Pädagogische Hochschule Heidelberg Studentin: Kerstin- M. Gärtner Seminar: Sozialgeschichte des Mittelalters Semester: WS 2002/03
Gliederung:
1. Einleitung: 4
2. Historischer Überblick: 4
2.1. Die Jahre um 1100 bis ca. 1250: 4
2.2. Die Jahre um 1250 bis ca. 1350: 6
3. Das Ritterideal und sein Wandel: 7
4. Bearbeitung der Quelle: 9
4.1. Quellenbeschreibung: 9
4.2. Das Festmahl: 11
4.3. Einordnung der Quelle: 12
5. Schlussbemerkung: 10
5.1. Die Sittenlehre heute: 10
Literaturverzeichnis : 11
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1. Einleitung:
In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit einer Quelle aus der Mitte des 13. Jahrhunderts beschäftigen. Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt demnach auf den Jahren zwischen 1240 bis 1260.
Um jedoch ein besseres Verständnis für diesen Zeitrahmen zu bekommen, werde ich zuerst, in zwei Abschnitte unterteilt, einen kurzen historischen Überblick verschaffen, der sich grob über die Jahre 1100 bis ca.1350 erstreckt. Hier sollen die sozialen Klassen und gesellschaftlichen Veränderungen kurz umrissen werden.
In dieser Arbeit möchte ich zudem den Fragen nachgehen, ob die Quelle tatsächlich aus der Mitte des 13. Jahrhunderts stammt, wie sich die Sittenlehre im Rittertum entwickelt hat bzw. wie diese Sitten aussahen und wer genau der Verfasser der zu bearbeitenden Quelle war.
2. Historischer Überblick:
2.1. Die Jahre um 1100 bis ca. 1250:
Seit dem 12. Jahrhundert wurde das Herrschaftsmonopol der schwerttragenden Oberschicht aufgespalten und langsam durch fortschrittlichere Herrschaftsmethoden mit stärker zentralisierender Wirkung ersetzt. Der mächtige Abstand zwischen Herrschaftsträgern und Dienenden wurde durch den sozialen Aufstieg neuer Gruppen immer geringer. Dies verlief folgendermaßen:
Das Bürgertum bildete sich zur Mittelschicht, im Freibauerntum erfuhr die leibeigene agrarische Unterschicht eine Besserstellung, die oberen Gruppen der Unterschicht stiegen zum Sonderstand der Ministerialität auf, die sich gesellschaftlich, politisch und herrschaftlich der Aristokratie anglich und zum Niederadel wurde.
Die adlige, die freie und die unfreie Leibeigenschaft erlebten damals eine bedeutende Verbesserung ihres Lebensstandards. Veranlasst haben diesen sozialen Aufstieg die sich
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institutionalisierende Herrschaft, die Ausweitung und Intensivierung von Handel, Verkehr und Produktion nichtagrarischer und agrarischer Güter, sowie die weitgreifende Binnenkolonisation (vgl. Bosl, K. 1978).
Die Städte wurden neue politische Einheiten und auch auf dem Land blieb nicht alles beim alten. Das Grundherrschaftssystem verwandelte sich allmählich; aus dem alten Salhof- und Fronhofverband wurde vielfach eine Rentengrundherrschaft mit Pachtbauern. Um 1250 war das Bauerntum in Westeuropa überall am Wachsen.
Die alte Leibeigenschaft verbesserte sich im Westen zusehends zur größeren Freiheit eines Pächterstandes; in Deutschland erlebte sie zuerst eine Gleichstellung in der sogenannten Lokalleibeigenschaft, die aber ein Einrücken in die bessere Stellung der freien Unfreien brachte, die gleichzeitig zu Ministerialen und Bürgern wurden.
Es ist auch die Zeit des Übergangs von der bäuerlichen Wirtschaft zu einer urbanen, einer Geldwirtschaft entstanden. Und es ist eine Periode eines ununterbrochenen kulturellen Aufschwungs, insbesondere des Erblühens einer spezifischen Kultur, der Ritterkultur (vgl. Duby, G. 1986).
Eine Ritterschaft gab es, zumindest im Deutschen Reich, nicht immer, sie ist vielmehr im 12. Jahrhundert entstanden (das mittelhochdeutsche Wort “riterschaft” wurde zuerst um 1120 benutzt). In ihrer Entstehungszeit umfasste die Ritterschaft vor allem den Stand der unfreien Dienstmannen oder Ministerialen (= unfreie Diener in gehobenen Positionen). Man weiß allerdings nicht genau, in welcher Weise Personen ministerialischen Standes zu Rittern erhoben wurden. Gewiss ist aber, dass ihre Erhebung im Verständnis der Zeit einer Beseitigung der Unfreiheit gleichkam (vgl. v.Winter, J.M. 1969).
Um 1200 sollte dann nur noch der Ritterbürtige Ritter werden, d.h. “die Ritterschaft ist ein Berufsstand geworden = ordo militaris” (Paravicini, W. 1994, S. 22). Diesem konnten Waffenführenden angehören, vom Dienstmann bis zum König. Im Laufe des Jahrhunderts stieg der Wert des Rittertitels also so weit, dass auch die Mitglieder des Adelsstandes nach ihm verlangten. Sie verliehen den Dienstleuten ihr gesellschaftliches Ansehen und ihre Lebensweise und diese übertrugen den Rittertitel dem Adel, so dass um 1225 eine neue Ritterschaft entstand, welche Adel und Ministerialität und beide hinsichtlich ihres sozialen Status überragte. Die Neugruppierung bedeutete keine Erweiterung der bestehenden Stände, sondern zog sich quer durch sie hindurch und besaß nicht so sehr eine rechtliche Bedeutung als vielmehr einen sozialen
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Arbeit zitieren:
Kerstin-M. Gärtner, 2003, Die Sittenlehre der Ritter, München, GRIN Verlag GmbH
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