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Seminararbeit, 2003, 16 Seiten
Autor: Luisa Herrmann
Fach: Politik - Pol. Systeme - Politisches System Deutschlands
Details
Institution/Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Welche, Macht, Bundespräsident, System
Jahr: 2003
Seiten: 16
Note: 1.0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-22997-5
Dateigröße: 174 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Welche Macht besitzt der Bundespräsident?
Vorgelegt von: Luisa Herrmann
Inhalt
1. Einleitung 1
2. Entscheidung des Parlamentarischen Rates über das Amt des Bundespräsidenten 2
3. Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers 3
3.1. Möglichkeiten des Bundespräsidenten 3
3.2. Politische Praxis 4
4. Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen 4
4.1. Möglichkeiten des Bundespräsidenten 5
4.2. Politische Praxis 6
5. Völkerrechtliche Vertretung der BRD 7
5.1. Möglichkeiten des Bundespräsidenten 7
5.2. Politische Praxis 8
6. Repräsentation und Integration 8
6.1. Möglichkeiten des Bundespräsidenten 8
6.2. Politische Praxis 9
7. Reservefunktion für Krisensituationen 9
7.1. Möglichkeiten des Bundespräsidenten 10
7.2. Politische Praxis 11
8. Fazit 12
1. Einleitung
Der Bundespräsident besitzt unter den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland die schwächste Stellung. Oft ist deshalb von Kompetenzarmut die Rede. Das Staatsoberhaupt gilt als "erster Repräsentant des Staates", "Integrationsfigur" oder "Staatsnotar". Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Amt des Bundespräsidenten durch diese Formulierungen bereits umfassend beschrieben ist oder ob es darüber hinausreicht. Ist der Bundespräsident "Repräsentant oder Politiker" (Winkler 1967: 3) oder gar beides? Besitzt er eigenständige politische Handlungsmöglichkeiten? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, "Welche Macht besitzt der Bundespräsident?". Bevor diese Frage näher behandelt werden kann, bedarf es jedoch einer Definition des Begriffes Macht. Max Weber definiert Macht als "...jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht" (Weber 1972: 28). Auch nach Schubert und Klein bedeutet Macht "...die Möglichkeit der Machthabenden, ohne Zustimmung, gegen den Willen oder trotz Widerstandes anderer die eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen"(Schubert/Klein 2001:68). Diese Definition soll für die vorliegende Arbeit gelten. Es soll untersucht werden, inwiefern der Bundespräsident die Möglichkeit hat, eigene Ziele gegen den Willen der anderen Verfassungsorgane, insbesondere der Bundesregierung, durchzusetzen. Um dies zu erörtern, sollen die fünf wichtigsten Funktionen des Staatsoberhauptes zur näheren Betrachtung ausgewählt werden. Eine wichtige Aufgabe des Bundespräsidenten besteht in der Beteiligung an der Regierungsbildung. Hier soll besonders seine Rolle bei der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers berücksichtigt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidenten ist die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Auch seine völkerrechtliche Vertretungsfunktion soll betrachtet werden. Bezüglich der Repräsentations- und Integrationsfunktion sollen die Reden des Bundespräsidenten im Mittelpunkt stehen. Letztlich soll die Funktion des Staatsoberhauptes in parlamentarischen Krisensituationen beachtet werden.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Teile. In einem ersten Teil soll versucht werden, die Entscheidung des Parlamentarischen Rates über das Amt des Bundespräsidenten kurz darzustellen. Durch einen Vergleich soll die schwächere Stellung des Bundespräsidenten gegenüber dem Reichspräsidenten verdeutlicht werden. Im zweiten Teil sollen die fünf zuvor genannten Funktionen des Präsidenten betrachtet werden. Dabei soll die jeweilige Funktion zuerst anhand der entsprechenden Grundgesetzartikel konkretisiert werden. Danach soll überprüft werden, welche Möglichkeiten der Bundespräsident besitzt, eigene Ziele durchzusetzen. Zuletzt sollen Beispiele aus der politischen Praxis folgen. Im dritten Teil der Arbeit soll versucht werden, die Ergebnisse in einem kurzen Resümee zusammenzufassen.
2. Entscheidung des Parlamentarischen Rates über das Amt des Bundespräsidenten
[...]
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