Verwandlung, Metanoia, die Erneuerung bis ins Herz hinein, die Einkehr und Umkehr (V. 1235, 1238ff.).
Gott erkennt in seiner Demut die SATISFACTIO seiner sündhaften Hoffart und lässt Gnade walten. Heinrich wird in den Herrenstand zurückgehoben (V. 1371f.) und ist von nun an kein miser oder pauper mehr (V. 1430f.). Seine Buße ist angenommen, mit seiner Sünde wird er seiner Krankheit ledig.
2. Christoph Cormeau (1969)
Er übt Kritik an der älteren Forschung, die meist nur nach folgendem Ablauf vorgeht: Sündenfall - strafendes Geschick - Buße und erneute Begnadung, „ohne sich weiter auf kasuistische Fixierung von Schwere der Sünde und kausaler Verkettung einzulassen.“ Weiter beklagt er, nirgends werde ausreichend nach Kriterien der Schuld und Zurechnung gesucht. Die Erzählungen werden, so Cormeau, mehr oder minder gewaltsam in das vorfixierte Bußschema gepresst.
Cormeau versteht den Aussatz nicht als Strafe für eine vorausliegende, eindeutig schwere Sünde, den Augenblick der Umkehr vor der Tür des Salerner Arztes nicht als Heinrichs reuige Erkenntnis seiner Schuld und Annahme seiner Buße, sondern bei ihm deutet alles nur auf eine spät erkannte Blindheit ohne böse Absicht hin.
Die Titelgestalten erreichen einen neuen Horizont, der nicht an eine bloße Zurückführung zur Gnade denken lässt. Die Krise der Erzählung - Heinrich vor der Tür des Salerner Arztes (V. 1228ff.) - wird mit einer tiefgreifenden Wandlung beantwortet. „Reue über getane Sünde als Wendepunkt hieße Umkehr, Abrücken von dem Geschehenen, Korrektur der Vergangenheit, wäre wesentlich nach rückwärts gewandt, vom gegenwärtigen Augenblick der Erkenntnis auf Zurückliegendes bezogen.“ Doch der Blick nach rückwärts, auf das frühere Gottesverhältnis, fehlt bei Heinrich ganz. Seine Entscheidung fällt er aus der augenblicklichen Lebenssituation heraus, die sein Leben völlig neu orientiert: V. 1256.
Heinrichs Wandlung greift tiefer als die Reue über eine Sünde: Die niuwe güete, zu der ihn der Anblick des Mädchens herausfordert, verändert seine Beziehung zu dem Menschen vor ihm und zu Gott (V. 1276).
„Seine Schuld ist eine unbewusste Realisierung, keine verantwortliche Entscheidung, noch nicht einmal Erkenntnis - die Blindheit menschlichen Selbstvertrauens.“ Indem Heinrich im Mitleid mit dem Mädchen den erkannten Anspruch Gottes erfüllt, lässt er das Zwielicht um die frühere Schuld hinter sich.
3. Hans Seigfried (1971)
Das Wort „schulde“ ist positiv bestimmt und kein notwendiges Korrelat zu missetât und sünde. Der Begriff kommt meist in derselben Wendung vor: von (mînen, dînen, ir, welhen) schulden. Ausnahme: V. 28 und V. 658ff.. Hier besteht eine Beziehung zu missetât und sünde und dem Verlust der gotes hulden.
Heinrichs altez gemüete und sein alter muot hat ihm offenbar Gottes Strafe verdient (V. 383ff.) und seine hulde verwirkt (V. 408) und ist somit indirekt als sünde Heinrichs bestimmt. Erst durch seine Bekehrung kam er zur Einsicht, dass gotes wille an ihm geschehen müsse (V. 1276/ 1430ff.). Dazu hatte er vor seiner Bestrafung und Bekehrung nicht den muot. Durch Strafe musste er erst dazu erzogen werden. Seigfried stellt den hôchmuot Heinrichs als Ursache seiner Treulosigkeit gegen Gott dar. „Diese selbst sind somit sünde und missetât , als Widerwille gegen Gottes Willen und als Verfehlung gegen das größte Gebot Gottes gekennzeichnet, die ihn in Gefahr bringen, auch gegen das zweitgrößte Gebot Gottes durch bärmde-losigkeit sich zu vergehen, und die Gottes râche hervorrufen und den Verlust der sêle mit sich bringen.“ (Vgl. hierzu V. 383ff.)
Die Erfahrung der völligen Selbsthingabe beim Anblick des nackten und gebundenen Mädchens aus höchster triuwe zu Gott für das êwige leben (V. 1162ff., 806ff., 693ff., 607ff.) überwältigen Heinrichs hôchmuot. Außerdem die tiefster bärmde zum Nächsten (V. 1152ff., 987ff.) für die Genesung von seiner Krankheit und für die Errettung seiner Seele (Vgl. V. 1235ff.).
Dem körperlich wie seelisch geheilten Ritter gelingt es endlich, êre, guot und got in Einklang zu bringen: V. 1430ff.
Der arme Heinrich macht sich zwar willentlich, aber nicht wissentlich schuldig an einer sünde und missetât.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass laut Seigfried Hartmann schon einer unwissent - willentlichen Sünde den Verlust der gotes hulde und die Verdammung zur Höllenstrafe folgen lässt.
„Die Schuld als Ursache des Fehlens der Übereinstimmung des Menschenwillens mit dem Gotteswillen in seinen Geboten und Verboten ist Ursache des Mangels der gotes hulde , die zum êwigen leben führt im himelrîche.“
II. Parallelen und Unterschiede im `Gregorius´ und im `Armen Heinrich´ 1. Exkurs: Die Bedeutung der Zahlen Im `Armen Heinrich´:
- Heinrichs klein gemahel war acht Jahre alt (V. 303). Das Alter der kleinen `Heiligen´ hat nach Schirokauer symbolische Bedeutung. Vgl.: Ex 22,28-30: „Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.“ → Die eigentliche Kindheit unter der Obhut der Mutter dauert also sieben Jahre; im achten ist das Kind nun frei und reif zum Dienst. Acht hier im Sinne von außerhalb der Sieben, außerhalb der Unselbständigkeit und der Infantia. Nicht mehr das Elternhaus, sondern das Gotteshaus ist die neue Heimat.
- Die Meierstochter ist zum Zeitpunkt ihres Martyriums elf Jahre alt (= Alter der Reife)
- Die Dreiersymbolik:
- die erste Nacht nach der Beichte ist ausgefüllt von der Klage über das Schicksal ihres Herrn (V. 473ff.).
- die zweite Nacht bringt die Reden und Gegenreden zwischen Eltern und Kind, bis die Eltern ihren Widerstand aufgeben und denken, aus dem Kind spreche der Heilige Geist (V. 855ff.).
- am dritten Tag (V. 981ff.) weckt die Jungfrau Heinrich und teilt ihm ihren Entschluss mit.
⇒ Hier wird in drei Stufen das Mädchen zur engelgleichen Legendengestalt.
- Heinrich reagiert mit einer ersten Regung auf den Entschluss des Mädchens (V. 949f.)
- Zweitens gerät er in Zweifel (V. 1004ff.) und
Arbeit zitieren:
Monika Reichert, 2002, Schuld und personale Verantwortung im "Armen Heinrich", München, GRIN Verlag GmbH
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