Das Bundesverfassungsgericht: Im Spannungsfeld zwischen der Judizialisierung der Politik und der Politisierung der Verfassungsjustiz
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Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung 2
2. Die Institution. 3
2.1 Die Aufgaben. 3
2.2 Die Organisation. 5
3. Die Zuständigkeiten. 6
3.1 Bundesstaatsrechtliche Streitigkeiten. 6
3.2 Die Organklage. 7
3.3 Das Normenkontrollverfahren. 7
4. Das Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik 9
4.1 Die Judizialisierung der Politik. 9
4.2 Die Politisierung der Verfassungsjustiz. 11
5. Die Position im Spannungsfeld. 11
Literaturverzeichnis 14
Was für eine Zeit für das Bundesverfassungsgericht! Kaum jemals zuvor standen die Hüter der Verfassung so stark im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie in den vergangenen Monaten und Jahren. Seien es Auslandeinsätze der Bundeswehr oder die „Homo-Ehe“, es gab kaum eine gewichtiges Thema in der deutschen Politik, dass nicht in irgendeiner Form in den vergangenen Jahren Gegenstand von Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht war. Kaum gingen die Meinungen bei einem Prestigeobjekt der politischen Auseinandersetzung auseinander, so war zumindest die Drohung mit dem Gang nach Karlsruhe ein durchaus übliches Vorgehen während den teils recht lebhaften Diskussionen. Ein weiterer Höhepunkt der politischen Konfrontation wurde bis vor Kurzem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beim Streit um das Zuwanderungsgesetz wurde im Bundesrat wohl bewusst in Kauf genommen, dass das wohl umstrittenste Zustandekommen eines Gesetztes in der bundesdeutschen Geschichte schließlich einer Klärung vor der Verfassungsjustiz bedarf.
Ist mit dieser Entwicklung nicht eine Gefahr der Judizialisierung der Politik verbunden? Und könnte nicht genau durch diesen Effekt die Verfassungsjustiz auch zunehmend interessant für parteipolitisches Kalkül werden, so dass auf der anderen Seite eine Politisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit die langfristige Folge sein könnte? Diesen Fragen soll in der hier vorliegenden Hausarbeit nachgegangen werden. Um dies zu erreichen, ist es zunächst wichtig, dass wir uns die Institution Bundesverfassungsgericht etwas genauer ansehen (Kapitel 2). Diese Beleuchtung soll daraus bestehen, dass wir zuerst in Kapitel 2.1 die eigentliche Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes im politischen System der Bundesrepublik Deutschland betrachten, um uns danach in Kapitel 2.2 der Organisation des Gerichtes zuzuwenden. Dies ist daher nötig, da man sich nur durch eine genaue Kenntnis des Aufbaus des Bundesverfassungsgerichtes auch am Ende unserer Diskussion ein Bild über die mögliche Politisierung der Verfassungsjustiz machen kann. Ist dies abgeschlossen, soll recht kurz auf die verschiedenen Zuständigkeiten des Gerichtes eingegangen werden (Kapitel 3). Hier soll deutlich werden, in welcher Art und Weise das Bundesverfassungsgericht Möglichkeiten besitzt auf den politischen Willensbildungsprozess einzuwirken, um überhaupt die später zu klärende Frage einer Judizialisierung der Poli- tik beantworten zu können. Die Zuständigkeiten sollen in diesem Kapitel keinesfalls
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vollständig genannt werden. Lediglich diese, die uns einen Hinweis zur Lösung unserer Fragestellung geben, sollen hier aufgeführt werden. Kapitel 4 schließlich bildet, nachdem in Kapitel 2 und 3 die Grundlagen für unsere Diskussion gelegt wurden, das Kernstück dieser Hausarbeit. Hier sollen die „Vorwürfe“ der Judizialisierung der Politik (Kapitel 4.1) und der Politisierung der Verfassungsjustiz (Kapitel 4.2) anhand verschiedener Argumente beleuchtet werden. Den Abschluss bildet dann das Kapitel 5. Hier möchte ich die Argumente aus dem Kapitel 4 nochmals kurz zusammenfassend aufgreifen, um daraus dann eine möglichst genaue Bestimmung der Position des Bundesverfassungsgerichtes in dem bereits erwähnten Spannungsfeld zwischen Politik und Justiz durchführen zu können.
Im ursprünglichen Sinne hatte die Justiz eines Staates lediglich die Aufgabe, die Einhaltung der vom Gesetzgeber erlassenen Gesetzte in der Realität zu überprüfen. Wurde durch die Legislative ein Gesetzt verabschiedet, so gab es kein Organ, welches dieses neue Gesetz mit den bereits bestehenden verglich und mögliche Widersprüche mit übergeordneten Normen aufdeckte. Im Jahre 1803 war es zuerst der Supreme Court der USA, der für sich über das übliche Maß hinausgehende Rechte einforderte und eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärte. Diese richterliche Prüfungsrecht sollte schon bald zu den Standartaufgaben des obersten amerikanischen Gerichtes zählen und dieses Beispiel breitete sich rasch in anderen demokratischen Verfassungsstaaten aus (vgl. Rudzio 2000, S. 329). Nach den spezifisch deutschen Erfahrungen der Weimarer Republik und der darauf folgenden Regierung Hitlers legte man nach dem zweiten Weltkrieg auch in Deutschland großen Wert darauf, dass die Demokratie nicht ausschließlich mit dem Prinzip der Mehrheitsherrschaft gleichzusetzen war und, dass eine entsprechende Institution über die Wahrung der Verfassung innerhalb aller von der Staatsgewalt herausgegebnen Normen wachen sollte. Dies war die Geburtsstunde des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Rudzio 2000, S. 329). Bereits in den Verhandlungen des Herrenchiemseer Entwurfs wurde dem Bundesverfassungsgericht ein eigener Abschnitt zugedacht, bevor es durch den Parlamentarischen Rat entgültig als eigenständiges Organ in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Aber auch in diesem Gremium war
Arbeit zitieren:
Markus Baldus, 2003, Das Bundesverfassungsgericht: Im Spannungsfeld zwischen der Judizialisierung der Politik und der Politisierung der Verfassungsjustiz, München, GRIN Verlag GmbH
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