Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der DDR. 3
2.1 Die Festlegung der Rolle der Kirche in der DDR. 4
2.2 Staatliche Friedenspolitik in der DDR. 5
2.3 Das Friedensanliegen der Kirchen in der DDR 6
3. Schwerter zu Pflugscharen. 7
3.1 Vom Lesezeichen zur Bürgerrechtsbewegung. 7
3.2 Nichtkirchlicher Einfluss auf die unabhängige Friedensbewegung. 8
3.3 Protest- und Aktionsformen unter dem Schutz der Kirche. 9
4. Die Reaktion der DDR-Obrigkeit. 10
4.1 Die Gegenargumentation des Staates. 10
4.2 Repressive Maßnahmen des Staates 11
5. „Schwerter zu Pflugscharen“ nach dem Ende der DDR. 12
6. Fazit. 13
7. Literaturverzeichnis 14
7.1 Monographien 14
7.2 Aufsätze 15
7.3 Internetquellen 16
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1. Einleitung
Das Verhältnis zwischen Kirche und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war, bedingt durch die ideologischen Gegensätze, geprägt von unvereinbaren Standpunkten, aber auch von Konsens. Aktuell wurde dieses Thema nicht zuletzt durch die letzte Bundesversammlung, in der Joachim Gauck, einer der bekanntesten Angehörigen des kirchlichen Widerstands in der DDR, von Sozialdemokraten und Grünen zum Kandidaten um das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen wurde. Die Nachwirkungen der Zeit des politischen Umbruchs in der DDR sind daher heute noch allgegenwärtig und unumgehbarer Teil des aktuellen politischen Geschehens. Im Verlauf dieser Hausarbeit soll zunächst das Verhältnis zwischen Kirche und dem Staat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) dargestellt werden. Einleitend wird die Frage geklärt, was unter dem Begriff "Kirche im Sozialismus" zu verstehen ist und welche gesellschaftliche Bedeutung die evangelische Kirche im in der DDR hatte. Anhand der Gegenüberstellung von Kirche und DDR werden die fundamentalen Gegensätze zwischen beiden Institutionen hervorgehoben, um aufzeigen zu können, inwieweit Konfliktpotenzial zwischen ihnen vorhanden war. Sowohl Kirche als auch Staat gaben vor, ein Friedensanliegen zu besitzen. Jedoch unterschieden sie sich in der Zielrichtung der Ausgestaltung und der dauerhaften Herstellung von Frieden. Die unterschiedlichen Friedensanliegen von Staat und Kirche sind insbesondere vor dem Hintergrund des Ost-West-Konfliktes, der Situation des zwischen den Blöcken geteilten Deutschlands, der Furcht vor einer Eskalation des Wettrüstens und den Unruhen in Polen am Beginn der achtziger Jahre zu sehen. 1 Rainer Eckert schrieb, dass es sich bei "Schwerter zu Pflugscharen" um einen immateriellen Erinnerungsort 2 ostdeutscher Geschichte handle, da das Symbol untrennbar mit dem Widerstand gegen die Diktatur in der DDR verbunden sei. 3 Die Frage, inwieweit man bei „Schwerte zu Pflugscharen“ von einer gesellschaftlichen Bewegung sprechen kann, soll ebenfalls beantwortet werden, da in einer Diktatur gesellschaftliche Bewegungen schnell an die Grenzen des staatlichen Machtmonopols stoßen. Für die Existenz einer Bewegung muss ein gemeinsames Symbol, eine gemeinsame Identität und ein gemeinsames Verhalten mit Außenwahrnehmung und Außenwirkung vorhanden sein.
1 vgl. Silomon, Anke: „Schwerter zu Pflugscharen“ und die DDR. Die Friedensarbeit der evangelischen Kirchen in der DDR im Rahmen der Friedensdekaden 1980 bis 1982, Göttingen 1999, S. 17ff.
2 Der Begriff „Erinnerungsort“ ist nach Etienne François und Hagen Schulze eine materielle oder immaterielle Stätte zu verstehen, die auch in Form einer mystischen Gestalt, eines Ereignsses , Denkmal,
Institution oder ähnlichem vorhanden sein kann. Vgl. Eckert, Rainer: Schwerter zu Pflugscharen. In:
Sabrow, Martin (Hg.): Erinnerungsorte der DDR, München 2009, S. 514.
3 Vgl. Eckert, Rainer: Schwerter zu Pflugscharen. In: Sabrow, Martin (Hg.): Erinnerungsorte der DDR, München 2009, S. 514.
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Inwieweit diese Basis im Falle von "Schwerter zu Pflugscharen" gegeben war, soll im Verlauf dieser Hausarbeit geklärt werden.
2. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der DDR
Um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der DDR verstehen zu können, muss man zunächst darstellen, welchen Denkweisen der Sozialismus in Bezug auf Kirche und Religion zugrunde liegt und in welcher Situation sich die evangelische Kirche in der DDR befand. Der Sozialismus stammt in seinen theoretischen Ansätzen aus der Aufklärung und versteht sich den Grundsätzen der französischen Revolution verpflichtet. Die Vorstellungen des Sozialismus basieren auf frühchristlichen Motiven, antiken Lehrmeinungen und früh-bürgerlichen Sozialutopien. 4 Trotz frühchristlicher Motive traf die Kirche in den Reihen des sozialistischen Lagers bereits im 19. Jahrhundert auf Ablehnung, da die Kirche und das Gottgnadentum als Legitimation monarchischer Herrschaft und somit als Widerspruch zur Überwindung der Klassengegensätze verstanden wurde. 5 Die großen Theoretiker des Sozialismus, Karl Marx und Friedrich Engels vertraten die These, dass die Kirche der Überbau einer bestimmten Klasse, unwissenschaftlicher Aberglaube, Opium für das Volk und ein Überbleibsel historischer sozialer Entwicklungsstufen sei. Ihr Wesen ist in Folge der gesellschaftlichen Umgestaltung und wissenschaftlichen Aufklärung dem Untergang geweiht. 6 Nach Marx ist Religion von der Entfremdung herzuleiten, die den gesellschaftlichen Verhältnissen der kapitalistischen Produktionsweise innewohnt. Die Religion ist hiernach ein verkehrtes Weltbild, das aus einer verkehrten Welt entsteht. Dem entgegen vertrat Engels die These, dass Religion ein Konstrukt der Herrschenden sei, um der irdischen Macht eine überirdische Form zu geben. 7 In Deutschland haben die Kirchen traditionell einen großen gesellschaftlichen Einfluss, aber seit der Weimarer Republik wurde nach der Abschaffung der Monarchie die Trennung von Kirche und Staat verfassungsrechtlich festgeschrieben. 8 Dennoch sind Kirche und Gesellschaft bis in die heutige Zeit eng mit der Gesellschaft verbunden. In der DDR waren zu Beginn der achtziger Jahre 57% der Bevölkerung kirchlich organisierte Christen. Darunter waren etwa 6% Katholiken, aber 51% der Gesamtbevölkerung, also die Bevölkerungsmehrheit, waren
4 vgl. Schubert, Klaus: Sozialismus. - In: Schubert/Klein (Hgg.): Das Politiklexikon, Bonn 1997, S. 267f.
5 vgl. Prüfer, Sebastian: Sozialismus statt Religion. Die deutsche Sozialdemokratie vor der religiösen Frage 1863-1890, Göttingen 2002, S. 33ff.
6 vgl. Heise, Joachim: Kirchenpolitik von SED und Staat zwischen ideologischem Dogma, praktischer Toleranz und politischem Mißtrauen. In: Dähn, Horst (Hg.): Die Rolle der Kirchen in der DDR. Eine erste
Bilanz, München 1993, S. 73.
7 vgl. Goeckel, Robert F.: Die evangelische Kirche und die DDR. Konflikte, Gespräche, Vereinbarungen unter Ulbricht und Honecker, Leipzig 1995, S. 41.
8 vgl. Schubert, Klaus: Kirchen. - In: Schubert/Klein (Hgg.): Das Politiklexikon, Bonn 1997, S. 152.
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evangelische Christen. 9 Dies bedeutete für den Staat, dass er sich entweder mit der evangelischen Kirche arrangieren musste, oder gezwungen war, Einfluss auf sie zu nehmen, da sonst die Bevölkerungsmehrheit gegen ihn stünde. Offiziell vertrat die SED den Standpunkt, dass Sozialismus und Christentum nicht in einem Gegensatz zueinander stünden und Toleranz auch Praktiziert werde. Die Alltagserfahrungen der Christen in der DDR zeigten jedoch ein anderes Bild. Seit 1968 garantierte die Verfassung der DDR in Artikel 20 Abs. 1, dass jeder Bürger die gleichen Rechte und Pflichten vor dem Staat unabhängig von Weltanschauung oder Bekenntnis habe. Artikel 39 besagte, dass jeder Bürger der DDR das Recht besitze, sich zu einer Religion zu bekennen und religiöse Handlungen ausüben darf. Die Kirchen hatten die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten selbst zu ordnen, wenn dies im Einklang mit den Gesetzen der DDR geschehe.
2.1 Die Festlegung der Rolle der Kirche in der DDR
Am 6. März 1978 fand das bis zum Ende der DDR wirkende Grundsatzgespräch über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche zwischen Spitzenvertretern beider Gruppen statt. Der Staat zeigte sich bereit, die Kirchen als gesellschaftlichen Faktor zu akzeptieren und war bedacht, mittels dieses Grundsatzgesprächs Lösungsmuster für kommende Konflikte bereitzustellen. Manfred Stolpe, dem Leiter des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, zufolge, wurde in diesen Gesprächen den Kirchen Mitspracherecht und gesellschaftliche Relevanz zuerkannt. Die Kirche würde von diesem Zeitpunkt an nicht mehr als Institution des Klassengegners gewertet. In der Praxis waren der Staat und seine Organe auch weiterhin bestrebt, den gesellschaftlichen Einfluss der Kirche in Grenzen zu halten. Dieses Gespräch bedeutete, dass den Kirchen die innere Organisation zuge-standen wurde und auf sozialethischem Gebiet mit dem Staat zusammenarbeitete. Letztlich aber sollte durch die nochmalige Verbriefung der kirchlichen Rechte einerseits der Druck aus dem Spannungsverhältnis genommen und andererseits ein klar definierter Rahmen des Erlaubten gegeben werden. 10 Die Kirche diente nun durch die als Aushängeschild einer vermeintlich liberalisierten DDR und wurden für den Staat ein wichtiges Mittel für die internationale Außendarstellung. 11 Zum Ende der siebziger und Beginn der achtziger Jahre begannen aber auch immer mehr oppositionelle Gruppen die Freiräume der im Sozialismus
9 vgl. Maser, Peter: Glauben im Sozialismus. Kirchen und Religionsgemeinschaften in der DDR, Berlin 1989, S.13-20.
10 vgl. Reitinger, Herbert: Die Rolle der Kirche im politischen Prozeß der DDR 1970-1990, München 1991, S. 11ff.
11 vgl. Goeckel, Robert F.: Die evangelische Kirche und die DDR. Konflikte, Gespräche, Vereinbarungen unter Ulbricht und Honecker, Leipzig 1995, S. 280f.
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Björn Piechotta, 2010, Inwieweit kann „Schwerter zu Pflugscharen“ als eine gesellschaftliche Bewegung im historischen Prozess der DDR verstanden werden?, München, GRIN Verlag GmbH
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