I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis I I
Abkürzungsverzeichnis IV
Symbolverzeichnis VII
Abbildungsverzeichnis IX
Tabellenverzeichnis X
1. Einleitung 1
2. Der Mittelstand 2
2.1 Definition des Mittelstandsbegriffes 2
2.1.1 Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn 3
2.1.2 Mittelstandsdefinition der Europäischen Union 3
2.2 Rechtsformen des Mittelstandes 4
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand 5
3.1 Die Wirtschaftskraft Mittelstand 5
3.2 Die regulierende Bürokratie 6
3.3 Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 7
3.3.1 Die Gewerbesteuer 8
3.3.2 Die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer 9
3.3.3 Abschreibungen 10
3.3.4 Fazit der Unternehmensbesteuerung 11
3.4 Die aktuelle wirtschaftliche Lage des deutschen Mittelstandes 11
3.5 Die Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstandes 13
4. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung 15
4.1. Die Notwendigkeit eines neuen Internationalen Eigenkapitalstandards 15
4.2. Die aktuelle Bankenkrise 16
II
Inhaltsverzeichnis
4.3 Der aktuelle Stand von Basel II 18
4.3.1. Die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Unternehmenskredite 19
4.3.1.1 Das Externe Rating 19
4.3.1.2 Das Interne Ratingverfahren 20
4.3.2 Die Behandlung von Retailkrediten (Privatkundenkredite) 22
4.4 Die Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen 23
4.5 Die Folgen von Basel II für den Mittelstand 25
5. Der Wandel in der mittelständischen Unternehmensfinanzierung 27
5.1 Die Finanzierung - Eine Bergriffsabgrenzung 27
5.2 Die Systematisierung der Finanzierungsformen 28
5.3 Die Anforderungen an die mittelständische Unternehmensfinanzierung 28
6. Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand 29
6.1 Die klassische Innenfinanzierung 29
6.2 Finanzierung aus Abschreibungen 31
6.3 Beteiligungsfinanzierungen gewinnen an Bedeutung 32
6.3.1 Mezzanine Finanzierungsformen 33
6.3.2 Die direkte Beteiligung 34
6.4 Alternative Fremdfinanzierungsformen zum Bankkredit 35
6.4.1 Das Factoring 36
6.4.2 Das Leasing 38
6.5 Fördermittel 42
7. Schlussbetrachtung 43
Anhang I: Rechtsformen im deutschen Mittelstand 45
Anhang II: Beispiel für die Steuergesamtbelastung 46
Anhang III: Ratingskala 49
Anhang IV: Die Eigenkapitalunterlegung im Standardansatz 50
IX
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1. Die Führung mittelständischer Unternehmen 4
Abbildung 2. Das wirtschaftliche Potential des Mittelstandes 6
Abbildung 3. Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen 13
Abbildung 4. Insolvenzentwicklung für die Jahre 1997 bis 2000 17
Abbildung 5. Verzinsung von einem nicht wahrgenommenen Skonto 31
1. Einleitung
1. Einleitung
„Ich glaube, es ist immer noch besser, die Wirtschaft gesundzubeten, als sie tot zu reden.“ 1
Betrachtet man die aktuelle Berichterstattung in den Medien über die aktuelle wirtschaftliche Situation in der Welt, so vergeht fast kein Tag, an dem nicht irgendwelche neue Hiobsbotschaften verbreitet werden. So auch im Falle des Neuen Baseler Akkordes, Basel II. Für ca. 63 Prozent der mittelständischen Unternehmen spielt der Bankkredit (ob kurz- oder langfristig) auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind 32,1 Prozent des Mit-telstandes der Auffassung, dass die Kreditaufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zurückzuführen sei. 2 Der deutschen Mittelstand hat die Befürchtung, dass er in Zukunft nicht ausreichend mit Kapital versorgt werden kann. Dieser Pessimismus wird durch die anhaltend schwache Konjunktur noch gestärkt.
Inhalt dieser Arbeit soll sein, die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Mit-telstandes darzulegen (Kapitel 3), nachdem der Begriff Mittelstand definiert und die zu betrachtende Rechtsformen eingegrenzt wurden (Kapitel 2). Des Weiteren sollen aufgrund des aktuellen Standes der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung die Auswirkungen auf die Kreditkonditionen für ein typisches Mittelstandsportfolio aufgezeigt werden (Kapitel 4). Nach einer kurzen Begriffsbestimmung und Klassifizierung der Finanzierung (Kapitel 5) werden verschiedene alternative Finanzierungsformen zum Bankkredit vorgestellt. Dabei werden deren Auswirkungen auf die Bilanzstruktur eines Unternehmens in manchen Fällen näher erläutert. (Kapitel 6).
Ziel dieser Ausführungen soll sein, dem Betrachter einen Überblick über die Rahmenbedingungen mittelständischer Unternehmungen hinsichtlich ihrer Unternehmensfinanzierung zu geben und die Möglichkeit, die Auswirkungen von Basel II für den Mittelstand sowie die sich daraus ergebenden möglichen alternativen Finanzierungsformen besser beurteilen zu können.
Es besteht kein Anspruch auf vollständige Darstellung der Sachverhalte.
1 Ludwig Erhard (1897 - 1977), deutscher CDU- Politiker, Bundeswirtschaftsminister (1949 -1963), Bundeskanzler (1963 -1966) , Begründer der sozialen Marktwirtschaft nach der Idee von Alfred Müller- Amack. (Zitat)
2 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, (Studie), 2002, S.1 - 40.
2. Der Mittelstand
2. Der Mittelstand
„Der Mittelstand ist ein Anker, der das manchmal schwerfällige Schiff unserer Volkswirtschaft in konjunkturellen Stürmen hält und ein Motor, der es zu neuen Ufern treibt.“ 3
Dieses Zitat unterstreicht die zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung, die mittelständische Unternehmen in unserer sozialen Marktwirtschaft einnehmen. Die Gesamtheit aller mittelständischen Unternehmen besitzt in der Bundesrepublik Deutschland einen starken Einfluss auf die wirtschaftliche Konjunktur. So ist die Höhe des Wirtschafswachstums sowie die des Einkommens und die Stabilität der öffentlichen Finanzen unmittelbar mit der wirtschaftlichen Leistungskraft des deutschen Mittelstandes verknüpft. 4
Im folgenden soll eine nähere Begriffsbestimmung des deutschen Mittelstandes aufgezeigt und eine für diese Arbeit gültige Abgrenzung dargelegt werden.
2.1 Definition des Mittelstandsbegriffes
Der Begriff Mittelstand ist im deutschen Sprachgebrauch tief verwurzelt. Er stammt noch aus der Zeit des Ständestaates und diente in dieser Zeit als berufsständisches Unterscheidungskriterium. Aus dieser traditionellen Betrachtungsweise heraus ist es auch zu verstehen, dass der Begriff „mittelständische Wirtschaft“ ausschließlich in Deutschland zur Anwendung kommt. Andere Länder hingegen sprechen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Wenn in Deutschland vom Mittelstand die Rede ist, dann werden oft nur die kleinen selbstständigen und gewerblichen Betriebe damit assoziiert. Dabei sind im Mittelstand die unterschiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen vereint. Schon Ludwig Erhard gab zu bedenken, dass man den Mittelstand nicht nur allein aus materieller Sicht betrachten dürfe, sondern dass auch gesellschaftliche, psychologische und qualitative Merkmale von beträchtlicher Bedeutung sind. 5 In Anbetracht dessen stellt der Mittelstand ein äußerst heterogenes Gebilde dar, das sich nur schwer beschreiben lässt. Diese qualitativen Merkmale, die im wesentlichen die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Eigentümer charakterisieren, sollen in dieser Arbeit nicht näher erläutert werden.
3 Norbert Lamm (CDU), Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft von 1994 bis 1997, Mitglied des deutschen Bundestages seit
1980. (Zitat)
4 Vgl. Rauen Peter, (Mittelstand), S.5.
5 Vgl. Rauen Peter, (Mittelstand), S.8.
2. Der Mittelstand
Für den weiteren Verlauf der Arbeit besitzen die folgenden zwei quantitativen Klassifizierungen ihre Gültigkeit, da die in dieser Arbeit verwendeten Studien, Daten und Literaturnachweise auf diesen Definitionen basieren. Somit ist ein Vergleich dieser Daten möglich.
2.1.1 Mittelstandsdefinition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn
Eine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung des Mittelstandes gibt es nicht. Doch hat sich in Deutschland, wie auch in der Europäischen Union, eine Klassifizierung nach Zahl der Beschäftigten bzw. Höhe des Umsatzes durchgesetzt. So findet in Deutschland fast immer der Ansatz des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) seine Anwendung und soll auch für diese Arbeit gelten.
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn klassifiziert in Deutschland Unternehmen zum Mittelstand, deren Umsatz weniger als 50 Millionen Euro beträgt und deren Beschäftigungszahl unter 500 Mitarbeitern liegt. 6 Wenn man nun die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro isoliert betrachtet, so fallen 99,8 Prozent aller deutschen Unternehmen in die Kategorie Mittelstand, bei insgesamt 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland. 7
2.1.2 Mittelstandsdefinition der Europäischen Union
Die Europäische Kommission kategorisiert Unternehmen in kleine und mittlere Unternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen. Auch hier dient die Beschäftigungszahl, der Umsatz und zusätzlich die Jahresbilanzsumme als Klassifizierungsmerkmal. Die Schwellenwerte dieser Definition sind im Vergleich zur deutschen Definition aber niedriger angesiedelt. Doch will die Europäische Kommission diese in Zukunft deutlich anheben, so dass sie der nationalen Klassifizierung näher kommen wird. Im Moment gelten aber noch die Werte der Empfehlung 96/280/EG der Europäischen Kommission. 8
6 Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn, (Mittelstand), 2002.
7 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand), 2002, S.3.
8 vgl. Bundesverband der deutschen Banken, (Mittelstand I), 2000, S.9
2. Der Mittelstand
2.2 Rechtsformen des Mittelstandes
Typisch für den deutschen Mittelstand ist der Umstand, dass das Eigentum und die Unternehmensführung in einer Hand liegen. Somit trägt der Inhaber nicht nur das unternehmerische Risiko, sondern beteiligt sich auch aktiv an der Geschäftsführung. Der Anteil der vom Inhaber geführten bzw. der Familienunternehmen über alle Unternehmungsformen hinweg beträgt laut MIND- Studie 96,2 Prozent. 9
Diese enge Verbundenheit der Unternehmer mit ihren Unternehmen und dessen Umfeld zeigt sich auch in der Wahl der Rechtsform deutscher mittelständischer Unternehmen wieder. Für die Rechtsform des Einzelunternehmens haben sich 78,3 Prozent der kleinen Unternehmen (bis zu einer Umsatzgröße von 1 Million Euro) entschieden. Im klassischen Mittelstand hingegen (zwischen 500.000 und 50 Millionen Euro Umsatz) ist die Rechtsform der GmbH (38,7 Prozent) genauso stark vertreten wie die Rechtsform des Einzelunternehmens (36,9 Prozent). Betrachtet man das ganze unter dem quantitativen Kriterium des Umsatzes, so ergibt sich folgende Abbildung der Rechtsformstruktur im deutschen Mittelstand. Darin wird deutlich, dass die GmbH und die Kommanditgesellschaft die umsatzstärksten Rechtsformen im Mittelstand darstellen. Sie erwirtschaften zusammen einen Umsatz von 67,8 Prozent.
9 Vgl. Mittelstand in Deutschland, (MIND), 2000, S.15.
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist mit einem Gesamtanteil von 0,1 Prozent im deutschen Mittelstand generell nicht weit verbreitet. 10 11
Hier soll nun eine zweite Abgrenzung für den weiteren Verlauf dieser Arbeit erfolgen. Auf-grund der dargestellten Umsatzstärke soll, bei tieferen Betrachtungsweisen noch folgender Ausführungen, nur die Rechtsform der GmbH im Vergleich zur Einzelunternehmung näher betrachtet werden. 12
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
Es gibt viele Bezeichnungen für den Mittelstand. Oft und gerne wird er von Wirtschaftsexperten als Motor oder Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Auch die Politiker aller Parteien sind sich in dieser Hinsicht einig und sehen den Mittelstand als tragende Säule unserer Wirtschaft an. Warum aber besitzt ein funktionierender und wirtschaftlich gesunder Mit-telstand für unsere Volkswirtschaft einen solch bedeutenden Stellenwert?
3.1 Die Wirtschaftskraft Mittelstand
Zur Verdeutlichung dazu ein paar Zahlen aus dem Jahr 2001 vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Wie in Kapitel 2.1.1 auf Seite 3 schon aufgezeigt wurde, können 99,8 Prozent aller deutschen Unternehmen dem Mittelstand zugerechnet werden. Etwa 79 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer wurden 2001 im Mittelstand beschäftigt. Die Ausbildungsbereitschaft bei den mittelständischen Betrieben liegt zwar nur bei ca. 60 Prozent ( ca. 90 Prozent bei Großunternehmen), doch bildet der Mittelstand dafür etwa 82 Prozent aller Auszubildenden aus. Immerhin 46 Prozent der Bruttoinvestitionen 13 werden vom Mittelstand durchgeführt. Der Anteil an der Bruttowertschöpfung lag im Jahr 1999 bei 48,8 Prozent und der Mittelstand erwirtschaftete dabei einen steuerpflichtigen Umsatz von 43,2 Prozent aller deutschen Unternehmen. 14 Doch trotz dieses wirtschaftlichen Potentials fühlt sich der deutsche Mittelstand innerhalb des deutschen Wirtschaftssystems nicht angemessen beachtet. Aufgrund der mangelnden Lobby ist der deutsche Mittelstand so mancher wirtschaftspolitischer Entscheidung hilflos ausgesetzt.
10 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.68.
11 Siehe Anhang I, auf S.45
12 Siehe Anhang VII - Anhang XI auf S.55 - 74.
13 Bruttoinvestitionen = Summe aus Bruttoanlageinvestitionen und Vorratsveränderungen. Dabei besteht die Bruttoanlageinvestition aus Käufen von Investitionsgütern und selbsterstellten Anlagen. vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (Lexikon), 1997, S.698.
14 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, ( Mittelstand II), 2003.
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
3.2 Die regulierende Bürokratie
Laut einer Umfrage der Europäischen Kommission, worin mittelständische Unternehmen die größten Hindernisse ihrer unternehmerischen Tätigkeit sehen, haben 20 Prozent der deutschen Mittelständler die Bürokratie als größtes Hindernis empfunden. So müssen in Deutschland mittlerweile 2.197 Gesetze mit allein 46.779 Einzelvorschriften von den Unternehmen beachtet werden. 3.131 Verordnungen mit 39.197 einzelnen Bestimmungen kommen dabei noch hinzu. Für ein mittelständisches Unternehmen ohne einen unternehmenseigenen Rechts- und Sozialexperten ist dies ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen. Aus dieser Überregulierung der deutschen Wirtschaft resultiert, dass die Bürokratiekosten pro Mitarbeiter bei Kleinstunternehmen dreimal höher sind als bei größeren Mittelständlern. Denn durch die Fixkostendegression 15 sinken die Bürokratiekosten pro Mitarbeiter mit der Unternehmensgröße stetig. Gerade die kleinen mittelständischen Betriebe sind daher auf die Hilfe externer Berater (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater usw.) angewiesen. 16
Folgende Regelungen beschäftigten den Mittelstand in den letzten Jahren besonders:
1. Das Betriebsverfassungsgesetz: Die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Sommer 2001 hatten, komprimiert betrachtet, nur das Ziel, die Anzahl der Betriebsräte im Mittelstand zur erhöhen. Die Kosten, welche dadurch auf den Mittelstand zukommen, werden auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Diese entstehen hauptsächlich dadurch, dass nun zusätzliche Mitarbeiter ganz oder nur teilweise freigestellt werden müssen, um ihre Funktion als Betriebsrat wahrnehmen zu können. Gerade aber in kleinen mittelständischen Betrieben besteht ein sehr enger Kontakt der Arbeitnehmer zu der Geschäftsleitung und Probleme können meist in persönlicher Atmosphäre direkt und schnell gelöst werden.
15 Fixkostendegression = die Abnahme der Fixkosten pro Leistungseinheit bei steigender Beschäftigung, vgl. Däumler/Grabe, (Lexikon), 1997, S.103.
16 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand II), 2003, S.1.
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
2. Die 325 Euro Jobs Bis zum 01.04.2003 gab es diese Regelung noch. Doch seit dem
1. April gibt es nun die Minijob - Zentrale , die Bundesknappschaft, die für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zuständig ist. Die wesentlichste Änderung der neuen Gesetzgebung ist, dass jeder geringfügige Beschäftigte 400 Euro pro Monat brutto wie netto verdienen darf, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Diese werden pauschal, in Höhe von 25 Prozent, vom Arbeitgeber übernommen. Somit kostet ein geringfügig Beschäftigter den Arbeitgeber 500 Euro im Monat. Zwar sind die Kosten für einen geringfügig Beschäftigten gestiegen, doch ist der Umgang mit Mini-Jobs für die Arbeitgeber erheblich flexibler zu gestalten als noch bei der alten Regelung. Für die mittelständischen Betriebe bedeutet dies einen erheblich geringeren Verwaltungs-aufwand. Zu hoffen bleibt aber, dass diese Regelung nunmehr länger ihre Gültigkeit bewahrt und sich die Gesetzgebung nicht alle 4 Jahre ändert.
3. Das Kündigungsschutzgesetz: Seit 1999 hat wieder der Schwellenwert von 5 Mitarbeitern seine Gültigkeit, ab dem ein Unternehmen dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 10 Stunden arbeiten, mit dem Faktor 0,5 anstatt 0,25 bei der Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt. Auch die Sozialauswahl setzt wieder strengere Maßstäbe an. Nicht nur Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten sind zu beachten, sondern auch soziale Aspekte, wie Schwerbehinderungen, allein erziehende Elternteile, Arbeitsmarktchancen oder die Pflege von Angehörigen. Damit wurde der Spielraum für Kleinbetriebe eingeschränkt, auf individuelle Geschäftssituationen (z.B. schwache Konjunktur) flexibel zu reagieren. 17
Auch hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung ergaben sich in den letzten Jahren, teilweise, Nachteile für den deutschen Mittelstand.
3.3 Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform
In Deutschland sind 83 Prozent der insgesamt rund 3,4 Millionen Unternehmen als Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften organisiert. Deren Erträge unterliegen dabei der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb plus Solidaritätszuschlag. Die Erträge aus Kapitalgesellschaften müssen der Körperschaftssteuer und damit auch dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer unterzogen werden.
17 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.30 - 34.
3. Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für den Mittelstand
Bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter werden deren Anteile zusätzlich mit Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag belastet.
Im Zuge der Steuerreform von 1999 und dem damit verbundenen Steuerentlastungsgesetz gab es einige Veränderungen, die für die verschiedenen Rechtsformen im Mittelstand unterschiedliche Auswirkungen mit sich brachten. Die wesentlichsten Problemstellungen dieser Reform sollen hier kurz dargelegt werden.
3.3.1 Die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer mindert sowohl ihre eigene, als auch die ertragssteuerliche Bemessungs-grundlage dadurch, dass sie als Betriebsausgabe im vollem Umfang abzugsfähig ist. Sowohl bei Kapitalgesellschaften wie auch bei Personenunternehmen hat dies seine Gültigkeit.
Doch seit 2001 wird zusätzlich für Personenunternehmen eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gewährt. Dadurch können diese das 1,8 -fache des ermittelten Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommenssteuer der steuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb anrechnen. Dabei muss der Gewerbesteuermessbetrag bei einer Mitunternehmerschaft 18 gemäß des Gewinnverteilungsschlüssels auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt werden. Durch diese Regelung soll eine Kompensationswirkung 19 der Gewerbesteuer erreicht werden. Diese Kompensation wird bei einem Hebesatz von ca. 380 v.H. unter Berücksichtigung des Einkommenssteuerspitzensatzes erreicht und soll bis 2005 auf 341 v.H. sinken. Da aber der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland ungefähr bei 400 v.H. liegt und somit über dem optimalen Hebesatz, kann nur in seltenen Fällen eine vollständige Kompensation erreicht werden. Zum größten Teil müssen die Personenunternehmen doch noch einen Teil der Gewerbesteuerlast tragen. 20
Als Kritikpunkt dieser Regelung sehen manche Experten, dass auf der einen Seite die Personengesellschaften Steuerschuldner der Gewerbesteuer sind, die Vergünstigungen aus der Gewerbesteueranrechnungen aber den Gesellschaftern persönlich zugute kommen. Dies wird als Verletzung des Grundsatzes angesehen, nachdem ein Ausgleich nur demjenigen zusteht, der die Steuer zuvor auch entrichtet hat. Das Problem dabei ist aber, dass ein Personenunternehmen nach dem deutschen Steuerrecht kein eigenständiges Steuersubjekt darstellt, d.h. es unter- 18 Mitunternehmerschaft =Personengesellschaften. Diese besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Unter ihrem Namen können Rechte und Pflichten eingegangen werden. Sie sind aber selbst nicht einkommenssteuerpflichtig, sondern die Erträge aus solchen Personenzusammenschlüssen, werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. vgl. Grefe Cord, (Steuern), 2002, S.90.
19 Kompensation = [lat. compensatio]; Ausgleich, Ausgleich einer bewussten oder unbewussten Unsicherheit durch betont entgegengesetztes Verhalten, vgl. Wahrig- Burfeind Renate, (Lexikon), 1999, S.484.
20 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft, (Mittelstand I), 2002, S.24.
Arbeit zitieren:
Michael Boehly, 2003, Alternative Finanzierungsformen für den deutschen Mittelstand unter Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung, München, GRIN Verlag GmbH
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