I
Gliederung
Inhaltsverzeichnis. I
Abbildungsverzeichnis. V
Abk ürzungsverzeichnis. VI
1. Einleitung 1
1.1 Einführung in die Problemstellung und Ziel der Arbeit 1
1.2 Aufbau der Betrachtung. 2
2. Eingrenzung der relevanten The oriegebiete 2
2.1 Risiko und Risikomanagement 2
2.1.1 Definition des Risikobegriffs 2
2.1.2 Die Beziehung zwischen Risiko und Ungewissheit 3
2.1.3 Bedeutung des Risikos für den unternehmerischen
Entscheidungsprozess. 4
2.1.4 Der Begriff des Risikomanagements. 4
2.2 Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement 5
2.2.1 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) 5
2.2.1.1 Ziele des KonTraG im Bezug auf das Risikomanagement 5
2.2.1.2 Die gesetzliche Pflicht zum „Managen von Risiken“ 6
2.3 Die Wertschöpfungskette. 7
2.3.1 Das Konstrukt der Wertschöpfungskette. 7
2.3.1.1 Wertschöpfung und Wertaktivitäten. 7
2.3.1.2 Verkettung von Wertaktivitäten zur Wertschöpfungskette 8
2.3.2 Erweiterung des Modells zur unternehmensübergreifenden
Wertsch öpfungskette 9
2.3.3 Bedeutung der unternehmensübergreifenden Wertschöpfungskette für die
Behandlung von Risiken 10
II
3. Behandlung von Risiken in Wertschöpfungsketten. 11
3.1 Der organisatorische Aufbau eines Risikomanagement-Systems 11
3.1.1 Die Risikokultur als Kernpunkt des Risikomanagements. 11
3.1.2 Elemente eines Risikomanagement-Systems 12
3.1.3 Einbeziehung von Mitgliedern der Wertschöpfungskette in die
Risikomanagement -Organisation. 14
3.2 Der Prozess des Risikomanagements in Wertschöpfungsketten. 14
3.2.1 Grundsätzliche Überlegungen zum Risikomanagement-Prozess. 14
3.2.2 Risikoidentifikation in Wertschöpfungsketten. 16
3.2.2.1 Strategie und Ziele als Grundlage der Risikoidentifikation in
Wertsch öpfungsketten. 16
3.2.2.2 Spezifische Risiken in Wertschöpfungsketten 18
3.2.2.2.1 Variabilität der Nachfrage - uncertain demand - 18
3.2.2.2.2 Kapazitätsrisiko 19
3.2.2.2.3 Geschäftsrisiken entlang der Wertschöpfungskette 20
3.2.2.2.4 Qualitätsrisiken der Zulieferung 21
3.2.2.2.5 Unglücke und Unfälle entlang der Wertschöpfungskette 22
3.2.2.2.6 Risiken des Transports. 23
3.2.2.2.7 Auswirkungen der dargestellten Risikoarten. 24
3.2.2.3 Techniken zur Risikoidentifikation in Wertschöpfungsketten. 25
3.2.2.3.1 Grundsätzliche Überlegungen 25
3.2.2.3.2 Analyse von Datenbeständen und Statistiken. 25
3.2.2.3.3 Besichtigungsanalysen. 27
3.2.2.3.4 Workshops und Check-Listen. 27
3.2.2.4 Risikoidentifikation durch Kooperation. 28
3.2.3 Analyse und Bewertung von Risiken in Wertschöpfungsketten. 30
3.2.3.1 Notwendigkeit der Bewertung ermittelter Risiken. 30
3.2.3.2 Die Ermittlung des „Schadenserwartungswertes“ als Risikomaß 31
3.2.3.2.1 Die Quantifizierung von Schäden. 31
3.2.3.2.2 Ermittlung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und
Schadenserwartungswerten 32
III
3.2.3.2.3 Kooperationen als Methode der Risikobewertung 34
3.2.3.3 Die Risk-Map als Instrument zur Bestimmung der Risikoposition. 36
3.2.4 Die Steuerung von Risiken in Wertschöpfungsketten. 38
3.2.4.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Steuerung von Risiken. 38
3.2.4.2 Die Vermeidung von Risiken. 39
3.2.4.3 Die Verminderung von Risiken. 40
3.2.4.3.1 Grundlagen der Risikoverminderung 40
3.2.4.3.2 Reduzierung der Auswirkungen von Nachfrageschwankungen 41
3.2.4.3.3 Verminderung von Risiken auf der Zuliefererseite 42
3.2.4.3.3.1 Thematische Eingrenzung 42
3.2.4.3.2.2 Verminderung von Kapazitätsrisiken entlang der
Wertsch öpfungskette 43
3.2.4.3.2.3 Verminderung von Qualitätsrisiken. 44
3.2.4.3.2.4 Verminderung von Geschäftsrisiken 45
3.2.4.3.2.5 Reduzierung der Auswirkungen von Unglücken und Unfällen
entlang der Wertschöpfungskette 46
3.2.4.3.2.6 Verminderung der Risiken des Transportes 47
3.2.4.3.2.7 Risikoverminderung durch Kooperation 48
3.2.4.3.2.8 Risikoverminderung durch vertikale Integration. 49
3.2.4.4 Das Überwälzen von Risiken 50
3.2.4.4.1 Grundsätzliche Überlegungen 50
3.2.4.4.2 Non-Insurance-Risk-Transfer 51
3.2.4.4.3 Insurance-Risk-Transfer 53
3.2.4.5 Das Akzeptieren von Risiken. 55
3.2.5 Die Überwachung des Risikomanagement-Systems. 55
3.2.5.1 Die Überwachung der ergriffenen Steuerungsmaßnahmen. 55
3.2.5.2 Die Überwachung des Gesamtsystems. 57
3.2.5.2.1 Die „interne“ Überwachung des Risikomanagement-Systems 57
3.2.5.2.2 Die „externe“ Kontrolle des Risikomanagement-Systems 58
3.3 Der Kreislaufcharakter des Risikomanagements 60
IV
4. Abschließende Betrachtung 60
4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse und kritische Würdigung. 60
4.2 Ausblick und weitere Forschungsmöglichkeiten. 63
Anhang I: Ausgewählte Informationsinhalte der Beschaffungs-
marktforschung. 64
Literaturverzeichnis 65
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die unternehmensinterne Wertschöpfungskette.
Abbildung 2: Die erweiterte Wertschöpfungskette.
Abbildung 3: Vereinfachte Darstellung einer viergliedrigen Wert-
sch öpfungskette.
Abbildung 4: Elemente der Risikomanagement Organisation.
Abbildung 5: Risikomanagement-Prozess.
Abbildung 6: Wertschöpfungskette mit Logistikeinheiten.
Abbildung 7: Risk-Map zur Darstellung des Risikoportfolio.
Abbildung 8: Wirkungsweise der 4 Strategiealternativen zur Risiko-
steuerung.
Abbildung 9: Mehrstufige Lieferbeziehungen.
Abbildung 10: Risk-Map nach Steuerungsmaßnahmen.
Abbildung 11: Prüfungsumfang gem. § 317 Abs. 4 HGB.
Abbildung A1: Ausgewählte Informationsinhalte der Beschaffungs-
marktforschung
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
BMW Bayerische Motorenwerke
d. h. das heißt
FBU Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
F & E Forschung und Entwicklung
f. folgende
ff. fort fo lgende
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i laufender Index möglicher Störereignisse
KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler Deutsche-
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
No. Number
o. ä. oder Ähnliches
o. Jg. ohne Jahrgang
o. V. ohne Verfasser
VII
RWE Rheinisch Westfälische Elektrizitätswerke
Vgl. Vergleiche
Vol. Volume
S. Seite
S i möglicher Schaden vo n Störereignis i
SE Schadenserwartungswert
w i Eintrittswahrscheinlichkeit von i
z. B. zum Beispiel
1
1. Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung und Ziel der Arbeit
Unternehmen jeder Größe werden zunehmend mit sich schnell ändernden Heraus-forderungen konfrontiert. Entwicklungen wie die fortschreitende Globalisierung, der Eintritt in das Informationszeitalter sowie wachsende Komplexität durch die Tendenz zu schlanken, dezentralen Unternehmensstrukturen erschweren es der Unternehmensführung zunehmend, das eigene Unternehmen zu kontrollieren und zu steuern. 1 Die Risiken, die mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind und die im Extremfall den Fortbestand einer Unternehmung gefährden können, sind für die Unternehmensführung kaum noch überschaubar. Die Unternehmenskrisen der jüngsten Vergangenheit machen deutlich, dass es gerade vor diesem Hintergrund von entscheidender Bedeutung ist, die Risiken der eigenen unternehmerischen Tätigkeit zu ermitteln, sowie geeignete Maßnahmen zur Steuerung dieser Risiken zu ergreifen. 2
Diese Forderung nach einem „Management von Risiken“ wurde 1998 auch vom deutschen Gesetzgeber untermauert. Durch das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) wurde erstmals die Sorgfaltspflicht der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften hinsichtlich eines Risikomanagements gesetzlich f estgeschrieben. 3 Die Vorstände von Aktiengesellschaften sind hiernach gem. § 91 Absatz 2 Aktiengesetz verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ 4 . Um die in diesem Gesetz geforderte Früherkennung von Risiken möglichst umfassend umzusetzen, analysieren viele Unternehmen die eigene Wertschöpfungskette im Hinblick auf Fehlentwicklungen, die den Unternehmens fortbe-stand gefährden könnten. 5 Vor dem Hintergrund der Entwicklungstendenz, die eigene Tätigkeit auf die sogenannten Kernkompetenzen zu beschränken und zusätzliche Betätigungsfelder an vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungsstufen abzugeben, scheint es erforderlich, diese Sichtweise der Risikobehandlung zu erweitern. Zunehmend komplexe Beschaffungsstrukturen und schnelllebige Absatzmärkte machen eine ausgedehntere Betrachtung von Risiken erforderlich.
1 Vgl. KPMG, Hrsg. (1998), S. 4.
2 Vgl. Palaß (1999), S. 133ff.
3 Vgl. Hornung / Reichmann / Diederichs (1999), S. 317.
4 Schönfelder (2002), Aktiengesetz § 91 II.
5 Vgl. RWE, Hrsg. (2002), S. 7.
2
Statt lediglich den unternehmensinternen Wertschöpfungsprozess auf Risiken hin zu untersuchen, sollte vielmehr die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden. 6
Ziel dieser Arbeit ist es, Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufzuzeigen und Möglichkeiten zum Management dieser speziellen Risiken darzustellen. Der Fokus der Betrachtung liegt dabei auf Wertschöpfungsketten der Industrie, da sich am Beispiel produzierender Unternehmen die Behandlung von Risiken in Wertschöpfungsketten besonders gut deutlich machen lässt. Die Haupterkenntnisse der Arbeit lassen sich jedoch auch auf Unternehmen des Dienstleistungsbereiches übertragen.
1.2 Aufbau der Betrachtung
In einem ersten Schritt werden hierzu die relevanten Theoriegebiete eingegrenzt. Der Begriff des Risikos wird näher betrachtet und seine Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen dargelegt. Im Anschluss daran wird auf die aktuelle Gesetzgebung im Bezug auf Risiken eingegangen und das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auszugsweise vorgestellt. Zum Abschluss dieses Abschnitts wird auf das Konstrukt der Wertschöpfungskette und auf ihre Bedeutung für die Bewältigung von Risiken eingegangen. Im sich daran anschließenden Hauptteil der Arbeit wird das Management von Risiken in Wertschöpfungsketten ausführlich behandelt. Der organisatorische Aufbau sowie der Prozess eines Risikomanagement-Systems werden umfassend dargelegt. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt hierbei auf der Erkennung und Steuerung von Wertschöpfungsketten-spezifischen Risiken.
Abschließend werden die wesentlichen Erkenntnisse des Hauptteils noch einmal kurz zusammengefasst und in Form eines Fazits kritisch gewürdigt.
2. Eingrenzung der relevanten Theoriegebiete
2.1 Risiko und Risikomanagement
2.1.1 Definition des Risikobegriffs
Für den Begriff des Risikos findet sich in der Literatur keine eindeutige Definition. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Risiko häufig ein Wagnis oder eine mögliche Gefahr verstanden. 7 Bezogen auf ökonomische Zusammenhänge stellt
6 Vgl. Johnson (2001), S. 106f.
7 Vgl. o. V. (2002a), http://www.brockhaus.de, Suchbegriff: Risiko (Abfrage vom 25.06.2002)
3
diese Gefahr die Möglichkeit dar, dass der tatsächliche Ablauf einer Maßnahme bzw. der effektive Erfolg einer Unternehmung von seinem erwarteten Wert abweicht. 8
Das Risiko, dass die Erfolge einer Unternehmung oder einzelner Maßnahmen von den a priori geplanten Werten abweichen, hängt dabei von mehr oder weniger geplanten Entscheidungen der handelnden Personen ab. Der Handelnde wird bei Vorliegen mehrerer Handlungsalternativen nach Möglichkeit immer diejenige wählen, die nach seiner Einschätzung die geringste Gefahr einer Abweichung von den erwarteten Ergebnissen (d. h. das geringste Risiko) mit sich bringt. Es muss hierbei zwischen sog. „reinem“ und „spekulativem“ Risiko unterschieden werden. Während das reine Risiko nur die Gefahr eines Vermögensverlustes umfasst, wird beim spekulativen Risiko auch die Möglichkeit betrachtet, dass sich unsichere Ereignisse auch durchaus positiv im Sinne der Unternehmenszielsetzung auswirken können. 9
Unabhängig hiervon ist der Begriff Risiko jedoch immer im Zusammenhang mit Entscheidungen und der Ungewissheit über die Auswirkungen der gewählten Entscheidungsalternative zu sehen. 10
2.1.2 Die Beziehung zwischen Risiko und Ungewissheit
Definiert man Risiko als die Möglichkeit, dass ein Ist-Zustand von Erwartungen / Planungen abweicht, so ist der Begriff eng mit der Ungewissheit über die möglichen Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Entscheidungen verbunden. Naturgemäß besteht stets Ungewissheit darüber, welche Situationen nach einer Entscheidung auftreten können und wie sich diese genau auf geplante Abläufe auswirken. 11
Ungewissheit kann also generell als unvollkommene Informationslage eines Entscheiders verstanden werden. Sie stellt somit eine notwendige, wenngleich auch keine hinreichende Bedingung für die Existenz von Risiko dar. Ungewissheit konkretisiert sich erst in dem Moment zu Risiko, in dem ein Entscheider trotz unvollkommener Informationslage eine Entscheidung getroffen hat und deren zukünftige Auswirkungen tragen muss. Risiko in diesem Sinne verstanden ist also
8 Vgl. Kromschröder (1987), S. 356.
9 Vgl. Kless (1998), S. 93; Vgl. Karten (1993), S. 3828f.
10 Vgl. Weck (1992), S. 14f.
11 Vgl. Weck (1992), S. 14.
4
stets die Folge von Ungewissheit. Eine synonyme Verwendung der Begriffe, wie von einigen Autoren in der Literatur verfolgt, scheint nicht sinnvoll. 12
2.1.3 Bedeutung des Risikos für den unternehmerischen Entscheidungsprozess Auch im Unternehmensbereich besteht in Ermangelung der Fähigkeit, zukünftige Ereignisse vorherzusehen, immer die Ungewissheit über die zukünftigen Konsequenzen heutigen Handelns. 13 Jede unternehmerische Entscheidung ist somit eine Entscheidung unter Risiko, da stets die Gefahr besteht, dass das tatsächliche Ergebnis des Handelns von den eigenen Erwartungen abweicht. Die Einflussgrößen der Zielabweichung sind vom Entscheidungsträger im Unternehmen a priori nicht konkret bestimmbar. Die Nutzung von Chancen am Markt und somit das Erwirtschaften von Gewinnen wird folglich immer mit Entscheidungen unter Risiko ver-bunden sein. Eine Reduzierung der eigenen unternehmerischen Risiken „auf Null“ ist vor diesem Hintergrund nur durch das Verweigern jedweder Entscheidung und damit faktisch durch Aufgabe des Geschäftsbetriebes möglich. 14 Risiken können demnach nicht gänzlich vermieden werden. Sie sind Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens und stellen zum einen Gefahren, zum anderen aber auch notwendige Bedingung für das Wahrnehmen von Chancen, und somit den unternehmerischen Erfolg dar. Zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken bei der Wahrnehmung von Chancen gehört jedoch das genaue Abwägen einer jeden Entscheidung aus Risikosicht. 15
2.1.4 Der Begriff des Risikomanagements
Die Behandlung dieser unvermeidbaren unternehmerischen Risiken ist der Gegenstand des Risikomanagements. Da Risiken das Vermögen und den Fortbestand einer Unternehmung gefährden können, muss es Ziel der Unternehmensleitung sein, bestehende und zukünftige Risiken durch ein effektives Risikomanagement zu kontrollieren und zu kalkulieren. 16 Die Risiken müssen dabei zunächst möglichst vollständig identifiziert werden. Weitere Bestandteile des Risikomanagements sind Analyse und Bewertung der ermittelten Risiken sowie die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Risikobeeinflussung. Das
12 Vgl. Weck (1992), S. 17; Vgl. Müller (1993), S. 3813.
13 Vgl. Doherty (2000), S.17.
14 Vgl. o. V. (2000), http://www.risknet.de/Data/risknews07_2000.pdf, S. 3, Abfrage vom
30.05.2002.
15 Vgl. KPMG, Hrsg. (1998), S. 7.
16 Vgl. Kless (1998), S. 94.
5
Risikomanagement orientiert sich dabei immer an Zielen und Strategie der betrachteten Unternehmung, da durch deren Festlegung bereits die erwartete Entwicklung des Unternehmens festgelegt und mögliche Ris iken, die mit Aktivitäten und Entscheidungen verbunden sind, teilweise determiniert werden. 17 Im Idealfall wirkt das Risikomanagement einer Organisation wie ein zentrales Nervensystem. Es nimmt Informationen von innerhalb und außerhalb der Organisation auf. Die eigenen Aktivitäten und Entscheidungen werden auf Basis dieser Informationen und Erkenntnisse analysiert und gesteuert. 18
2.2 Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement
2.2.1 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
2.2.1.1 Ziele des KonTraG im Bezug auf das Risikomanagement
Die Vielzahl von Unternehmenskrisen in den 90er Jahren hat dem deutschen Gesetzgeber die Schwächen des bisherigen Systems der Unternehmenskontrolle deutlich aufgezeigt. Auch wenn diese Systeme nicht als Ganzes in Frage gestellt wurden, so sah sich der Gesetzgeber dennoch dazu veranlasst, gesetzliche Regeln zur Behandlung von Fehlentwicklungen im Unternehmensbereich aufzustellen. 19 Aus diesem Grund wurde zum 30.04.1998 das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ in Kraft gesetzt. Durch dieses Gesetz sind verschiedene gesellschaftsrechtliche Normen erstmals um den Themenkomplex „Bewältigung von Fehlentwicklungen“ ergänzt sowie umfassende Vorschriften zur Behandlung von unternehmerischen Risiken festgesetzt worden. 20 Ziel dieser Bestimmungen ist es zum einen, die Schwächen des herkömmlichen Systems der Unternehmenskontrolle im Hinblick auf Risiken der unternehmerischen Tätigkeit auszugleichen. Zum anderen soll die durch das Gesetz geschaffene Transparenz den Interessen der Anteilseigner an einer beständigen Wertentwicklung der Unternehmung Rechnung tragen. 21
17 Vgl. Lück (1998b), S. 1925f.
18 Vgl. KPMG, Hrsg. (1998), S. 8.
19 Vgl. Lück (1998a), S. 8.
20 Vgl. Brühwiler (2001), S. 54.
21 Vgl. Hornung / Reichmann / Diederichs (1999), S. 317.
6
2.2.1.2 Die gesetzliche Pflicht zum „Managen von Risiken“
Durch das KonTraG wird § 91 AktG um einen 2. Absatz erweitert. Durch Abs. 2 des § 91 AktG wird der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft ausdrücklich dazu verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ 22 . Der Vorstand einer AG ist also dazu verpflichtet, ein System zur Bewältigung von unternehmerischen Risiken zu implementieren. Er muss hierbei mit der in § 93 Abs. 1 AktG gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vorgehen. Die Errichtung eines derartigen Systems fällt unter die allgemeinen Organisations pflichten des Vor-stands gem. § 76 AktG. Eine Verletzung dieser Pflichten führt unmittelbar zu einer deutlich verschärften Haftungssituation. Implementiert der Vorstand entgegen den gesetzlichen Bestimmungen kein effektives Risikomanagement-System, so kann er hierfür im Sinne einer Pflichtverletzung haftbar gemacht werden. Durch die im § 93 Abs. 2 AktG kodifizierte Beweislastumkehr ist der Vorstand zudem dazu verpflichtet, nachzuweisen, ob er seinen Pflichten in ausreichendem Maße nachgekommen ist. 23
Zwar werden durch das KonTraG Gesellschaftsformen außerhalb des Aktiengesetzes nicht explizit erwähnt; nach herrschender juristischer Meinung ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz auch auf die Pflichten eines „ordentlichen Geschäftsmannes“ anderer Gesellschaftsformen ausstrahlt. Auch die Geschäftsleitungen dieser Gesellschaften sind zur Errichtung eines Risikomanagement-Systems verpflichtet. 24
Für die Geschäftsleitung aller Kapitalgesellschaften besteht über den Aufbau eines Risikomanagement-Systems hinaus die Verpflichtung, im Lagebericht auf mögliche Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen. Der Gesetzgeber hat in seinen Ausführungen ge naue Ausgestaltung und Umfang des geforderten Risikomanagement-Systems bewusst offen gelassen. Hierdurch sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ein auf ihre eigenen Bedürfnisse zugeschnittenes System zur Bewältigung von Risiken einzusetzen. Der Wirtschaftsprüfer ist bei der Abschlussprüfung jedoch dazu verpflichtet, die von
22 Schönfelder, Hrsg. (2002), Aktiengesetz § 91 II
23 Vg l. Hornung / Reichmann / Diederichs (1999), S. 318,
24 Vgl. KPMG, Hrsg. (1998), S. 4.
7
der Geschäftsleitung getroffenen Maßnahmen zum Aufbau eines Risikomanagement-Systems auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. 25 Um den Anforderungen des KonTraG nach einer möglichst vollständigen Betrachtung aller Risiken zu genügen, orientieren sich viele Unternehmen konsequent an ihren eigenen Wertschöpfungsketten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Risiken auf jeder Stufe der eigenen Leistungserstellung berücksichtigt werden.
2.3 Die Wertschöpfungskette
2.3.1 Das Konstrukt der Wertschöpfungskette
2.3.1.1 Wertschöpfung und Wertaktivitäten
Im Zentrum jeglichen unternehmerischen Handelns steht die Schaffung von Werten für die eigenen Kunden. Werte sind hierbei diejenigen Beträge, die Abnehmer für die Erzeugnisse des Unternehmens zu zahlen bereit sind. 26 Durch den Einsatz der eigenen Produktionsfaktoren werden Produkte oder Dienstleistungen geschaffen, die anschließend veräußert werden können. Dieser Prozess der Schaffung von Werten durch die Kombination von Produktions faktoren in Unternehmen, Institutionen oder anderen Einheiten wird allgemein als „Wertschöpfung“ bezeichnet. Ein Unternehmen erzielt immer dann Gewinne, wenn die Kosten seines Wertschöpfungsprozesses unter den Beträgen liegen, die Abnehmer bereit sind, für das geschaffene Gut zu zahlen. Der Begriff Wertschöpfung kann sowohl die originäre Erstellung eines Wertes beschreiben als auch die Vergrößerung eines bereits bestehenden Wertes zum Ausdruck bringen. 27
Der Wertschöpfungsprozess innerhalb einer Unternehmung umfasst grundsätzlich mehrere Stufen. Jede dieser Stufen umfasst dabei Aktionen oder Organisationsabläufe, die ein Produkt auf seinem Weg zum Abnehmer nacheinander durchlaufen muss. Porter bezeichnet diese Aktivitäten als „Primäraktivitäten“. In einer vereinfachten Darstellungsweise durchläuft ein Produkt in seinem Entstehungsprozess fünf Kategorien von Primäraktivitäten: Eingangslogistik, Operationen, Ausgangslogistik, Marketing und Vertrieb sowie Kundendienst.
Die unter diesen Kategorien subsumierbaren Primäraktivitäten sind von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bis zu einem gewissen Grad sind jedoch die genannten Kategorien primärer Wertaktivitäten in
25 Vgl. Lück (1998b), S. 1925. Vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 3.2.5.2.2.
26 Vgl. Porter (1999), S. 68.
27 Vgl. Schusser (1999), S. 9.
8
alle n Unternehmen vorhanden. 28 Zusätzlich zu diesen primären Aktivitäten, die den eigentlichen Prozess der Wertschöpfung ausmachen, erfordert die Erstellung einer Leistung noch sog. „unterstützende Aktivitäten“. Diese erfüllen Querschnittsfunktionen, die auf die Primäraktivitäten einwirken bzw. diese unterstützen. Sie können in der Regel in die Kategorien Unternehmens infrastruktur, Personalwirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie Beschaffung eingeordnet werden. Jede dieser Kategorien umfasst wiederum eine Vielzahl von branchen- bzw. unternehmensspezifischen unterstützenden Aktivitäten. 29
2.3.1.2 Verkettung von Wertaktivitäten zur Wertschöpfungskette
Erst durch das planvolle Zusammenwirken von primären und sekundären Aktivitäten kann eine Leistung erstellt und somit ein Wert für den Abnehmer geschaffen werden. Die Verkettung von Wertschöpfungsaktivitäten bezeichnet man als Wertschöpfungskette. Sie gibt ein strukturiertes Bild davon, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem Unternehmen entsteht. 30 Graphisch lässt sich eine Wertschöpfungskette in verallgemeinerter Form wie folgt darstellen:
Jedes Produkt, das erstellt wird, durchläuft alle Primäraktivitäten von links nach rechts. Die unterstützenden Aktivitäten wirken dabei auf die einzelnen Primäraktivitäten ein. Die Infrastruktur der Unternehmung kann als übergeordnete Funktion betrachtet werden. Sie besteht aus einer Reihe von Aktivitäten wie Geschäftsleitung, Rechnungswesen, P lanungsabteilung, die nicht unmittelbar auf
28 In Anlehnung an Porter (1999), S. 70ff.
29 Vgl. Porter (1999), S. 70ff.; Vgl. Volck (1997), S. 31ff.
30 Vgl. Schusser (1999), S. 9.
31 Vgl. Porter (1999), S. 66.
Arbeit zitieren:
Christian J. Mueller, 2002, Risikomanagement in Wertschöfpungsketten, München, GRIN Verlag GmbH
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