Inhalt
1. Einleitung: 3
2. Die Ausgangslage 4
2.1 Eigentum in der Planwirtschaft 4
2.2 Die Systemkrise der Sowjetunion. 5
2.3 Reformversuche der Perestroika. 6
2.4 Die „spontane“ Privatisierung (1988-1991) 7
3. Die Privatisierungspolitik in der Jelzin-Ära. 9
3.1 Privatisierung als estandteil der „Schocktherapie“ 9
3.2 Die erste Phase der Privatisierung - Massenprivatisierung (1992-1994) 11
3.3 Die zweite Phase der Privatisierung - Geldprivatisierung (ab 1994) 15
4. Fazit. 21
Literaturverzeichnis : 25
Anhang 26
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1. Einleitung:
Der Zerfall der Sowjetunion stellte einen tiefen Einschnitt für die russische Gesellschaft dar. Die anschließende wirtschaftliche und politische Transformation hin zu einer freien Marktwirtschaft und Demokratie nach westlichem Vorbild brachten fundamentale Veränderungen mit sich. Diese umfassten neu gewonnene politische Freiheiten ebenso, wie ökonomische Entbehrungen. Der Prozess brachte Gewinner wie Verlierer hervor. Will man die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im heutigen Russland verstehen, kommt man nicht umhin, die Geburtsjahre der Russischen Föderation zu betrachten. Denn damals wurden die ‚Karten neu gemischt’, oder?
Das Thema dieser Hausarbeit ist die Privatisierungspolitik in Russland nach dem Zerfall der UdSSR. Untersucht werden sollen im Wesentlichen die Reformen der Regierungszeit Boris Jelzins von Juni 1991 bis Ende 1999. Dabei wird insbesondere die Privatisierung der großen und mittleren Staatsunternehmen betrachtet. Nicht untersucht werden die Wohnraumprivatisierung und die Privatisierung des Grund und Bodens. Im ersten Kapitel wird zunächst die politische und wirtschaftliche Ausgangslage der Jelzinschen Reformen betrachtet. Dies dient einem besseren Verständnis des eingeschlagenen Privatisierungspfades. Das zweite Kapitel ist der Analyse der normativen Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Jelzinschen Reformen gewidmet. Dabei soll untersucht werden, welche der Reformziele erreicht werden konnten und welche weiteren Folgen die Privatisierungspolitik hervorgerufen hat. Außerdem soll analysiert werden, welche gesellschaftlichen Gruppen als Profiteure des Privatisierungsprozesses angesehen werden können und welche Ursachen hierfür ausschlaggebend waren. Dabei wird zum einen die These vertreten, dass es der alten Nomenklatura in erheblichem Umfang gelang, ihre informellen Verfügungsrechte über das Staatseigentum in privates Eigentum um-zuwandeln und so in die postsowjetische Zeit zu überführen. Zum anderen wird die Ansicht vertreten, dass die Privatisierungspolitik der Jelzin-Ära den Aufstieg der russischen Wirtschaftsoligarchen begünstigt hat. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob eine ‚gerechtere’ Privatisierung möglich gewesen wäre.
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2. Die Ausgangslage
Bevor mit der Analyse der Jelzinschen Reformen begonnen wird, lohnt sich zunächst ein Blick auf die Ausgangslage dieser Politik. Im Folgenden wird kurz auf die Institution des Eigentums im planwirtschaftlichen Wirtschaftssystem eingegangen. Anschließend folgt eine Darstellung der Sowjetischen Systemkrise, welche den Ausgangspunkt für die Reformversuche der Perestroika darstellte, denen der darauf folgende Teil gewidmet ist. Abschließend wird die „spontane“ Privatisierung erläutert, die in der Endphase der Perestroika einsetzte und durch die Jelzinsche Privatisierungspolitik unterbunden wurde.
2.1 Eigentum in der Planwirtschaft
Die Suspendierung des Marktes und die Abschaffung des Privateigentums waren Teil der kommunistischen Antwort auf die Soziale Frage des 19. Jahrhunderts. Gemäß den Lehren von Marx und Engels wurde die Marktwirtschaft in der Sowjetunion abgeschafft und durch das System der Planwirtschaft (auch: Zentralverwaltungswirtschaft) ersetzt. Dieses Wirtschaftssystem zeichnet sich dadurch aus, dass die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt sind. An ihre Stelle tritt ein System zentralisierter, staatlicher Wirtschaftsplanung. Die Funktionen der Preisbildung und des Festlegens der zu produzierenden Menge wird hier von staatlichen Organen wahrgenommen. Außerdem besteht kein privates Eigentum an den gesellschaftlichem Produktionsmitteln (Maschinen, Rohstoffe, Gebäude usw.). Diese befinden sich grundsätzlich in Staatseigentum.
Das System der Planwirtschaft erfordert eine umfangreiche Verwaltung, die an die Stelle der ‚unsichtbaren Hand’ des Marktes tritt. In der Sowjetunion waren der Ministerrat und mit besonderen wirtschaftlichen Kompetenzen ausgestattete Organe, wie Gosplan oder Goskomzen, zuständig für diese Planung, Leitung und Kontrolle der Volkswirtschaft. Die Branchenministerien waren zuständig für die Planung und Kontrolle innerhalb eines bestimmten Industriezweiges. Ebenfalls verfügten sie über die Eigentumsrechte an den einzelnen Unternehmen. Das staatliche Komitee für Wirtschaftsplanung, Gosplan, hatte im Wesentlichen die Aufgabe, die Jahrespläne zur Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR zu erstellen. Goskomzen war die zentrale Behörde für die Preispolitik in der Sowjetunion. Die sowjetische Elite, die die Kontrolle über die Wirtschaft ausübte, wird unter dem Begriff Nomenklatura zusammengefasst. Sie bestand aus den führenden Parteifunktionären und Ministerialbeamten sowie den Betriebsdirektoren. Obwohl formal kein Privateigentum bestand, verfügte diese Gruppe praktisch über die Eigentumsrechte an den Produktionsmitteln (vgl. Tchekhoey 2005: 11ff.).
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Die Grundlage des sowjetischen Wirtschaftssystems bildete das „sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln“. Dieses unterteilte sich in Staatseigentum und genossenschaftliches Eigentum. Das staatliche Eigentum umfasste u.a. Grundbesitz, Bodenschätze, Rohstoffe, grundlegende Produktionsmittel in Industrie, Land- und Bauwirtschaft, die Infrastruktur, Transportmittel sowie die Banken. Daneben existierte genossenschaftliches Eigentum, beispielsweise in Form der Kolchosen. Dieses befand sich aufgrund der zentralplanungswirtschaftlichen Struktur faktisch ebenfalls unter der Kontrolle staatlicher Behörden. Darüber hinaus bestand Privateigentum, welches sich aus den Einkünften einer Tätigkeit in der Staatswirtschaft ergab und zur alltäglichen Bedürfnisbefriedigung diente (vgl. Tchekhoey 2005: 14f.).
Zusammenfassend kann das sowjetische Modell der Planwirtschaft charakterisiert werden durch die vollständige Kontrolle des Wirtschaftsgeschehens durch die Organe der Staatspartei KPdSU, die Zentralisierung der Verwaltung und Planung der Wirtschaft sowie die Präsenz der Nomenklatura. Dieses Wirtschaftsmodell erwies sich als nicht konkurrenzfähig zum marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem, weil es sich als vergleichsweise ineffektiv in der Güterproduktion und innovationshemmend zeigte. Das Unvermögen, die Bevölkerung mit (Konsum-)Gütern zu versorgen und der zunehmende technologische Rückstand können als Ausdruck der Funktionsprobleme dieses Systems angesehen werden. Sie trugen zur sinkenden Loyalität in der Bevölkerung bei, welche als eine der Ursachen der Systemkrise der Sowjetunion anzusehen ist.
2.2 Die Systemkrise der Sowjetunion
Der Zerfall der Sowjetunion war das Produkt einer umfassenden Systemkrise, die Ende der 1970er Jahre einsetzte und in Reformen mit systemsprengenden Ausmaßen mündete. Ein idealtypischer Erklärungsansatz dieser Krise geht auf die Funktionsprobleme kommunistischer Herrschaft zurück (vgl. Brie 1996).
Demnach litten die staatssozialistischen Gesellschaften Europas unter drei Herrschaftsdilemmata, die schließlich zu einer Stagnation des Systems führen. Diese waren die Legitimationsfalle, die Egalitaritätsfalle sowie die Konfliktvermeidungsfalle. Ersteres umfasste das Dilemma der Herrschaftselite, aus Gründen der Legitimation ständig vorgeben zu müssen, eine Volksdemokratie zu sein, obwohl zugleich demokratische Strukturen aufgrund des Herrschaftsmonopols der Staatspartei nicht möglich waren. Das zweite Dilemma bezieht darauf,
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dass Herrschaftselite und Volk 1 in der kommunistischen Ideologie formell als gleichwertig galten (Einheit von Führung und Volk), während die tatsächliche Machtstruktur aus der Zentralisierung der Macht bei der Herrschaftselite und der „Ohnmacht“ des Volkes bestand. Die Herrschaftseliten standen folglich vor dem Dilemma, die eigene Macht gegenüber dem Volk herauszustellen, um so der Verbreitung oppositioneller Strömungen entgegenzuwirken und gleichzeitig diese Inszenierung der Macht als bloße „Erscheinung der Macht des Volkes“ kaschieren zu müssen. Das dritte Dilemma bezieht sich darauf, dass jeder Partialkonflikt automatisch einen Systemkonflikt darstellte. So wurden sämtliche Konflikte in die Nichtöffentlichkeit verdrängt. „Offene Konfliktaustragung und strategischer Wandel sozialer und wirtschaftlicher Grundstrukturen waren damit nur repressiv oder gar nicht möglich. Die Tendenz zur Stagnation war programmiert.“ (Brie 1996: 46).
Brie (1996: 43) macht drei Machtressourcen aus, die die kommunistische Herrschaft gewährleisteten. Dazu zählen erstens der Legitimationsglaube der Dienstklasse, zweitens die Loyalität der Bevölkerung und drittens die Fähigkeit zur Anwendung organisierter physischer Gewalt. Diese Machtquellen zu sichern, stand im Zentrum der Herrschaftsstrategie der Staatspartei. Als sie versiegten, brach das System zusammen.
Während der Stagnationsperiode der 1980er Jahre gelang es der kommunistischen Herrschaftselite nicht den Status quo zu wahren und die Loyalität der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies führte dazu, dass auch die Dienstklasse nicht mehr an die Legitimität der staatssozialistischen Herrschaft glaubte und sich offen für nichtsozialistische Alternativen zeigte. „Der Staatssozialismus wurde durch seine wichtigste Trägerschicht gewaltfrei aufgegeben“ (Brie 1996: 55 f.).
2.3 Reformversuche der Perestroika
Die Jahre der Perestroika unter Michail Gorbatschow (März 1985 bis Dezember 1991) waren ein letzter Versuch die gesellschaftlichen Innovationspotentiale freizusetzen. Zu diesem Prozess der Umgestaltung des staatssozialistischen Systems gehörten auch erste Reformversuche in Richtung Marktwirtschaft und Privateigentum. Dabei ging es zunächst (noch) nicht darum, dass Wirtschaftssystem zu reformieren, sondern die Effektivität der zentralisierten Planwirtschaft zu erhöhen. Die Planwirtschaft sollte im Kern erhalten bleiben und um marktwirt-
1 Brie(u.a.) unterscheidet drei Akteursgruppen im sowjetischen Staatssozialismus. Als Differenzierungskriterium bezieht er sich dabei auf die Verteilung der Macht. Die herrschende Elite besitzt das Verfügungsmonopol über alle wichtigen Ressourcen. Sie besteht aus der Top-Nomenklatura, konzentriert in Politbüro und Zentralkomitee der Staatspartei. Die Dienstklasse garantiert die Weisungen der Parteiführung durch das unmittelbare Kommando über die gesellschaftlichen Ressourcen. Sie bestand aus der Nomenklatura im weiteren Sinne. Das Volk umfasst den, von den Entscheidungsprozessen generell ausgeschlossenen Rest (Brie 1996: 42).
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schaftliche Elemente ergänzt werden. Zu den Reformen der Perestroika zählten beispielsweise Gesetze, welche die Möglichkeit zu unternehmerischer Nebentätigkeit eröffneten (November 1986) sowie den Verkauf ‚überschüssiger’ Produktion (nachdem die Staatsaufträge erfüllt waren) genehmigten (Juni 1987). Außerdem wurden die eingeschränkte privatwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Kooperativen eingeleitet (Mai 1988) sowie bestimmte Formen von Pachtverhältnissen erlaubt (April 1989) (vgl. Tchekhoey 2005: 15ff.). Im Dezember 1990 wurden richtungweisende Gesetze zur Privatisierung erlassen. Darunter waren Gesetze über das Eigentum, das Unternehmertum und über Aktiengesellschaften. Die Möglichkeit für Privateigentum an den Produktionsmitteln war dadurch im Wesentlichen wieder eingeführt (vgl. Kordasch 1997). Trotz dieser wirtschaftlichen Reformen stellten sich die erwarteten ökonomischen Effizienzgewinne nicht ein.
„Die Zerstörung bestehender Strukturen ohne ihre Ersetzung durch lebensfähige neue Organisations-formen führte sogar in einen sich beschleunigenden wirtschaftlichen Niedergang. Vor einem radikalen Bruch mit dem System und dem konsequenten Übergang zu marktwirtschaftlichen Lösungen schreckte GORBATSCHOW (Hervorh. d. Verf.) jedoch zurück, was schließlich zum Scheitern der Perestroika und zum Untergang der Sowjetunion führte.“ (Kordasch 1997: 69). Während Gorbatschow zunächst plante, das Herrschaftsmonopol der Kommunistischen Partei beizubehalten, wurde im Laufe der Reformjahre klar, dass ein Ausweg aus der gesellschaftlichen Stagnation nicht möglich sein würde, ohne nicht auch das Herrschaftsmonopol anzutasten. Die Eigendynamik der Reformen wurde von der Herrschaftselite unterschätzt. Die Re-formbewegung verselbständigte sich und mündete schließlich in einer Systemtransformation, die praktisch alle Lebensbereiche betraf. Eine Besonderheit dieser Transformation war die Gleichzeitigkeit der politischen und wirtschaftlichen Transformation. Die politische Trans-formation umfasste dabei den Übergang vom Staatssozialismus unter Herrschaft der Kommunistischen Partei zur Demokratie nach westlichem Vorbild, die Wirtschaftstransformation den Übergang von der sowjetischen Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft.
2.4 Die „spontane“ Privatisierung (1988-1991)
In der Endphase der Sowjetunion fand parallel zur Debatte über ein offizielles Privatisierungsprogramm die so genannte spontane Privatisierung statt. Diese umfasste die faktische Auflösung des Staatseigentums in den ‚Wirren’ des Umbruchs zugunsten informeller Gewohnheitsrechte. Die „spontane“ Privatisierung war weder durch staatliche Instanzen gesteuert noch kontrolliert. Ferner war sie dass Produkt aus unzureichender Gesetzgebung bezüglich der neu geschaffenen Formen des Privateigentums sowie der Nichtexistenz eines offiziellen Verfahrens zur Privatisierung des Staatseigentums. Zusätzlich begünstigt wurde sie durch die Rechtsunsicherheit, welche sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung von UdSSR und
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Anders Hentschel, 2010, Privatisierung einer Staatswirtschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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