1. Einleitung
„Nach der Bauentwurfslehre von Neufert baut die ganze Welt.“ 1 So steht es selbstbewusst auf der letzten Seite der Ausgabe der „Bauentwurfslehre“ von 2000. Es handelt sich dabei um die 36. Auflage eines Handbuchs, das für Baufachpersonen, Lehrende und Lernende gedacht ist und das mit der 38. Auflage in 17 Sprachen 2 übersetzt worden ist. Auf den 650 Seiten zeigen vor allem die mehr als 6400 Abbildungen und Tabellen 3 Baumöglichkeiten und Standards auf und sollen „Anregungen für [die] eigene Phantasie“ 4 geben. Dass die vorgestellten „Grundrisse, Schnitte, Formen und Arten [...] Beispiele und lediglich Zahlenträger“ 5 seien, das ist einer der wenigen Hinweise auf die Zeichnungen im eigenen Werk und das macht sie interessant: Welche Beispiele wählt das Standardwerk 6 , das mit einer Gesamtauflage von 300.000 Exemplaren in Deutschland verbreitet ist 7 , um damit Konstruktionen zu veranschaulichen? Welche Aussagen werden mit ihnen getroffen - und welche Wirklichkeit geschaffen? Diese Arbeit wird einen Schwerpunkt darauf legen, welche Rolle dabei das Geschlecht spielt und wird schließlich anhand des Bildmaterials das zugrundeliegende Menschenbild rekonstruieren. Dabei geht es nicht um den architektonischen Anspruch des Werks, sondern ausschließlich um die Herausarbeitung eines kritischen Blicks auf die Darstellungen.
2. Geschlechter
2.1 DIE GESCHLECHTERBILDER IN DER BAUENTWURFSLEHRE
In der Bauentwurfslehre werden den Lesenden Geschlechterbilder geboten und das im doppelten Sinne: Zum überwiegenden Teil dienen Illustrationen zur Veranschaulichung von Bauvorschriften und gebräuchlichen Maßen; kommen darin Menschen zum Einsatz, kann man diese meist eindeutig einem Geschlecht zuordnen. Dies steht im Gegensatz zum Text, der grundsätzlich nur vom Menschen redet. Zudem handelt es sich um eine geschlechtsspezifische Sichtweise, die „Frauen in bestimmte Funktionen und
1 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.650.
2 www.neufert.de
3 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.III.
4 ebd., S. V.
5 ebd., S.IX.
6 ebd., Rückseite.
7 www.neufert.de
2
damit bestimmte Räume verweist“, wie Kerstin Dörhöfer feststellt. 8 Ein Großteil der bei ihr aus der Ausgabe von 1966 zitierten Abbildungen sind auch im Jahr 2000 enthaltenimmer noch werden beispielsweise bei Putztätigkeiten 9 und in der Küche 10 ausschließlich Frauen abgebildet. Für Dörhöfer wird durch Darstellung und Wortwahl die Arbeit im Wirtschaftsraum als „unwert“ 11 angesehen, andererseits ist dies der einzige Ort, an dem explizit Wert auf eine „gesunde Handhabung“ gelegt wird und das schon seit der ersten Auflage. 12 Die Küche ist laut Bauentwurfslehre 2000 „Aufenthaltsraum für die Hausfrau für viele Stunden“ 13 , 1936 war sie immerhin die „Werkstatt der Hausfrau“ 14 und offenbar half eine männliche Person in der Küche 15 .
Neben eindeutig gezeichneten Geschlechtern finden sich auch alternative Darstel-lungsformen: Während der Querschnitt für einen Aktsaal ein weibliches Modell und männliche Zeichner darstellt, sind die übrigen Hörsäle mit geschlechtslosen Strichmännchen besetzt und in weiteren Bildern sind nur Augenhöhen und Hörerkurven zu sehen. 16 Einige Zeichnungen kommen ohne Beispiel-Personen aus - so auch Teile des Abschnitts über Küchen 17 ; bei Draufsichten werden selten Personen abgebildet. Dass dieses Vorgehen nicht vor geschlechtlicher Zuschreibung schützt, zeigen die Grundrisse der Schlafzimmer: Eine Abbildung eines „üblichen“ Schlafzimmers enthält ein Doppelbett und steht neben einer weiteren Darstellung, in der „mehr Platz für Schminkplatz“ geboten wird. 18
Im Text wird meist auf „den Menschen“ oder auf Tätigkeiten verwiesen ohne die
8 Dörhöfer: Der „männliche“ Blick, S.116.
9 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.241.
10 ebd., S.244.
11 Dörhöfer: Der „männliche“ Blick, S.120.
12 Neufert: Bauentwurfslehre (1936), S. 99; Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.242.
13 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.247.
14 Neufert: Bauentwurfslehre (1936), S.102.
15 ebd., S.56, Abb.9.
16 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.316, Abb.2-7.
17 ebd., S.245.
18 ebd., S.250, Abb.5-6.
3
handelnden Personen zu benennen. Auf dem ersten Blick wird somit zumindest im Text Neutralität angestrebt. In „Gekonnt planen - Richtig bauen“, einem „Handbuch für Bauherren und Planer“ 19 , das die Bauentwurfslehre zur Grundlage hat, findet sich entsprechend ein Plan einer Hausgliederung „von der Einraumwohnung bis zum Schloss“ 20 . Ähnlich einer Mindmap wird das Leben zwischen diesen Polen in immer mehr Räume untergliedert und erscheint in Hinsicht auf die Geschlechter symmetrisch angelegt zu sein. Allerdings bekommt der Sohn einen Hauslehrer zugeordnet, während die Tochter auf gleicher Ebene eine Freundin zugedacht bekommt; das Damenzimmer wird nicht weiter unterteilt, während an das Herrenzimmer Bibliothek, Rauchzimmer und Spielzimmer angeschlossen werden können. Die Personalräume - die nicht mit dem übrigen Lebengeflecht in Beziehung stehen - bieten Platz für folgende Ansgestellte: Dienstmädchen, Stubenmädchen, Zofe, Köchin, Fahrer, Diener. Dieser Plan wurde inhaltlich unverändert aus der ersten Auflage der Bauentwurfslehre übernommen 21 - während die umfangreichere 36. Auflage darauf verzichtet hat.
Es ist auffällig, dass das Geschlecht bei den Autoren und Autorinnen der Bauentwurfslehre selbst ausgeblendet wird: Zwar sind ihre Gesichter skizziert abgebildet 22 , aber bis auf die Leiter sind ihre Vornamen nicht ausgeschrieben. Dies gilt auch für alle weiteren beteiligten Architekten (und Architektinnen?).
2.2 DIE GESCHLECHTER IN DER WIRKLICHKEIT
Die Zuständigkeit der Frau für die Hausarbeit ist kulturell in der westlichen Welt geprägt und die durchschnittliche Zeit, die von Männern und Frauen 2001 und 2002 für unbezahlte Arbeit aufgewendet wurde, zeigt, dass dieses Rollenmuster noch immer gelebt wird: Bei Paaren mit Kindern sind dies über sechs Stunden bei Frauen, drei Stunden bei Männern. Dagegen verrichten Frauen dieser Gruppe nur fast 2 Stunden bezahlte Arbeit, wohingegen Männer über 5 Stunden damit verbringen. Bei Paaren ohne Kindern ist das Verhältnis ähnlich, aber nicht so sehr ausgeprägt. 23 Zwischen dem 25. und dem 65. Lebensjahr ist die Zubereitung von Mahlzeiten, das Instandhalten von Haus und Wohnung und die Kinderbetreuung ganz überwiegend „Frauensache“. Für Gartenarbeit und
19 Neufert/Neff: Gekonnt planen, S.III.
20 ebd., S.106.
21 Neufert: Bauentwurfslehre (1936), S.89.
22 Neufert: Bauentwurfslehre (2000), S.VII.
23 Cornelißen: Gender-Datenreport, S.306.
4
Arbeit zitieren:
Silvio Schwartz, 2006, Die Bauentwurfslehre von Neufert, München, GRIN Verlag GmbH
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