Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung: Der Heimatbegriff - Was ist Heimat eigentlich? 2
2. Die Entstehung der Heimatkunde 3
3. Heimatgeschichte und Regionalgeschichte in der DDR bis 1990 7
4. Die traditionelle Heimatkunde 9
5. Das Heimatprinzip 12
6. Der traditionelle Heimatkundelehrer 12
7. Kritik an der Heimatkunde 13
8. Der neue Sachunterricht 14
9. Heimatbezug im heutigen Sachunterricht 15
10. Die Aufgabe des modernen Heimatkundeunterrichts 16
11. Der Heimatbezug im Lehrplan für den Sachunterricht der 17
Grundschule (RLP)
12. Ist Heimatgeschichte heute noch aktuell? 18
13. Literaturverzeichnis 20
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1. Einleitung: Der Heimatbegriff - Was ist Heimat eigentlich?
Für das Kind stellt die Heimat zunächst etwas Selbstverständliches dar. Es erlebt Heimat unreflektiert als ein „Eingebettetsein in das Wohlwollen der Mitmenschen, besonders der Familienmitglieder (...) und in der Übernahme der Gefühlsreaktionen und Stimmungen der Erwachsenen“. (Gärtner, Friedrich: Neuzeitliche Heimatkunde. Der ungefächerte Sachunterricht der Grundschule. 4. Auflage, München: Ehrenwirth Verlag 1963, Seite 13)
Um dem Alltäglichen eine besondere Bedeutung zu verleihen, muss man sich mit dem Selbstverständlichen immer wieder aktiv auseinandersetzten und es ins Bewusstsein der Kinder rufen.
„Objektiv betrachtet bezeichnen wir mit Heimat einen räumlichen Ausschnitt aus der Wirklichkeit, der im Umkreis der Geburtsstätte, des Kindheitsaufenthaltes oder des Wahlwohnortes eines Menschen gelegen ist, mit allen Natur- und Kulturgegebenheiten, mit allen leblosen Dingen und allen Lebewesen.“ (GÄRTNER 1963, Seite 14) Man bezeichnet einen solchen Ausschnitt auch als Gegend und „die Heimat eines Menschen ist objektiv gesehen eine bestimmte Gegend“ (GÄRTNER 1963, Seite 14) Im Heimatkundeunterricht nach 1945 musste man diese Gegend erwandern können, um die Grenzen der Heimat festzulegen. Unterricht, der sich mit fremden Räumen beschäftigte, die nicht mehr unmittelbar erfahren werden konnten, war eigentlich der Erdkundeunterricht. Jeder Mensch legt den Umfang seiner heimatlichen Gegend jedoch selbst fest. So stellen bestimmte Gegenden auch nur für bestimmte Menschen, die eine besondere Beziehung zur dieser Gegend haben, eine Heimat dar. Für alle anderen handelt es sich bei dieser Gegend tatsächlich nur um eine Gegend, einen Raum oder eine Landschaft, nicht jedoch um Heimat. Die Bindung des Menschen an eine bestimmte Gegend ist die subjektiv-emotionale Seite des Heimatbegriffs, die man auch mit „Heimatliebe, Heimattreue, Heimatverbundenheit, Heimatgefühl, Heimaterlebnis“ (GÄRTNER 1963, Seite 16) bezeichnen kann. Heimat ist ein fester Bezugspunkt des Menschen. Insbesondere in unserer Zeit besteht bei den Kindern das Bedürfnis nach Geborgenheit und Sicherheit, denn „Heimatlosigkeit“ ist ein Kennzeichen des modernen Menschen. Das Lebensgefühl der heutigen Zeit drückt sich häufig im Heimatverlust als „Preis des Fortschritts“ (Klein, Heinrich: Heimat und Heimatkunde. Anthropologische Grundlagen, didaktische Überlegungen, Unterrichts- beispiele. 1. Auflage, Landau: Knecht 1998, Seite 27) aus.
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Für viele Menschen stellt die Heimat heute nur noch einen romantischen Begriff dar. Dieser Heimatverlust kommt z.B. durch die Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich zustande, was zu einer Unstetigkeit im Leben des modernen Menschen führen kann. Hinzu kommt der allgemeine Vertrauensverlust in der heutigen Zeit. Doch der Mensch ist auf seine Heimat angewiesen, er braucht die Heimat als einen Ort des Aufgehobenseins, als „Insel der Geborgenheit“ (KLEIN 1998, Seite 32). „Erwachsene müssen Kindern den Ort ihrer Kindheit zu einem Ort der Vertrautheit werden lassen. Diese in der Kindheit erfahrene Vertrautheit wird Grundlage der geistigen Existenz des Menschen.“ (KLEIN 1998, Seite 28). Man spricht dabei von der Herstellung eines Urvertrauens, aus welchem langsam Weltvertrauen erwächst. Bezogen auf die Heimatkunde meint Siegfried Lenz: „Weltkunde beginnt mit Heimatkunde“ (Lenz, Siegfried: Heimatmuseum. 10. Auflage, München 1994, Seite 15). Sich eine Heimat zu schaffen, kann man auch als Aufbau eines „Netzes der Vertrautheit im umgebenden Raum“ (KLEIN 1998, Seite 31) bezeichnen.
2. Die Entstehung der Heimatkunde
Heimatkunde wurde ursprünglich nicht als Unterrichtsfach, sondern als Unterrichtsprinzip verstanden. Das Prinzip der Anschaulichkeit galt als beherrschendes Prinzip des Unterrichts.
Christian Wilhelm Harnisch (1787-1864) prägte 1816 erstmals den Begriff der Heimatkunde für einen neu konzipierten Lernbereich der Volksschule. Die Heimat galt als Lebensraum, der durch konkret-sinnliche Erfahrungen und selbsttätiges Handeln zu erschließen war. Harnisch entwickelte umfassende didaktische und methodische Überlegungen für das neue Fach. Er sprach der Heimatkunde eine entscheidende Stellung in seiner „Weltkunde“ zu, die sich in drei Stufen gliederte: die Kunde der Heimat, die Kunde der Erde und schließlich die Kunde des Vaterlandes. Die Weltkunde ging von der Kunde der Heimat aus und stieg über die Kunde der Erde zu einer Kunde des Vaterlandes auf. In der Heimatkunde sah Harnisch die Grundlage aller weiteren Bildung, denn „je tiefer der Schüler seine Heimat erfaßt, desto tiefer kann er auch die Menschheit erfassen“, so Harnisch. (zitiert in: Fiege, Hartwig: Der Heimatkundeunterricht. 2. Auflage, Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt Verlag 1969, Seite 13)
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Seine Heimatkunde gliederte er in vier Stufen: die Kunde der Schule, die Kunde des heimatlichen Dorfes oder der heimatlichen Stadt, die Kunde des Kreises oder der Provinz und die Kunde des Staates. Dem erdkundlichen Element wurde dabei die Führung überlassen. Harnisch entwickelte erstmals ein Grundkonzept des Heimat-kundeunterrichts, das in seinen Grundzügen bis in die heutige Zeit hinein erhalten blieb.
1844 entwickelt Friedrich August Finger (1808-1888) den Heimatbegriff weiter. Er sah in der Heimatkunde „eine auf Anschauung gegründete Bekanntmachung mit der heimatlichen Gegend“ (zitiert in: FIEGE 1969, Seite 14), eine politische Abgrenzung der heimatlichen Gegend durch Gemeinde, Amt, Kreis und Land lehnte er entschieden ab. Finger definierte die „heimatliche Gegend“ folgendermaßen: „Betrachten wollen wir die Gegend, wir wandern in ihr herum und sehen sie an; wir nehmen sie durch, so weit uns die Füße tragen, so weit der Blick reicht.“ (zitiert in: FIEGE 1969, Seite 14). Auch Finger kann als Begründer des heimatlichen Unterrichts aufgeführt werden, den auch er mit dem Begriff der „Heimatkunde“ benannte. In der Zeit nach der Revolution von 1848 blieben für den preußischen Unterricht nur noch die Fächer Lesen, Schreiben, Rechnen, Gesang und Religion verbindlich. Da der gesamte Unterricht auf der Anschauung begründet sein sollte, schien ein gesonderter Anschauungsunterricht nicht mehr notwendig. Auch in den restlichen deutschen Bundesländern existierte der Anschauungs- und Heimatunterricht nicht mehr als selbständiger Lernbereich der Volksschule. Die biblische Geschichte bildete nun den Mittelpunkt des Unterrichts.
1872 wurde die Heimatkunde in Preußen als Teil des Faches Geographie in der Mittelstufe der Volksschule wieder anerkannt. Die Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober enthalten den Grundsatz: „Der geographische Unterricht beginnt mit der Heimatkunde.“ (zitiert in: FIEGE 1969, Seite 16). Anschauungs- und Heimatkundeunterricht wurden jetzt allerdings getrennt voneinander unterrichtet. Die Kinder im 1. und 2. Schuljahr besuchten den Anschauungsunterricht, während die Schüler des 3. und 4. Schuljahres in der Heimatkunde unterrichtet wurden.
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Nach dem ersten Weltkrieg wurden neue Grundlagen für die Erziehung der Jugend entwickelt, die sich auf die inneren Werte des eigenen Volkstums besannen. Der Heimatgedanke erlangte wieder stärkere Bedeutung und die Heimaterziehung wurde zur Grundlage der Volkserziehung erklärt.
Durch das 1920 geschaffene Reichsschulgesetz wurde die Volksschule für alle Kinder begründet. Es wurde eine Schule für alle Kinder des Volkes geschaffen, die von allen gemeinsam besucht werden sollte. Nach dieser Reichsgrundschulkonferenz wurde die Heimatkunde als Unterrichtsfach für die Grundschule verbindlich.
Die „Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für die Grundschule“ vom 16. März 1921 legten fest, dass „aller Unterricht die Beziehungen zur heimatlichen Umwelt der Kinder sorgsam zu pflegen und an den geistigen Besitz, den sie bereits vor dem Eintritt in die Schule erworben haben, anzuknüpfen“ (zitiert in: FIEGE 1969, Seite 19) habe. Lehrpläne für die Grundschule sahen für das 1. und 2. heimatlichen Anschauungsunterricht, für das 3. und 4. Schuljahr Heimatkunde vor, die der Vorbereitung des späteren erdkundlichen, naturkundlichen und geschichtlichen Unterrichts diente. Die inhaltliche Aufgabe des Heimatkundeunterrichts bestand darin, die Kinder anzuleiten, die Heimat zu erfahren und zu erkunden, dem Unterricht der Oberstufe eine Grundlage zu sichern, Kinder zum Erleben des volkstümlichen Kulturgeistes zu führen, eine innerliche Bindung an Heimat und Volkstum zu entwickeln und innerliches Erleben und selbsttätigen Erwerb durch Beobachten und Erkunden der Wirklichkeit zu fördern (Einfluss der Pädagogik vom Kinde aus, Erlebnis- und Arbeitsschulpädagogik). Das Fassungsvermögen der Kinder bestimmte dabei die Unterrichtsinhalte, die jedoch auf eine bäuerlich-kleinstädtische Welt beschränkt blieben. Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) bestand die Aufgabe des Heimat-kundeunterrichts darin, den festen Grund für „den Stolz auf Heimat, Stamm, Volk und Führer“ (zitiert in: FIEGE 1969, Seite 21) zu legen. Man betonte vor allem die volks-kundliche und geschichtliche Seite der Heimat und im Vordergrund stand der „heldische Gedanke“ (FIEGE 1969, Seite 21). Die Kinder sollten Begeisterung für Kriegs- oder Sagenhelden zeigen. Der Nationalsozialismus brachte den Begriff der Heimat in Verruf.
Arbeit zitieren:
Kathrin Morawietz, 2003, Heimatbezug im Sachunterricht, München, GRIN Verlag GmbH
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