Das internationale nukleare Nichtverbreitungsregime
Christian Freiburg
Inhalt
1. Regimebedarf 2
2. Das nukleare Nichtverbreitungsregime 3
2.1. Regimeentstehung 3
2.1.1. Begriffe und Konfliktfelder 3
2.1.2. Entstehung des Nichtverbreitungsregimes 8
2.2. Regimestruktur 10
2.2.1. Unilaterale Ebene 10
2.2.2. Bilaterale Ebene 11
2.2.3. Kollektive Ebene 13
2.2.4. Multilaterale Ebene 15
2.2.5. Regimestruktur nach Müller 16
2.3. Der „Atomwaffensperrvertrag“ und die Evolution des Regimes 18
2.3.1. Der Nichtverbreitungsvertrag 18
2.3.2 Regimeevolution 21
3. Regimeeffizienz und Ausblick 25
1. Regimebedarf
Die Weiterverbreitung von Kernwaffen gefährdet den Frieden und das Überleben der Menschheit. Je mehr nukleare Massenvernichtungswaffen im Umlauf sind, desto größer ist die Gefahr eines Atomkrieges. Je größer die Atomwaffenarsenale der Einzelstaaten werden, desto intensiver bemühen sich andere Staaten ebenfalls in den Besitz solcher Waffen zu kommen, um ihr Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen. Proliferation birgt auch das Risiko, daß es zu einem nuklearen Unfall kommt, oder daß Terroristen oder nichtstaatliche Organisationen in den Besitz von Kernwaffen kommen bzw. gezielt eine nukleare Katastrophe verursachen. Kommt es zu einer Explosion – gewollt oder ungewollt – kann das verheerende Folgen für die Umwelt, die Lebewesen und die internationalen Beziehungen haben. Spätestens seit den Bombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki ist klar, welche Gefahren „die Bombe“ mit sich bringt. Wie man diesen Gefahren auf internationaler Ebene begegnen soll, ist umstritten. In dieser Hauptseminararbeit wird das internationale nukleare Nichtverbreitungsregime dargestellt, dessen Fundament der nukleare Nichtverbreitungsvertrag bildet. Dieser basiert im Kern auf einem einfachen Handel: Fünf Staaten dürfen über Kernwaffen verfügen, alle anderen Staaten verzichten darauf. Als Ausgleich bekommen diese Unterstützung bei der zivilen Anwendung der Kernenergie, und die Kernwaffenstaaten bemühen sich um die nukleare Abrüstung. Dieser Interessenausgleich wurde im Zuge der unbefristeten Verlängerung des Abkommens 1995 noch einmal bestätigt. Wie sich auf der 6. NVVÜberprüfungskonferenz im Jahr 2000 zeigte, sind die Nicht-Kernwaffenstaaten weiterhin mit den Bemühungen der Kernwaffenstaaten um nukleare Abrüstung äußerst unzufrieden. Sollte nun infolge der amerikanischen Raketenabwehrpläne und eines sich darüber entzündenden amerikanisch-russischen Streits über den ABM-Vertrag die nukleare Abrüstung gänzlich ins Stocken geraten, würde dies dem Nichtverbreitungsregime einen weiteren schweren Schlag versetzen. Es wäre dann auch nicht mehr auszuschließen, daß einzelne Länder das Regime verlassen. Die Frage, inwiefern das Nichtverbreitungsregime in Gefahr ist, wird abschließend zu diskutieren sein. Schwerpunkte der Hausarbeit sind die zugrundeliegenden Dilemmatasituationen, die Entstehung, die Struktur und die Evolution des Regimes. Dabei wird vor allem der nukleare Nichtverbreitungsvertrag als Kernstück des Regimes kritisch beleuchtet.
2. Das nukleare Nichtverbreitungsregime
2.1. Regimeentstehung
2.1.1. Begriffe und Konfliktfelder
Der Regimeansatz resultiert aus der Interdependenz-Theorie. Regime strukturieren und institutionalisieren demnach das System der gegenseitigen Abhängigkeiten. Internationale Kooperationsnetzwerke werden zur Bewältigung globaler Probleme gebildet. Die Kooperation ist das Resultat unterschiedlich ausgeprägter Machtverhältnisse und manifestiert sich in Regimen. Der allgemeine Regimebegriff, mit welchem in diesem Aufsatz gearbeitet wird, orientiert sich an Harald Müllers Definition:
„Regime sind kooperative Institutionen, die durch informelle und formelle, rechtliche und nichtverrechtlichte Strukturen – Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren – gekennzeichnet werden und Konflikte zwischen konkurrierenden Nationalstaaten (gelegentlich unter Einbeziehung anderer Akteure) bearbeiten.“1
Um zu überprüfen, ob das „nukleare Nichtverbreitungsregime“ den Anforderungen obiger Definition gerecht wird, werden in dieser Hausarbeit zunächst die Merkmale des Nichtverbreitungsregimes (NVR) mit den Elementen der Regimedefinition nach Müller verglichen. Als erstes werden die Konflikte und der historische Hintergrund beschrieben, aus denen das NVR hervorgegangen ist. In einem nächsten Schritt werden die Strukturen des Regimes beschrieben, bevor abschließend die Frage beantwortet wird, ob es sich beim Nichtverbreitungsregime tatsächlich um eine „kooperative Institution“ handelt. Häckel definiert als internationales Nichtverbreitungsregime „...die Gesamtheit der Verfahrensweisen, Regeln, Normen und Institutionen, die dem Zweck dienen, die Verbreitung und Weiterverbreitung von Kernwaffen in der Staatenwelt zu verhindern.“2 Nukleare Nonproliferation beinhaltet alle nicht-militärischen Mittel, welche die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen zum Ziel haben. Mey arbeitet zudem mit dem Begriff der "Counterproliferation“, unter dem er alle defensiven und offensiven militärischen Optionen der Nichtweiterverbreitung, sowie einige Bereiche des Zivilschutzes, zusammenfaßt.3
[....]
1 Müller (1992): S.26
2 Häckel (1985): S.276
3 Mey (1999): S.12
Arbeit zitieren:
Christian Freiburg, 2002, Das internationale nukleare Nichtverbreitungsregime, München, GRIN Verlag GmbH
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