Zusammenfassung
Seit dem Ende des Kalten Krieges wenden sich mächtige Staaten zunehmend an Internationale Organisationen (IOs) um die Anwendung ihrer Macht (use of force) abzustimmen, wobei der U-Sicherheitsrat (USR) diesbezüglich eine wichtige Rolle einnimmt. In Thompsons Analyse werden IOs als Agenten der internationalen Gemeinschaft, unter Berücksichtigung von politischer Führung und Bevölkerung der einzelnen Staaten, aus einer rationalistischen Perspektive betrachtet.
Da unilaterales Vorgehen kostspielig ist und selbst kleine Staaten Kosten verursachen können, versuchen zwanganwendende Staaten (coercive states, coercers) ihre Kosten zu minimieren, indem sie ihr Vorgehen mit einer IO abstimmen, wobei diese in der Lage ist, den coercive state in seinen Ambitionen einzuschränken. Thompson argumentiert, dass das Median-Mitglied einer IO (x i ) durch seine Heterogenität genügend Abstand zum coercer (x c ), der eine extremere Position innerhalb der internationalen Gemeinschaft einnimmt, hat. Dies macht die IO glaubwürdiger als eine homogenere Ad-hoc-Koalition (x m ), deren Mitglieder ähnliche oder gleiche Ansichten haben und sich näher an der Position des coercers befinden (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Idealpositionen innerhalb der internationalen Gemeinschaft
Der Golfkrieg von 1990/91 dient Thompson als Fallstudie zur Untersuchung seiner Annahmen. Obwohl Präsident Bush sen. nötigenfalls auch unilateral gegen die irakischen Okkupanten in Kuwait vorgegangen wäre, wurde die Verabschiedung eines Mandats durch den UNSR von den USA als zentral erachtet, um politische Kosten (z.B. antiamerikanischer Ter-rorismus) zu minimieren. Trotz Verzögerungen und Handlungseinschränkungen, welche die USA bei der Ausarbeitung von Resolutionen oder militärischen Operationen hinnehmen mussten, erwies sich die entgegengebrachte Geduld als wertvoll. Die US-Administration signalisierte so anderen Staaten ihre Bereitschaft Restriktionen hinzunehmen und Interessen an-
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derer zu berücksichtigen. Die ursprünglich amerikanischen Interessen der Intervention wurden auf die internationale Gemeinschaft ausgedehnt und der militärische Zwang (coercion) damit zu einer UN-Policy. Darüber hinaus legt die beflissentliche Betonung des Einbezugs einer IO nahe, dass politische Führer den Militäreinsatz im Inland dank dessen leichter rechtfertigen konnten. Im Vergleich zum jüngsten Irakkrieg, der ohne multilaterale Legitimation ausgefochten wird, war die Zustimmung aus der Bevölkerung von Drittländern gegenüber dem US-Vorgehen von 1990/91 ungleich höher.
Thompson wehrt sich gegen das Argument der Legitimation als Rechtfertigung für die Autorisation von Zwang durch eine IO. Legitimation könne nur durch eine homogene (regionale) Organisation, nicht aber durch eine heterogene IO verliehen werden. Ausserdem würden normativ motivierte Staaten nicht nur den Kriegseinsatz unterstützen, sondern auch gleichzeitig den Wunsch nach einer direkten Teilnahme äussern. Kontextualisierung
Kritik an Institutionen, die in einem Zusammenhang mit Global Governance stehen, und deren (fehlende) Legitimität, hat eine längere Tradition. Die Debatte, welche sich systematisch mit dieser Frage befasst, ist aber neu (Hlavac 2008: 203). Nach dem Ende des Kalten Kriegs und der gegenseitigen Abschreckung der Supermächte, gewann das Konzept der coercion an Bedeutung. Innert kurzer Zeit war der UNSR gezwungen zur Konfliktlösung der vielen Krisen anfangs der 1990er Jahre neue Mittel und Methoden bereitzustellen. Schnell wurden die Grenzen des UN-Peacekeeping sichtbar und der UNSR verabschiedete mehr Zwangsmassnahmen (coercive measures) nach Kapitel VII der UN-Charta (Fenton 2004: 1-3). Dies war solange die Norm für ein gemeinsames Vorgehen der internationalen Gemeinschaft gegen fehlbare Staaten und deren politische Führung bis zur NATO-Intervention in Kosovo 1999, welche ohne Mandat des UNSR erfolgte (Voeten 2005: 550). Diese Entwicklung wurde begleitet durch eine abnehmende Bereitschaft breit abgestützte multilaterale Lösungen zu suchen und stattdessen Ad-hoc-Koalitionen zur Behebung eines spezifischen Problems zu bilden (Griffin 2000: 428).
Normative Rechtfertigungen für die Anwendung von coercion spielen eine wichtige Rolle, damit das Vorgehen des coercers von der eigenen Bevölkerung unterstützt wird. Der UNSR dehnte während den 1990er Jahren seine Interpretation von Internationalem Frieden aus und intervenierte häufiger zugunsten von menschenrechtlichen Anliegen (Griffin 2000: 424f.). Neben anderen Staaten besteht auch die Öffentlichkeit in den USA - auf welche sich Thompson als wichtigsten Repräsentanten der “powerful states“ (Thompson 2006: 3) fixiert -
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Arbeit zitieren:
M.A. Manuel Irman, 2008, Review zu "Coercion Through IOs: The Security Council and the Logic of Information Transmission" von Alexander Thompson (2006), München, GRIN Verlag GmbH
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