Selbständigkeit und Selbstbestimmung
bei geistig behinderten Menschen
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 3
1. ÜBER DIE BEGRIFFE 3
2. SELBSTBESTIMMUNG IM WANDEL DER ZEIT 5
3. SELBSTBESTIMMUNG UND IHR VERHÄLTNIS ZUR SELBSTÄNDIGKEIT 6
ZUSAMMENFASSUNG 12
LITERATURVERZEICHNIS 12
Einleitung
Selbständigkeit und Selbstbestimmung - zwei Begriffe, die für den Menschen unserer sogenannten "aufgeklärten, fortschrittlichen" Welt beinahe zur "Selbstverständlichkeit" geworden sind. Zwei einfache Worte, die jedoch nach wie vor sehr große Bedeutung für die Regelung bzw. die freie Entfaltung unseres eigenen Lebens haben. Dies gilt vor allem für behinderte Menschen, die in ihrem Handeln immer wieder (mehr oder weniger) auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dass für sie, also für die Behinderten, diese beiden Begriffe nicht immer, wenn überhaupt, so "selbstverständlich" wie für uns sind, werden wir in dieser Arbeit näher darzustellen versuchen.
1. Über die Begriffe
Das Wort "Selbstbestimmung" besteht aus zwei Teilen, nämlich aus "Selbst" und " Bestimmung".
Zum Wortteil "SELBST":
Es stammt ab von dem Pronomen "Selb". Das Wort "Selbst" entwickelte sich aus dem Genitiv "selbes". Im 15. Jahrhundert wird es zum eigenen Begriff. Zuvor wurde es nur in Wortverbindungen gebraucht. Im 18. Jahrhundert wird daraus ein Substantiv. Es entstehen viele Wortzusammensetzungen wie zum Beispiel "selbstbewusst", "selbstlos", " Selbstverständlichkeit" usw.
Zum Wortteil "BESTIMMUNG":
Laut dem Duden wird das Substantiv vom Verb "bestimmen" abgeleitet. Es hat die Bedeutung von "anordnen". Im 18 Jahrhundert bekommt das Wort Bestimmung eine weitere Bedeutung: "nach Merkmalen abgrenzen, klassifizieren und definieren".
Von der Herkunft der Wortbestandteile her bezeichnet Selbstbestimmung also ein sich bewusstes Ich, das sich selbst definiert und zugleich Macht ausübt. Definition von "SELBSTBESTIMMUNG": Der Begriff "Selbstbestimmung" bezeichnet laut BROCKHAUS "die Möglichkeit und Fähigkeit des Individuums ... frei dem eigenen Willen gemäß zu handeln" (BROCKHAUS, 1993, 87). Mit "Wille" wird die Fähigkeit des Menschen bezeichnet, "sich bewusst für ein Verhalten zu entscheiden und ein Ziel anzustreben. Die Willensaktivität wird zu den kognitiven Fähigkeiten gerechnet" (MICHEL/NOVAK, 1991, 411). Demnach ist Selbstbestimmung an kognitive Fähigkeiten gebunden. KELLER/NOVAK bezeichnen den Begriff Selbstbestimmung als "die (relativ) freie Verfügbarkeit des Menschen über sich selbst und sein Verhalten" (KELLER/NOVAK 1993, 313). Selbstbestimmung heißt also nicht nur selbst über seine Handlungen und sein Verhalten bestimmen und entscheiden zu können, sondern auch über den eigenen Körper insgesamt bestimmen zu können. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Unter Selbstbestimmung ist die Möglichkeit und die kognitive Fähigkeit eines Menschen zu verstehen, selbst Entscheidungen über sein Handeln, Verhalten und seinen Körper zu treffen.
Zum Wort: "SELBSTÄNDIG":
[...]
Arbeit zitieren:
2003, Selbständigkeit und Selbstbestimmung bei geistig behinderten Menschen, München, GRIN Verlag GmbH
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