Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
1 Einleitung 2
2 Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat 2
2.1 Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat - eine begriffliche Annäherung 3
2.2 Bedeutung und Funktionen 5
3. Prinzipien eines zukunftsfähigen Sozialstaates 6
3.1 Sicherheit 7
3.2 Gerechtigkeit 7
3.2.1 Ausbau einer aktiven Arbeitsmarktpolitik 8
3.2.2 Bereitstellung von umfangreichen Bildungsangeboten 8
3.2.3 Bereitstellung einer öffentlichen finanzierten und allgemein zugänglichen
Kinderbetreuung 9
3.3 Fiskalische Nachhaltigkeit 9
4 Der Wohlfahrtsstaat im Wandel - Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Sozialstaats 10
4.1 Ausgangssituation - „Status quo“ des deutschen Sozialstaats 10
4.2 Revisionsbedarf 12
4.2.1 Demografischer Wandel: 12
Sinkende Geburtenrate, steigende Lebenserwartung 12
4.2.2 Veränderung der Wirtschaftsstruktur 13
4.2.3 Sozialer Wandel bzgl. Familienstruktur 14
4.3 Zwischenfazit 15
4.4 Reformpotentiale und Hindernisse 16
5 Positive Auswirkungen des Sozialstaats 17
6 Der Wandel sozialpolitischer Deutungsmuster - 18
„Aktivierung“ als Lösungsansatz? 18
7 Ausblick 19
8 Bibliographie 21
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1 Einleitung
Die Diskussion um den Sozialstaat besteht genauso lang wie der Sozialstaat an sich, seine Funktionen, Leistungen und Auswirkungen gelten von jeher als umstritten. Dies muss nicht einmal zwangsweise nur für diejenigen zutreffen, die zwar zur Finanzierung des Sozialstaates beitragen, im Gegenzug aber nur geringe Leistungen von diesem erhalten. Selbst Menschen, die von den Leistungen des Sozialstaates profitieren bzw. auf diese explizit angewiesen sind, haben oftmals ein negatives Bild von selbigem.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts steht der Wohlfahrtsstaat vor neuen Herausforderungen; Fachleute sprechen diesbezüglich bereits von einer neuen „Ära“ und prophezeien ein baldiges Ende des Wohlfahrtsstaates, welcher bislang zur gesellschaftlichen Normalität der westeuropäischen Industrienationen zählte. Auffallend ist, dass die öffentlichen Debatten in Politik und Wirtschaft stark von kurzatmigen tagespolitischen Vorschlägen geprägt sind, längerfristige Perspektiven bzw. Handlungsprogramme und Lösungsvorschläge lassen sich dagegen selten finden.
Häufig sind gerade von neoliberaler Seite Stimmen zu vernehmen, die einen rigorosen Abbau der Sozialbürokratie sowie massive Leistungskürzungen für Bedürftige als „Allheilmittel“ für die Krise des Wohlfahrtsstaats anpreisen.
Im Verlauf dieser Arbeit soll analysiert werden, inwieweit tatsächlich ein Revisionsbedarf bei verschiedenen sozialpolitischen Feldern besteht, wie Reformen gestaltet sein könnten und wie es um die Zukunftsfähigkeit des deutschen Sozialstaates bestellt ist.
2 Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat
Bevor eine Analyse hinsichtlich der Grundlagen des Sozialstaats erfolgen kann, müssen zuvor für diesen Kontext zentrale Begrifflichkeiten wie „Wohlfahrtsstaat“, „Sozialpolitik“, etc., geklärt werden.
Dabei soll bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass man diesbezüglich in der betreffenden Fachliteratur auf eine nahezu unüberschaubare Anzahl verschiedener Begrifflichkeiten bzw. Auffassungen stößt, so dass die folgenden Definitionen nur eine exemplarische Auswahl darstellen können.
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2.1 Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat - eine begriffliche Annäherung
Dieter Nohlen definiert „Wohlfahrtsstaat“ wie folgt:
„Eine institutionalisierte Form der sozialen Sicherung; der W. gewährleistet ein Existenzminimum für jeden Menschen, schützt vor den elementaren Risiken der modernen Industriegesellschaft (v.a. Alter, Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Unfall, Pflege) und bekämpft das Ausmaß gesellschaftl. Ungleichheit durch Redistribution. Der W. bildet in westl. Ländern zusammen mit Demokratie und Kapitalismus ein komplexes Gefüge wechselseitiger Abhängigkeit und Durchdringung und ist für diese Systeme charakteristisch. Gleichwohl existieren markante nat. Unterschiede und das Terrain ist von polit. Konflikten geprägt.“ (Nohlen 2005: 1162)
Während der Begriff des Wohlfahrtsstaates im angelsächsischen Sprachraum beheimatet ist, verwendet man in Deutschland eher Termini wie Sozialstaat, Sozialpolitik oder Soziale Marktwirtschaft. (Nohlen 2005: 1162 f.)
Laut dem Online- Politik- Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung wird ein Staat dann als Wohlfahrtsstaat bezeichnet, wenn er eine Vielzahl unterschiedlicher (Fürsorge-) Maßnahmen, Programme und Politiken anwendet, welche allesamt die soziale, materielle und kulturelle Wohlfahrt der Bevölkerung zum Ziel haben. Auch in dieser Quelle wird darauf verwiesen, dass die Bezeichnung „Wohlfahrtsstaat“ von der anglo-amerikanischen Politikwissenschaft (welfare state) stamme und zwar oftmals als gleichbedeutend mit dem Begriff „Sozialstaat“ angesehen werde, allerdings einen viel umfassenderen Charakter aufweise. ( http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=F6W7XG )
Konzentriert man sich verstärkt auf Aspekte wie „Redistribution“ und den gesellschaftlichen Charakter des Wohlfahrtsstaates, gelangt man zu einer anderen Definition; Wohlfahrt wird
hier über (staatliche) Soziale Dienste sowie durch das Steuer- und Transferleistungssystem und über die Beschäftigungsverhältnisse hergestellt. (Titmuss 2001 in Nohlen 2005: 1163) Rückt man dagegen die Politisierung der Gesellschaft, das Ausmaß an Staatsintervention in den Vordergrund, kann auch hier der Begriff des Wohlfahrtsstaats verwendet werden. (Esping- Andersen 1990 in Nohlen 2005: 1163)
Gerade neo-liberale Kritiker verbinden mit diesem Begriff in jüngster Zeit allerdings auch negative Zusammenhänge, wie z.B. eine individuelle Bevormundung, Einschränkung von Eigeninitiative und Verantwortung, etc., was nicht mit den (im Deutschen üblichen) Begriffen Wohlfahrt und Wohlergehen zu vereinbaren ist. ( http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=F6W7XG )
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In seinen Ausführungen verweist Butterwegge darauf, dass für eine Theorie des Wohlfahrtsstaats die Unterscheidung zwischen sozialer Politik und Sozialpolitik von wesentlicher Bedeutung sei. So sei „Sozialpolitik“ der Überbegriff für ein Politikfeld, während das „sozial“ auf den Gehalt bzw. die Funktion einer ganz bestimmten Sozialpolitik verweise. (Butterwegge 1999: 18)
Als Sozialpolitik bezeichnet Butterwegge „das Mittel, um soziale Benachteiligungen und Gegensätze innerhalb einer Gesellschaft durch politisches Handeln auszugleichen bzw. auszuschließen.“ (Butterwegge 1999: 11) Der Sozialstaat hingegen repräsentiere eine „weit geschlossenere Zielprojektion“, während es die Funktion des Sozialen Sicherungssystems sei, den dafür adäquaten institutionellen Rahmen für diese Projektion zu schaffen. (Butterwegge 1999: 11)
Allerdings verweist Butterwegge auch auf den Professor für Sozialpolitik Wolf Reiner Leenen, welcher von einer regelrechten „Endlosdiskussion“ um den Begriff der Sozialpolitik spricht, da in der Wissenschaft noch immer kein Konsens über die „wahre“ Definition für diese Begrifflichkeit herrsche. (Leenen 1978: 1 in Butterwegge 1999: 12) Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man dann von einem Wohlfahrts- bzw. Sozialstaat sprechen kann, wenn ein institutionelles Arrangement zumindest den Versuch unternimmt, „Ver-sorgungssicherheit für möglichst viele Bürger/innen zu gewährleisten und ein hohes Maß an Verteilungsgerechtigkeit zwischen ihnen herzustellen.“ (Butterwegge 1999: 14) Darüber hinaus zeichnen sich Wohlfahrtsstaaten dadurch aus, dass sie über ein komplexes System sozialer Sicherung verfügen und zudem gezielte Eingriffe in Wirtschaftsprozesse vornehmen. Durch Entscheidungen im finanz-, steuer- und strukturpolitischen Bereich gelingt es ihnen, auf die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsprozesse einzuwirken. (ebd.) Schäfers äußert sich wie folgt zur Sozialstaatlichkeit:
„Das Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik wird auf Sozialstaatlichkeit (Art. 20 und 28 GG) und damit auf eine aktive Sozialpolitik verpflichtet. Zusammen mit einigen anderen Artikeln des Grundgesetzes, die die Gleichheitsproblematik direkt oder indirekt berühren, werden Staat und Gesellschaft auf ein im Einzelnen schwer zu bestimmendes Maß an sozialer Gleichheit bzw. zur Begrenzung der Ungleichheit festgelegt.“ (Schäfers 2004: 218)
Der deutsche Sozialstaat ist ordnungspolitisch eingebunden in das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft. (Neumann; Schaper 1998: 11)
Dies bedeutet, dass der Staat der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen vorgibt, welcher für einen sozialen Ausgleich sorgen soll, während sich die Wirtschaft am Markt orientiert. Butterwegge
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bemerkt zur Genese des Wohlfahrtsstaats, dass sich Sozialpolitik und Wohlfahrtsstaat stets in Abhängigkeit von Wirtschaft, Politik und Kultur entwickeln. (Butterwegge 1999: 23)
2.2 Bedeutung und Funktionen
Im Jahr 2006 sprach Altbundeskanzler Helmut Schmidt ein großes Lob auf den Wohlfahrtsstaat aus, indem er diesen als die „größte kulturelle Leistung des 20. Jahrhunderts“ bezeichnete. Trotz dieser Anerkennung sprach Schmidt im Anschluss daran allerdings auch von einer akuten „Gefährdung durch Massenarbeitslosigkeit, Globalisierung und Überalterung der deutschen Gesellschaft“.
Diese lobende, gleichzeitig aber auch äußerst besorgte Einschätzung macht deutlich, dass der Sozialstaat für den Zusammenhalt der (deutschen) Gesellschaft und somit letztlich auch für die Demokratie von essentieller Bedeutung ist. (Henkes; Petring 2008: 47) Neumann und Schaper äußern sich wie folgt zu dem Ziel der „sozialen Sicherheit“: „Soziale Sicherungssystem sollen kalkulierbare Risiken begrenzen und die Folgen ihres Eintritts für den einzelnen Menschen erträglicher machen. Es geht dabei um typische Lebens-und Arbeitsweltrisiken der breiten Masse der Bevölkerung.“
Das System sieht vor, dass die Pflichtversicherten als Gegenleistung für ihre Beiträge die Gewähr erhalten, dass bei Eintritt des Risikos bestimmte Ausgleichszahlungen fällig werden. Damit wird also nicht das Risiko verringert, einem der Lebensrisiken zum Opfer zu fallen, sondern die Folgen dessen werden in einer Versicherungsgemeinschaft auf alle Schultern verteilt. (Neumann; Schaper 1998: 141)
Laut Butterwegge leistet die Sozialpolitik einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der bürgerlichen Gesellschaft: Durch sie werden die Voraussetzungen für neue Produktionsverfahren geschaffen, es entwickeln sich neue, andersartige Lebensformen und auch die Geschlechter- und Generationenverhältnisse sind einem ständigen Wandel unterlegen. (Butterwegge 1999: 16)
Brettschneider äußert sich zu Bedeutung und Funktion des Wohlfahrtsstaates wie folgt: „Der Wohlfahrtsstaat ist nämlich nicht nur eine riesige „Umverteilungsmaschine“, sondern auch eine zentrale gesellschaftliche Integrationsinstanz, durch die die soziale, politische und ökonomische Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder institutionalisiert und garantiert wird. Die sozialrechtlichen Bedingungen, unter denen der einzelne Bürger wohlfahrtsstaatliche Geld-, Sach- oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann, sind somit immer auch ein Ausdruck allgemeiner gesellschaftspolitischer Ord-nungsvorstellungen und Zielsetzungen.“ (Brettschneider 2007: 112)
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Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts Valerie Grimm, 2009, Der Wohlfahrtstaat im Wandel - Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Sozialstaats, München, GRIN Verlag GmbH
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