Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das politische System der Schweiz 1
2.1 Föderalismus 2
2.2 Direkte Demokratie 2
2.3 Konkordanz 2
3. Parlamente 4
4. Plebiszite 7
5. Fazit 9
Literatur 10
ii
1. Einleitung
Das politische System der Schweiz stellt in vielerlei Hinsicht einen Sonderfall dar. Aus dem Blickwinkel anderer westeuropäischer Länder sind die umfassenden direkten Mitbestimmungsrechte des Volkes ein ungewöhnlicher Aspekt. Des Weiteren steht die Schweiz für einen ausgeprägten Föderalismus. Das Fehlen eines eigentlichen Staatsoberhauptes und eine kollegiale Regierungsform sind weithin beispiellos. Der multikulturellen Bevölkerung und der Selbständigkeit der Kantone geschuldet, ist das Anstreben einer auf Konsens beruhenden Entscheidungsfindung. Als außenpolitische Besonderheit kommt die Neutralität hinzu, die das Land teilweise isoliert, es andererseits ebenfalls in eine Sonderposition stellt. Der Parlamentarismus der Schweiz ist wie in keinem anderem Land von der direkten Demokratie beeinflusst. Er ist viel geringer ausgeprägt als in anderen parlamentarischen Demokratien. Verschiedene politische Verhaltensweisen, die anderswo üblich und notwendig sind, sind in der Schweiz nicht zu finden. Da die Schweiz eine Vielzahl von Besonderheiten aufweist, ist es von Interesse die politische Landschaft dieses Landes ausführlicher zu untersuchen. Diese Arbeit stellt das politische System vor und geht dabei besonders auf die Parlamente und die Elemente direkter Demokratie ein. Das zweite Kapitel beschreibt die Grundprinzipien des politischen Systems. Das dritte Kapitel widmet sich den verschiedenen Parlamenten, mit besonderem Augenmerk auf die Bundesversammlung. Der Einsatz von Plebisziten wird im vierten Kapitel näher analysiert. Das fünfte Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
2. Das politische System der Schweiz
Die Kantone bzw. Stände oder Orte der Eidgenossenschaft sind bis zur Französischen Revolution unabhängige Kleinstaaten. Ein von den Franzosen geschaffener Einheitsstaat wird bereits 1803 wieder entschärft, da den Kantonen eine teilweise Autonomie zurückgegeben wird. Ein föderalistischer Aufbau entspricht dem Land, das von unterschiedlichen Sprachen und Religionen geprägt ist, mehr. Nach dem Wiener Kongress erlebt die Schweiz eine Restauration, die Kantone werden erneut zu einem losen Staatenbund. Ab 1831 entstehen in mehreren Kantonen Veränderungen in den Verfassungen, so werden Gewaltenteilung, Zustimmung des Volkes zur Verfassung, Öffentlichkeit von Beratungen und Vetorechte gegen Parlamentsbeschlüsse eingeführt. Handelshemmnisse und die zunehmende Gründung von Nationalstaaten durch die Nachbarländer sorgen dafür, dass ein Zusammenschluss der Kantone angestrebt wird. Mit der Bundesverfassung von 1848 wird die Schweiz zu einem Bundesstaat, maßgebliche Kompetenzen bleiben jedoch bei den Kantonen. 1
1 Vgl. Linder, W. (2006): S. 488.
1
Die Schweiz steht vor der Herausforderung verschiedene Sprachgruppen und Religionen zu einen, in neuerer Zeit ist dazu auch die Einigung politischer Parteien notwendig. Um das Funktionieren dieses multikulturellen Staates zu sichern, finden im politischen Prozess auch einige Prinzipien Anwendung, die in anderen Demokratien unüblich sind. 2
2.1 Föderalismus
Der Föderalismus ist aus der Historie der Schweiz heraus entstanden. 3 Seit der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat sich an der streng föderalen Gliederung und Aufgabenverteilung nichts geändert. Die Kantone, sowie auf der Ebene darunter die Gemeinden, verfügen im Rahmen der Bundesverfassung über größtmögliche Autonomie. Der Bund ist nicht befugt, Einfluss zu nehmen. Die Kantone besitzen das Recht, ihre innere Struktur selber zu bestimmen, außerdem steht ihnen das Erheben eigener Steuern zu. Das Verschieben von Kompetenzen von den Kantonen zum Bund ist nur mit Zustimmung des Volkes möglich. Außerdem gilt das Prinzip der Subsidiarität, d.h. der Bund muss beweisen, dass ihm eine Aufgabe zusteht. Wenn das nicht möglich ist, sind die Kantone dafür zuständig. Des Weiteren sind die Kantone für den Vollzug des Bundesrechts verantwortlich, es gibt kaum Bundesbehörden, die dies in den Kantonen übernehmen. Diese Regelungen sichern den Einfluss der Kantone auf ihre eigenen Belange, ebenso wie auf die Belange des Bundes. 4 Über die zweite Kammer des Parlaments kommt ihnen zusätzlich maßgeblicher Einfluss im politischen Prozess zu. Dies wird in Kapitel drei ausgeführt.
2.2 Direkte Demokratie
Seit dem 19. Jahrhundert wurden die Elemente direkter Demokratie weitreichend ausgebaut. Ähnlich häufige Referenden finden sich sonst nur in einigen Bundesstaaten der USA. 5 In der Schweiz findet die direkte Demokratie auf allen drei Verfassungsebenen statt, Gemeinden, Kantone und Bund kennen Referenden und Volksinitiativen. Diese werden umfangreich genutzt, zum Teil sind sie gesetzlich vorgesehen, zum Teil sind sie fakultativ. 6 Das vierte Kapitel stellt dieses Element näher vor.
2.3 Konkordanz
Als Vielvölkerstaat mit vier Sprachgruppen 7 und unterschiedlichen Religionen ist die Schweiz darauf angewiesen, Minderheiten zu schützen und die Interessen der einzelnen Gruppen zu
2 Vgl. Lüthi, R. (1999): S. 134.
3 Vgl. Gubler, P. (1984): S. 95.
4 Vgl. Linder, W. (2006): S. 489f. und Vatter, A. (1999): S. 82ff.
5 Vgl. ebd.: S. 487.
6 Vgl. Linder, W. (1999): S. 111ff.
7 Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Vgl. Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossen-
schaft, Art. 4.
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Arbeit zitieren:
Maike Heimeshoff, 2009, Parlamente und Plebiszite in der Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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