gewährung von Freiheiten und die jeweilige Etablierung und Ausgestaltung der Staatsgewalt stellt auch heute eine wichtige Frage in der politischen Diskussion dar. Die historischen Umstände und Gegebenheiten, die Hobbes und Locke bei der Erarbeitung ihrer Theorien beeinflusst haben, stehen daher nicht im Mittelpunkt meiner Untersuchung. Von großer Bedeutung sind dabei der Bürgerkrieg in England und das Zeitalter des Zerfalls jeglicher staatlicher Ordnung in Europa durch den Dreißigjährigen Krieg, der Kampf um die religiöse Vormacht und Legitimation zwischen Protestanten und Katholiken und die
Auseinandersetzungen um das englische Königshaus. Ich werde mich nur dann auf die geschichtlichen Grundlagen beziehen, wenn sie unabdingbar für das Verstehen des Gesamtzusammenhanges sind.
Eine Beschreibung des Lebens und der Werke von Thomas Hobbes und John Locke 1 werde ich im Rahmen meiner vorgelegten Hausarbeit ebenfalls nicht vornehmen können, da das den Rahmen meiner Arbeit sprengen würde. Ebenfalls nicht eingehen werde ich auf die religiöse Begründung und Herleitung der Entstehung des Gesellschafts- und Staatsvertrages. Auch wenn die Religion und die Auseinandersetzung mit der Religion für Hobbes wie für Locke ein
1 Eine gute Darstellung des Lebens und des Werkes von Thomas Hobbes bietet Münkler, Herfried,
Thomas Hobbes, Frankfurt/Main, 1993 S. 31ff. Eine gute Zusammenstellung über John Lockes
Leben und Schriften bietet Specht, Rainer, John Locke, München 1989 S. 10ff.
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zentraler Antrieb zur Erarbeitung der aufgestellten Theorien darstellt, kann eine Untersuchung diesen Bereich vernachlässigen, wenn dadurch die vorgelegten Ergebnisse nicht verzerrt oder verfälscht dargestellt werden. Der Einfluss der Religion wird deshalb innerhalb meiner Ausführungen immer mitgedacht, allerdings nicht als wesentlich für die Bearbeitung der Fragestellung angesehen und daher nur dann angeführt, wenn es unerlässlich für das Gesamtverständnis ist. Innerhalb meiner Untersuchung werde ich mich auf Thomas Hobbes Werk „Vom Bürger.“ 2 und John Lockes „Abhandlung über den wahren Ursprung, Umfang und Zweck des staatlichen Gemeinwesens.“ 3 , seiner zweiten Abhandlung über die Regierung, beschränken und auch die Übersetzungen dieser Ausgaben nicht in Frage stellen, da ich innerhalb des mir gesetzten Rahmens meiner Arbeit keinerlei Vergleichsmöglichkeiten anstellen kann.
Ich werde innerhalb meiner Analyse nicht explizit auf den Inhalt dieser beiden Werke eingehen, sie vielmehr dann heranziehen, wenn sie zur Erarbeitung wichtiger Erkenntnisse innerhalb meiner Fragestellung dienen. Eine Gesamtdarstellung oder einen kurzen Abriss des gesamten Inhaltes werde ich daher nicht liefern.
Weitere Werke von Thomas Hobbes und John Locke, vor allem „Leviathan“ 4 von Hobbes und „Ein Brief über die Toleranz“ 5 und die „Erste Abhandlung über die Regierung“ 6 von Locke, werde ich nicht heranziehen. Sie werden jedoch bei Bedarf zur Erarbeitung wesentlicher Erkenntnisse innerhalb der bestehenden Fragestellung in meine Arbeit einfließen. Darüber hinaus werde ich mich mit der vielfältig vorhandenen Sekundärliteratur auseinandersetzen, diese jedoch immer wieder anhand der Äußerungen Hobbes und Lockes überprüfen.
2 Hobbes, Thomas, Vom Menschen. Vom Bürger. Elemente der Philosophie II/III, Hamburg 1977.
3 Locke, John, Bürgerliche Gesellschaft und Staatsgewalt. Sozialphilosophische Schriften,
Westberlin 1986, S. 97 - 268.
4 Hobbes, Thomas, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen
Staates, Frankfurt/Main 1991.
5 Locke, John, Ein Brief über Toleranz, Hamburg 1957.
6 Locke, John, Zwe i Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt/Main 1992.
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2. Hauptteil
2.1 Thomas Hobbes Vertragstheorie
Thomas Hobbes gilt als der Begründer der modernen Vertragstheorie. Dennoch hält er an dem doppelten Vertragsbegriff fest, der einerseits die gegenseitige Übertragung von Rechten zur direkten Erfüllung und andererseits das Versprechen von Leistungen in der Zukunft beinhaltet. 7 Im Vertragsabschluss sieht er im Unterschied zu seinen Vorgängern nichts die Natur der Menschen unterstützendes. Vielmehr ist für ihn der Vertrag klar gegen die Natur der Menschen gerichtet und versucht, das menschliche Zusammenleben künstlich zu sichern, da auf natürliche Art und Weise keine dauerhafte Ordnung bestehen kann. 8
2.1.1 Der Naturzustand und der Vertragsabschluss
„Der Mensch sucht also von Natur keine Gesellschaft um der Gesellschaft willen, sondern um von ihr Ehre und Vorteil zu erlangen...“ 9
Nach Hobbes ist der Mensch von seiner Natur aus kein zur Gesellschaft fähiges Wesen. Er findet sich vielmehr zufällig in Gesellschaften zusammen, der Zweck des Zusammenschlusses liegt dabei in den Handlungen, die er in dieser Gesellschaft tätigt. Das Verlangen nach der Gesellschaft anderer ist allerdings sehr groß, da nur in diesem Zusammenschluss die Bedürfnisse, vor allem Achtung und Ehre bei seinen Genossen zu erlangen, befriedigt werden können. Die Vereinigung findet nach Hobbes also vor allem des eigenen Vorteils wegen statt, wodurch die eingegangenen Gemeinschaften nicht von großer Dauer sein können. 10
7 Siehe Ritter, Joachim, Gründer, Karlfried, Gabriel, Gottfried (Hrsg.), Historisches Wörterbuch
der Philosophie, Basel 2001, S. 969.
8 Vgl. Münkler, Thomas Hobbes, S. 122.
9 Hobbes, Vom Bürger, S. 77.
10 Siehe ebd., S. 76ff.
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„Denn mit dem Ruhm ist es wie mit der Ehre; wenn alle Menschen sie haben, so hat keiner sie, da ihr Wesen in der Vergleichung und dem Vorzuge vor anderen liegt.“ 11
Die Furcht der Menschen voreinander verhindert, dass sie zur Herrschaft über andere streben. Deshalb schließen sie sich zu fragilen Gemeinschaften zusammen. Die Angst der Menschen liegt dabei vor allem in der natürlichen Gleichheit aller Menschen begründet. Da sie alle in der Lage das Größte zu tun, zu töten, fürchten sie einander. 12
Thomas Hobbes leitet daraus seine Grundlagen des natürlichen Rechts ab. Die Erste für ihn darin,
„... daß jeder sein Leben und seine Glieder nach Möglichkeit zu schützen suche.“ 13
Im Naturzustand verfügen nach Hobbes alle über das gleiche Recht auf alles, da sie sich noch nicht durch Verträge gegenseitig gebunden haben. Jeder kann alles in seinen Besitz nehmen hat den gleichen Anspruch auf alles, wie alle anderen auch. Dieser Anspruch enthält für die Menschen keinen Nutzen, da sie dadurch gleichzeitig überhaupt kein alleiniges Recht auf etwas haben. 14 Daraus ergibt sich für Hobbes das zentrale Problem und die dauerhafte Situation des Naturzustandes: der Krieg aller gegen alle. Unter den Menschen herrscht keine Eintracht sondern Zwietracht, der Zweck der Selbsterhaltung definiert das Naturrecht und die darin enthaltenen persönlichen Freiheiten. 15 Der Kampf der Menschen um die vorhandenen Güter, jeder hat das gleiche Recht auf alles, spitzt sich zu. Die Güter erscheinen den Menschen knapp zu sein,
11 Hobbes, Vom Bürger, S. 78.
12 Siehe ebd., S. 80.
13 Ebd., S. 81.
14 Vgl. ebd., S. 83.
15 Siehe Herb, Karlfriedrich, Bürgerliche Freiheit. Politische Philosophie von Hobbes bis Constant,
Freiburg/München 1999, S. 22.
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Thomas Dietsch, 2003, Die Bedeutung der Freiheit in den Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke, München, GRIN Verlag GmbH
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