Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 3
2. Eine Definition des Begriffs „Euthanasie“ Seite 5
3. Ideologische Hintergründe Seite 7
3.1. Sozialdarwinismus Seite 7
3.2. Die „nordische“ Rassenideologie Seite 8
4. Die Sterilisierung „Erbkranker“ und Vernichtung
„lebensunwerten“ Lebens vor 1933 Seite 10
5. „Erb- und Rassenpflege“ im Dritten Reich (1933- 1939) Seite 13
5.1 Die Stellung der katholischen Kirche zur Sterilisierung
in den Jahren 1933 bis 1939 Seite 16
5.2 „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ Seite 17
6. Die „Euthanasie- Aktion“ in den Jahren 1939- 1945 Seite 25
6.1 Hintergrund der „Euthanasie- Aktion“ Seite 25
6.2 Die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens Seite 26
6.3 Die Stellung der katholischen Kirche Seite 28
7. Fazit Seite 37
8. Anhang Seite 39
9. Literaturverzeichnis und Materialien Seite 41
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1. Einleitung
Das Thema „Euthanasie“ im Dritten Reich ist ein sehr umfassendes Thema, so dass ich meine Hausarbeit auf die Sichtweise der katholischen Kirche beschränkt habe.
Hierbei bin ich nicht auf andere Kirchen und Glaubensgemeinschaften eingegangen.
Nach dem Namen der Veranstaltung des Studium Fundamentales „Gott und die Welt. Staat und Kirche in einer ´gottlosen` Gesellschaft“ wollte ich in mein Thema zwei Komponenten einfließen lassen: 1. den Akteur Staat, 2. den Akteur katholische Kirche. Meine Hausarbeit zum Thema „Euthanasie“ soll daher das „Zusammenspiel“ beider Akteure darstellen, dass heißt einerseits das national-sozialistische Regime, andererseits die Position der katholischen Kirche im Dritten Reich darstellen.
Durch die Recherche im Internet nach einem möglichen Thema fand ich verschiedene Quellen zu dem Aspekt „die katholische Kirche im Dritten Reich“.
Nachfolgend habe ich den Schwerpunkt meiner Arbeit auf die Zwangssterilisation und die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens im Dritten Reich gewählt. gewählt. Die schreckliche Vernichtung des jüdischen Volker und anderer Völker, sowie Andersdenkender habe ich bewusst aus meiner Arbeit ausgeklammert.
Meine Hausarbeit enthält folgende Aspekte:
Im Kapitel 2 wird eine kurze Definition des Begriffs „Euthanasie“ gegeben. Das Kapitel 3 mit dem Titel „ideologische Hintergründe“ dient als Einleitung in das Thema uns soll dem Leser einen Überblick über die hinter der Euthanasie- Aktion stehenden Ideologie geben.
Der 4. Punkt soll den geschichtlichen Hintergrund der Sterilisierung darlegen und zur Verdeutlichung dienen. Hierbei war es mir wichtig auszuführen, dass
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der Gedanke der Sterilisierung nicht im Nationalsozialismus begründet liegt, sondern dass er bereits vor 1933 immer wieder in der Gesellschaft diskutiert wurde.
Unter 5. werden die in dem vorherigen gesammelten Kenntnisse noch einmal festgehalten und dienen als Übergang zum Schwerpunkt meiner Arbeit, den Kapiteln 5.1 bis 6.3.
In den Kapiteln 5.1 bis 5.3 werden die Maßnahmen des Regimes unter Hitler zur Umsetzung der „Erb- und Rassenpflege“ erläutert und es wird das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat beleuchtet werden.
Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und die Position der katholischen Kirche zur Sterilisierung wird nachfolgend thematisiert. Es werden primär die Jahre 1933 bis 1939 behandelt, da sie als Beginn der Vernichtungsmaßnahmen gesehen werden kann.
Anschließend wird die zweite Phase, die Jahre 1939 bis 1945 dargestellt werden. Hierbei werden die in den Kapiteln 6.1 bis 6.3 die Hintergründe der „Euthanasie“ - Aktion beleuchtet. Ebenfalls wird das Verhalten der katholischen Kirche in Bezug auf die Vernichtungsmaßnahmen „minderwertiger“ Rassen des NS- Staates behandelt.
Kapitel 7 enthält das Resümee meiner Arbeit.
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2.Eine Definition des Begriffs „Euthanasie“
Der Begriff „Euthanasie“ wurde bereits in der griechisch- römischen Antike verwendet. Nach ihrem ursprünglichen Sinn bedeutet „Euthanasie“ in griechischer Sprache „schöner Tod“.
Die Bedeutung von Euthanasie stammt aus der sogenannten Philosophie der Stoa, in welcher der Mensch das Recht auf Freitod hatte, wenn ihm sein Leben, im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit im Alter, als lebensunwert erschien. Folglich bedeutete „Euthanasie“ einen schnellen und schmerzlosen Tod, ohne jeglichen Einwirken einer anderen Person.
In der Theologie galt die Euthanasie, dass heißt die Verübung von Selbstmord, beziehungsweise die Tötung auf Verlangen mit der christlichen Lehre als unvereinbar.
Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich die Bedeutung des Begriffs in die sogenannte Sterbehilfe.
In der medizinischen Ethik umfasste dies die Möglichkeit des Arztes, dem Kranken das Sterben durch schmerzlindernde oder schmerzbeseitigende Medikamente zu erleichtern und folglich das Leben des Patienten zu verkürzen. In Deutschland ist die Durchführung von eugenischen Maßnahmen nach §216 StGB strafbar, sie wird jedoch von verschiedenen Seiten seit mehreren Jahren gefordert.
In den Niederlanden wurde die Euthanasie als erstes Land der Welt seit November 2000 legalisiert, die Zustimmung des Senats erfolgte jedoch noch nicht.
In der Zeit des Nationalsozialismus verlor der Begriff „Euthanasie“ seine ursprüngliche Bedeutung und wurde von den Nationalsozialisten aus Gründen der Tarnung in die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens umgewandelt. Der Begriff Euthanasie blieb aus Gründen der Tarnung erhalten, bedeutete aber folglich im Dritten Reich die Ermordung von Geisteskranken, alten oder kranken Menschen, soziale Minderheiten, sowie gesellschaftlichen Randgruppen. Viele
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wurden in Anstalten untergebracht und dort zum einen sterilisiert, zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vergasung bzw. Injektion getötet wurden. In einigen Fällen wurde die Euthanasie in vielerlei Hinsicht auch als „Gnadentod“ für die unheilbar Kranken bezeichnet.
Die Euthanasie wurde sowohl an Kindern, als auch an Erwachsenen durchgeführt.
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3. Ideologische Hintergründe
Die ideologischen Ursprünge des Vernichtungsgedanken, welche durch die Unfruchtbarmachung und die Maßnahmen zur Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens vollzogen wurden, liegen zum einen in der Theorie des Sozialdarwinismus und zum anderen in der nationalsozialistischen Rassenideologie. Beide ideologischen Hintergründe sollen im folgenden beleuchtet werden und als grundlegende Gedanken für den weiteren Inhalt der Hausarbeit dienen.
3.1 Sozialdarwinismus
Ein Ursprung, welcher den Begriff der Euthanasie im Nationalsozialismus geprägt hat, liegt in der Theorie des sogenannten Sozialdarwinismus, welcher vom Naturforscher Charles Darwin in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet wurde.
Darwin verfasste 1859 eines seiner berühmtesten Werke mit dem Titel „On the Origin of Species by Means of Natural Selection or the Preservation of Favoured Races in the Struggle for Life“ ("Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein"). 1 Hierin beschrieb er, dass der „Kampf ums Dasein“ in der Natur zu einer natürlichen Auslese, einer „Natural Selection“ führe, wobei sich die besser angepasste Lebensform gegenüber der weniger angepassten Lebensform durchsetze. Nach dieser sogenannten „Selektionstheorie“ könne das sich besser an die Umwelt angepasste Individuum im „Kampf ums Dasein“ behaupten, dass heißt besser fortpflanzen und folglich eine größere Anzahl von Nachkommen zeugen. Die schlechter angepasste Lebensform, werde sich hingegen auf lange Sicht gesehen nicht weiter fortpflanzen können, wonach es laut Darwin zu einer Auslese komme.
Im Nationalsozialismus wurde Darwins Theorie der „natürlichen Auslese“ von Flora und Fauna übernommen, wobei der „Kampf ums Dasein“ hierbei aber auf die
1 Vgl. Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und
Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 11.
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Gesellschaft übertragen wurde. Folglich wurde das Leben der Menschen und
Völker als einen unablässigen Kampf auf Leben und Tod definiert, wobei der „arische Herrenmensch“ siege und der Schwächere, der schwache, nicht- arische Mensch zum Untergang verurteilt sei.
Dieser Aspekt wird unter Punkt 3.2 noch näher beleuchtet werden. Diesen Ansatz macht Adolf Hitler auch in der folgenden Rede vor Offiziersanwärtern deutlich:
„ Die Natur lehrt uns bei jedem Blick in ihr Walten, daß... das Prinzip der Auslese sie beherrscht, dass der Stärkere Sieger bleibt, und der Schwächere unterliegt... (Die Natur) kennt vor allem nicht den Begriff der Humanität, der besagt, daß der Schwächere unter allen Umständen zu fördern und zu erhalten sei, selbst auf die Kosten der Existenz des Stärkeren ... Die Natur kennt in der Schwäche keinen Milderungsgrund... im Gegenteil, die Schwäche ist der Grund zur Verurteilung...“ 2
Demnach kann das sozialdarwinistische Denkmodell aus nationalsozialistischer Sichtweise als eine der Rechtfertigungsgründe für die Vernichtungsideologie angesehen werden.
3.2 Die „nordische“ Rassenideologie
Die sogenannte Rassenideologie der Nationalsozialisten sah die „nordische Rasse“ als Idealbild. Der nordische Mensch verkörperte Eigenschaften, wie zum Beispiel Stärke, Tapferkeit oder Gebildetheit, er galt als heldenhaft und verfügte zudem über gute Erbanlagen. Menschen, die nicht dem nordischen Ideal entsprachen galten als sogenannte „Untermenschen“. Das nachfolgende Zitat verdeutlicht dieses 3 :
„ ...Die nordische Seele, vergleichsweise immer jugendlich geblieben, geht nicht bloß in ihrer ´Umwelt` auf, sie ist ´welt` - gerichtet. Die nordische Seele ist in einem
2 Hitler, Adolf; In: Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und
Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 27.
3 Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3.
Auflage, Göttingen 1984, Seite 32.
4 Rassenpolitik. Der Reichsführer SS , SS Hauptamt, Berlin; In:, Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“
und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite
32.
5 Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3.
Auflage, Göttingen 1984, Seite 34.
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Arbeit zitieren:
Anne Mareike Schwarz, 2003, Euthanasie im Dritten Reich, München, GRIN Verlag GmbH
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