Seminar „Personalarbeit der Zukunft - Auswirkungen der Hartz-Reform auf Personalarbeit“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Vorstellung der 13 Module des Hartz-Konzeptes und der
aktuelle Stand der Umsetzung 3
2.1 Vorbemerkungen 3
2.2 Service für Kunden - JobCenter 4
2.3 Familienfreundliche Quick-Vermittlung 5
2.4 Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit 6
2.5 Jugendliche Arbeitslose - AusbildungsZeit-Wertpapier 8
2.6 Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“ 9
2.7 Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 11
2.8 Kein Nachschub für Nürnberg 12
2.9 Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) 13
2.10 „Ich-AG“ , „Familien-AG“ und Mini-Jobs 14
2.11 Personal, Organisation und Steuerung 16
2.12 KompetenzCenter 17
2.13 Finanzierungspaket JobFloater 18
2.14 „Masterplan“ Beitrag der „Profis der Nation“ 19
3. Fazit 20
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Seminar „Personalarbeit der Zukunft - Auswirkungen der Hartz-Reform auf Personalarbeit“
1. Einleitung
Angesichts einer registrierten Arbeitslosigkeit, die seit Jahren - konjunkturell und saisonal bedingt schwankend - tendenziell steigend um die Vier-Millionen-Marke pendelt und angesichts einer Arbeitsplatzlücke, die sich nach vorsichtigen Schätzungen auf 6 Millionen beläuft 1 , ist die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung in den letzten Jahren immer stärker unter Druck geraten.
Die Regierung hat einen Bericht des Bundesrechnungshofes über ungenaue Vermittlungsstatistiken einiger Arbeitsämter zum Anlass genommen, einen Zweistufenplan für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu beschließen. In diesem Rahmen ist die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter dem Vorsitz von Dr. Peter Hartz (im Folgenden Hartz-Kommission genannt) eingesetzt worden. Sie hatte den Auftrag, einen neuen Aufgabenzuschnitt der Arbeitsämter und eine entsprechende Organisationsstruktur zu entwickeln sowie ein Durchführungskonzept vorzulegen. Die Vorschläge sollten hauptsächlich darauf abzielen, die Vermittlungsgeschwindigkeit der Arbeitsämter zu erhöhen.
Die Hartz-Kommission hat ein Konzept vorgelegt, das nach eigenen Angaben bis zum Jahr 2005 die registrierte Arbeitslosigkeit halbieren soll 2 . Die Kommission präsentierte 13 Module, die sich im Wesentlichen auf arbeitsmarktpolitische, zum Teil aber auch auf strukturpolitische Maßnahmen beziehen.
Mit diesen Vorschlägen soll die Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit gestärkt und beschleunigt werden. Sie soll somit genauer auf die Bedürfnisse von Arbeitslosen und Unternehmen zugeschnitten werden.
Nun stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, alle offenen Stellen bei den Arbeitsämtern zu melden. Die Unternehmer selbst sprechen seit langem von 1,5 Millionen offenen Stellen. Nur wer offene Stellen meldet, kann die verbesserte Vermittlung auch nutzen 3 . Entscheidend ist schlussendlich aber nur die Konkretisierung der Vorschläge im Rahmen der zum Teil bereits stattgefundenen gesetzlichen Umsetzung.
1 vgl. IG Metall Vorstand (2002): „Stellungnahme zum Hartzpapier - 20.08.02“ S. 2f
2 vgl. Steffen, J. (2002), „Die 13 Module des Dr. Hartz - und was daraus wurde ...“ S. 2
3 vgl. IG Metall Vorstand (2002): „Stellungnahme zum Hartzpapier - 20.08.02“ S. 2f
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2. Vorstellung der 13 Module des Hartz-Konzeptes und der
aktuelle Stand der Umsetzung
2.1 Vorbemerkungen
Wie bereits zuvor erwähnt, ist die hohe und immer noch steigende Arbeitslosigkeit in Deutschland eines der Hauptprobleme unserer Zeit. Man könnte nun der Meinung sein, dieses Problem „einfach“ durch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu lösen. Aus diversen Gründen, auf die später noch eingegangen wird, ist diese theoretische Möglichkeit allerdings nur scheinbar gegeben. Folgendes einfache Beispiel verdeutlicht dies: Ein Vollzeitarbeitsplatz in einem Unternehmen wird in zwei Teilzeitarbeitsplätze aufgeteilt. Faktisch ist dadurch zwar ein neuer Arbeitsplatz entstanden, der zuvor Vollzeitbeschäftigte muss sich nun allerdings zur Sicherung seiner Existenz einen zweiten Teilzeitjob suchen - unter dem Strich egalisieren sich somit die Maßnahmen.
Ziel der Hartz-Kommission war demzufolge auch nicht die Schaffung zwei Millionen neuer Arbeitsplätze, sondern der Auftrag lautete, Vorschläge zu erarbeiten, die Arbeitslosigkeit bis 2005 um die Hälfte, also um zwei Millionen Arbeitslose, zu reduzieren. Das Ergebnis der Hartz-Kommission besagt, dass dies durch diverse Maßnahmen (siehe Punkt 2.2 bis 2.14), die darauf abzielen, die Dauer der Arbeitslosigkeit um ein Drittel zu verkürzen und den Zufluss in Arbeitslosigkeit zu reduzieren, erreicht werden kann. Konkret könnten somit die Ausgaben in Höhe von 39,2 Milliarden Euro in 2001 für Arbeitslosengeld und -hilfe auf 19,6 Mrd. Euro gesenkt werden, falls die durchschnittliche Arbeitsdauer nur noch 22 statt bisher 33 Wochen beträgt sowie der Zugang in Arbeitslosigkeit von 6,3 auf 4,7 Millionen reduziert würde 4 .
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Szenario: Auf Basis des flächendeckenden Ausbaus von Personal-Service-Agenturen (PSA, siehe Punkt 2.9) sollen durch Integration schwer Vermittelbarer 500.000 und durch den Ausbau von Zeitarbeit 280.000 Arbeitslose abgebaut werden. „Ich-AG“ und „Familien-AG“ (siehe Punkt 2.10) als Vorstufe zur Selbständigkeit sollen über ein verringertes Aufkommen an Schwarzarbeit weitere 500.000 Arbeitslose weniger zur Folge haben. Eine im Vergleich zu früher beschleunigte Vermittlung reduziert den Bestand um weitere 450.000 Personen und die Einrichtung von JobCentern (siehe Punkt 2.2) verringert die
4 vgl. Steffen, J. (2002), „Die 13 Module des Dr. Hartz - und was daraus wurde ...“ S. 2f
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Seminar „Personalarbeit der Zukunft - Auswirkungen der Hartz-Reform auf Personalarbeit“ Zahl der Arbeitslosen um 230.000, so dass unter dem Strich Ende 2005 nur noch 2 Millionen beschäftigungslose Personen in der Erwerbslosenstatistik registriert sein sollen 5 . Diese wiederum wird - laut rot-grünem Koalitionsvertrag - an geltende EU-Standards, die sich nach dem Standard der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) richten, angepasst. Darin werden z. B. nur solche Arbeitslosen erfasst, die sich aktiv um einen Job bemühen und sofort für eine Stelle verfügbar sind.
Nach EU-Maßstäben betrug die Arbeitslosenquote im September 2002 8,3% während die BA-Statistik eine Quote von 9,5% auswies 6 . Man sieht, dass Statistiken nur dann aussagefähig sind, wenn man die Annahmen kennt, die dahinterstecken.
2.2 Service für Kunden - JobCenter
Künftig werden JobCenter, zu welchen die Arbeitsämter umgestaltet werden, die lokalen Zentren für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sein. Die JobCenter sollen neben ihren originären Dienstleistungen alle arbeitsmarktrelevanten Beratungs- und Betreuungsleistungen wie z. B. Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt und Sucht- und Schuldnerberatung in sich vereinen.
Damit wird die grundsätzlich doppelte Zuständigkeit zwischen Arbeitsamt und Sozialamt für Arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger aufgehoben. Dies drückt sich auch in der Zusammenführung der bisherigen Leistungsarten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe aus. Weiterhin werden Arbeitsuchende und Arbeitgeber nicht mehr als „Bittsteller“, sondern als Kunde betrachtet, deren erste Anlaufstelle die „Clearingstelle“ ist. Dort finden administrative Tätigkeiten zur Kundensteuerung statt. „Beratungskunden“ erhalten passgenaue Angebote durch Vermittler, die „schwierigen Fälle“, die „Betreuungskunden“, werden von speziell ausgebildeten „Fallmanagern“ versorgt. Die Vermittler werden von ihren bisher zusätzlichen Verwaltungs- und Nebenaufgaben entlastet und konzentrieren sich auf die Pflege von Betriebskontakten, die Akquisition neuer Stellen aus ihrem Branchensegment und die Beratung der Arbeitssuchenden (vgl. Abb. 1).
5 vgl. Steffen, J. (2002), „Die 13 Module des Dr. Hartz - und was daraus wurde ...“ S. 2f
6 vgl. ebd. S. 4
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Kleine und mittlere Unternehmen werden branchenspezifisch durch die JobCenter betreut, während große Unternehmen feste Ansprechpartner durch die KompetenzCenter (siehe Punkt 2.12), die früheren Landesarbeitsämter, erhalten 7 . Stand der Umsetzung:
Das Arbeitsamt kann jetzt bereits Daten für Sozialhilfeempfänger erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für den Betrieb der gemeinsamen Anlaufstelle erforderlich sind. Weitere Änderungen folgen im zweiten und dritten Schritt der Umsetzung im Laufe des Jahres 2003, bis am 1. Januar 2004 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt werden 8 .
2.3 Familienfreundliche Quick-Vermittlung
Die erweiterten Aktionsmöglichkeiten des JobCenters erhöhen die Vermittlungsgeschwindigkeit. Sie wird durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht: Vereinfachung der Prozesse und Instrumente, mehr Eigenverantwortung der Fachkräfte, stärkere Einbindung der Arbeitgeber, Nutzung der PSA (siehe Punkt 2.9) und konsequente Umsetzung der „Neuen Zumutbarkeit“ (siehe Punkt 2.4).
Des Weiteren sind Arbeitnehmer verpflichtet, drohende Arbeitslosigkeit bereits dann zu melden, wenn sie die Kündigung erhalten, andernfalls müssen sie mit pauschalen Abschlägenzwischen €7 und €35 pro Tag verspäteter Meldung - vom Arbeitslosengeld rechnen. Die Vermittlung soll familienfreundlicher werden. Dazu erhalten Arbeitslose, die besondere Verantwortung für Familienangehörige oder Pflegebedürftige haben, Priorität bei der Vermitt-
7 vgl.Bericht der Kommission (2002) S. 67ff
8 vgl. Steffen, J. (2002), „Die 13 Module des Dr. Hartz - und was daraus wurde ...“ S. 5
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Arbeit zitieren:
Christian Ferber, 2003, Das Hartz-Konzept, München, GRIN Verlag GmbH
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