Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Die ursprüngliche Autonomie 4
2.1 Der Naturzustand 4
2.2 Vom Urmensch zum Bürger 6
3Die Autonomie im Staat 7
3.1 Ziel der Staatsgründung 7
3.2Die theoretischen Grundlagen 7
3.2.1Der Gesellschaftsvertrag 7
3.2.2Die Verwirklichung der Autonomie im Gemeinwohl 8
3.2.3 Die Gestalt des Souveräns 10
3.3 Der empirische Gehalt 10
3.3.1 Die reale Regierung 11
3.3.2 Der Akt der Gesetzgebung 12
4 Fiktion und Ideal der Autonomie 15
4.1 Das Dogma der Autorität. 15
4.2 Autonomie im Spiegel der Vernunft 16
5 Schlussfolgerungen 17
6 Literaturverzeichnis: 19
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1 Einleitung
Gerade in der heutigen Zeit wird die Frage nach Mit- und Selbstbestimmung in Staaten, zu einem entscheidenden Thema im politischen Diskurs. Die Diskussion darüber ist kein Phänomen der Neuzeit, sondern beschäftigt schon seit Jahrhunderten Autoren von politischen Schriften. So auch Thomas Hobbes (1588-1679) und Jean- Jaques Rousseau (1712-1778), die zu einer Zeit lebten, in der die Transformation politischer Systeme das politische Bild und vor allem Weltbild prägte. So schreibt Mayer-Tasch, dass „Staatsdenken beider Autoren bewegt sich im grellen Spannungsfeld von Autonomie und Autorität“(Mayer-Tasch 1991: 117). Deshalb soll die Frage dieser Arbeit sein, wie sich das Verhältnis von Autonomie und Autorität in den Werken beider Denker kennzeichnen lässt.
Aber welchen Inhalt haben diese Begriffe und warum habe ich diese für einen Vergleich gewählt? Autonomie wird in den meisten Wörterbüchern als Selbstbestimmung oder Selbstgesetzgebung des Menschen gesehen. Im Staatsdenken bedeutet dies die Teilhabe an der Gesetzgebung und die Partizipationsmöglichkeiten im politischen System. Also die Abkehr von einer reinen Untertanenkultur. Daraus folgt die Befugnis eines Gemeinwesens oder eines Staates sich selbst Gesetzte zu geben und nach ihnen zu handeln, somit individuelle und staatliche Souveränität zu gewährleisten (Regenbogen, Meyer1998: 88). Autorität dagegen beschreibt Ermächtigung und Beeinflussung anderer, also handlungsbestimmende Souveränität (Regenbogen, Mayer 1998: 88), sie kann sich in Gehorsam oder Selbstbestimmung äußern. Wenn ich schreibe „Weltbild“, dann ist es wichtig, und dass soll der Beginn meiner Arbeit sein, die anthropologischen Vorstellungen beider Autoren als Grundlage für ihr Staatsverständnis zu klären. Vor allem die Vorstellung eines Naturzustandes und Naturmenschen sind entscheidend für die folgenden Erläuterungen. Denn sie bilden die kausale Grundlage für die Entstehung des Gesellschaftsvertrages und dem daraus hervorgehenden Staatsverständnis, welche im zweiten Teil behandelt werden soll. Die Legitimation von Herrschaft und Autorität bezieht sich bei beiden klar auf bestimmte Vorstellungen menschlicher und individueller Selbstverwirklichung. Was bei Hobbes der „Leviathan“ ist, ist, so eine These, ist bei Rousseau die „volonté générale“. Allerdings, und das soll das Ziel der Arbeit sein, unterscheiden sich beide klar in ihrem Vorstellungen verwirklichter Autonomie. Was untersucht werden soll ist, wie beide das Verhältnis darstellen und begründen und was letztendlich als Vergleichskategorie übrig bleibt. Deshalb muss folgend auf die theoretische Untersuchung der empirische Gehalt ihrer Aussagen geprüft werden. Autonomie soll hier nicht bedeuten „ich kann tun und lassen was ich will“, sondern
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in welchem Rahmen kann und muss ich Rechte abgeben, ohne meine Selbstbestimmung zu verlieren. Schon deshalb ist sie immer im Licht von Autorität zu betrachten. Meine Frage ist also nicht ob vollkommene Selbstbestimmung existiert, denn der Zusammenschluss zu einem Staat bedeutet immer Abgabe von Rechten, sondern wie viel individuelle Autonomie unter staatlicher Fremdbestimmung erhalten bleibt. Die Entstehung, Durchsetzung und Bestätigung von Gesetzen spielt hier eine zentrale Rolle. Als letztes habe ich zwei Kritikpunkte besonders hervorgehoben. Zum einen, in wie weit die Autonomievorstellungen durch Herrschaftsverhältnisse in den Hintergrund geraten, und zum anderen weshalb die Vorstellungen eines vernünftigen Menschen Ausgangspunkt für die Selbstbestimmung sind. Als Grundlage dienten mir Hobbes „Leviathan“ und Rousseaus „Contract sociale“ und seine „Abhandlung über die Ungleichheit unter den Menschen“, in dem er vor allem sein anthropologisches Verständnis darlegt. Zudem existierten einige Autoren wie Peter C. Mayer-Tasch, Tim Gülbahar oder Karlfriedrich Herb, die sich jeweils mit einem der beiden, von mir gewählten Begriffe und Autoren, auseinandersetzten. Die meiste von mir genutzte Sekundärliteratur ist schon vor der Jahrtausendwende entstanden, was allerdings für eine Betrachtung der Interpretationsmöglichkeiten beider Autoren spannend war, und mich letztendlich auch zu meiner Schlussfolgerung führte.
Wichtig ist noch, dass die historischen Umstände auch die Autoren beeinflussten, was bei einer Analyse nicht zu missachten ist. So erlebte Hobbes die Zerrüttlung Englands durch den Bürgerkrieg und den Fall der damaligen Monarchie, was ihn an der Willkür menschlicher Macht zweifeln lies. Rousseau dagegen war abgeschreckt durch die Herrschaft des französischen Absolutismus und die damalige Zivilisation. So verwarf er die existierenden Werte der Gesellschaft und Autorität einzelner und entwickelte sein Bild des Staates im Licht einer besseren Gerechtigkeit und Selbstverwirklichung Aller.
2 Die ursprüngliche Autonomie
2.1 Der Naturzustand
Um nun dieses Verhältnis zu untersuchen ist es zunächst wichtig die Grundannahmen der beiden Autoren zu klären. Der Naturzustand als Ausgangspunkt der Staatstheorien ist dabei entscheidend um ein späteres Verständnis des Verhältnisses von Autorität und Autonomie zu erlangen, denn warum sich Menschen überhaupt unter die Griffe von staatlicher Autorität begeben liegt hier begraben. Die Legitimation des Staates oder Leviathan findet sich, laut Hobbes, in der Vorstellung des im Ursprung herrschenden „Kampfes aller gegen Alle“(Kersting 2006: 214). Schon hier wird deutlich, dass der „Hang zur Freiheit und Herrschaft“(Hobbes 1980: 151) den Menschen immanent ist. Der Determinismus der Gewalt
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und der Knappheitszustand der Natur verursachen die ständige Zerstörung der Sicherheit. Weil der Urmensch damit rechnen muss ermordet oder überfallen zu werden, wird er versuchen sich so gut wie möglich gegen die anderen zu schützen und durchzusetzen. Trotz scheinbar vollkommener Autonomie, zumindest als negativer Begriff von Freiheit, also das Nichtvorhandensein von jeglichen Zwängen, besteht wenig individuelle Freiheit im Handeln. Denn zu was immer sich der Mensch auch entscheidet er unterliegt dem Zwang, der Furcht. Es existiert also schon ein natürlicher Interessenskonflikt, indem immer ein Interesse Autorität über das andere hat. Jedoch bleibt das Auf-sich-selbst-gestellt-sein die kennzeichnende Eigenschaft des Individuums (Vgl. Nonnenmacher 1990: 209). Auch wenn Hobbes vom einsamen Menschen spricht, so kann das Verlangen nach Herrschaft nur im Zusammenleben der Menschen ihren Ausdruck finden.(Vgl. Mayer-Tasch 1998: 22) Rousseau dagegen beschreibt in seiner Vorstellung des Naturzustandes ein Bild des tatsächlich isolierten Einzelgängers. Frei von jeglicher gesellschaftlichen Beziehung lebt der „Wilde“ nackt in der Welt, seine einzige Sorge ist die Suche nach Nahrung. Er ist frei von Sprache, Vernunft und Bedürfnis (Vgl. Nonnenmacher 1990: 203). Somit ähnelt er mehr einem Tier als dem gesellschaftlichen Menschen. Hier wird deutlich, dass Autonomie, das erkennen und reflektieren der eigenen Interessen, Rechte und Bedürfnisse keine Rolle spielt. Zwar unterscheidet sich der Wilde vom Tier durch seine völlige Handlungs- und Willensfreiheit, jedoch kommt diese im Naturzustand nicht zur Geltung da seine vorhandenen Fähigkeiten für ihn ausreichen (Vgl. Nonnenmacher 1990: 204). Ohne die Form einer Herrschaft ist dieser Zustand nach Rousseau einer der friedlichsten. 1 Das Fehlen aller Fähigkeiten kann der Naturmensch nur bewältigen indem er im Gegensatz zum spezialisierten Tier mehr Durchschnittsqualitäten und die Fähigkeit der Anpassung und Vervollkommnung besitz. 2
Verwendet wurden diese Ideen als Konstrukt, um eine Abgrenzung zum aktuellen und gesellschaftlichen Zustand zu schaffen indem sich beide Autoren auf einen urgesellschaftlichen Zustand beziehen. Deutlich wird das beide Zustände kein Paradies auf Erden sind. Zwar kennt der „Wilde“ den Krieg nicht, muss sich aber dennoch im Dickicht der Wälder behaupten. Das Abhandensein von Vernunft zeigt bei Rousseau, dass Begriffe wie Autonomie und Autorität am natürlichen Menschen vorbeigehen. Im Gegensatz dazu lebt der
1 Hier äußert Rousseau über Hobbes: „Beim Nachdenken über die Prinzipien, die er festlegt, hätte dieser Autor sagen müssen, daß der Naturzustand, insofern er derjenige Zustand ist, in dem die Sorge um unsere Erhaltung am wenigsten die anderer beeinträchtigt, folglich dem Frieden am zuträglichsten und dem Menschengeschlecht am angemessensten ist“( Rousseau 1998: 60)
2 Von Rousseau beschrieben als „Perfectibilite“ (Vgl. Rousseau 1998: S.45 ff.)
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hobbessche Naturmensch gerade durch seine Selbstbestimmung, indem er durch den Zwang der Selbsterhaltung alles auf sich selbst beziehen muss Zu kritisieren wäre nur, dass das Potential der Furcht, die leitende Position in diesem Kampf einnimmt und als Trieb gegen die Autonomie und Vernunft gesehen werden kann 3 . Der Wilde ist nach Rousseau zunächst der Natur ausgeliefert und ein Teil dieser, ohne sie zu reflektieren. Nonnenmacher schreibt dazu:“ Seine Möglichkeit die inneren Triebe zu suspendieren, ist selbst noch natürlich: er ergreift sie, um seine Selbsterhaltung besser zu sichern, nicht aber, weil ihm dies ein natürliches (moralisches) Gesetz vorschreibt (Nonnenmacher 1990: 209).
2.2 Vom Urmensch zum Bürger
Was kennzeichnet nun den Menschen und was führt ihn somit in das eine oder andere Staatsgebilde? Die meisten Hobbes Interpretationen zeigen das es sich bei diesen um einen bösen Menschen handelt und das selbst die, die gut sein wollen durch den Zwang des Zustandes der Furcht, böse werden. Ihn trennt nur das Nichtvorhandenseins eines Souveräns vom gesellschaftlichen Zustand (Vgl. Mayer-Tasch 1998: 12) Kennzeichnend ist der Wunsch nach Macht, der Wille der Sicherheit halber unabhängig zu sein. Denn über sich selbst zu bestimmen ist nur möglich, wenn sich der eine über den anderen erhebt und damit in den Zustand der Herrschaft verfällt. Rousseau dagegen setzt mit scharfer Kritik an Hobbes, dem einen Urmenschen entgegen, der mit dem Gefühl des Mitleids ausgestattet ist. Dies folgt aus dem „Schlummer der Leidenschaften“ und der „Unkenntnis des Laster“, dass Mitleid ist eine rein natürliche Tugend, der keine Selbstreflexion vorangeht 4 . Der „edle Wilde“ ist gut und folgt den Bedürfnissen, welche ihm die Natur zu Teil hat kommen lassen. Daraus abgeleitet ergibt sich der Bürger unter der „volonté générale“. Durch die spätere Veränderung des Menschen wird er autonom und entfernt sich von der Heteronomie des Naturzustandes, indem er sich im politischen Körper vereinigt(vgl. Adam 1999). Dazu Tim Gülbahar: „Die Veränderung der Natur des Menschen, […], nämlich hinsichtlich des „Tausches“ der natürlichen Freiheit, die zwar ihrer Quantität nach abnimmt, jedoch von höherer Qualität ist, dies in Analogie zur Weiterentwicklung des von ihr Betroffenen, des Menschen.“ Hobbes Bild der Natur des Menschen bleibt jedoch auch im gesellschaftlichen Zustand gleich.
3 Denn Hobbes schreibt selbst: „Bei dieser großen Furcht, welche die Menschen allgemein gegeneinander hegen, können sie sich nicht besser sichern, als dadurch, dass einer dem anderen zuvorkommt oder so lange fortfährt, durch List und Gewalt sich alle anderen zu unterwerfen, als noch andere da sind, vor denen er sich zu fürchten hat.“ (Hobbes 1980: 114)
4 „Somit könnte man sagen, dass die Wilden nicht böse sind, gerade weil sie nicht wissen, was gut sein heißt,[…]. (Vgl Rousseau 2008 :61)
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Lucas von Ramin, 2011, Autonomie und Autorität, München, GRIN Verlag GmbH
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