III
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
1.1 Aufbau der Arbeit 1
1.2 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.3 Das KonTraG 2
1.4 Risiko 3
1.5 Risikomanagement 4
1.6 Historische Entwicklung 4
2. Komponenten und Prozess des Risikomanagement 5
2.1 Zielsetzung des Risikomanagementsystems 5
2.2 Das Risikomanagementsystem 6
2.3 Komponenten eines Risikomanagementsystems 6
2.3.1 Internes Überwachungssystem 7
2.3.2 Controlling 7
2.3.3 Frühwarnsysteme 8
2.4 Prozess des Risikomanagements 9
2.4.1 Unternehmensziel bzw. Risikostrategie 9
2.4.2 Risikoidentifikation 10
2.4.3 Risikoanalyse und Risikobewertung 11
2.4.4 Risikosteuerung 12
2.4.5 Risikoüberwachung 13
3. Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen des 14
Risikomanagement 14
3.1 Vorbemerkung 14
3.2 Komponenten und Prozess des Risikomanagement 14
3.3 Organisation des Risikomanagements 15
3.3.1 Risikopolitik 15
3.3.2 Risikokultur 16
3.4 Risikokommunikation 16
IV
3.5 Risikodokumentation 17
3.6 Operative Risikosteuerung 18
3.6.1 Versicherungen 18
3.6.2 Zuordnung von Verantwortlichkeiten 19
3.6.3 Genehmigungsverfahren 19
3.6.4 Schwellenwerte (Limits) 19
4. Zusammenfassung 20
Literaturverzeichnis V
Internetverzeichnis VII
Anhang 1 : Auszug aus dem KonTraG VIII
Anhang 2 : Auszug aus dem HGB XI
V
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz HGB Handelgesetzbuch KonTraG Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich RAAC Risk Assessment and Advisory Committee
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : Risikomanagementsystem
Abbildung 2 : Risikomanagementprozess
Abbildung 3 : Allgemeines Risikoprofil
Abbildung 4 : Risikobewertung in der Risk-Map
Abbildung 5 : Risikosteuerung
Abbildung 6 : Instrumente des operativen Risikomanagements
1
1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel wird auf die Problemstellung und Zielsetzung dieser Arbeit hingewiesen, wobei die Grundlagen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) dabei den Rahmen der Hausarbeit bilden. Ein genaueres Grundverständnis der zentralen Begriffe, KonTraG, Risiko und Risikomanagement wird ebenfalls geschaffen.
Kapitel zwei geht auf die Grundlagen des Risikomanagements ein. Hier werden die Komponenten des Risikomanagement die sich unterteilen in das Interne Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsysteme sowie der Prozess des Risikomanagement der sich unterteilt in Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung dargestellt. Die Unternehmensbzw. Risikostrategie bildet dabei die Voraussetzung für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem.
Im dritten Kapitel werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für ein wirksames Risikomanagementsystem näher erläutert. Zu denen zählen: die Organisation des Risikomanagements, die Risikokommunikation, Risikodokumentation und die operative Risikosteuerung. Auf die Komponenten und den Prozess des Risikomanagement s wird in diesem Kapitel nicht erneut eingegangen, da diese bereits im zweiten Kapitel abgehandelt werden. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung im vierten Kapitel.
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
Die risikoorientierte Unternehmensführung wird vor dem Hintergrund der zunehmend globaleren Tätigkeit von Unternehmen, der verstärkten Dynamisierung der Märkte und der steigenden Komplexität in der Unternehemensumwelt immer wichtiger. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung erkannt und versucht, mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle zu korrigieren. 1 Ziel dieser Hausarbeit ist die Betrachtung des Risikomanagements, unter den Gesichtspunkten der Zielsetzung und der Gestaltungsmöglichkeiten. Auf der Suche nach Beiträgen zu diesem Thema und musste der
1 Vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 77
2
Verfasser f eststellen, dass die vorhandene Literatur nur mäßig und uneinig über das das Thema Risikomanagement berichtet.
Die Motivation dieser Arbeit beruht auf der Erkenntnis, dass jeder Wirtschaftszweig, jede Branche oder auch jedes Unternehmen ein individuelles Risikomanagementsystem benötigt, welches sich kontinuierlich den sich ändernden Marktbedienungen anpassen muss.
1.3 Das KonTraG
Am 01.05.1998 trat das Gesetzt zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Durch das KonTraG und dessen Begründung, hat der bundesdeutsche Gesetzgeber die allgemeine Leitungsaufgabe und die Sorgfaltspflicht der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften erstmals hinsichtlich eines Risikomanagements, zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner an einer kontinuierlichen Erfolgs- und Wertentwicklung des Unternehmens, gesetzlich hervorgehoben. 2 Auslöser und Hintergrund des KonTraG sind verschiedene, spektakuläre Unternehmensrisiken in der jüngeren Vergangenheit, die nach Auffassung des Gesetzgebers durch fehlendes Risikobewusstsein und nicht ausreichende Kontroll- und Informationsmechanismen verursacht wurden. 3 Besondere Bedeutung hat der neu eingeführte § 91 Abs. 2 AktG. In dem heißt es, „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit der Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ 4 Es wurde zwar verzichtet, im GmbH-Gesetz eine solche Regelung aufzunehmen, man geht allerdings davon aus, dass es Ausstrahlwirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer einer GmbH wie auch anderer Gesellschaftsformen hat. 5 Außerdem verpflichtet das KonTraG alle Kapitalgesellschaften, mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften, im Lagebericht „auch auf die Risiken der zukünft igen Entwicklung einzugehen“ 6 . Durch die gesetzliche Einflussnahme in die Corporate Governance im Sinne der Führung, Verwaltung und Überwachung des Unternehmens trägt der Gesetzgeber der geforderten Transparenz und dem Schutz der Anteilseigner verstärkt Rechnung. Damit sollte ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem implementiert werden, das den gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Stakeholder genügt.
2 vgl. Lück, W.: Risikomanagementsystem und Überwachungssystem, S. 51
3 vgl. Vogler, M./Gundert, M.: Einführung von Risikomanagementsystemen, in: Der Betrieb, S. 2377
4 § 91 Abs. 2, vgl. Anlage 1, S. IX-X
5 vgl. Dörner,D./Menhold, D./Pfitzer, N.: Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung, S. 737 ff.
6 § 289 Abs. 1, vgl. Anlage 2, S. XI
3
1.4 Risiko
Der Begriff des Risikos wird von dem frühitalienischen „riscare“ hergeleitet, welches „wagen“ bedeutet. Es handelt sich hierbei um das Wagnis des Handelns, das durch das Informationsdefizit über den Ausgang des Handelns zu einen Risiko wird. 7 Die Literatur interpretiert den Risikobegriff aus zwei Richtungen. Zum einen wird das Risiko aus seinen ökonomischen Wirkungen heraus erklärt, wobei es um die Möglichkeit einer meist negativen Zielverfehlung geht. Hierbei ist die Größe des Risikos unmittelbar von den gesetzten Zielen abhängig. Zum anderen wird das Risiko als Informationszustand definiert, und damit die Ursache des Risikos in den Vordergrund gestellt. Dieser Informationszustand ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein einer Wahrscheinlichkeitsverteilung für das Eintreten künftiger Ereignisse. 8
Im Allgemeinen ist das Risiko zunächst negativ besetzt. Es wird einseitig mit Gefahr und Verlust in Verbindung gebracht. 9 Das DUDEN Fremdwörterbuch gibt für Risiko „Wagnis, Gefahr, Verlustmöglichkeit bei einer unsicheren Unternehmung“ 10 an. Bei dieser Betrachtungsweise wird unterschlagen, dass ein Risiko meist auch eine Chance beinhaltet. Es wird deshalb zwischen dem eindimensionalen und dem zweidimensionalen Risiko bzw. dem reinen und dem spekulativen Risiko unterschieden. Das eindimensionale, reine Risiko als Verlustgefahr, wird häufig mit Naturkatastrophen, Kriegen und Vermögensverlust in Beziehung gebracht. Dem gegenüber bietet das zweidimensionale, spekulative Risiko die Möglichkeit einer positiven oder negativen Zielverfehlung. Das heißt es kann eine Vermögensminderung oder Vermögens mehrung resultieren. Ereignisse, die eine Vermögensminderung hervorrufen können, werden als Verlustgefahr oder Risiko im engeren Sinne bezeichnet. Ereignisse, die eine Vermögensmehrung nach sich ziehen können, werden als Chance oder Risiko im weiteren Sinne charakterisiert. 11
Nach Meinung des Verfassers sollte Risiko im weiteren Sinne verstanden werden, denn hier werden die möglichen Chancen mit einbezogen, d.h. die Entwicklung kann schlechter laufen als geplant, aber eben auch günstiger. 12 Im folgenden wird der Risikobegriff als Risiko im weiteren Sinne verstanden.
7 vgl. Bitz, H.: Risikomanagement nach KonTraG, S. 13
8 vgl. Braun, H.: Risikomanagement, Eine spezifische Controllingaufgabe, S. 22ff
9 vgl .Kendal, R.: Risk Management, Unternehmensrisiken erkennen und bewältigen, S. 11
10 Duden: Fremdwörterbuch, S. 712
11 vgl. Dörner, D./Horvath, P./ Kagermann, H.: Praxis des Risikomanagements, S. 315
12 vgl. Geißner, W./Meier, G.: Wertorientiertes Risikomanagement für Industrie und Handel, S. 18
Arbeit zitieren:
Candy Meinunger, 2003, Risikomanagement: Zielsetzung und Gestaltungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag GmbH
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