Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis IV
Formelverzeichnis V
1. Einführung 1
2. Theoretische Grundlagen 4
2.1 Begriff und Einordnung 4
2.2 Marktpreisbildungshypothese und aktiver Markt 9
3. Anwendungsfälle der Fair Value-Bewertung 11
3.1 Finanzinstrumente 12
3.2 Nicht-finanzielle Positionen 14
4. Ermittlungskonzept 15
5. Ermittlungsmethoden 20
5.1 Überblick und Bewertungsgrundsätze 20
5.2 Marktpreisorientieres Verfahren 25
5.2.1 Fair Value als Marktpreis 25
5.2.2 Analogiemethode 26
5.3 Kapitalwertorientiertes Verfahren 30
5.3.1 Lizenzpreisanalogiemethode 33
5.3.2 Mehrgewinnmethode 34
5.3.3 Residualwertmethode 35
5.3.4 Bestimmung des
Kapitalisierungszinssatzes 37
5.4 Kostenbasiertes Verfahren 38
6. Kritik an der Fair Value-Bewertung 40
7. Fazit 44
Literaturverzeichnis 46
Abkürzungsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis
A. Anwendungsleitlinien a.a.O. am angegebenen Ort a.F. alte Fassung Abb. Abbildung Abl. Amtsblatt Abs. Absatz abzgl. abzüglich AHK Anschaffungs- oder Herstellungskosten Art. Artikel BC Basis for Conclusions BilReG Bilanzrechtsreformgesetz bzgl. bezüglich CAC Contributory Asset Charges CAPM Capital Asset Pricing Model CF Cash Flow CGU Cash Generating Unit DCF Discounted Cash Flow ebd. ebenda EBITDA Earnings Before Interest Tax Depreciation and Amortization ED Exposure Draft EG Europäische Gemeinschaft F Framework FASB Financial Accounting Standards Board fin. finanziell FV Fair Value gem. gemäß ggf. gegebenenfalls ggü. gegenüber grds. grundsätzlich h.M. herrschende Meinung HFA Hauptfachausschuss
Abkürzungsverzeichnis III
HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.R.d. im Rahmen der/des i.R.v. im Rahmen von i.S.e. im Sinne einer/eines i.V.m. In Verbindung mit IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board IDW RS IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standard IN Introduction insb. insbesondere int. international Kap. Kapitel Nr. Nummer o.g. oben genannt par. paragraph SFAS Statement of Financial Accounting Standards TAB Tax Amortisation Benefit Tz. Textziffer u.a. unter anderem u.U. unter Umständen US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche WACC Weighted Average Cost of Capital WpHG Gesetz über den Wertpapierhandel zzgl. zuzüglich
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : Ermittlungshierarchie
Abbildung 2 : Übersicht der Ermittlungsmethoden
Abbildung 3 : Rangfolge der Bewertungsverfahren
Formelverzeichnis V
Formelverzeichnis
Formel 1 : Beispiel Analogiemethode 28
Formel 2 : Bestimmung des WACC 37
Einführung 1
1. Einführung
Im Kontext globaler Märkte gewinnen die int. Rechnungsle-gungsstandards, vornehmlich IAS/IFRS und US-GAAP, zuneh-
mend an Bedeutung 1 . Die Gründe hierfür sind primär in der steigenden Integration der Kapitalmärkte 2 , sowie der voranschreitenden Internationalisierung der Wirtschaft 3 und den dadurch bedingten, veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung zu suchen. So werden int. vergleichbare Abschlüsse inzwischen als unabdingbare Voraussetzung für effiziente globale Kapitalmärkte angesehen 4 .
Im Zuge dieser Entwicklung haben sich auch die Rech-nungslegungsgrundsätze deutscher Unternehmen, nicht zuletzt aufgrund der 2002 erlassenen, sog. „IAS-Verordnung“ 5 , verändert. Diese schreibt die Anwendung der int. Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) auf die Konzernrechnungslegung aller kapitalmarktorientierten Unter-
nehmen mit Sitz in der EU seit 01.01.2005 zwingend vor 6 und wurde in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformge-
setz (BilReG) in § 315a HGB umgesetzt 7 . Durch die soeben beschriebene Hinwendung zur int. Rechnungslegung rückt, im Gegensatz zur von Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip beherrschten HGB-Bilanzierung, die Informationsfunktion
ins Zentrum des Interesses 8 . Anders ausgedrückt entsteht ein zunehmendes Bedürfnis nach einem „(…)“Mehr“ an Dar- 1 Vgl. bspw. Kramer, M. (2010), S. 1.
2 Vgl. u.a. Kramer, M. (2010), S. 1; Böcking et al (2005), S. 86.
3 Vgl. u.a. Wagenhofer, A. (2005), S. 10.
4 Vgl. Böcking et al (2005), S.86.
5 Gemeint ist: die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, EG-Abl. Nr. L 243 vom 11.09.2002, S.1-4.
6 Vgl. a.a.O. (Fn. 5), Abs.6f, S. 1-2; a.a.O. (Fn. 5) Art. 4, S. 3.
7 Vgl. Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanz-rechtsreformgesetz - BilReG) vom 04.12.2004, BGBL. I 2004, S. 3166.
8 Vgl. Kley, K. L. (2001), S. 2257; Ballwieser et al (2004), S.529.
Einführung 2
stellung der ökonomischen Realität(…)“ 9 . Die int. Standardsetter IASB und FASB sehen in der Neuorientierung der Bewertung am „Fair Value“ und der damit einhergehenden Abkehr von den historischen Anschaffungskosten als Bewertungsmaßstab die geeigneten Maßnahmen, um dieser Anforderung gerecht zu werden 10 . Das Hauptargument hierfür besteht ihrer Auffassung nach darin, dass Zeitwertinformationen, im Gegensatz zu kostenbasierten Wertansätzen, eine höhere Entscheidungserheblichkeit für sich verbuchen können 11 . Diese Position wird bekräftigt durch die Kritik an der anschaffungskostenbasierten Bewertung, welche im Wesentlichen in der systembedingten Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse 12 , den im Jahresabschluss nicht erkennbaren stillen Reserven, sowie den nur unzureichenden Informationen über künftig zu erwartende Zahlungsflüsse 13 besteht.
Diese Orientierung hin zum FV wird in der Literatur schon jetzt oftmals als Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Rechnungslegung betrachtet 14 . Auch künftig wird seine Bedeutung noch weiter steigen, denn nachdem der FV anfänglich lediglich als Bewertungsmaßstab für Finanzinstrumente galt, ist er heute zunehmend auch für nichtfinanzielle Posten vorgesehen 15 . Welch starke Bedeutung er bereits heute erlangt hat, lässt sich auch daran erkennen, dass er bereits als „Markenzeichen“ 16 und sogar als „Hoffnungsträger“ 17 der int. Rechnungslegung gilt. So ist
9 Siehe Küting, K. (2005), S. 497.
10 Vgl. Kley, K. L. (2001), S. 2257-2258.
11 Vgl. z.B. Hitz, J.-M. (2006), S. 109.; Kessler, H., S. 60.
12 Vgl. Volkart et al (2005), S. 519.
13 Vgl. Kley, K. L. (2001), S. 2257.
14 Vgl. u.a. Hitz, J.-M. (2005), S. 1013; Küting, K.; Dawo, S. (2003), S. 241; Hommel, M.; Wich, S. (2004), S. 21; Niehues, M. (2001), S. 1209f; Hitz, J.-M. (2006), S. 109.
15 Vgl. Zülch, H.; Gebhardt, R. (2007), S. 147.
16 Vgl. u.a. Lorson, P. (2005), S. 5.; Küting, K.; Lauer, P. (2009), S. 547.
17 Vgl. Ballwieser et al (2004), S. 529.
Einführung 3
es kaum verwunderlich, dass Küting/Dawo feststellen: „Mit dem Schlagwort der Internationalisierung der Rechnungslegung ist der Begriff fair value so eng wie kaum ein zweiter verbunden.“ 18
Bei aller Begeisterung für den neuen Wertmaßstab existieren jedoch auch kritische Stimmen. So wird dem FV vorge-worfen, ein, in der Praxis kaum zu erreichendes, theoretisches Ideal darzustellen, was vor allem der unrealistischen Anforderung des FV nach vollkommenen Marktverhältnissen als Bewertungsgrundlage zuzuschreiben ist 19 . Diese Problematik tritt insb. bei Anwendung des FV auf nicht fin. Vermögenswerte zu Tage, da hier den Anforderungen an einen vollkommenen Markt meist nicht entsprochen werden kann 20 . Somit existiert i.d.R. nicht ein gleichgewichtiger Marktpreis, sondern mehrere (häufig stark voneinander abweichende) Marktpreise 21 , wodurch sich Objektivierungsprobleme ergeben und dem Bilanzierenden weitreichende Ermessensspielräume eröffnet werden. Das Fehlen detaillierter und konsistenter Vorschriften zur Definition und Ermittlung des FVs 22 , seine vielfältigen Ausprägungen 23 und die teils widersprüchlichen Einzelregelungen 24 führen darüber hinaus zu weiterer Kritik aus Theorie und Praxis und damit zu einer anhaltenden Debatte 25 . Angesichts dieser Problemstellungen wird die auch zukünftig steigende Bedeutung des FVs von manchen auch als „Anlaß zu großer Besorgnis“ 26 genommen.
18 Siehe: Küting, K.; Dawo, S. (2003), S. 228.
19 Vgl. u.a. Ballwieser et al (2004), S. 530 u. 535f; Straub, B. (2007), S. 432; Küting, , K.; Lauer, P. (2009), S. 552.
20 Vgl. Küting, K.; Dawo, S. (2003), S. 229.
21 Vgl. Zülch, H.; Gebhardt, R. (2007) S. 147f.
22 Vgl. z.B. Straub, B. (2007), S. 432.
23 Vgl. z.B. Ballwieser et al (2004), S. 533.
24 Vgl. z.B. Küting et al (2007), S. 1709.
25 Vgl. Hitz, J.-M. (2005), S. 1013.
26 Siehe Ballwieser et al (2004), S. 529.
Theoretische Grundlagen 4
Der Einführung in die Problematik, sowie der Darstellung der Ziele dieser Arbeit folgend, sollen zunächst die the-oretischen Grundlagen geschaffen werden. Hierzu erfolgt eine Erläuterung des FV-Begriffs samt Einordnung in das System der Wertbegriffe nach IAS/IFRS. Anschließend soll die Marktpreisbildungshypothese Erwähnung finden und das Konzept des aktiven Markts erläutert werden, um anschließend die Anwendungsfälle des FVs darzulegen. Bevor in Kap. 5, dem Schwerpunkt der Arbeit, eine detaillierte Darstellung der Ermittlungsmethoden folgt, wird in Kap. 4 das Konzept der FV-Ermittlung erläutert. Den Ermittlungsmethoden folgend, werden in Kap. 6 die Problemfelder der FV-Bewertung dargestellt. Den Abschluss dieser Arbeit bildet die kritische Würdigung der FV-Bewertung in Kap. 7. Innerhalb der gesamten Arbeit liegt der Fokus der Betrachtung des Fair Values auf der Sichtweise der IAS/IFRS. Weiterhin beruht die Erstellung der Arbeit auf den aktuell gültigen Standards und Regelungen mit besonderer Berücksichtigung des IFRS 13.
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Begriff und Einordnung
Die Wertbegriffe des Rechnungslegungssystems der IAS/IFRS werden in deren Rahmenkonzept, dem sog. „Framework“ (F.), neutral aufgeführt und auch definiert. Sie umfassen 27 :
(1) Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten (historical cost) (2) Tageswert (current cost) (3) Veräußerungswert (realisable value) (4) Barwert (present value).
Neben den genannten Wertbegriffen finden sich in den einzelnen Standards noch weitere Bewertungsmaßstäbe, wie
27 Vgl. F.100; Lüdenbach, N. (2010), S. 60.
Theoretische Grundlagen 5
z.B. der „erzielbare Betrag“ (recoverable amount), welcher den höheren der beiden Beträge aus dem „beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten“ (fair value less costs to sell) und dem „Nutzungswert“ (value in use) darstellt 28 .
Der FV wird jedoch nicht auf der Ebene des Frameworks definiert und findet hier lediglich an zwei Stellen Erwähnung 29 . Nach aktueller Auffassung des IASB stellt er „(…) the price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between market participants at the measurement date.“ 30 dar. Dadurch, dass die Anwendung von IFRS 13 generell immer dann gefordert wird „(…) when another IFRS requires or permits fair value measurements or disclosures about fair value measurements(…)“ 31 , erfolgt die Definition nun erstmals grds. einheitlich an zentraler Stelle. Im Gegensatz dazu wird der FV in den derzeit anzuwendenden Standards 32 ebenfalls einheitlich, jedoch noch dezentral definiert als „(…)the amount for which an asset could be exchanged, or a liability settled, between knowledgeable, willing parties in an arm’s lengh transaction.“ 33 Neben der konkretisierenden Wirkung der neuen Definition 34 können die Bestrebungen nach Konvergenz mit den US-GAAP als ein wei- 28 Vgl.bspw. derzeit noch IAS 36.6.; Der am 12. Mai 2011 veröffentlichte und ab 01. Januar 2013 in Kraft tretende „IFRS 13 Fair Value Measurement“ ersetzt den Begriff „fair value less costs to sell“ durch “fair value less costs of disposal”. Neben der Änderung im Wortlaut bedeutet dies jedoch keine grundlegende materielle Änderung des Begriffs. Vgl. hierzu IFRS 13.D80f. Die beiden Begriffe werden daher im Folgenden synonym verwendet.
29 Siehe F.51, sowie F.100.
30 Siehe IFRS 13.9, sowie IFRS 13 Appendix A.
31 Siehe IFRS 13.5.
32 Der Autor bezieht sich auf die Fassungen des Jahres 2010 (= a.F.).
33 Siehe (nachfolgend ausschließlich a.F.): IAS 17.4, 18.7, 21.8, 32.11, 33.8 (implizit), 39.9, 41.8; vom Wortlaut abweichende Definitionen finden sich in: IAS 16.6, 20.3, 38.7 und 40.5.; aufgrund des Ausschlusses vom Anwendungsbereich in IFRS 13.6 bleibt diese alte Definition weiterhin für IFRS 17 sowie IAS 2 fortbestehen; siehe hierzu: Große, J.-V. (2011), S. 287.
34 Vgl. IFRS 13.BC30f.
Theoretische Grundlagen 6
terer wichtiger Grund für die Veränderung angeführt werden 35 . Dies zeigt sich auch in der Übernahme des exakten Wortlauts der FV-Definition von SFAS 157.5. Die neue Definition bringt einige Änderungen mit sich. So ist der FV, im Gegensatz zur bisherigen Definition als allgemeiner Einkaufs- oder Verkaufspreis (entry- bzw. exitprice), nun eindeutig als exit price vor Transaktionskosten definiert 36 ; was den Hauptunterschied zwischen der alten und der neuen Definition darstellt 37 . Eine weitere Änderung besteht in der Abwandlung der „arm’s length transaction“ in „orderly transaction“. Analog zur alten Definition unterstellt auch die überarbeitete Version grds. noch eine hypothetische Transaktion 38 . Darüber hinaus darf sie keinerlei Zwang unterliegen und umfasst somit keinen Notverkauf 39 . Außerdem hat besagte Transaktion entweder auf dem „Hauptmarkt“, oder in Abwesenheit dessen auf dem „vorteilhaftesten“ Markt stattzufinden 40 . Wobei sich der Hauptmarkt durch das größte Volumen und Level der Aktivität für den zu bewertenden Vermögenswert auszeichnet und der vorteilhafteste Markt derjenige ist, auf dem der Ertrag der Transaktion maximiert werden kann 41 . Schließlich wird „knowledgeable willing parties“ in „market participants“ umformuliert. Diese Marktteilnehmer weisen eine Reihe bestimmter Charakteristika auf 42 . Erstens zeichnen sie sich durch Unabhängigkeit von einander aus. Dadurch soll sichergestellt werden, dass besondere Beziehungen zwischen den Parteien die Transak- 35 Vgl.IFRS 13.IN7.; Da IFRS 13 aus dem ED/2009/5 hervorgegangen ist, welcher SFAS 157 zum Vorbild hatte, wird im Folgenden davon ausgegangen das die Regelungen des SFAS 157 auch weitestgehend den Vorstellungen des IASB zum FV entsprechen; vgl. Zülch, H.; Gebhardt, R. (2007), S. 151.
36 Vgl. Straub, B. (2007), S. 433; IFRS 13.24f.
37 Vgl. King, A. M. (2010), S. 5.
38 Vgl. Mujkanovic, R. (2001), S. 113; IFRS 13.BC30.
39 Vgl. IFRS 13.A; IFRS 13.BC30.
40 Vgl. IFRS 13.16.
41 Vgl. IFRS 13 Appendix A.
42 Diese sind aufgeführt und erläutert in IFRS 13 Appendix A.
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Stefan Kraft, 2011, Der Fair Value in der internationalen Rechnungslegung, München, GRIN Verlag GmbH
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